Moin Moin.
In unseren Mietwohnung befindet sich eine Einbachküche mit Herd und Kühlschrank. So steht es auch im Mietvertrag, das sie zur Wohnung gehört.
Nun ist der Umluftherd mit Ceranfeld defekt. Der Vermieter will aber jetzt nur eien "normalen" Herd einbauen, ohne Umluft und Ceranfeld.
Habe ich Anspruch auf einen Herd mit Umluft und Ceranfeld?
Gruß Sven1963