Defekter Herd

  • Moin Moin.
    In unseren Mietwohnung befindet sich eine Einbachküche mit Herd und Kühlschrank. So steht es auch im Mietvertrag, das sie zur Wohnung gehört.
    Nun ist der Umluftherd mit Ceranfeld defekt. Der Vermieter will aber jetzt nur eien "normalen" Herd einbauen, ohne Umluft und Ceranfeld.
    Habe ich Anspruch auf einen Herd mit Umluft und Ceranfeld?

    Gruß Sven1963

  • Hallo,

    ich denke das lässt sich nicht generell sagen. Grundsätzlich ist ein Herd ein Herd und du wirst keinen Anspruch auf bestimmte Ausstattungsmerkmale haben.

    Sollte es sich allerdings um eine Wohnung mit allgemein hoher Ausstattung handelt, die sich auch in der Miete widerspiegelt, ist ein Umluftherd möglicherweise etwas, was man erwarten kann.

    Gleiches gilt für das Ceranfeld.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    ich denke das lässt sich nicht generell sagen. Grundsätzlich ist ein Herd ein Herd und du wirst keinen Anspruch auf bestimmte Ausstattungsmerkmale haben.

    Sollte es sich allerdings um eine Wohnung mit allgemein hoher Ausstattung handelt, die sich auch in der Miete widerspiegelt, ist ein Umluftherd möglicherweise etwas, was man erwarten kann.

    Gleiches gilt für das Ceranfeld.

    Gruß
    H H

    Da bin ich anderer Meinung. Habe ich eine Wohnung mit Küche und eingebautem Umluftherd mit Ceranfeld gemietet, kann der Vermieter nicht einfach etwas "schlechteres" einbauen. Die Ausstattung sollte ja eigentlich im Mietzins einberechnet sein, somit zahle ich für "den tollen Herd" ja auch ggf. mehr Miete.

    Gruß
    ObiWan

  • .. Habe ich eine Wohnung mit Küche und eingebautem Umluftherd mit Ceranfeld gemietet, kann der Vermieter nicht einfach etwas "schlechteres" einbauen. Die Ausstattung sollte ja eigentlich im Mietzins einberechnet sein, somit zahle ich für "den tollen Herd" ja auch ggf. mehr Miete.
    ...

    hinsichtlich der Ausstattungsmerkmale würde ich das auch so sehen, also mit Ceranfeld und Umluft, aber nicht in Bezug auf Marke und Qualität, so nicht ausdrücklich vereinbart. Wobei die billigsten Ceranfelder und Herde mit Umluft nicht weit von den auslaufenden und selten werdenden Plattenversionen und Herden ohne Umluft weg sind. Ist eigentlich beides kaputt oder nur eines von beiden? Bei Einbauherden muss man nicht zwingend beides tauschen, nur das defekte Teil, so der Ersatz dazu passt.

  • Zitat

    Habe ich Anspruch auf einen Herd mit Umluft und Ceranfeld?

    Nur wenn das explizit vertraglich zugesichert ist. Steht im Mietvertrag nur "Herd", steht Dir auch nur ein normaler Herd zu.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also die Wohnung ist mit höherer Ausstattung. Zu Beitrag #4. Es ist nur das Meranfeld kaputt, aber es gibt es nicht mehr. Schon seit 4 oder 5 Jahren ausgelaufen. Somit muß man laut mehrerer Elektrikeraussagen ein komplett neuen Herd nehmen.
    Zu Ausstattung der Wohnung sei gesagt, das hier alle Wohnung eine höhere Qualität aufweisen und alle mit Kühlschrank und Herd ausgestattet sind,

  • Nur wenn das explizit vertraglich zugesichert ist. Steht im Mietvertrag nur "Herd", steht Dir auch nur ein normaler Herd zu.

    Eben das wage ich zu bezweifeln. Ich bin der Meinung, dass Mieter grundsätzlich Anspruch darauf haben, dass die Einrichtung in der gleichen Qualität zur Verfügung gestellt wird wie bei Abschluss des Mietvertrages.
    Das ist ein Herd ohne Umluft und Ceranfeld eben nicht.

  • Eben das wage ich zu bezweifeln. Ich bin der Meinung, dass Mieter grundsätzlich Anspruch darauf haben, dass die Einrichtung in der gleichen Qualität zur Verfügung gestellt wird wie bei Abschluss des Mietvertrages.
    Das ist ein Herd ohne Umluft und Ceranfeld eben nicht.

    Dieser Meinung bin ich auch.

  • Da bin ich anderer Meinung. Habe ich eine Wohnung mit Küche und eingebautem Umluftherd mit Ceranfeld gemietet, kann der Vermieter nicht einfach etwas "schlechteres" einbauen. Die Ausstattung sollte ja eigentlich im Mietzins einberechnet sein, somit zahle ich für "den tollen Herd" ja auch ggf. mehr Miete.


    So isses, schliese mich an.

  • Nur wenn das explizit vertraglich zugesichert ist. Steht im Mietvertrag nur "Herd", steht Dir auch nur ein normaler Herd zu.


    Auch hier bin ich anderer Meinung: Der M hat Anspruch auf den Erhalt/Beibehalt der Ausstattung, die er bei Mietbeginn übernommen hatte. Man muss im MV nicht jedes Kinkerlitzchen aufführen.

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