Beiträge von Sven1963

    Sicherlich gibt es eine Kleinreparaturklausel. Aber ich finde irgendwo hört das auf. Da, wie geschrieben, gehört die Anlage zum Haus und da bin ich der Meinung, das es Sache der Verwaltung ist. Wie geschrieben ist die Klingel integriert.

    Es sind insgesamt 40 Wohnungen. Ob andere Mieter betroffen waren, weiß ich leider nicht. Aber ich weiß das alle Wohnungen mit einer Gegensprechanlage ausgestattet sind. Was ich noch vergessen habe, ich dem Sprechteil, welches sich in der Wohnung befindet, ist auch die Klingel intregiert. Somit sehe ich es als Sache der Verwaltung an. Das Srechteil in der Wohnung war defekt.

    Moin Moin.
    Die Wohnung meiner Mutter ist mit einer Gegensprechanlage ausgestattet. Diese war nun defekt und meine Mutter hat es der Verwaltung gemeldet, woraufhin diese auch repariert wurde. Nun kam eine Rechnung, die Höhe weiß ich im Moment nicht genau, aber über 100 Euro.
    Für mein Empfinden bräuchte meine Mutter garnichts zahlen, da diese zum Haus gehört und im vollen Umfang von der Verwaltung zu zahlen ist.
    Wie sieht ihr das ? Eure Meinungen würden mich mal interresieren.
    Gruß Sven1963

    Also die Wohnung ist mit höherer Ausstattung. Zu Beitrag #4. Es ist nur das Meranfeld kaputt, aber es gibt es nicht mehr. Schon seit 4 oder 5 Jahren ausgelaufen. Somit muß man laut mehrerer Elektrikeraussagen ein komplett neuen Herd nehmen.
    Zu Ausstattung der Wohnung sei gesagt, das hier alle Wohnung eine höhere Qualität aufweisen und alle mit Kühlschrank und Herd ausgestattet sind,

    Moin Moin.
    In unseren Mietwohnung befindet sich eine Einbachküche mit Herd und Kühlschrank. So steht es auch im Mietvertrag, das sie zur Wohnung gehört.
    Nun ist der Umluftherd mit Ceranfeld defekt. Der Vermieter will aber jetzt nur eien "normalen" Herd einbauen, ohne Umluft und Ceranfeld.
    Habe ich Anspruch auf einen Herd mit Umluft und Ceranfeld?

    Gruß Sven1963

    Das Mietlexikon werde ich mir nachher mal durchlesen. Zum Sand sagen sie,"Wir haben bald eine Begehung", ein Lacher. Nichts passiert. Leider gibt es kein Gesetz, das besagt, wann der Sand ausgetauscht werden muß. Es gibt nur eine Empfehlung, die besagt, den Sand jährlich zu tauschen.

    Danke für die Schnelle Antwort. Dann bin ich ja der richtigen Meinung. Türgriff ist klar. Kleinstreparatur. Wie haben eine neue Verwaltung bekommen und die möchte das die Mieter ALLES selber zahlen.

    Moin MOin zusammen.
    Ich habe da ein kleines Problem. Bei uns, meiner Frau und Mir, war das Getsänge bei der Balkontür defekt.
    Dieses kam nach Aussage des Monteurs durch Verschleiß, was durchaus vorkommen kann. Nun schickt mir die Verwaltung eine Rechnung, welche ich abwies.
    Was ist nun richtig? Kleinstreparaturen sind ja durchaus üblich, womit ich auch kein Problem habe.
    Ich bin der Meinung die Balkontür bzw. Fenster gehören zum Gebäude und die dadurch entstehenden Kosten sind vom Vermieter bzw. Verwaltung zu tragen.
    Was ist nun richtig? muß ich zahlen oder die Verwaltung?

    Gruß Sven

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