Hallo Forum,
ich habe eine neue Wohnung angemietet und in der Selbstauskunft folgenden Passus unterschrieben:
ZitatIch / Wir sind bereit eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 150 € zu zahlen
Im Mietvertrag steht keine solche Klausel und wäre - aus meiner Sicht, zumindest in dieser Höhe - auch unzulässig. Nun habe ich eine Rechnung über diese €150 Euro bekommen. Und das auch noch zzgl. Mehrwertsteuer. Vertragspartner und Rechnungssteller ist Vermieter, also keine Verwaltung oder ähnliches.
Folgende Fragen dazu:
- Ist eine solche Bearbeitungsgebühr zulässig?
- Und dann auch noch zzgl. MwSt, obwohl nie "vereinbart"?
- Subjektiv: Lieber zahlen und Frieden haben, oder wehren?
- Ggf. Zahlung unter Vorbehalt und rechtmäßigkeit vom Zahlungsempfänger erklären lassen?
Danke für die Mühe.
Gruß
Neospin