Beiträge von Neospin

    Hallo Berny,

    danke für Deine Ausführungen. Eines ist für mich noch nicht klar:

    Zitat

    "Es liegen auch Sachkontoauszüge der Verwaltung bei. Aus denen ist ersichtlich, dass mir als Wasserkosten die gezahlten Abschläge an den Versorger berechnet wurden."
    - Diese wären in der Betriebskostenabrechnung als geleistete Vorauszahlungen zu berücksichtigen.

    Zitat


    "Ähnlich verhält es sich bei anderen verbrauchsabhängigen Rechnungen. Überall wurden die Abschläge geltend gemacht. Ist das okay?"
    - Ja, aber zu Deinem Gunsten als geleistete Vz.


    Nur für den Fall, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe: Mein Vermieter hat von seinem Lieferanten (noch) keine Abrechnung/Rechnung erhalten und berechnet in der Betriebskostenabrechnung seine eigenen Abschlagszahlungen an die Versorger als Kosten ab.
    Wie sind Deine Antwort zu verstehen? Was ist hier zu meinen Gunsten zu werten?

    Danke und Gruß
    Neospin

    Moin,

    gern möchte ich einen Stand zur Lage hier hinterlassen und habe dazu noch Fragen:

    Mein Ex Vermieter ist noch immer der Meinung, dass die Wasserkosten korrekt nach Heizkostenverordnung ermitteln und abgerechnet wurden. Das Frischwasser nichts mit Heizkosten zu tun hat will er einfach nicht verstehen.

    Ich habe mir daraufhin die Belege schicken lassen. Hat er netterweise auch gemacht. Das Hauptthema "Wasser" ist und bleibt aber ein Mysterium. Nochmal zur Erinnerung Abrechnungszeitraum Juli 2015 - Juni 2016 und Nutzungszeitraum Okt 2015 - Jun 2016. Es liegt nur die Jahresendrechnung 2015 bei. Ohne die Abrechnung für 2016 kann ich aber die veranschlagten Beträge überhaupt nicht nachvollziehen. Es liegen auch Sachkontoauszüge der Verwaltung bei. Aus denen ist ersichtlich, dass mir als Wasserkosten die gezahlten Abschläge an den Versorger berechnet wurden. Mein Vermieter hat sich nicht nur falsch abgerechnet (Wasserzähler vorgeschrieben und vorhanden) sondern auch noch ohne eine Rechnung zu haben Abschläge gegen mich geltend gemacht. Gibt es nun eine Rückzahlung, geht diese zu 100% in die Tasche meines Vermieters.

    Ähnlich verhält es sich bei anderen verbrauchsabhängigen Rechnungen. Überall wurden die Abschläge geltend gemacht. Ist das okay?

    Dann gibt es noch Rechnungen zu Versicherungen die sich nur auf 2016 belaufen. Diese sind für den vollen Abrechnungszeitraum als Berechnungsgrundlage herangezogen worden. Von einer Rechnung 2015 oder gar einem Umbrauch von Versciherungs- zu Abrechnungszeitraum ist keine Spur.

    Meine Frage: Ist das so in Ordnung? Darf er einfach die Abschläge als Berechnungsgrundlage nehmen, oder muss er auch die eigentliche Rechnung warten, bevor er meine Betriebskosten abrechnet?

    Danke für Eure Mühe.

    Hallo Berny,

    die Zahl die mir immer wieder begegnet sind 127 Liter pro Tag und Person. Das wären 46 m³/Jahr.
    Der Berechnungszeitraum beläuft sich auf 9 Monate (Abrechnungszeitraum 1.7. bis 30.6.). Ich habe großzügig 140 Liter pro Tag (372) und Person (1) gerechnet. Multipliziert mit dem Frisch- und Abwasserpreis vor Ort komme ich auf ~ € 120,- die ich mehr bezahlen soll als ich verbraucht habe.

    Moin,

    und Danke für die Erinnerung an die Eichung. Dieser ändert aber mMn nichts, denn die Zähler waren und sind ja vorhanden. Weiterhin ist die fehlende Eichung mir nicht zum Nachteil auszulegen.

    Dazu gibt es ein BGH Urteil VIII ZR 112/10, NJW 2011 vom 17.11.2010. Darin heißt es:

    Zitat

    BGB § 556a Abs. 1 Satz 2
    a) Ist im Mietvertrag eine nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB zulässige Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage eines erfassten Verbrauchs vereinbart, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst worden ist.

    b) Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben.

    c) Den von einem nicht (mehr) geeichten Messgerät abgelesenen Verbrauchswerten kommt die Vermutung ihrer Richtigkeit nicht
    zu. In diesem Fall muss der Vermieter im Prozess die Richtigkeit der abgelesenen Werte zur Überzeugung des Tatrich-
    ters nachweisen.

    Gehe ich beim täglichen Verbrauch von 140 Liter aus geht es am Ende etwa € 120,- die ich für meine ehemaligen Nachbarn bezahlen darf. Etwa das vierfache der geforderten Nachzahlung.

    Gruß
    Neospin

    Moin,

    hier der Bericht zu meinem Fall:
    Der Vermieter stellt auf stur, die Frist ist verstrichen und die Verwaltungsgesellschaft spricht nicht mit mir.
    Es wird weiterhin darauf bestanden, dass Frisch- und Abwasserabrechnung nach Heizkostenverordnung erfolgt und somit richtig ist.

    Wenn ich jetzt einen Anwalt beauftrageist klar, dass derjenige zahlt der ihn beauftragt. Aber: Kann ich meine Anwaltskosten außergerichtlich geltend machen? Oder nur nach erfolgter und erfolgreicher Klage?

    Moin Moin,

    ich habe eine Antwort erhalten:

    Die Wasserversorgung wäre nach Heizkostenverordnung abgerechnet und damit vollkommen in Ordnung. Ist natürlich Schwachsinn. Aber man hat mich dann noch freundlich darauf hingewiesen, dass man mit mir keinen Vertrag hätte und ich mich deshalb an meinen Vermieter wenden sollte.

    Das tue ich jetzt - zum 10. Mal...

    Gruß
    Neospin

    Mainschwimmer, nur weil die Wohnung in BW liegt muss ich nicht daher kommen. Und lesen kann ich auch :) Nur mein Vermieter und deren Verwaltungsgesellschaft offenbar nicht. Ich habe jetzt nochmal bei eben dieser Verwaltung nachgefragt, warum nach Wohnfläche abgerechnet wurde.

    Wie ist es mit den geforderten Nachzahlung?

    Danke und Gruß
    Neospin

    Hallo Mainschwimmer,

    vielen Dank für Deine Antwort.
    Die Wohnung ist in Baden-Württemberg und fällt nicht in die Ausnahmeregelung. Weiterhin wird in der Abrechnung eine Miete für Kaltwasserzähler geltend gemacht. Wozu sollte ich Miete für die Zähler bezahlen, wenn nicht mal nach diesen abgrechnet wird!?

    Nun kam gerade (per E-Mail) ein weiterer Aspekt hinzu. Die Kaltwasserzähler in der Wohnung sind im Juli getauscht worden, weil die Eichfristen für die alten Zähler mehrere Jahre abgelaufen waren. Dies wird nun als Argument für eine Abrechnung nach Wohnfläche herangezogen.

    Es steht noch eine Nebenkosten Nachzahlung aus der Abrechnung aus. Muss ich diese trotz Widerspruch (ggf. unter Vorbehalt) bezahlen oder kann ich auf die neue Abrechnung warten?

    Danke und Gruß
    Neospin

    Hallo Forum,

    ich habe vor ein paar Tagen die Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung bekommen. In dieser werden die Wasserkosten nach qm abgerechnet, obwohl alle Parteien im Haus eigene Wasseruhren haben. Ich lebe allein in der größten Wohnung im Haus. In allen anderen Wohnungen leben jeweils 2-4 Personen. Daraus ergibt sich eine für mich natürlich ein ungleich höherer Betrag den ich an Wasserkosten zu tragen habe.

    Mein Widerspruch wurde mit "das ist nach Heizkostenverordnung abgerechnet und damit richtig" abgetan.

    In meinem Mietvertrag ist folgendes vereinbart:

    Zitat

    Die Betriebskosten werden, sofern sie nicht nach Verbrauch abzurechnen sind, nach dem Verhältnis der Mietfläche zur Gesamtfläche umgelegt.

    Ergibt sich aus den vorhandenen Wasserzählern in allen Wohneinheiten eine Pflicht der Abrechnung nach Verbrauch?

    Danke für die Einschätzungen.
    Gruß
    Neospin

    Guten Morgen,

    interessieren würde mich das natürlich auch. Wie bereits erwähnt, war ich mir im Klaren darüber, dass es Restfeuchte geben wird. Lediglich das Ausmaß hat mich doch sehr überrascht.

    Wie dem auch sei, irgendwann wird es eine Situation geben in der ich auf Kulanz des Vermieters angewiesen bin und dann werde ich diese dokumentierten Kosten vorlegen.

    Es geht mir nicht um die 40€, sondern ums Prinzip. Mein Vermieter wälzt alle möglichen Dinge auf die Mieter ab. Teils rechtens, teils nicht.

    Vielen Dank für Eure Einschätzungen.
    Neospin

    Moin,

    ich bin am 01.08. in eine sehr schöne 3 Zimmer Neubauwohnung gezogen. Zwei der Zimmer liegen im EG und das dritte (Schlafzimmer) im Keller. Verbunden über eine interne Wendeltreppe.

    Mir ist und war bewusst, dass in einem Neubau Restfeuchte vorhanden ist und ich mindestens in den ersten 12 Monaten mit Mehrkosten für die Heizung rechnen muss. Was ich aber vorgefunden habe ist eine relative Luftfeuchtigkeit von > 85%. Ein vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Trocknungsgerät läuft nun etwa 16 Stunden am Tag dort unten und transportiert etwa 4 Liter Wasser täglich aus der Luft. Das Gerät schafft es, die relative Luftfeuchtigkeit auf etwa 60% zu senken was für mich aktzeptabel ist.

    Ich habe ein Messgerät gekauft und das Trocknungsgerät - es ist kein Bautrockner, sondern ein kleineres Gerät - verbraucht etwa 300 Watt Strom dies entspricht bei 16h/Tag etwa € 40 im Monat.

    Von wem sind diese Kosten zu tragen?

    Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.
    Gruß
    Neospin

    Hallo Tina,

    in diesem Fall hat das leider so gar nichts mit Vorurteilen zu tun.
    Der Mieter der Wohnung hat eine Abmahnung bekommen. Klar und deutlich aus dem Schreiben zu erkennen. DU hast diese fälschlicherweise als Kündigung interpretiert und wolltest zum Anwalt gehen. Auf Kosten der Steuerkasse.

    Gruß
    Neospin

    Ich warte schon seit geraumer Zeit auf das Ableben eines leider quietschfidelen Herren, der dieses Frühjahr 90 wurde, dabei haben ein Krebs am Magen und Hautkrebs schon reichlich Anlass zur Hoffnung gegeben....

    Also nicht zu früh gefreut.

    Moment, ich wünsche ihm das keinesfalls. Er mag mich ärgern und ein Drecksack sein, aber lebensbedrohliche Krankheiten wünsche ich niemandem!

    Moin,

    ich kann die Gutsherrenart meines 80 jährigen Vermieters in keinsterweise gutheißen. Aber ganz ehrlich: Er ist es nicht wert sich jetzt schon das Leben schwer zu machen. Ich habe mich im ersten Moment sehr über diese Aussage geärgert und hatte eine unruhige Nacht deswegen, jedoch habe ich mich dazu entschlossen diesem Spinner mit einem Lächeln zu begegnen. Das ärgert ihn mehr, als alles was ich jetzt tun könnte.

    Zum richtigen Zeitpunkt bekommt er einen Spruch zu hören der ihn zur Weißglut treibt, mich aber nicht angreifbar macht. Das wird aber ganz sicher nicht VOR meinem Einzug der Fall sein. Vielleicht auch nie, so what....

    Recht spricht am Ende ein Richter und kein Gutsherr. Und ob der gute Mann meinen Auszug oder die nächsten Nebenkostenabrechnungen überhaupt noch erlebt sei mal dahin gestellt.

    Soll er sich doch an meinem Geld erfreuen, wenn er Spaß daran hat. Freude wird er sich damit ganz sicher nicht kaufen können.

    Gruß
    Neospin

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die neuerlichen Einschätzungen zur Situation.

    Ich habe mich für ein ruhiges Mietverhältnis entschieden und belasse es bei den gezahlten € 150,-. Diese sind im Vorfeld vereinbart worden, ob gültig oder nicht sei mal dahin gestellt.

    Ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Vermieters brachte folgendes Zitat:
    "Solange Sie in meinem Haus wohnen spielen Sie nach meinen Regeln!"

    Inklusive Androhung, den Mietvertrag zu kündigen, etc.

    Armes Deutschland...wird wohl doch wieder Zeit für Eigentum.

    Gruß
    Neospin

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