Hallo Berny,
danke für Deine Ausführungen. Eines ist für mich noch nicht klar:
Zitat"Es liegen auch Sachkontoauszüge der Verwaltung bei. Aus denen ist ersichtlich, dass mir als Wasserkosten die gezahlten Abschläge an den Versorger berechnet wurden."
- Diese wären in der Betriebskostenabrechnung als geleistete Vorauszahlungen zu berücksichtigen.
Zitat
"Ähnlich verhält es sich bei anderen verbrauchsabhängigen Rechnungen. Überall wurden die Abschläge geltend gemacht. Ist das okay?"
- Ja, aber zu Deinem Gunsten als geleistete Vz.
Nur für den Fall, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe: Mein Vermieter hat von seinem Lieferanten (noch) keine Abrechnung/Rechnung erhalten und berechnet in der Betriebskostenabrechnung seine eigenen Abschlagszahlungen an die Versorger als Kosten ab.
Wie sind Deine Antwort zu verstehen? Was ist hier zu meinen Gunsten zu werten?
Danke und Gruß
Neospin