Eine Freundin hat kürzlich Ihre Mietwohnung gekündigt. Ein paar Tage später änderten sich ihre Pläne und sie möchte nun doch bleiben. Sie hat darum die Hausverwaltung kontaktiert und gefragt, ob sie doch in ihrer Wohnung bleiben könne. Die Hausverwaltung meinte, in ihrer jetzigen Wohnung könne sie nicht bleiben, aber man hätte eine andere Wohnung für sie. Man würde mit dem Makler sprechen. Die Freundin bekam dann einen Anruf vom Makler und schaute sich die andere Wohnung mit ihm an. Sie bekam dann vom Makler den neuen Mietvertrag zugesandt mit einer Rechnung über zwei Monatsmieten "für den Nachweis der Gelegenheit" und "Abschluss eines Hauptvertrages" einer Wohnung. Frage: Ist die Forderung des Maklers begründet? Der Kontakt zum Vermieter bestand ja bereits vorher, eine Vermittlertätigkeit hat der Makler also als Dienstleistung gar nicht erbracht. Einen Vertrag mit dem Makler hat sie übrigens nicht abgeschlossen. Der Makler hat lediglich die Wohnung gezeigt (eigentlich eine Hausmeistertätigkeit) und den Mietvertrag des Vermieters zugesandt (SekretärInnentätigkeit). Kann er dafür allein Geld verlangen? Was kann man der Freundin empfehlen? Den Mietvertrag hat sie noch nicht unterzeichnet, wird ihn aber wohl unterzeichnen müssen, da sie sonst Ende des Monats wohnungslos werden würde. Erkennt sie mit der Unterzeichnung des Mietvertrags die Forderung des Maklers an? Hat es Aussicht auf Erfolg, nach Unterzeichnung des Mietvertrags und Einzug in die Wohnung die Maklerrechnung nicht zu bezahlen sondern anzufechten? Eine Wohnungskündigung dürfte ja wohl nicht zulässig sein, wenn sie die Maklerrechnung nicht zahlt. Danke für Eure Tipps.
Maklergebühr bei Wechsel innerhalb der Wohnanlage?
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inglenook -
18. Dezember 2010 um 01:54 -
Erledigt
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Man würde mit dem Makler sprechen.
hallo,
warum hat sie hier nicht gleich nachgehakt und gefragt ob es ohne makler geht?Zitat
Die Freundin bekam dann einen Anruf vom Makler und schaute sich die andere Wohnung mit ihm an. Sie bekam dann vom Makler den neuen Mietvertrag zugesandt mit einer Rechnung über zwei Monatsmieten "für den Nachweis der Gelegenheit" und "Abschluss eines Hauptvertrages" einer Wohnung. Frage: Ist die Forderung des Maklers begründet?
ich denke schon, er hat doch leistung erbracht.Zitat
Der Makler hat lediglich die Wohnung gezeigt (eigentlich eine Hausmeistertätigkeit)
wo steht das? dann würde der mietrschutzbund dir warscheinlich raten den hausmeister nicht zu bezahlen.Zitat
Was kann man der Freundin empfehlen? .wenn sie die wohnung haben will den makler bezahlen oder noch mal mit der hausverwaltung sprechen ob sie einen teil übernehmen.
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Hallo inglenook,
ich schliesse mich der Meinung von Else Kling an. -
Wenn Sie den Mietvertrag akzeptiert dann auch die Maklergebühr. Das einzige um diese zu sparen ist die Wohnung micht zu mieten.
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Wenn Sie den Mietvertrag akzeptiert dann auch die Maklergebühr. Das einzige um diese zu sparen ist die Wohnung micht zu mieten.
Hier holt jemand zwei Jahre alte Threads aus der (Kla)Mottenkiste, um sich interessant zu machen.
Zur Sache: Makler können keine Gebühren erheben.
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