Beiträge von gefrorene_wand

    Mal ganz ehrlich, was kümmert mich deine Meinung, nicht die Bohne, nachdem ich deine Beiträge noch einmal gelesen habe.

    Wenn du Antworten willst dann gehe zum Mieterverein, den hast du doch einem anderen Fragesteller wärmstens empfohlen.

    Ich habe in meiner Antwort Dir gegenüber wenigstens noch einen anständigen Ton bewahrt. Du kannst wohl nur rotzige Antworten geben, oder wie.

    Das passende zu deiner Person hast du ja letztes mal gelesen bei deinen dämlichen Antworten.
    Einfach unbelehrbar, was !!!

    Ach ja jetzt was für echte Gehirn Akrobaten wie dich, ich bin im Mieterbund. Und zwar mit rundum sorglos Paket.

    Sonst noch Kommentare auf Lager ???

    Vielleicht solltest du den Verein wechseln da ich immer mehr den Anschein habe das du selber Vermieter bist.

    Auskunft gibt dir das örtliche Bauamt. Und BGH ist der Bundesgerichtshof.

    Dieser ist doch auch zuständig meiner Meinung nach. Denn in meiner Frage geht es rein um Mietraum.

    Um deutlich zu werden. Ich habe eine Unklarheit mit meinem Vermieter der einen Kellerraum mit 205 cm Deckenhöhe (Gewölbedecke an der niederigen Stelle) als Wohnraum deklariert hat. Wie es aussieht weicht der tatsächliche Mietraum ca.15m % von der Zahl im Mietvertrag nach unten ab.

    In dem du nichts mehr per Telefon vereinbarst, sondern nur noch beweisbar (Einwurfeinschreiben) mit der Hausverwaltung verkehrst. Wenn es wirklich zu Problemem kommt, will keiner irgendetwas gesagt haben, wetten?


    Ein ganz gefährlicher Vorschlag. Einwurf Einschreiben haben keinerlei Beweispflicht vor Gericht. Das einzige was Zählt ist Einschreiben mit Rückschein.

    Das einzige was ich akzeptieren würe ist vom Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Vom Vermieter schon mal gar nicht.

    Klugerweise wendet man sich an den Mieterbund der alle Schreiben für einen erledigt.

    Hallo,

    ich suche ein Urteil zur Mindesthöhe von Räumen die bewohnt werden sollen.

    Beispiel:

    ein Bekannter hatte im elterlichen Eigenheim eine Kellerwohnung. Diese musste bereits in den 70er Jahren eine bestimmte Höhe haben um als bewohnbar zu gelten.

    Ohne diese geforderte Höhe hat der Keller nicht als Wohnraum gegolten. Ich meine es war so um die 2,20 mtr. Mindesthöhe um einen "bewohnbaren" Raum zu erhalten.

    Was ich suche ist ein entsprechendes Gesetz welches dies regelt.

    Ach ja, eine Suche beim BGH hat nichts ergeben. Kann aber auch sein das ich die falschen Suchbegriffe eingegeben habe.

    Würde mich über Antworten freuen und bedanke mich bereits im Vorfeld.

    Wir haben ebenfalls so einen Fall gehabt und sind vor Gericht gezogen. Heraus kam ein Vergleich. Leider muss man immer wieder feststellen das Richter sich sträuben nur eine Sachlage in Betracht zu ziehen. Meistens wiegen Sie den ganzen Fall gegeneinander auf. Ergebnis ist das meistens nur ein Teil der Kaution zur auszahlung kommt. Ich für meinen Teil würde immer einen Rechtsbeistand konsultieren. Ihr könntet Glück haben wenn die Abrechnung wirklich Fehler aufweist. Zudem rate ich in den Mieterschutzbund einzutreten, haben wir auch gemacht.

    Dieser kostet 80 Euro im Jahr und beinhaltet Online Hilfe sowie eine Mietrechtsschutz Versicherung. Ohne diese müsst Ihr die erste Beratung selber zahlen. Diese liegt vom Preis hier bei ungefähr 100 Euro.

    gefrorene_wand

    1. Darf ich wegen der Dusche die Miete mindern und ab wann (Urteile dazu würden mir auch schon helfen)?

    Der Zustand war bereits bei Einzug, richtig? Da heißt es dann gemietet wie gesehen.

    2. Darf ich wegen den undichten Türen Heizkosten dem Vermieter anteilig in Rechnung stellen?

    Wie soll das berechnet werden? Weitere Antwort siehe zu 1.

    3. Darf ich die Laminatkosten einstweilig einbehalten bis die Versicherung, falls diese überhaupt eingeschaltet wurde, den Schaden reguliert hat?

    Nein!

    Der Vermieter rührt sich in der Sache erst gar nicht.

    4. Darf ich die Miete mindern bis der Teich fertig ist und wieviel ist dies im Normalfall.

    Wenn der Wohnwert durch den zugekippten Teich gesunken ist, wäre eine Mietminderung evtl. möglich. Über die Höhe bitte Google oder den netten Anwalt für Mietrecht befragen.

    Wie sieht es mit Mietminderungen in den anderen Fällen aus.

    Wer wissentlich in eine Bruchbude einzieht, muss mit Mängeln leben.

    Wegen der Kündigung: Der Vermieter kündigt nicht weil er hier einziehen sondern angeblich renovieren will?

    Angeblich ist Putin ein Agent des CIA. Beweise dafür existieren nicht.

    Habe ich eine Chance die Eigenbedarfskündigung platzen zu lassen.

    Hier ist ein Forum und nicht ein Treffen der Wahrsager vom Blocksberg.

    Mir würde es auch schon reichen länger Zeit zu haben für ein neues Objekt zu finden. Muß ich sogar das erstbeste nehmen. Wir wollen z.B. keine Wohnung mehr sondern ein Haus.

    Ach ja, der Vermieter hat eine Wohnung im Elterlichen Eigentum mit abschließbarer Wohnungs Tür.

    Und was soll uns das jetzt sagen, dass er nicht in einem Zelt lebt?

    Schon mal danke für die Antworten.


    Was ich an solchen Foren hasse ist das Leute wie du hie Ihren Senf dazu geben dürfen. Das die Dusche undicht ist siehst du bei der Begehung natürlich. Spinner !!!

    Hallo,

    wir sind vor 10 Monaten in ein gemietetes Haus eingezogen. Nach dem Einzug habe ich den Vermieter mündlich auf einige Mängel hingewiesen. Ein Schriftstück habe ich vermieden um den Frieden zwischen Vermieter und Mieter zu bewahren.

    Er hat bis heute leider nur jaja gesagt und sonst ist nichts passiert. Jetzt habe ich Ihm das ganze schriftlich Einschreiben/Rückschein gesendet und habe die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Zum Beispiel ist seit unserem Einzug die Duschkabine kaputt, wir haben jedesmal eine Überschwemmung im Bad. 2 Türen zum Aussenbereich sind total undicht das es reinregnet un im Winter 2 cm Eis von innen war. Durch die Bauweise des Hauses, es ist bereits älter, haben wir im Hausflur welcher untere Etage mit der oberen verbindet Temperaturen gerade über der Frostgrenze gehabt. Die Zimmer mussten entsprechend höher geheizt werden.

    Zudem haben wir in der Küche und Wohnzimmer vor Weihnachten Laminat ausgelegt. Am 22. 3. haben wir einen Wasserschaden durch kaputte Heizkörper gehabt, der das Laminat zerstört hat. Weiterhin haben wir das Haus mit Teich gemietet und der ist über den Winter kaputtgegangen. Anstatt ihn zu reparieren hat er ihn nur halb mit Feinsandzugeschüttet. Als Kommentar gab er an er hätte die Unfallquelle beseitigt. Jedoch stört mich der Anblich von der Baustelle.

    Fugen und Türzargen sind teilweise nicht verfugt und wir schauen auf das bloße Mauerwerk.

    Nun meine Fragen:

    1. Darf ich wegen der Dusche die Miete mindern und ab wann (Urteile dazu würden mir auch schon helfen)?

    2. Darf ich wegen den undichten Türen Heizkosten dem Vermieter anteilig in Rechnung stellen?

    3. Darf ich die Laminatkosten einstweilig einbehalten bis die Versicherung, falls diese überhaupt eingeschaltet wurde, den Schaden reguliert hat?

    Der Vermieter rührt sich in der Sache erst gar nicht.

    4. Darf ich die Miete mindern bis der Teich fertig ist und wieviel ist dies im Normalfall.

    Wie sieht es mit Mietminderungen in den anderen Fällen aus.

    Wegen der Kündigung: Der Vermieter kündigt nicht weil er hier einziehen sondern angeblich renovieren will? Da diese aber gerade mal ein paar Tage nach meiner Mängelrüge gekommen ist, halte ich diese für eine reine Rachekündigung. Daher hab ich der Kündigung widersprochen. Habe ich eine Chance die Eigenbedarfskündigung platzen zu lassen. Mir würde es auch schon reichen länger Zeit zu haben für ein neues Objekt zu finden. Muß ich sogar das erstbeste nehmen. Wir wollen z.B. keine Wohnung mehr sondern ein Haus.

    Ach ja, der Vermieter hat eine Wohnung im Elterlichen Eigentum mit abschließbarer Wohnungs Tür.

    Schon mal danke für die Antworten.

    Hallo zusammen.

    Vor ein paar Tagen habe ich unsere Nebenkostenabklärung für 2010 erhalten. Nun möchte ich nicht alles kleinlich aufzählen, jedoch das wichtigste. Unser Kaltwasserzähler war von 1981 und die Eichung dementsprechend 1986 abgelaufen. Nachdem sich ein anderer Mieter beschwert hat, wurden die Uhren ende letzten Jahres im Eilverfahren ausgewechselt. Nun kommt mir der Wasserverbrauch komisch hoch vor. Meine Frage ist ob der Vermieter über eine Wasseruhr dessen Eichung vor rund 25 Jahren abgelaufen ist abrechnen darf oder nicht.

    Danke für die Antworten und noch einen schönen Abend.

    Gruß Roland

    Nur weil es vielleicht im Mietvertrag steht muß es ja nicht rechtens sein.
    Im Vertrag steht z.B. auch das ich verpflichtet bin eine Privat Haftpflicht abzuschließen und die Police dem Vermieter für die Mietdauer auszuhändigen. Oder das der Vermieter das Recht hat zu jeder Zeit, also Wochen- Sonn und Feiertags und so oft es Ihm beliebt mit vermeintlichen Nachmietern meine Wohnung zu besichtigen.

    Was mich Interessiert ob ist ein eventuelles Gesetz zu der Sache.

    Guten Abend.

    Ich habe mich gerade angemeldet da ich ein Problem mit einigen Forderungen unseres derzeitigen Vermieters habe. Die meisten kann ich blind abschmettern, jedoch bei einer Sache bin ich mir nicht sicher. Wir sind Ende 2009 aus dem Ausland wieder zurückgezogen. Nun haben wir die Wohnung die wir derzeit bewohnen blind gemietet.
    Leider sah sie auch dementsprechend katastrophal aus. Wir haben die Wohnung mit nur teils abgerissenen Tapeten übernommen. Da die Wohnung sowieso nur ein Übergang sein sollte, habe ich die vorhandenen Tapeten, alle waren Rauhfaser, gestrichen und fehlende durch Rauhfaser ersetzt. Nun verlangt der Vermieter ich soll alle Tapeten, auch die vorhandenen entfernen und auch für die Entsorgung aufkommen.

    Bin ich verpflichtet alle Tapeten zu entfernen oder nur diejenigen die ich angebracht habe???

    Irgendwie habe ich keine Lust die Sachen anderer Leute auf meine Kosten und Arbeit zu entfernen bzw. entsorgen.

    Weiß jemand in so einem Fall Rat oder gibt es ein Gesetz die solche Fälle regelt???

    Danke im voraus für die Antworten.

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