Eigenbedarf?

  • Hallo ihr Lieben.auch ich würde gerne eure Meinung hören.Seit über 7 Jahren wohne ich in einem Dreiparteienhaus.zu meiner Wohnung gehört ein grosser Garten.Leider steht davon nichts im Mietvertrag.vor knapp 2 Jahren wurde unser Haus verkauft.Mein Nachbar zur rechten Seite verstarb in dieser Zeit,die Wohnung stand also leer.der vorherige Vermieter hat in den wohnungen nie etwas gemacht.Bei mir regnet es seit Einzug in ein Zimmer rein,in der rechten wohnung genauso.
    Der neue Vermieter hat nun in dieser Zeit(1,5 Jahren)die Wohnung zur rechten Seite renoviert.Bei mir und meinem anderen Nachbarn wurde nichts gemacht.Auch an den aussenwänden wo bei Regen das Wasser wie wasserfälle runterläuft nichts.Er hat die wohnung dann zum 1.11. oder 1.10 mit aufpreis neu vermietet.
    Seitdem wurd der gute Vermieter kaum gesehen.Ausser im Februar wo er in "meinem"garten Bäume fällte und einen Schuppen von den Vorvermietern leer räumte.All das liegt seit dem im Garten.Ansonsten passierte nichts!In dieser Zeit wünschte mein Nachbar zur linken Seite (er zahlt an Miete 250 Euro)eine neue Haustür da es durch die alte durchzog.Leider wurden weder Mietmängel noch die Bitte nach der Tür schriftlich nieder gelegt.Er bekam eine Abstellraumtür die sich sofort verzog.War natürlich damit nicht einverstanden und forderte eine neue Tür.Telefonisch,mehrfach.Dann wurde ihm gesagt der neue Vermieter würde ihm eine neue Tür im April/Mai einbauen.
    Nun war mein Vermieter am 31.5 mit seiner Frau bei ihm und übergab ihm die Kündigung.
    Wortlaut:Sehr geehrter Herr xxx.Ich werde meinen Lebensmittelpunkt demnächst wieder mehr nach xxx verlagern und werde deswegen Ihre Wohnung xxxxx brauchen.Ich kündige Ihnen darum das Mietverhältnis zum 31.8.16 wegen Eigenbedarf.Ich wünsche Ihnen,das sie eine gute Wohnung finden.Mit freundl.Grüssenxxx
    Kommt er damit durch?Kündigungsfrist falsch,er hätte 6 Monate.Formalitäten eingehalten?
    Noch ein paar Daten zum Vermieter:Wohnt ca 40 km mit Familie im Eigenheim,arbeitet ein paar Strassen von uns entfernt als
    Gründungsvorstand einer Genossenschaft, die 14 Häuser in der xxxStraße gekauft hat.Da gibt es doch auch Wohnungen?
    Angeblich wurde unser Haus von 3 Leuten gekauft,hätten die anderen 2 nicht auch unterschreiben müssen?
    Wir haben nie etwas schriftlich bekommen das er nun Vermieter ist sondern nur einen Zettel mit seiner Kontonummer.
    Mein Nachbar und ich haben beide,auch leider nur mündlich,Interesse an der rechten Wohnung bekundet.Keine Reaktion.
    Warum fällt ihm jetzt ein das er die Wohnung benötigt?Er hätte doch die zur rechten nehmen können.War ja leer.Mündlich hat er meinem Nachbarn gesagt er habe hier so viel zu tun.Das weiss er auch seit fast 2 Jahren.
    Seht ihr Chancen das der Eigenbedarf nicht durch kommt?Liebe Grüsse und schon mal Danke.

    Einmal editiert, zuletzt von kathihund (5. Juni 2016 um 14:29)

  • Hallo kathihund,
    Du schneidest hier sehr viele Themen an und erschwerst uns zusätzlich das Lesen durch Deine mangelhafte Rechtschreibung. Ich werde mich nur äussern über Themen, welche Deinen Mietvertrag, also Deine Mietsache/Dein Mietverhältnis betreffen.

    "zu meiner Wohnung gehört ein grosser Garten.Leider steht davon nichts im Mietvertrag."
    - Also gehört er nicht zu Deiner Wohnung.

    "Bei mir regnet es seit Einzug in ein Zimmer rein,"
    - Beim ersten Bemerken des Mangels hättest Du den VM, falls er auf mündliche Meldung nicht reagiert, per Einwurfeinschreiben den Mangel melden sollen und ihn auffordern, ihn zeitnah zu beseitigen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen. Das würde ich also an Deiner Stelle jetzt schleunigst nachholen.

    "Angeblich wurde unser Haus von 3 Leuten gekauft,hätten die anderen 2 nicht auch unterschreiben müssen?"
    - Das geht Dich nichts an. Was Dich zu interessieren hat, ist, wer Dein Vermieter lt. Mietvertrag ist.

    "Wir haben nie etwas schriftlich bekommen das er nun Vermieter ist sondern nur einen Zettel mit seiner Kontonummer."
    - Auf sowas würde ich nicht hereinfallen. Dem Mieter steht zu, vom bisherigen VM schriftlich den Wechsel mitgeteilt zu bekommen, dann aber auch analog das gleiche vom neuen VM mit seinen Daten. Ich kann also nicht erkennen, was derzeit bei Euch "Sache" ist.

    "Warum fällt ihm jetzt ein das er die Wohnung benötigt?Er hätte doch ..."
    - Frage das nicht uns, sonder ihn.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (5. Juni 2016 um 15:24)

  • Laut Vertrag ist immer noch der vorherige Vermieter unser Vermieter.Wir haben nichts schriftliches bekommen ausser einer Kontonummer.Keinen neuen Vertrag,nichts.Er hat sich persönlich vorgestellt.Ich möchte nur wissen ob er mit dieser Kündigung gegenüber meinem Nachbarn wegen Eigenbedarf unter diesen Bedingungen Aussicht auf Erfolg hat.Und ob die Kündigung rechtmäßig formuliert wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von kathihund (5. Juni 2016 um 15:43)

  • Laut Vertrag ist immer noch der vorherige Vermieter unser Vermieter.Wir haben nichts schriftliches bekommen ausser einer Kontonummer.


    Beim nächsten "VM"-
    Wechsel gebe ich Dir dann meine Kontonummer, da Du anscheinend gerne doppelte Mieten zahlst...

  • ??Das heisst jetzt?Läuft ja schon seit fast 2 Jahren.Was bedeutet das für die Kündigung?Wir haben auch vom Vorvermieter nichts bekommen.Den Verkauf erfuhren wir über einen Makler.Mir geht es hier nicht um die Mängel,ich wollte nur ein klein wenig Hintergrund geben.Mir geht es nur um die Kündigung meines Nachbarn.

    2 Mal editiert, zuletzt von kathihund (5. Juni 2016 um 15:57)

  • ??Das heisst jetzt?Läuft ja schon seit fast 2 Jahren.Was bedeutet das für die Kündigung?Wir haben auch vom Vorvermieter nichts bekommen.Den Verkauf erfuhren wir über einen Makler.


    Hast DU eine Kündigung erhalten?

  • Findest Du denn die Kündigung plausibel begründet?Sind da keine Formfehler drin und muss er Widerspruch einlegen?Zählt die Kündigung dann ganz neu oder werden nur 3 Monate drauf gelegt?Mit dem Vertrag verunsichert mich nun auch.Ich habe gedacht das wir keine neuen Verträge bekommen da sich an Kündigungsfrist etc.durch Verkauf ja nichts ändert.Und das es ausreicht wie der neue Vermieter es gemacht hat.

  • Findest Du denn die Kündigung plausibel begründet?Sind da keine Formfehler drin und muss er Widerspruch einlegen?Zählt die Kündigung dann ganz neu oder werden nur 3 Monate drauf gelegt?Mit dem Vertrag verunsichert mich nun auch.Ich habe gedacht das wir keine neuen Verträge bekommen da sich an Kündigungsfrist etc.durch Verkauf ja nichts ändert.Und das es ausreicht wie der neue Vermieter es gemacht hat.


    Findest Du nicht auch, dass sich ein Text leichter lesen lässt, wenn man/frau hinter ein Satzzeichen ein Leerzeichen setzt???
    Zur Beurteilung der kündigung müsste man den kompletten Text wortwörtlich kennen.
    Eine rechtsunwirksame (3-monats-) Kündigung wird durch Aufaddieren von drei weiteren Monaten zum Termin NICHT automatisch rechtswirksam.

  • Sehr geehrter Herr xxx.Ich werde meinen Lebensmittelpunkt demnächst wieder mehr nach xxx verlagern und werde deswegen Ihre Wohnung xxxxx brauchen.Ich kündige Ihnen darum das Mietverhältnis zum 31.8.16 wegen Eigenbedarf.Ich wünsche Ihnen,das sie eine gute Wohnung finden.Mit freundl.Grüssenxxx

    Das ist die Kündigung.

  • Sehr geehrter Herr xxx.Ich werde meinen Lebensmittelpunkt demnächst wieder mehr nach xxx verlagern und werde deswegen Ihre Wohnung xxxxx brauchen.Ich kündige Ihnen darum das Mietverhältnis zum 31.8.16 wegen Eigenbedarf.Ich wünsche Ihnen,das sie eine gute Wohnung finden.Mit freundl.Grüssenxxx

    Das ist die Kündigung.


    ... und die ist unwirksam. Der Mieter braucht hierauf noch nicht einmal zu reagieren.

  • Danke schön.Wäre es trotzdem besser noch mal einen Anwalt zu kontaktieren?Könntest Du mir begründen,warum unwirksam?
    Der Vermieter wird ja bestimmt bald auf der Matte stehen und wissen wollen wie weit mein Nachbar mit seinem Auszug ist.

  • Danke schön. Wäre es trotzdem besser noch mal einen Anwalt zu kontaktieren? Könntest Du mir begründen, warum unwirksam?
    Der Vermieter wird ja bestimmt bald auf der Matte stehen und wissen wollen wie weit mein Nachbar mit seinem Auszug ist.


    Beim ersten oberen Satz habe ich mir mal erlaubt, zu "korrigieren". Präzision in solchen Dingen kann das Leben erleichtern... - siehe auch bspw. das des Vermieters.:rolleyes:
    Ich würde erst dann einen Fach-Anwalt aufsuchen, wenn der VM auf der Matte steht bzw. stand. https://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

  • Ok.Ich denke,das mein Nachbar ihm zu unbequem ist.Mein Nachbar zahlt ja auch recht wenig Miete.Und er hat ihm schon mehrfach gesagt,was gemacht werden muss und das es nicht geht ,schwere Holzbalken ohne Vorwarnung vom Dach vor seine Tür zu werfen.
    Dann die Bitte nach der neuen Tür...Ich bin da leider oder Gott sei dank geduldiger und schluck halt viel.Hab 2 Hunde und immer Angst etwas zu sagen.Mir tut es nur wahnsinnig leid für meinen Nachbarn,haben ein ganz tolles Nachbarschaftsverhältnis.

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