Kündigungsverzicht: Sonderkündigungsrecht

  • So ist es. Diesen Begriff habe ich aus einem Text entnommen, und ich dachte, es sei ein Druckfehler und es wüde möglicherweise heißen Vertragsabschluß, deshalb meine Frage ob Vertragsschluß oder Vertragsabschluß.
    Anitari, warum so vorwurfsvoll? Gibt doch keinen Grund hierzu.

    Die Frage des Tages:
    Heißt es: Ein Vertrag wird geschlossen.
    oder
    Heißt es: Ein Vertrag wird abgeschlossen.

    Antwort: Trommelwirbel.....
    Beides bedeutet dasselbe und hat nichts mit dem Ende eines Vertrags zu tun.

  • Die Frage des Tages:
    Heißt es: Ein Vertrag wird geschlossen.
    oder
    Heißt es: Ein Vertrag wird abgeschlossen.

    Antwort: Trommelwirbel.....
    Beides bedeutet dasselbe und hat nichts mit dem Ende eines Vertrags zu tun.

    Nochmals: Vertragsschlußbedeutet "das Ende eines Vertrags", Vertragsabschluß ist "es wurde ein Vertrag abgeschlossen.

    Lt.anitari bedeutet "Vertragsschluß das Ende der Mietzeit. Hier gibt es lediglich ein Mißverständnis.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (3. Juni 2016 um 09:26)

  • Ich bin mir nicht sicher, ob es für eine hochschwangere Frau nicht doch eine Möglichkeit gäbe aus dieser Kündigungsbindung raus zu kommen. Mit einem pfiffigen Fachanwalt könnte ich mir das vorstellen.


    Niemand hatte sie gezwungen, sich schwängern zu lassen, weder vom Ehemann noch vom Freund.:o

  • Interessant, dass sich der Thread nun schon über 3 Seiten zieht, der Fragesteller aber nicht einmal reagiert hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Frage des Tages:
    Heißt es: Ein Vertrag wird geschlossen.
    oder
    Heißt es: Ein Vertrag wird abgeschlossen.
    Antwort: Trommelwirbel.....
    Beides bedeutet dasselbe und hat nichts mit dem Ende eines Vertrags zu tun.


    Oder das gleiche oder dasgleiche...?:rolleyes:

  • Niemand hatte sie gezwungen, sich schwängern zu lassen, weder vom Ehemann noch vom Freund.:o


    Da haben Sie wohl die Unfallhäufigkeit außer acht gelassen.

  • Guten Abend,

    Habe auch das Problem mit dem Kündigungsverzicht eventuell gibt es hier eine falsche Formoloerung o.ä. die diese Klausel ungültig machen.

    Vertrag auf unbestimmte Zeit mit beidseitigem Kündigungsverzicht
    Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages.
    Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.

    So die genaue Formulierung im Mietvertrag.
    Vielen Dank schon mal :)

  • Hallo, mimimi,
    Deine Formulierung ist richtig würde ich sagen.


    Ich wüsste auch nicht, was an dieser klaren Formulierung/Vereinbarung auszusetzen wäre.

  • Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit aus diesem Mietvertrag raus zukommen?

    Der TE nennt sich "Grimoire", wer ist mimimi, die gleiche Person? Ich bin der Meinung, dass es in Deiner Situation eine Möglichkeit gibt vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Am besten eine kurze Beratung beim Fachanwalt wofür es für Bedürftige einen Beratungsschein gibt. Beim AG nachfragen.

  • Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit aus diesem Mietvertrag raus zukommen?


    Ja, mit dem Vermieter reden und ihn mit einer ausreichen Zahl von Euroscheinen "bestechen". Eine andere Möglichkeit gibt es meiner Meinung nach nicht, außer du bist Studentin.

  • Ja, mit dem Vermieter reden und ihn mit einer ausreichen Zahl von Euroscheinen "bestechen". Eine andere Möglichkeit gibt es meiner Meinung nach nicht, außer du bist Studentin.


    DER war guuut...:)

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