Beiträge von Mimimi

    Guten Abend,

    Habe auch das Problem mit dem Kündigungsverzicht eventuell gibt es hier eine falsche Formoloerung o.ä. die diese Klausel ungültig machen.

    Vertrag auf unbestimmte Zeit mit beidseitigem Kündigungsverzicht
    Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages.
    Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.

    So die genaue Formulierung im Mietvertrag.
    Vielen Dank schon mal :)

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