Wohnung gekündigt.. Vermieter & Interessent reinlassen?

  • Hallo,
    wir haben unsere Wohnung zum 31.07.16 gekündigt. Da es bei uns in allen Räumen stark schimmelt (insbesondere im Bad) möchte unser Vermieter am besten noch heute oder morgen in unserer Wohnung schauen, in wie weit die Wohnung renoviert werden muss. Im Moment ist alles noch voll möbliert und den Schimmel kann man in vollem Ausmaß hinter den Möbeln leider nur erahnen. (Bzw ist er ohnehin hauptsächlich hinter den Trockenbau..)

    Und er meinte noch, falls es neue Intetessenten gibt, dass diese sich die Wohnung anschauen könnten. Was mE bei diesem Schimmelausmass ohne vorherige Renovierung wenig Sinn macht..

    Nun meine Frage. In wie weit bin ich verpflichtet meinen Vermieter in meine Wohnung zu lassen? Wir haben sehr viele Terrarientiere - auch sehr große, schwere Terrarien - und ich möchte nicht dass er sich dass so dreht, dass wir an dem Schimmel Schuld sind. Da es bei 3 m hohen Decken, undichten Fenstern in allen Räumen und trotz reichlichen Heizens nicht verwunderlich ist dass der Schimmel nicht in den Griff zu bekommen ist. Zumal er hinter den Trockenbau schön versteckt werden kann..

    Freu mich über eine Antwort.

  • Hallo,

    Ihr seid verpflichtet, den Vermieter nach einer entsprechenden Ankündigung (ca. 3-4 Tage vorher) in die Wohnung zu lassen. Das darf aber auch nur zu den "üblichen" Zeiten geschehen.

    Der Zustand der Wohnung ist hierbei völlig unerheblich.

    Die Schuldfrage hinsichtlich des Schimmels wird sicher zum späteren Zeitpunkt geklärt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hatte noch vergessen zu schreiben, dass wir am 01.07.16 den Rest aller großen Möbel leer räumen. Wäre es rechtlich ok erst ab dann den Vermieter Zutritt zu gewähren?

  • Hossa, schon klar, die Bude voller Terrarien, aber der Schimmel ist ein Baumangel. Kurz und gut, du bist schon verpflichtet Wohnungsbesichtigungen zuzulassen, nach voheriger Absprache(üblich sind normalerweise minimum 2-3 mal). Und er st recht bist du verpflichtet dem Vermieter Einlass zu gewähren, wenn er Mängel besichtigen will/muß oder Renovierungen plant, natürlich auch nach vorheriger Absprache und Anmmeldung.
    Noch mal, nach deinen Ausführungen ist es leider nicht so ganz unlogisch, das der Schimmel durch unsachgemäße Benutzung entsteht. Eine Wohnung ist nun mal kein Zoo, und wenn deine Fenster tatsächlich dicht wären, würde es wahrscheinlich noch stärker schimmeln.

  • Hatte noch vergessen zu schreiben, dass wir am 01.07.16 den Rest aller großen Möbel leer räumen. Wäre es rechtlich ok erst ab dann den Vermieter Zutritt zu gewähren?


    Na ja, warum nicht, dann habt ihr vorher eben keine Zeit. Das ist zwar etwas asozial aber machbar ist das bestimmt. Habt ihr denn den Schimmel als Mangel gemeldet, oder wie, oder weiss das keiner was davon?

  • Punkt 1: Bestand der Schimmel bereits ein halbes Jahr nach Einzug. Vermieter informiert, Schimmel halbherzig beseitigt. Gleichzeitig wurden von uns die undichten Fenster bemängelt "Fenster sind dicht" kam zur Antwort.. hola.. aber eine Kerze bleibt auf dem Fensterbrett innen bei starkem Wind draußen nicht an! Punkt 2: Die Terrarien sind Trockenterrarien.. kein Regenwald. Bei unseren hohen Räumen ist die Nutzung der Wärme der Terrarien eher von Vorteil, da unsere Räume allein durch die Wärme der Heizung hundekalt bleiben.
    Punkt 3: Ist unser Haus ein 6 Parteien Haus und in JEDER Wohnung schimmelt es und es riecht z.T. danach. Und wir sind die einzigen mit Terras.

    Mir erschleicht sich der Sinn nicht, ausser die Neugierde des Vermieters zu stillen, weshalb ich ihn voll möbliert in meine Wohnung lassen sollte. Er kann sich so von keinem Raum einen richtigen Eindruck verschaffen

  • Na ja, warum nicht, dann habt ihr vorher eben keine Zeit. Das ist zwar etwas asozial aber machbar ist das bestimmt. Habt ihr denn den Schimmel als Mangel gemeldet, oder wie, oder weiss das keiner was davon?

    Ok, danke. Er darf ja eher rein. Nur möchte ich ganz einfach nicht dass der gute Herr sieht, wie wir eingerichtet sind. Nö.

  • Mir erschleicht sich der Sinn nicht, ausser die Neugierde des Vermieters zu stillen, weshalb ich ihn voll möbliert in meine Wohnung lassen sollte. Er kann sich so von keinem Raum einen richtigen Eindruck verschaffen


    Na der Sinn ist wahrscheinlich festzustellen, ob die Wohnung schnell weiter zu vermieten ist was saniert werden muß usw., oder z.Bsp. mit Mietinteressenten zu besichtigen? Wenn es in jeder Wohnung im Haus schimmelt habt ihr, meiner Meinung, auch nichts zu befürchten, was soll es also?

  • Ok, danke. Er darf ja eher rein. Nur möchte ich ganz einfach nicht dass der gute Herr sieht, wie wir eingerichtet sind. Nö.

    Ganz ehrlich, so spektakulär wird eure Einrichtung schon nicht sein, oder? Also mir als Vermieter wäre es auch am liebsten unmöbliert zu besichtigen, es ist in 90% der Fälle eh immer die gleiche Schrankwand von IKEA, aber immer geht das eben nicht. Aber wie auch immer, rauszögern geht natürlich immer. Man sollte nur zusehen, das man irgendwann einen Termin zur Nachvermietung ermöglicht, sonst könnte es theoretich teuer werden. Zugegeben sehr theoretisch.

  • Ich meine ok.. ihr denkt jetzt wahrscheinlich "oh gott wie müssen die nun hausen" :) klar ist es nix besonderes, nur geht es mir ums Prinzip. Ich seh einfach keinen Grund meinen Vermieter so viel eher in meine Wohnung zu lassen. Empfinde es sogar als aufdringlich und frech.. als wenn der eine Monat das Kraut fett macht. Unser Vermieter ist ohnehin ein Schwindler wie er im Buche steht. Und so einer dreht sich durch unsere Einrichtungen (Sofa zu weit an der Wand.. Schimmel? Selbst Schuld.. 3 Pflanzen in der Wohnung.. Feuchtigkeit.. Schimmel? Selbst Schuld.. durch das Gewicht der Terrarien.. das Billig Laminat eingedrückt? Muss erneuert werden.. versteht ihr in etwa was ich meine? Er soll einfach nicht sehn wo und wie was bei uns eingerichtet war um sich so etwas zusammen zu reimen was schlicht falsch ist und er ohne vorherige Sichtung so nicht behauptet hätte.
    In Bezug auf die Fenster wurde und gesagt dass im gesamten Haus die gleichen eingebaut sind.. das ist schlichtweg gelogen.. allein im Kinderzimmer sind 2 unterschiedliche eingebaut, das sieht selbst ein Laie. Da nicht nur die Griffe verschieden sind.

  • Zitat

    Hatte noch vergessen zu schreiben, dass wir am 01.07.16 den Rest aller großen Möbel leer räumen. Wäre es rechtlich ok erst ab dann den Vermieter Zutritt zu gewähren?

    Nein, wie schon geschrieben, sind 3-4 Tage Ankündigungsfrist ausreichend. Es ist dem Vermieter nicht zuzumuten, entsprechende Mietinteressenten über einen Monat hinzuhalten.

    Zitat

    Nur möchte ich ganz einfach nicht dass der gute Herr sieht, wie wir eingerichtet sind. Nö.

    Irrelevant! Der Grund zur Wohnungsbesichtigung ergibt sich allein aus dem § 809 BGB.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich seh einfach keinen Grund meinen Vermieter so viel eher in meine Wohnung zu lassen. Empfinde es sogar als aufdringlich und frech.. als wenn der eine Monat das Kraut fett macht.

    Die Gründe habe ich dir genannt. Diese Gründe sieht die Rechtsprechung ähnlich. Was du daraus machst liegt an dir. Das du deinen Vermieter nicht leiden kannst, ist kein Argument, das ist deine Privatsache.
    Zieh es halt in die länge, ich bezweifle aber eher das das wirklich Sinn macht. Woran das mit dem Schimmel in der Wohnung liegt wir dir hier keiner wirklich beantworten können.
    Erfahrungsgemäß gehen bei mir aber die Alarmglocken an wenn ich was von "vielen Terrarien" höre. Nachvollziehbar oder? Ebenso ist es schon wichtig, das man nicht die ganzen Wände verbaut, damit auch Luft mal zirkulieren kann. Und wenn die Terrarien schon das Laminat eindrücken, dann müssen das ja schon echt schwere Dinger sein. Also normale Möbel drücken bei mir kein Laminat ein.
    Weiss dein neuer Vermieter eigetnlich was von deiner Tierfreundlichkeit?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (24. Mai 2016 um 13:58)

  • Hallo, Chianti,

    Ich seh einfach keinen Grund meinen Vermieter so viel eher in meine Wohnung zu lassen. .......... als wenn der eine Monat das Kraut fett macht.

    Lesetipp: https://www.mietrecht.de/wohnungsbesich…ermieter-recht/

    Dem Vermieter sollte also die Möglichkeit gegeben werden, die Wohnung möglichst ohne zwischenzeitlichen Leerstand unmittelbar weiter vermieten zu können. Da die Mieter ja aber eben auch eine 3-monatige Kündigungsfrist haben, muss der Vermieter gezwungenermaßen so früh wie möglich mit der Mietersuche beginnen. Eigentlich doch ganz verständlich, oder?

    Umgekehrt möchten die Mieter ja auch nicht schon 1-2 Monate früher als gewünscht in eine neue Wohnung, nur, weil die neue Wohnung eben schon ab diesem früheren Zeitpunkt frei ist.

    Zu den Terrarien: Wie hoch ist denn die Luftfeuchtigkeit in deinen Räumen (mal mit Hygrometer nachmessen)? Brauchen die meisten Echsen o.ä. nicht eher ein feucht-warmes Klima? In einer Mietwohnung also eher suboptimal - zumal du schreibst, dass du VIELE Terrarien hast.

    => Sicherheit über die Ursache des Schimmles kann aber letztendlich nur ein Fachmann/Gutachter geben.

    Viele Grüße,
    anonym2

  • Ciao Chianti,
    ich würde dem VM vorschlagen, im letzten Mietmonat einen Besichtigungstermin zwecks Erstellung eines Vorabnahmeprotokolls wahrzunehmen. Photoapparate bleiben jedoch draussen.

  • Hallo nochmal, also was unsere Tiere betrifft, diskutiere ich nur ungern mit Laien. Die Luftfeuchte liegt innerhalb der Terrarien bei 40%, ausserhalb, heist in unseren Wohnräumen dürfte sie höher sein. Möchte noch anmerken, das wir nur in Wohnzimmer und KiZi Terrarien haben, genau in diesen zwei Räumen ist der Schimmel noch erträglich.
    Mit meinem Vermieter habe ich es jetzt so geregelt, dass ich Besuche (egal ob durch ihn oder Interessenten) erst ab 01.07. dulde, da wir unsere Wohnung noch voll nutzen und ich keine Störung durch Fremde in unseren Räumlichkeiten wünsche. Sollte er eher, unangemeldet, ankommen, steht er vor geschlossener Tür.

    Vielen Dank für eure Hilfe und
    Viele Grüße von Chianti *die froh ist endlich ein Eigenheim zu besitzen*

  • Zitat

    Mit meinem Vermieter habe ich es jetzt so geregelt, dass ich Besuche (egal ob durch ihn oder Interessenten) erst ab 01.07. dulde, da wir unsere Wohnung noch voll nutzen und ich keine Störung durch Fremde in unseren Räumlichkeiten wünsche. Sollte er eher, unangemeldet, ankommen, steht er vor geschlossener Tür.

    Hast du das tatsächlich mit ihm geregelt, oder ihn vor vollendete Tatsachen gestellt? Ist letzteres der Fall, kann der Vermieter sich mittels einstweiliger Verfügung Zugang zur Wohnung verschaffen (auf Eure Kosten). Weiterhin kann er Euch gegenüber Schadenersatzforderungen stellen, sofern Ihr eine kurzfristige Weitervermietung blockiert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Noch vergessen, ja, er weiss darüber Bescheid dass wir Echsen haben. Bzw haben wir die Tiere jetzt 3 Jahre und vor 4 Jahren hatten wir ihn angefragt, ob wir einen Hund halten dürften. Für uns stand die Entscheidung Hund oder Terrarien. Im gleichen Gespräch erwähnte ich auch die Echsen. Dazu meinte er nur, alles was die Nachbarn nicht stört bedarf keiner Genehmigung. Für einen Hund hätten wir ebenfalls das OK bekommen, haben ins allerdings aufgrund eben der Tatsache er könnte zerstören was nicht uns gehört gegen ihn entschieden. Das wir uns nun einen insgesamt 220x100x180 Holz Schrank mit gläsernen Türen hergezimmert haben, lag wohl nur daran dass wir unsere Tiere artgerecht halten möchten.

    Ich habe ihn nach unserem letzten Telefonat eine SMS geschrieben, in der genau das drin stand. Sollte er damit nicht einverstanden sein, kann er gern Kontakt aufnehmen, Besuch ankündigen o.ä.
    Sich einen gewaltsamen Zutritt zu verschaffen, davon würde ich ihn im höchsten Falle abraten.. (so wiederum schätze ich ihn hingegen aber auch nicht ein)

  • Sollte er ernsthafte Interessenten finden (was ich bei unserem dorfbekannten gewalttätigen, cholerischen Nachbar ebenfalls als schwierig anseh) kann er ebenfalls gern mit uns in Kontakt treten. Allerdings lasse ich keine alleinige Besichtigung zu und der Interessent bekommt von mir jeden Schimmelfleck unter die Nase gerieben.
    Unter diesen Bedingungen wünsche ich unseren Vermieter in der unrenovierten, verschimmelten Wohnung ein gutes Gelingen der Weitervermietung.

  • Sollte er ernsthafte Interessenten finden (was ich bei unserem dorfbekannten gewalttätigen, cholerischen Nachbar ebenfalls als schwierig anseh) kann er ebenfalls gern mit uns in Kontakt treten. Allerdings lasse ich keine alleinige Besichtigung zu und der Interessent bekommt von mir jeden Schimmelfleck unter die Nase gerieben.
    Unter diesen Bedingungen wünsche ich unseren Vermieter in der unrenovierten, verschimmelten Wohnung ein gutes Gelingen der Weitervermietung.


    Ehrlich gesagt, frage ich mich was dich das angeht? Ich würde einfach nur das tun wozu man verpflichtet ist, und mich ansonsten aus fremdem Elend raushalten. Mal ganz davon abgesehen, das nicht jeden, auch nicht jeden Mietintererssenten, deine Meinung interessiert ist das sowieso immer so eine Sache sich groß über Schimmel auszulassen, wenn noch gar nicht rechtssicher feststeht wer eigentlich dafür verantwortlich ist.


  • Viele Grüße von Chianti *die froh ist endlich ein Eigenheim zu besitzen*

    Hoffentlich kommst Du irgendwann mal auf die Idee dieses "Eigenheim" zu vermieten und bekommst Mieter mit genau Deinen Ansichten. Unglaublich...
    Wenn Dein Vermieter in die Wohnung will, dann wird er rein kommen. Ob mit oder ohne Deine Zustimmung liegt schulßendlich an Deinem Geldbeutel. Es ist sein Recht - unter Einhaltung der Voraussetzungen - in die Wohnung zu gehen, auch wenn es Dir nicht gefällt.
    Wäre ich Dein Vermieter würde ich mich auch fragen warum Du Dich wehrst. Hast Du etwas zu verbergen?

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