Beiträge von Chianti

    Sollte er ernsthafte Interessenten finden (was ich bei unserem dorfbekannten gewalttätigen, cholerischen Nachbar ebenfalls als schwierig anseh) kann er ebenfalls gern mit uns in Kontakt treten. Allerdings lasse ich keine alleinige Besichtigung zu und der Interessent bekommt von mir jeden Schimmelfleck unter die Nase gerieben.
    Unter diesen Bedingungen wünsche ich unseren Vermieter in der unrenovierten, verschimmelten Wohnung ein gutes Gelingen der Weitervermietung.

    Noch vergessen, ja, er weiss darüber Bescheid dass wir Echsen haben. Bzw haben wir die Tiere jetzt 3 Jahre und vor 4 Jahren hatten wir ihn angefragt, ob wir einen Hund halten dürften. Für uns stand die Entscheidung Hund oder Terrarien. Im gleichen Gespräch erwähnte ich auch die Echsen. Dazu meinte er nur, alles was die Nachbarn nicht stört bedarf keiner Genehmigung. Für einen Hund hätten wir ebenfalls das OK bekommen, haben ins allerdings aufgrund eben der Tatsache er könnte zerstören was nicht uns gehört gegen ihn entschieden. Das wir uns nun einen insgesamt 220x100x180 Holz Schrank mit gläsernen Türen hergezimmert haben, lag wohl nur daran dass wir unsere Tiere artgerecht halten möchten.

    Ich habe ihn nach unserem letzten Telefonat eine SMS geschrieben, in der genau das drin stand. Sollte er damit nicht einverstanden sein, kann er gern Kontakt aufnehmen, Besuch ankündigen o.ä.
    Sich einen gewaltsamen Zutritt zu verschaffen, davon würde ich ihn im höchsten Falle abraten.. (so wiederum schätze ich ihn hingegen aber auch nicht ein)

    Hallo nochmal, also was unsere Tiere betrifft, diskutiere ich nur ungern mit Laien. Die Luftfeuchte liegt innerhalb der Terrarien bei 40%, ausserhalb, heist in unseren Wohnräumen dürfte sie höher sein. Möchte noch anmerken, das wir nur in Wohnzimmer und KiZi Terrarien haben, genau in diesen zwei Räumen ist der Schimmel noch erträglich.
    Mit meinem Vermieter habe ich es jetzt so geregelt, dass ich Besuche (egal ob durch ihn oder Interessenten) erst ab 01.07. dulde, da wir unsere Wohnung noch voll nutzen und ich keine Störung durch Fremde in unseren Räumlichkeiten wünsche. Sollte er eher, unangemeldet, ankommen, steht er vor geschlossener Tür.

    Vielen Dank für eure Hilfe und
    Viele Grüße von Chianti *die froh ist endlich ein Eigenheim zu besitzen*

    Ich meine ok.. ihr denkt jetzt wahrscheinlich "oh gott wie müssen die nun hausen" :) klar ist es nix besonderes, nur geht es mir ums Prinzip. Ich seh einfach keinen Grund meinen Vermieter so viel eher in meine Wohnung zu lassen. Empfinde es sogar als aufdringlich und frech.. als wenn der eine Monat das Kraut fett macht. Unser Vermieter ist ohnehin ein Schwindler wie er im Buche steht. Und so einer dreht sich durch unsere Einrichtungen (Sofa zu weit an der Wand.. Schimmel? Selbst Schuld.. 3 Pflanzen in der Wohnung.. Feuchtigkeit.. Schimmel? Selbst Schuld.. durch das Gewicht der Terrarien.. das Billig Laminat eingedrückt? Muss erneuert werden.. versteht ihr in etwa was ich meine? Er soll einfach nicht sehn wo und wie was bei uns eingerichtet war um sich so etwas zusammen zu reimen was schlicht falsch ist und er ohne vorherige Sichtung so nicht behauptet hätte.
    In Bezug auf die Fenster wurde und gesagt dass im gesamten Haus die gleichen eingebaut sind.. das ist schlichtweg gelogen.. allein im Kinderzimmer sind 2 unterschiedliche eingebaut, das sieht selbst ein Laie. Da nicht nur die Griffe verschieden sind.

    Na ja, warum nicht, dann habt ihr vorher eben keine Zeit. Das ist zwar etwas asozial aber machbar ist das bestimmt. Habt ihr denn den Schimmel als Mangel gemeldet, oder wie, oder weiss das keiner was davon?

    Ok, danke. Er darf ja eher rein. Nur möchte ich ganz einfach nicht dass der gute Herr sieht, wie wir eingerichtet sind. Nö.

    Punkt 1: Bestand der Schimmel bereits ein halbes Jahr nach Einzug. Vermieter informiert, Schimmel halbherzig beseitigt. Gleichzeitig wurden von uns die undichten Fenster bemängelt "Fenster sind dicht" kam zur Antwort.. hola.. aber eine Kerze bleibt auf dem Fensterbrett innen bei starkem Wind draußen nicht an! Punkt 2: Die Terrarien sind Trockenterrarien.. kein Regenwald. Bei unseren hohen Räumen ist die Nutzung der Wärme der Terrarien eher von Vorteil, da unsere Räume allein durch die Wärme der Heizung hundekalt bleiben.
    Punkt 3: Ist unser Haus ein 6 Parteien Haus und in JEDER Wohnung schimmelt es und es riecht z.T. danach. Und wir sind die einzigen mit Terras.

    Mir erschleicht sich der Sinn nicht, ausser die Neugierde des Vermieters zu stillen, weshalb ich ihn voll möbliert in meine Wohnung lassen sollte. Er kann sich so von keinem Raum einen richtigen Eindruck verschaffen

    Hallo,
    wir haben unsere Wohnung zum 31.07.16 gekündigt. Da es bei uns in allen Räumen stark schimmelt (insbesondere im Bad) möchte unser Vermieter am besten noch heute oder morgen in unserer Wohnung schauen, in wie weit die Wohnung renoviert werden muss. Im Moment ist alles noch voll möbliert und den Schimmel kann man in vollem Ausmaß hinter den Möbeln leider nur erahnen. (Bzw ist er ohnehin hauptsächlich hinter den Trockenbau..)

    Und er meinte noch, falls es neue Intetessenten gibt, dass diese sich die Wohnung anschauen könnten. Was mE bei diesem Schimmelausmass ohne vorherige Renovierung wenig Sinn macht..

    Nun meine Frage. In wie weit bin ich verpflichtet meinen Vermieter in meine Wohnung zu lassen? Wir haben sehr viele Terrarientiere - auch sehr große, schwere Terrarien - und ich möchte nicht dass er sich dass so dreht, dass wir an dem Schimmel Schuld sind. Da es bei 3 m hohen Decken, undichten Fenstern in allen Räumen und trotz reichlichen Heizens nicht verwunderlich ist dass der Schimmel nicht in den Griff zu bekommen ist. Zumal er hinter den Trockenbau schön versteckt werden kann..

    Freu mich über eine Antwort.

    Erstmal danke für eure Antworten.
    Ihr habt mir schon sehr weiter geholfen.

    Ich geb die NK Abrechnung, mein Schreiben und die Antwort des VM per Mail jetzt doch erstmal den Anwalt meines Schwiegervaters weiter. Der soll dort einfach auch nochmal drüber schauen. Obwohl ich fast befürchte, dass er dann auch die Einsicht in die Rechnungen des VM braucht/einfordert.

    Ich nochmal,

    erstmal herzlichen Dank für eure Antworten.
    Nachdem ich vor 3 Wochen bei meinem Vermieter um die Einsicht der verschiedenen Belege gebittet habe, bekam ich nun heute diese Antwort per Mail:

    """Sehr geehrte Frau XXX,
    Hausmeisterkosten sind um 343,77 € gestiegen.
    Das liegt daran, dass wir als Vermieter den Hausmeister als Minijobber anmelden mussten. Dadurch entstanden Mehrkosten für Lohnrechnung, Krankenkassenbeiträge und Berufsgenossenschaft.

    Legionellenprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben für Vermieter in Mehrfamilienhäusern.

    Beim Abwassser sind in der Abrechnungsperiode die Entleerung und Reinigung der Doppelklärgrube auf dem Grundstück enthalten. Dies waren 964,- € für die Entleerung und 59,50 € für die Reinigung sowie die Wartungskosten für die Kläranlage.

    Allgemein betrifft Strom für Heizung, Hauslicht, Kläranlage und Aussensteckdosen.

    Nicht in der NK Abrechnung enthalten sind Reperaturen an der Heizungsanlage (Austausch Wärmespeicher) 2587,- €.
    Reperatur an anderen rechnischen Anlagen ca. 700,- €
    und der Umbau der Kläranlage zur Vollbiologischen Anlage in Höhe von 10602,- €"""

    So.. und trotz allem haben wir noch keine Einsicht erhalten. Und ehrlich gesagt kann er sich seinen (sorry!!) selbstgeschriebenen Wisch sparen.

    Unsere "Hausmeister" (3 verschiedene innerhalb 1 Jahres, bzw. für 4 Monate gab es komplett KEINEN Hausmeister) bekamen weder Lohnbescheide, geschweige die mtl. Zahlung in Höhe 80€/bzw. seit 2015 die 85€. Seit gut 1 Jahr bezahlt unser Vermieter den "Hausmeister" nicht.

    Die Klärgrube wurde seit über 10 Jahren nicht geleert, wir wohnen seit 4 Jahren in unserer Wohnung und nun sollen wir -weil wir gerade das Pech haben und in einer ungünstigen Zeit wohnen- für den Rest der über 10 Jahre nicht geleert wurde zahlen? Kann man dass nicht prozentual verlangen, dass man nur die Jahre zahlt in denen man tatsächlich auch "reinge***" hat?

    Was den Hausstrom betrifft.. kann man vom Vermieter verlangen sich einen günstigeren Stromanbieter zu suchen? Die vollbiologische Kläranlage hat bisher in 7 Monaten satte 1500 kWh verbraucht.

    So, ich möchte mich für meine forsche Ausdrucksweise entschuldigen, aber ich bin etwas sauer.

    Grüße,
    Chianti

    Hallo,

    wir wohnen in einem 6 Parteien Miethaus, unsere Wohnung umfasst ca. 87m².
    Aktuell haben wir unsere Nebenkostenabrechnung für 2013/2014 erhalten. Eigentlich hatten wir uns +/- 0 ausgerechnet bzw. mit einer max. Nachzahlung von 50 € gerechnet.
    Wir haben die Abrechnung am 14.06.15 erhalten und er möchte bitte bis spätestens 30.06.15 ganze 274 € überwiesen haben.
    1.Frage: Ist es überhaupt rechtlich die Zahlfrist auf nur 14 Tage zu verkürzen? Oder gibt es lt. Gesetz eine maximale Zeitspanne? (Bei der vorletzten NK Abrechnung hatten wir 6 Wochen Zeit)

    Der "Witz" an der Sache ist, dass wir an Heizkosten & Warmwasserkosten tatsächlich weniger verbraucht haben, als zuvor. Die eigentliche Nachzahlung entfällt also auf Kosten, auf die wir in dem gesamten abzurechnenden Mietjahr keinen Einfluss haben. So, nun zum eigentlichen..

    Punkt 1: Die Kaltwasserkosten
    Seit 2013 wurde bei uns eine sog. Bio Kläranlage eingebaut, heist, wir sind am eigentlichen Abwassernetz nicht angeschlossen. Die Gesamtkosten für alle Mietparteien in der Abrechnung als "Gesamt" bezeichnet waren in der Abrechnung zuvor (2012/2013) auf 2.545 € beziffert, wovon 352 € auf uns entfielen. In der Abrechnung 2013/2014 hingegen gibt es aufeinmal den Punkt "Kaltwasser + Abwasser", der gleich mal für alle Mietparteien auf 3.427 € beziffert wurde und davon 492 € auf uns entfielen.
    Die Frage ist nun.. weshalb wird bei uns überhaupt das Abwasser miteingerechnet?

    Punkt 2: Betriebskosten (Hausmeister)
    Wir haben bei uns einen "hauseigenen" Hausmeister, der seit 2015 pro Monat 85 € bekommt, (bis 2014 waren dies noch 80 €). Unser Hausmeister selbst, hat für dieses Geld weder Lohnbescheide, noch bekommt er es in regelmäßigen Abständen. Trotz allem sind die Hausmeisterkosten für alle Mietparteien 2012/2013 von 960 € (auf uns 169 €) 2013/2014 auf 1.303 € (auf uns 229 €) angestiegen.
    Darf er ohne uns zu benachrichtigen einfach so die Hausmeisterkosten in die Höhe treiben?

    Punkt 3: Betriebskosten (Allgemein)
    Die "Allgemeinen Betriebskosten" - Leider nicht einsehbar was alles dazu gehört, die Müllabfuhr, Antennenanlage, Grundsteuer und Versicherungen kann es nicht sein, denn dies ist extra aufgelistet - von 2012/2013 für alle Mietparteien 398 € (auf uns 70 €) 2013/2014 auf 678 € (auf uns 119 €) angehoben.
    Rechtlich ok?

    Sollte sich das ganze als plausibel herausstellen, werden wir den Betrag natürlich bis 30.06. überweisen.
    Trotz allem wären einpaar Belege/Rechnungen etc., vorallem beim Thema "Allgemein" seitens des Vermieters unseres Wissens nach schon angebracht. Zumal wir durch unsere tatsächlich anfallenden Kosten bzgl. Heizen (geht bei uns viel über den Strom, die Kosten dafür werden außerhalb des Mietverhältnisses geregelt) & Wasserverbrauch sparsam umgehen.

    Vielleicht könnt ihr mir etwas weiterhelfen.
    Danke im voraus.

    Chianti

    Ok, vielen Dank für eure Antworten.

    Werden es dann wohl oder übel hinnehmen müssen - immerhin hat unser Vermieter eine Zahlung in zwei Raten angeboten.

    Trotzdem bin ich schlichtweg sauer auf ihn dass er uns in Bezug auf die Fenster "praktisch" ins Gesicht gelogen hat. Es sind und bleiben Andere, als es bei den restlichen Mietparteien der Fall ist.

    Können wir nur auf eine gute, nächste Abrechnung warten, wo wir definitiv (für 2,99 € Dichtungsgummi) Heizkosten eingespart haben.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    Hallo liebe Community,

    wir (ich, mein Partner und unsere 2 Jahre alte Tochter) wohnen seit März 2011 in einer 87 qm 3-Zimmer Wohnung.

    Wir haben jetzt am 04.06.13 unsere "erste vollständige" Nebenkostenabrechnung erhalten und sollen 235 € nachzahlen.
    Monatlich zahlen wir 130 € an Nebenkosten.

    Nur leider sehn wir es so gar nicht ein, da wir letzten Winter (2011/2012) wesentlich mehr heizen mussten, aufgrund reichlich Durchzug bei unseren Fenstern. Wir haben fleißig geheizt und es wurde trotz allem nie richtig warm, stellte man eine Kerze auf das Fensterbrett wusste die Flamme gar nicht wohin..

    Unseren Vermieter habe ich das bereits letzten Winter (2011/2012) mitgeteilt, er kam sich unsere Fenster mitsamt seinem Handwerker anschauen. Beide meinten, man könnte nichts machen.

    Auf unsere eigene Faust haben wir dann letzten Sommer bei allen Fenstern einen einfachen Dichtungsgummi eingesetzt und nun im letzten Winter (2012/2013) trotz wesentlich längerer Heizperiode gleich mal 700 kw weniger verheizt.

    Unseren Vermieter haben wir gestern nochmal darauf angesprochen, er will natürlich sein Geld - ist ja klar. Nur er wusste von dem ständigen Durchzug und er betonte immer wieder dass man da ""nichts"" machen könnte. Desweiteren hätte er diese Klage das erste Mal aus seinem Haus (wir sind insgesamt 6 Mietparteien) gehört. Was auch nicht verwunderlich ist, da bei uns als einzige Partei andere Fenster eingebaut sind - was er wehemment abgestritten hat (es sind allerdings definitiv andere Fenster, das wird bereits am Griff sichtbar).

    Sind wir denn nun rechtlich verpflichtet dazu, die Nebenkosten 100% zu zahlen?

    Grüße
    Chianti

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