Hallo zusammen,
seit Ende Dezember sind mein ehemaliger Vermieter und ich im Streit. Bisher ging es nur um einen alten Teppichboden, denn er zu 100 % auf meine/unsere Kosten austauschen wollte. Nachdem ich ihn freundlich darauf hinwies, dass dieses Thema im Mietvertrag geregelt ist, gibt er da komplett Ruhe, aber verweist auf einen anderen Teil des Mietvertrages und... naja... droht mit Konsequenzen. Ich mache mich da nun wenig verrückt, aber möchte gerne eine Einschätzung, ob das Rechtens ist.
Ich Tippe den Absatz mal ab
"Der Mieter kann die von ihm in den Mieträumen geschaffenen Einrichtungen wegnehmen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass diese Einrichtungen in den Mieträumen verbleiben. In diesem Fall hat der Vermieter an den Mieter einen Geldbetrag zu leisten, der für die Neuanschaffung der jeweiligen Einrichtungen erforderlich wäre. abzüglich eines angemessenen Betrag für die bereits eingetretene Abnutzung der Einrichtungen."
Es geht dabei um eine Küche bzw. ging. Diese hatte ich bereits im November letzten Jahres verkauft mit einem Abholungstermin zu Ende Dezember. Bei der Vorbesichtigung Anfang Dezember, fand der Vermieter die Kücheneinrichtung doch ganz passend für das Zimmer. Er meinte damals zu mir irgendwas von "über die Küche müssen wir nochmal reden" und "die könnte eventuell drin bleiben" weil er auch fragte, ob wir diese mitnehmen. Ich verneinte und meinte, sie wird Ende Dezember abgeholt. Er hat sich irgendwas auf seinen Block gekritzelt. Bei der Übergabe war es kein Thema.
Nun, Monate später, nachdem ich ihn beim Thema Teppich, Abnutzung und anteilige Kosten zu Schönheitsreparaturen auf den Mietvertrag verwies, verweist er mich auf selbigen. Den oben genannten Absatz. Er meint, er habe von mir verlangt, dass die Küche stehen bleibt und ich dafür entschädigt werde. Höhe der Entschädigung? Gibts keine Angaben, er hatte es mir damals wohl genau so gesagt und ich habe das nicht eingehalten. Angeblich hat er bei der Suche nach neuen Mietern angegeben, dass sich eine Einbauküche in der Wohnung befindet und ich habe sie nun unrechtens entfernt...
Man kann mir doch nicht Eigentum aberkennen? Zumal sie zum Zeitpunkt der Besichtigung verkauft war (Privat ohne Rechnung... ein großes Kleinanzeigenportal halt.). Er droht jetzt mit irgendwas von wegen Ausfallmiete oder wie er es nannte (Wohnung steht noch leer).
Darf so ein Punkt wirklich im Mietvertrag stehen? In meinen Augen sind alle Sachen mein Eigentum und da kann niemand ankommen und das dann für sich beanspruchen? Ich verstehe ja, dass ein Vermieter vielleicht mal sachen übernehmen MÖCHTE und man sich dann evtl. einigt aber VERLANGEN?
Ich bin etwas verwirrt und kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sowas vor Gericht bestand hätte.
Vielleicht könnt ihr mich da nun aufklären ![]()