Beiträge von joe266

    Der Mieter muss dem Vermieter......dem VM anbieten, der VM kann verlangen, dass diese verbleiben.
    In diesem Satz von Dir 3 Rechtschreib- bzw.Grammatikfehler. ..dämliche Formulierung. (Nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt)

    Glückwunsch, 3 Fehler gefunden. Sie müssen Pädagoge sein. Mich als Klugscheißer bezeichnen, aber selbst kein Deut besser.....
    Der klügere Klugscheißer gibt nach, in diesem Sinne viel Spaß noch.

    "Der Vermieter kann die Wegnahme einer Einrichtung verhindern, wenn er dafür eine angemessene Entschädigung zahlt. Der Mieter darf den Gegenstand dann nur ausbauen und mitnehmen, wenn er hieran ein berechtigt Interesse hat."
    Ob ich nun sage "müßte oder sollte", beides in Frage gestellt, oder? Klugsch.....

    sollte der Klugscheißer für mich gelten, fasse ich das gerne als Kompliment auf.
    Meiner persönlichen Meinung nach ist die Fomulierung einfach unklar und lässt Interpretationsspielraum offen. Ob das nun jeder so sieht sei dahingestellt.

    Eingebrachte EBK ist bei Auszug dem VM anzubieten, sollte kein Eigeninteresse bestehen, d.h. der M. müßte die Küche, bevor er diese anderweitig verkauft, dem VM anbieten.

    In Deinem Fall ist der Sachverhalt anders, Du hast die Küche ja vor Deinem Auszug verkauft. Ob der VM hier noch etwas ableiten könnte, weiß ich nicht.

    in der Klausel steht doch aber "kann" und nicht "muss".
    Wenn dort stehen würde, der Mieter muss dem Vermieter die eingebrachte/geschaffene Einrichtung dem VM anbieten, der VM kann verlangen das diese verbleiben.
    Noch nie so eine selten dämliche Formulierung gelesen.

    Es wäre für den VM sinnvoller gewesen, den Korkboden erneuern zu lassen und Dir die entsprechende Miete zu berechnen, dann gäbe ich jetzt diese Differenzen wahrscheinlich nicht.

    nun ja, das Haus mit 3 Mietwohnungen und einem Ladengeschäft wurde vorletztes Jahr verkauft und der neue Eigentümer hat die Miete auf Niveau des geltenden Mietspiegel erhöht.... selbstverständlich ohne Erneuerung des Boden. Ich habe ihm jetzt ein paar Bilder geschickt und ihn mal dezent auf den Zustand des Bodenbelag hingewiesen. Am Samstag findet eine Besichtigung potenzieller Nachmieter statt.
    Ich musste schon schmunzeln, als ich die Anzeige zur Neuvermietung gelesen habe....
    "gehoben", letzte Sanierung 2016. Die einzigste Sanierung die er plant ist ein Dachfenster, welches nach 28 Jahren das zeitliche zu segnen droht. Die Miete wird von 8,40/m2 gleich auf 9,30/m2 erhöht (Mietspiegel = sehr gute Ausstattung mit Vorteilen) . :rolleyes: Gut, ein Bosch Entwicklungszentrum direkt vor der Haustüre relativiert diesen überhöhten Preis wohl.
    Im Endeffekt soll es mir egal sein. Ich ersetze die defekten Bodenplatten, wenn er das will. Auf einen Handel bzgl. Neuverlegung lasse ich mich nicht ein.

    Hallo Berny,
    nein einen entsprechend Beweis gibt es nicht, dass habe ich wie gesagt versäumt.
    Der farbliche Angleich ist schier nicht möglich. Das Kork bleicht mit der Zeit durch Sonneneinstrahlung aus, sprich es sind auch deutliche Farbunterschiede innherhalb des Wohnbereich. In Ecken, die nicht direkt der Sonne ausgestezt waren, würden die neuen Platten herovarragend passen (Muster, als auch Farbe exakt gleich).
    Das Austauschen der Plaetten war mein Plan, nun sieht das aber im Wohnzimmer mit diesem Unterschied "bescheiden" aus.
    Könnte noch 2 Platten nachordern, unbehandelt (ungeölt, ggf nur lackiert) würde dann schon eher passen.

    Ich werde zuerst mit dem Vermieter reden, wie seine weitere Planung bezgl. der Wohnung aussieht.
    Das Kork ist im allgemeinen in keinem guten Zustand mehr, überall Kratzer, Abdrücke etc. Mir geht es darum, dass ich keinen neuen Boden bezahlen will, weil der schon 30 Jahre alt ist. Für Schäden die ich verursacht habe, stehe ich selbstverständlich gerade.

    Danke für die Antwort.
    Ich werde mich mal überraschen lassen, wie der Vermieter bei der (Vor-)Abnahme der Wohnung reagiert. Akzeptieren werde ich jedwede Ansprüche seinerseits so oder so nicht. Der Vorbesitzer hatte offensichtlich kein großes Interesse mehr die Wohnung zu modernisieren.
    Wenn er mir blöd kommt, dann wird er sich mit einem Advokaten rumärgern dürfen.

    Guten Tag an die Forengemeinde.

    da ich im Juni "glücklicherweise" aus meiner jetzigen Wohnung ausziehe, hätte ich eine Frage zu Schönheitsreparaturen bzw. allgemeinen Zustand bei der Übergabe an den Vermieter.
    Als ich 2009 die Wohnung bezogen habe, hat der Vermieter mir die Wohnung gemäß Mietvertrag "ungestrichen" übergeben. Die Klausel, dass ich bei Auszug Schönheitsreparaturen vornehmen muss wurde gestrichen). Die Wohnung war schon in einem recht verlebten Gesamtzustand (Holzfenster außen nicht gestrichen; Holztüre im Bad schon duch Feuchtigkeit lediert, der Fussboden aus Kork löchrig und verkratzt, etc.).
    Es gab kein Übergabeprotokoll, habe ich zu der Zeit verpennt bzw. nicht daran gedacht.

    Zwischenzeitlich wurde die Wohnung/Haus verkauft (an einen Immobilienmakler). Der hatte natürlich vorletztes Jahr erst einmal die Miete erhöht (habe davor unter Mietspiegel bezahlt).

    Mir geht es vornehmlich um den Bodenbelag. Es handelt sich hierbei um Kork, der vermutlich schon seit 1988 in der Wohnung liegt (Rechnung gibt es nicht mehr). Dieser hatte eh schon unzählige Löcher, leider habe ich in meiner Mietzeit 2 Platten beschädigt (Löcher). Die Frage ist nun, was der Vermieter von mir verlangen kann? Ich habe zwar schon Ersatzplatten besorgt, die sind farblich nicht mit dem "verblichenen" alten Kork zu vergleichen.
    Im www habe ich zum Zeitwert solcher Böden nicht viel gefunden. Aus meiner Sicht gehört ein neuer Boden in die Wohnung. Ich sehe nicht ein, auch nur 1 Pfennig dafür zu bezahlen. Wie seht ihr das?

    Danke
    Gruß
    joe266

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