Guten Tag an die Forengemeinde.
da ich im Juni "glücklicherweise" aus meiner jetzigen Wohnung ausziehe, hätte ich eine Frage zu Schönheitsreparaturen bzw. allgemeinen Zustand bei der Übergabe an den Vermieter.
Als ich 2009 die Wohnung bezogen habe, hat der Vermieter mir die Wohnung gemäß Mietvertrag "ungestrichen" übergeben. Die Klausel, dass ich bei Auszug Schönheitsreparaturen vornehmen muss wurde gestrichen). Die Wohnung war schon in einem recht verlebten Gesamtzustand (Holzfenster außen nicht gestrichen; Holztüre im Bad schon duch Feuchtigkeit lediert, der Fussboden aus Kork löchrig und verkratzt, etc.).
Es gab kein Übergabeprotokoll, habe ich zu der Zeit verpennt bzw. nicht daran gedacht.
Zwischenzeitlich wurde die Wohnung/Haus verkauft (an einen Immobilienmakler). Der hatte natürlich vorletztes Jahr erst einmal die Miete erhöht (habe davor unter Mietspiegel bezahlt).
Mir geht es vornehmlich um den Bodenbelag. Es handelt sich hierbei um Kork, der vermutlich schon seit 1988 in der Wohnung liegt (Rechnung gibt es nicht mehr). Dieser hatte eh schon unzählige Löcher, leider habe ich in meiner Mietzeit 2 Platten beschädigt (Löcher). Die Frage ist nun, was der Vermieter von mir verlangen kann? Ich habe zwar schon Ersatzplatten besorgt, die sind farblich nicht mit dem "verblichenen" alten Kork zu vergleichen.
Im www habe ich zum Zeitwert solcher Böden nicht viel gefunden. Aus meiner Sicht gehört ein neuer Boden in die Wohnung. Ich sehe nicht ein, auch nur 1 Pfennig dafür zu bezahlen. Wie seht ihr das?
Danke
Gruß
joe266