Beiträge von Tess

    Danke für deine Antwort.

    Die Straße ist natürlich nicht Teil des Mietvertrags, muss zwar im Winter von uns geräumt werden, aber mehr gibt es zu dem Thema nicht im Mietvertrag.

    Ich habe zwischenzeitlich allerdings auch einen Termin beim Anwalt gemacht. in 5 Stunden bin ich dann wohl nochmal etwas schlauer. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man einzelnen Kindern die Straße verbieten kann. Ich sehe es als Diskriminierung, was dann natürlich nicht mehr in den Bereich Mietrecht fällt. Aber es sind nur die Kinder verboten die "dir scheiß Ossi gehörtn scheiß, scher dich dahin zurück wo du herkommst" aus Ostdeutschland kommen. Klar ist es seine Straße, aber stupide verbieten? Spazieren gehen während der Zwerg (2 Jahre) mit dem Bobby Car hinterher fährt, zählt das dann als spielen weil er dabei Spaß hat? Wie weit geht "spielen verboten". Wie weit kann man Kinder einschränken.

    Ich locke doch keine Familie mit Haus und Grund, schenke ihnen zum Einzug einen Eimer Kreide um auf der Straße zu malen um dann 1 Jahr später genau das zu verbieten. Geht nicht in meinen Kopf, aber wie gesagt, dass ist jetzt auch keine Sache mehr von 'Mietrecht'. Das ist was persönliches... muss an die Entstehung vom Lied "Maschendrahtzaun" denken.

    Ich danke dennoch für die Antworten. Ich hätte gleich zum Anwalt gehen sollen, das übersteigt die Einschätzung fremder, darüber bin ich mir erst jetzt bewusst.

    Hallo Tess,
    ziehst Du etwa Probleme an...?
    Zu den psychologischen Problemen werde ich mich nicht äussern im Mietrecht-Forum. Man müsste auch mal den VM anhören.
    Mietrechtlich stellt sich lediglich die Frage, ob der Garten und die Zufahrtsstrasse mietvertraglich von Euch mitgemietet wurde, evtl. auch mit irgendwelchen Auflagen bzw. Einschränkungen.

    Das scheine ich wirklich anzuziehen.

    reine Psychologische Einschätzungen brauche ich nicht, die kann ich allein sehr gut erstellen (Irgendwas muss man ja auch können :P) es geht mir um die rechtliche Sache:

    Darf ein Vermieter nachträglich das Spielen der Kinder auf der Straße (Verkehrsberuhigte Zone, wie man es auch immer nennen mag, es ist halt die Zufahrt zu den 2 Grundstücken hier) verbieten?

    Die Frage, ob er auf das Grundstück kommen darf stellt sich an dieser Stelle gar nicht. Denn die rechtliche Grundlage hierfür kennen wir. Im Mietvertrag ist der Garten und alles drum und dran für uns zur alleinigen Nutzung. Wir sind für das Mähen zuständig, für das Schnee schieben auf unserem Teil der Straße, für das Streuen. Der Garten ist abgegrenzt und nur begehbar, wenn man über das kleine Türchen auf die Terrasse geht.

    Einschränkungen gibt es keine im Mietvertrag, aber auch keine Erlaubnis, dass man darauf spielen dürfe. Allerdings handelt es sich nicht um 700m² Grundstück wo genug Platz wäre, sondern um 1/10 davon. Die Enkel vom VM spielen ja auch auf der Straße Badminton oder fahren Fahrrad, die Nachbarn eins weiter auch. Unsere dürfen jetzt nicht mehr und die Frage ist halt, ob es so ein einseitiges Verbot geben darf. Vor allem wenn es mündlich vorher erlaubt/geduldet war.

    Die Kinder dürfen mit dem Fahrrad nicht mehr auf die Straße. Außer sie fahren damit zur Bushaltestelle. Nur meine Kinder (jedenfalls bisher, wie gesagt, was noch kommt weiß ich nicht, derzeit beschränkt es sich auf uns)

    Zum Frust ablassen ist dieses Forum nicht vorgesehen.
    Das Wesentliche haben Sie verschwiegen.
    Was haben Sie gemietet? Und was hat die öffentliche Straße damit zu tun.
    Wo sind Ihre konkreten Fragen?
    Wenn man hier eine Antwort erwartet, ist das Mindeste wohl, das man selbst erst mal seine Worte ordnet, damit ein Fremder damit was anfangen kann.

    Von mir also keine Antwort!

    Ich lasse keinen Frust ab, es ist aber mit Frust verbunden. was wir gemietet haben steht oben und ist ersichtlich: Ein Reihenhaus, mit Garten, großer Terrasse und 2 Stellplätzen zur alleinigen Nutzung. Genau so steht es oben, der eine Teil weiter unten. Das bedarf halt nicht überfliegen. Die Straße verbindet Grundstück und öffentliche Straße miteinander. Wer sagt hier was von öffentlicher Straße? Es ist die Zufahrt zu den Stellplätzen. Genau so ist es auch geschrieben, wenn man sich die Mühe macht.

    Meine Konkrete Frage ist sogar gekennzeichnet durch "nun kommen wir zu dem Punkt wo ich/wir keine Ahnung haben:"

    Rückfragen sind ok, aber dann kann man auch erwarten, dass man liest, statt überfliegt.

    Es tut mir leid wenn ich Ihnen zu nahe trete, aber sie haben bereits mal einen Küchenbeitrag von mir mit verunstaltet, weil sie meinten mit anderen eine Diskussion über Duden, Verständisse und Rechtschreibschwäche austragen zu müssen ohne auch nur Ansatzweise beim Thema zu bleiben. Und zwar eine ganze volle Forenseite lang.

    Hallo,

    bis vorgestern dachten wir, die perfekten Vermieter zu haben (wohnen nebenan), dann jedoch wurde gestern aus einer Mücke ein Elefant. Teilweise bin ich mir im klaren, wie die Gesetzesgrundlage aussieht, in einem Punkt jedoch nicht.

    Wir haben einen kleinen Garten mit großer Terrasse und Doppelstellplatz für unsere 2 Fahrzeuge. Im Garten gibt es einige größere Sträucher die am Gartenzaun stehen. Unser Vermieter stand bei uns im Garten und hat die hälfte eines Strauches entfernt, weil er den Gartenzaun zu sehr nach außen drückt. Klingt verständlich, allerdings leuchtete mir nicht ein, wieso man da vorher nicht bescheid sagen könne und ich durch Zufall am richtigen Fenster stehe (war zuhause) und dann sehe, dass da fröhlich der große Strauch verunstaltet wurde.

    Er meint er ist mir keine Rechenschaft schuldig, weil es sein Grund und Boden ist. Wir wiesen ihn darauf hin, dass uns der Beschnitt selbst nicht stört, wenn auch fraglich ist, in welchem Umfang der nötig war, sondern man einfach klingeln könnte "wir beschneiden mal eben den Baum". Wir nehmen es da nicht so genau mit Ankündigungen, ist ja eigentlich alles recht locker gehalten... bzw. war.

    Die Einstellung ist sehr altmodisch, er schrie meinen Mann förmlich an, was uns einfalle. Immer wieder der Verweis, dass es sein Grundstück sei. Mieterrecht? Fehlanzeige. Wir haben uns nicht unterkriegen lassen und versucht zu schlichten, weil wir den Aufstand nicht verstanden. Wir wollten doch nur, dass er im angemieteten Garten nicht macht, was er will.

    Und nun kommts: Als wir ihm dann nüchtern irgendwann sagten, dass man als Mieter nicht nur Pflichten sondern auch Rechte hat, kündigte er an, den Baum heute komplett umzulegen. Natürlich wird er wieder ohne Genehmigung das Grundstück betreten WEIL er ist schließlich der Eigentümer. Wir haben keine Rechte.

    Bis zu diesem Punkt wissen wir grob den rechtlichen Umfang, nun kommt der Punkt, bei dem ich/wir keine Ahnung haben:

    Er hat unseren Kindern das spielen auf der Straße verboten (alles sein Privatgrund). Bei Einzug war Vorraussetzung, dass nur eine Familie mit Kindern die Wohnung bekommt. Bisher hat er die Kinder auch mitgenommen wenn er mal irgendwo was gearbeitet hat und ihnen alles gezeigt und erklärt. Das war wie ein "Ersatzopa" Jetzt aber dürfen sie nicht mehr auf die Straße (Zufahrtsstraße, wird nur von uns und einem weiteren Nachbarn genutzt, per Mietvertrag festgelegt, dass Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss, Schild steht auch an der Straße). Sie dürfen jetzt echt nicht mehr mit Fahrrad, Roller, Bobby Car oder womit auch immer auf die Straße. Ist das Rechtens? Die Nachbarskinder betrifft das Verbot nicht (bzw. noch nicht, er hat es uns gestern als Machtdemonstration ausgesprochen). Die Kinder haben das ganze Geschrei natürlich gehört und verstehen die Welt nicht mehr. Als Grund nannte er "zu gefährlich"

    Wieso es dazu kam? Mein Mann kündigte zum kompletten Baumfall an, dass rechtlich prüfen zu lassen. Daraufhin kam als Antwort "na mal sehen wer am längeren Hebel sitzt" und damit der Spielverbot für die Kinder.

    Ich stand tränen aufgelöst draußen. Habe ihn gefragt, ob es jetzt wirklich sein muss, dass man wegen sowas die kleinsten bestrafen muss. Die, die nichts dafür können. Er schrie mich an, ... diskriminierend der Herkunft (nein, nicht Ausländisch, aber Ostdeutsch, für Urbayern halt Ausländer) ... und ging.

    Kann er sowas tun? Die Art und Weise mal ausgenommen, darf er nachträglich das Spielen auf der Straße verbieten? Schrittgeschwindigkeit muss hier gefahren werden, weil die Kinder alle Nachbarn halt auf der Straße spielen und seit Jahrzehnten es schon immer getan haben. Und "alle Nachbarn" klingt jetzt so viel, es gibt hier genau 3 Autos die 2x pro Tag vorbei fahren. Auf Arbeit und wieder zurück halt. 4 Autos wenn man die Post mitzählt.

    Ich bin schon wieder ganz aufgelöst. Irgendwie habe ich nur noch Probleme mit Vermietern :(

    Das mit dem Malerfachbetrieb leuchtet mir ein (bei kleinen Ostbetrieben denkt man aber gern, dass ist so alles rechtens). Obendrein fällt mir bei der Gegenrechnung zur Kation auf, dass da der gleiche Betrag wie vor 2 Jahren steht. Darauf werde ich ihn wohl auch aufmerksam machen müssen (beim Googlen zur Quotenabgeltung gleich noch auf den Paragraphen zum Kaution zinsgünstig anlegen gefunden :cool: )

    Da der Teppich im Kinderzimmer vereinzelt Kreideflecken hatte (das Reinigungsgerät aus einer Drogeriekette hatte zwar bereits geholfen, aber nicht komplett, zählt das dann wohl in den Punkt der Beschädigung statt besenrein.
    Das aber ein Raum komplett Tapeziert wurde, weil angeblich ein nicht ungenügend abgedecktes Loch entdeckt wurde, ist vermutlich trotzdem ein Streitpunkt. Man könnte es ja auch als Beschädigung auslegen, fraglich ist dann nur, ob wegen einer Tapetenbahn ein ganzer Raum renoviert werden muss.

    Zumal der Flur wohl auch auf unsere Kosten nochmal gestrichen wurde. Für mich ist der Umfang von "Beschädigung" noch nicht ganz klar. Muss der gesamte Raum Fachmännisch geweißt sein? ich hatte weiß gewählt, weil er allgemein immer weiß war. Man kennt ja diese Rückstände von Couchkissen die an einer weißen Wand eine weile rumreiben oder im Bereich Bett, wo die Decke an der Wand liegt. Da entsteht halt ein Alt-weiß bzw. reibt sich Farbe ab wodurch das äußere zum Rest abweicht. Ich wollte es halt ordentlich übergeben. Hätte ich unter "besenrein" das also einfach lassen können? Wir hatten alle Räume extra mit guter Wandfarbe gestrichen und optisch hätte es kein Maler besser machen können. Dennoch war es wohl nicht ausreichend.

    Wenn ihr mir zu den beiden Sachen noch einmal helfen könntet, wäre ich unheimlich dankbar :)

    Ok ich Tippe das ganze mal ab

    "§ 14 Schönheitsreparaturen

    1. Der Mieter verfplichtet sich, die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auf eigene Kosten auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten: Das Tapezieren, Anstreichen der Decken und Wände, das Streichen der Innentüren (sofern kein Holzdekor vorhanden ist) und der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Mieträume. Parkettbäden und Laminat sind entsprechend zu pflegen und Teppichböden zu reinigen. Soweit Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses erforderlich sind, so sind diese in neutralen, deckenden und hellen Farben und Tapeten auszuführen. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

    2. "Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zu Durchführung von Schönheitsreparaturen, so hat der Mieter die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs an den Vermieter zu zahlen. Dabei ist in der Regel von folgenden Kostenquoten auszugehen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für alle Nassräume während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33 %, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, so zahlt er 66%. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für die sonstigen Räume während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund dieses Kostenvoranschlags an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60 %, länger als 4 Jahre 80%, Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es sich bei den angegeben Regelfristen lediglich um Richtwerte handelt."

    Das ist alles zum Thema Schönheitsreparaturen

    Ich Tippe mal noch alles zum Thema Beendigung des Mietverhältnisses ab

    "§ 18 Beendigung des Mietverhältnisses

    1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume vollständig geräumt, besenrein und in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Wurde das Mietverhältnis ordentlich gekündigt, so sind die Mieträume am letzten Tag der Kündigungsfrist zurückzugeben.
    2. §14 findet Anwendung. Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche Schlüssel zu übergeben. Das gilt auch für etwaige vom Mieter selbst beschaffte Schlüssel.
    3. Der Mieter kann die von ihm in den Mieträumen geschaffenen Einrichtungen wegnehmen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass diese Einrichtungen in den Mieträumen verbleiben. In diesem Fall hat der Vermieter an den Mieter einen Geldbetrag zu leisten, der für die Neuanschaffung der jeweiligen Einrichtungen erforderlich wäre, abzüglich eines angemessenen Betrags für die bereits eingetrene Abnutzung der Einrichtung.
    4. Verlangt der Vermieter die Wiederherstellung des früheren Zustands, so hat der Mieter die erforderlichen Arbeiten auf seine Kosten auszuführen."

    Ende :)

    Ich krame nun mal meinen alten Beitrag hoch um nicht alles neu schreiben zu müssen.

    Ich bin ja noch immer mit dem ehemaligen Vermieter im Streit. Seit damals war nun Ruhe, letzten Freitag jedoch (hab irgendwie damit gerechnet das bald was kommt) nun wieder ein Brief.
    Er wertet unser Verhalten als 'Zahlungsverweigerung' und fordert zur Zahlung bis Ende April auf. Ansonsten wird ohne Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

    Keine Einsicht bei seiner Rechnungsstellung, keine Anrechnung auf das Alter, noch immer komplette 100 % Forderung der Neuanschaffung des Teppichs. Die Hinweise an Ihn werden gekonnt ignoriert...
    Muss ich jetzt wirklich das gerichtliche Mahnverfahren abwarten und dort dann Widersprechen?

    Desweiteren kam jetzt noch eine zweite Frage auf (Mietvertrag genauer gelesen). Das wieso und weshalb lasse ich mal weg. Angeblich musste das Kinderzimmer komplett neu Tapeziert und gestrichen werden. Ich kenne die Leute ja, das macht alles der Hausmeister. Uns wurde ein Pauschalbetrag dafür in Rechnung gestellt, was für mich bisher erstmal kein Problem darstellte, da sich mein Frust auf den Teppich bezog. Nun lese ich aber im Mietvertrag folgendes:

    "Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zu Durchführung von Schönheitsreparaturen, so hat der Mieter die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs an den Vermieter zu zahlen. Dabei ist in der Regel von folgenden Kostenquoten auszugehen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für alle Nassräume[..] Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für die sonstigen Räume während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund dieses Kostenvoranschlags an den Vermieter." 2 Jahre 40% und 3 Jahre 60 % kommt dann noch.

    Ist es denn nun rechtens, wenn er uns einfach Pauschal was auf den Tisch knallt? Hätte er das einen Fachbetrieb machen lassen müssen? Müssten wir auch hier nur Anteilig zahlen (2 Jahre Mietdauer)?

    Dieser Typ regt mich so auf...

    Ich danke nochmals für eure Antworten.

    Zum Thema, dass es in diesem Absatz wohl um bauliche Maßnahmen geht, muss ich enttäuschen. Dieser Punkt ist gesondert unter "Bauliche Veränderungen durch den Mieter" geregelt. "Verlangt der Vermieter die Wiederherstellung des früheren Zustands, so hat der Mieter die erforderlichen Arbeiten auf seine Kosten auszuführen." Ebenfalls noch irgendwas mit "Übernahme der Kosten, Gebühren und Kosten bei entstandenen Schäden bei der Beseitigung der baulichen Veränderungen bei Auszug"... usw.

    Ich bin gespannt womit er sich als nächstes meldet, aber hätte ich die Küche stehen lassen, hätte er sie wohl möglich noch Kostenpflichtig entsorgen lassen "Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume vollständig geräumt, besenrein und in vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben"

    Ich schätze das ist eher ein "Machtspiel" für ihn.

    Ich melde mich über den Ausgang bzw. den weiteren Ablauf, wenn ihm neue Sachen einfallen (der Teppich wird sicher auch nochmal ein Thema)

    Ich bin leider auch etwas wirr gerade im Kopf. Ich kann die Forderung selbst nicht verstehen, weil sie für mich so unwirklich klingt.

    Aber du hast es richtig verstanden, Mainschwimmer. Ich zog in eine Wohnung ohne Kücheneinrichtung, habe in dieser eine eigene neu erworben und vor meinem Umzug an einen anderen Haushalt verkauft. Zur Wohnungsübergabe waren alle Räume wie zum Einzug: leer.

    Sind so Klauseln überhaupt gültig? Das Interessiert mich halt am meisten. Man liest ja immer wieder über ungültige Mietverträge bzw. Mietvertragsklauseln und ihre Auswirkungen. Derzeit warte ich auch nur ab (mache ich ja seit Ende Dezember) und bis auf die Teppichrechnung ist ja alles nur Geschichtenerzählerei von dem. Jedenfalls bis jetzt.

    Mag nur vorbereitet sein :)

    Hallo zusammen,

    seit Ende Dezember sind mein ehemaliger Vermieter und ich im Streit. Bisher ging es nur um einen alten Teppichboden, denn er zu 100 % auf meine/unsere Kosten austauschen wollte. Nachdem ich ihn freundlich darauf hinwies, dass dieses Thema im Mietvertrag geregelt ist, gibt er da komplett Ruhe, aber verweist auf einen anderen Teil des Mietvertrages und... naja... droht mit Konsequenzen. Ich mache mich da nun wenig verrückt, aber möchte gerne eine Einschätzung, ob das Rechtens ist.

    Ich Tippe den Absatz mal ab

    "Der Mieter kann die von ihm in den Mieträumen geschaffenen Einrichtungen wegnehmen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass diese Einrichtungen in den Mieträumen verbleiben. In diesem Fall hat der Vermieter an den Mieter einen Geldbetrag zu leisten, der für die Neuanschaffung der jeweiligen Einrichtungen erforderlich wäre. abzüglich eines angemessenen Betrag für die bereits eingetretene Abnutzung der Einrichtungen."

    Es geht dabei um eine Küche bzw. ging. Diese hatte ich bereits im November letzten Jahres verkauft mit einem Abholungstermin zu Ende Dezember. Bei der Vorbesichtigung Anfang Dezember, fand der Vermieter die Kücheneinrichtung doch ganz passend für das Zimmer. Er meinte damals zu mir irgendwas von "über die Küche müssen wir nochmal reden" und "die könnte eventuell drin bleiben" weil er auch fragte, ob wir diese mitnehmen. Ich verneinte und meinte, sie wird Ende Dezember abgeholt. Er hat sich irgendwas auf seinen Block gekritzelt. Bei der Übergabe war es kein Thema.

    Nun, Monate später, nachdem ich ihn beim Thema Teppich, Abnutzung und anteilige Kosten zu Schönheitsreparaturen auf den Mietvertrag verwies, verweist er mich auf selbigen. Den oben genannten Absatz. Er meint, er habe von mir verlangt, dass die Küche stehen bleibt und ich dafür entschädigt werde. Höhe der Entschädigung? Gibts keine Angaben, er hatte es mir damals wohl genau so gesagt und ich habe das nicht eingehalten. Angeblich hat er bei der Suche nach neuen Mietern angegeben, dass sich eine Einbauküche in der Wohnung befindet und ich habe sie nun unrechtens entfernt...

    Man kann mir doch nicht Eigentum aberkennen? Zumal sie zum Zeitpunkt der Besichtigung verkauft war (Privat ohne Rechnung... ein großes Kleinanzeigenportal halt.). Er droht jetzt mit irgendwas von wegen Ausfallmiete oder wie er es nannte (Wohnung steht noch leer).

    Darf so ein Punkt wirklich im Mietvertrag stehen? In meinen Augen sind alle Sachen mein Eigentum und da kann niemand ankommen und das dann für sich beanspruchen? Ich verstehe ja, dass ein Vermieter vielleicht mal sachen übernehmen MÖCHTE und man sich dann evtl. einigt aber VERLANGEN?

    Ich bin etwas verwirrt und kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sowas vor Gericht bestand hätte.

    Vielleicht könnt ihr mich da nun aufklären :confused:

    Ich würde selbst auch nie wieder eine Mietwohnung mit Teppichboden beziehen. War damals verlockend, weil der Boden dadurch nicht so kühl war und mein kleiner zu dem Zeitpunkt noch fröhlich umher krabbelte.

    Ich mache mich definitiv auch verrückter als mein Mann, der nur schmunzelt. Es ist halt ein kleines "Dorf"unternehmen, mit ziemlich wenig Ahnung. So wie ich die einschätze, wäre denen das Geld für einen Anwalt auch zu teuer und sie würden ebenso Google nutzen wie ich selbst.

    Und zum Thema "halbwegs erfahrener Vermieter" ... du weißt ja nicht, was es für Menschen gibt. Unsere Wohnungstür (Mehrfamilienhaus) hatte bei Einzug damals einen seitlichen Schlitz (verzogen), sodass man einen durchschnittlichen Maxibrief der Post einwerfen konnte. Das Austauschen dieser Tür, sowie das verputzen vom Treppenhaus, weil die neue Tür eine schmalere Zarge hatte, stellte man uns in Rechnung. Grund? Die Hauseingangstür ist dicht und die Türen zu den eigenen Mietwohnungen muss ja dann keinen Regen oder Schnee mehr abhalten. Es handelte sich also um eine Schönheitsreparatur auf Wunsch. Durchgekommen sind sie damit natürlich nicht.

    Wenn mein Mann von Arbeit kommt, werde ich mal genau nachfragen, was er alles unterschrieben hat :)

    Danke euch beiden für die Antworten.

    BHShuber, den verlinkten Beitrag hatte ich ebenfalls gefunden und ist von allen wirklich der brauchbarste.

    Allerdings bleibt die Frage, ob ein einheitliches Bild in den Räumen herrschen muss. Das Schlafzimmer grenzt an keinen weiteren Teppichraum an und der Teppich dort ist halt unbeschädigt, soll jedoch auch ersetzt und von uns gezahlt werden. "Durch das ziehen von Maschen nicht mehr zu verwenden ist" heißt es im allgemeinen. Wo das sein soll ist für mich ein Rätsel. Das Schlafzimmer ganz sicher nicht. Ist die Frage ob ich Beweise verlangen kann, denn bei der Übergabe hat das niemand gesehen bzw. wurde der Teppich nicht beanstandet (außer Kinderzimmer halt) und ich kann es mir bei bestem Willen auch nicht vorstellen. Es heißt halt "die komplette Auslegware muss gewechselt werden" und da die Wohnung 600km entfernt ist, kann ich auch nicht schnell vorbei und mir das zeigen lassen. Sofern die das überhaupt machen würden...

    Es gibt nicht zufällig eine Regelung, in der festgehalten wird, dass nur die Sachen beanstandet werden können, die bei der Übergabe auch ins Protokoll getragen wurden? :cool:

    Die Kaution haben wir nicht, aber ich darf dazu sagen, dass die Kaution 1/4 der Kosten deckt. Wir zahlen also drauf. Wenn ich die Rechnung sehe kann ich nur die Augen verdrehen.

    Die 6 Monats Regelung klingt ja wirklich verlockend, aber dafür bin ich sicher zu sehr Angsthase (darauf spekulieren die sicher auch). Wenns nach mir ginge, sollten die die Kaution behalten und mir den Buckel runter rutschen. Das Geld ginge vermutlich wirklich für das Kinderzimmer drauf (~500 €).

    In meinen Augen wollen sie einfach nur die Wohnung etwas moderner gestalten und sehen in mir ihren Goldesel.

    Hallo zusammen,

    vor einem Monat sind wir aus unserer alten Wohnung ausgezogen und inzwischen erreichte uns auch die Endabrechnung. Bei einem kurzem Gespräch am Telefon zeigte sich der Vermieter nicht einsichtig. Doch mein "Wissen" geht beim Bezug auf Teppichboden leider nicht über die Regelung Alt gegen Neu hinaus. Vielleicht weiß hier jemand mehr. Entschuldigt den kommenden Roman.

    Zum Sachverhalt.
    Die Wohnung war 58 m² groß und bis auf die Küche war alles mit Teppichboden (einheitlich) verlegt. Im Kinderzimmer wussten wir auch davor, dass dieser Teppich ersetzt werden muss (Farbflecken, Kreideflecken). Das teilten wir dem Vermieter auch bei der Vorbesichtigung schon mit. Der Teppichboden im Wohnzimmer hatte einen kleinen Rotweinfleck, durch eine Spezialbehandlung war der zwar nur noch bei sehr genauem hinsehen Sichtbar, reichte in dem Fall aber wohl aus. Soweit alles gut, diese 2 Räume nehme ich hin. Schlafzimmer, sowie Flur waren in einem fast neuwertigem Zustand.

    Nun erhielten wir eine Rechnung, in der von uns 100 % der Neuverlegung verlangt wird (Teppich ist 3 Jahre alt). Die einzelnen Posten werfen bei mir jedoch Fragen auf und bei der Nutzung der Suchmaschinen gibt es selbst bei Urteilen Unterschiede.

    Punkt 1 vom Angebot: Alte Beläge aufnehmen u. entsorgen - Muss man wirklich sogar die Entsorgung bezahlen? Hätte ich das gewusst, hätte ich es mit auf den Sperrmüll gegeben.

    Punkt 2 und 3 vom Angebot: der neue Teppich sowie das verlegen. Insgesamt 55m² - Meine Frage hier: Der Vermieter will in allen Räumen den Teppich neu verlegen, auch in denen, wo der Teppich in Ordnung war. Ist das in Ordnung so? Es müssten eigentlich nur 35m² Teppich ausgetauscht werden. Im Angebot ist aber von 55m² Einkauf, sowie 53,5m² Verlegen die Rede.

    Punkt 4: Kettelleiste herstellen und anbringen
    Punkt 5: Hartkernsockelleiste liefern und anbringen

    Frage zu 4 und 5: Bei einem neuen Teppich passt sicher die Kettelleiste nicht mehr dazu, aber Hartkernsockelleisten? Die waren unbeschmutzt und in einem Zustand wie bei Einzug.

    Meine allgemeine Frage: Es gibt Seiten, auf denen steht, dass man den Teppich anteilig bezahlen muss, der aktuell verlegt ist (Vermieter muss die Rechnung des alten Teppichs raussuchen) und anderswo wieder Seiten, auf denen steht, dass man den neu zu verlegenen Teppich anteilig bezahlen muss. Was davon stimmt denn nun?

    Wenn jemand evtl. auch nur auf einen Punkt meiner Fragen eine Antwort hat, würde ich mich sehr freuen :)

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