Mietminderung bei Baulärm

  • Hallo,

    ich wohne in einer kleinen Dachgeschosswohnung die von Anfang an relativ undicht war.
    Es ist schon passiert das es hier reingeregnet hat. Der Schaden im Dach wurde damals nur provisorisch behoben.

    Aktuell möchte ich Aufgrund eines Bauprojektes direkt nebenan (Größeres Gebäude) hier ausziehen. Der Lärm tagsüber und nachts laufen Wasserpumpen ist mir zu viel lärm. Diese Baustelle existiert schon über einem Jahr und dauert noch ein weiteres Jahr.

    Nun wird ab anfang April das komplette Dach erneuert wo ich praktisch drin stecke. Der Vermieter meinte ich sei davon nicht betroffen da ich ja Tagsüber arbeite und Abends wirds ruhiger. Eine Mietminderung habe ich angesprochen aber ohne Erfolg.

    Bis ich endgültig aus der Wohnung ausziehen werden mindestens noch 3 Monate vergehen. Bisher habe weder eine Wohnung gefunden noch habe ich hier gekündigt.

    Was steht mir zu? Ist es übertrieben eine Minderung einzufordern?

    Gruß

    Pauls

    2 Mal editiert, zuletzt von ErichPauls (3. April 2016 um 11:11)

  • Mietminderung fordert man nicht, die nimmt man selbst vor.

    Baulärm berechtigt durchaus zur Mietminderung.

    Zu Höhe und Vorgehensweise lass Dich fachanwaltlich beraten. Als Laie kann man da viel falsch machen und hat im Hanumdrehen Mietschulden.

    Die Dacherneuerung fällt nicht zufällig mit einer energetischen Sanierung zusammen?

    Wenn ja wäre eine Mietminderung 3 Monate ab Beginn der Arbeiten nämlich ausgeschlossen.

  • Hallo ErichPauls,

    zusätzlich zu meinem Vorposter. Wenn morgen, 04.04.16, "zum nächstmöglichen Termin" Kündigst, wäre das dann zum 30.06.16.
    Über eine MM sollteste Dich fachanwaltlich beraten lassen; ob sich der Kostenaufwand und das (evtl. Prozess-)Risiko für die letzten drei Monate des Mietverhältnisses noch lohnt, musste selbst entscheiden.

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