Fußboden nach Wasserschaden

  • Hallo,

    meine Familie und ich hatten in der Nacht vom Montag zum Dienstag einen unverschuldeten Wasserschaden in in unserer Wohnung. Leider ist dabei das Laminat in Küche, Wohnzimmer und Flur zerstört worden. Die Versicherung des Vermieters übernimmt den Schaden nicht, mit der Begründung, dass der Fußboden (von uns selbst gelegtes Laminat) nicht zur Standardausstattung der Wohnung gehöre und nur die Hausratversicherung (die wir leider nicht haben!) dafür zuständig wäre. D.h. der Vermieter würde uns nur billiges PVC legen. Gibt es eine Möglichkeit, dass wir den Schaden am Fußboden nicht selber tragen müssen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Gibt es eine Möglichkeit, dass wir den Schaden am Fußboden nicht selber tragen müssen?


    Ich würde mit dem VM verhandeln über eine prozentuale Beteiligung. Dabei könnte je der PVC-Preis als Anhaltspunkt dienen, aber auch des Alter des Laminats.

  • Hallo Kolinum,

    durch meine lange Krebserkrankung und die langen Krankenhausaufenthalte sind bei unserem Umzug ein paar Sachen untergegangen und wir haben vergessen, unsere Versicherung anzupassen. Das holen wir gerade nach. Leider passieren im Leben manchmal unvorhergesehene Dinge, auf die man keinen Einfluss hat.

    Viele Grüße und einen schönen Tag!

    2 Mal editiert, zuletzt von plattenwohnung (23. März 2016 um 13:25)

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für deine Hilfe! Ich habe eben nochmal mit dem Vermieter gesprochen. Es sieht so aus, als würde er uns ein Stück weit entgegenkommen. Das ist eine Erleichterung für uns.

    Danke und dir einen schönen Tag!

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für deine Hilfe! Ich habe eben nochmal mit dem Vermieter gesprochen. Es sieht so aus, als würde er uns ein Stück weit entgegenkommen. Das ist eine Erleichterung für uns.

    Danke und dir einen schönen Tag!


    Er wird sicherlich gerne von Dir zur Kenntnis nehmen, dass Du weiterhin treuer Mieter zu sein gedenkst.
    Gute Besserung weiterhin!!!!!!!!!!:D

  • Danke! Ich bin und bleibe optimistisch! :o


    Das wünsche ich Dir!
    (Nebenbei: Es ist nicht üblich, in Foren Beiträge bzw. Threads auf Wunsch von Usern zu löschen.)

  • Ähm , das Laminat wurde doch beschädigt. Also reden wir über Schadenersatz. wie wäre es denn mit der Haftpflicht des Vermieters? Könnte ja sein, dass die für Schäden haftet?

  • Ähm , das Laminat wurde doch beschädigt. Also reden wir über Schadenersatz. wie wäre es denn mit der Haftpflicht des Vermieters? Könnte ja sein, dass die für Schäden haftet?


    Quatsch! Wieso sollte die Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommen, die ihr Kunde NICHT verursacht hat...?

  • berny: hast du für dein MFH eine Grundeigentümerhaftpflichtversicherung abgeschlossen? Der Schaden ist doch wohl durch Rohrbruch entstanden und wem gehört das Rohr? Und könnte der Eigentümer des Rohrs für Schäden haften müssen, die sein Rohr verursacht hat? :-))))

  • berny: hast du für dein MFH eine Grundeigentümerhaftpflichtversicherung abgeschlossen? Der Schaden ist doch wohl durch Rohrbruch entstanden und wem gehört das Rohr? Und könnte der Eigentümer des Rohrs für Schäden haften müssen, die sein Rohr verursacht hat? :-))))


    Ohne mich festlegen zu wollen gemäss Bohlen: Dreimal Ja.

  • Akkarin

    Da der Laminatfußboden nicht zur Standardausstattung der Wohnung gehört, ist er auch laut Vermieter nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. D.h. der Vermieter ersetzt auch nur den Standard. Laminat hatten wir selber verlegt und damit wird er wie andere Sachschäden behandelt, die dann durch die Hausrat abgesichert wären.

    Viele Grüße!

  • Hallo,

    Der Vermieter muss euch das ersetzen, was tatsächlich kaputt gegangen ist. Nicht irgendeinen Standard.
    ob seine Versicherung das zahlt oder nicht, ist nicht dein Problem.

  • Ich muß hier nochmal was ergänzen.
    Das Laminat ist doch Ihr Eigentum und nicht Bestandteil des Mietvertrages.
    Somit wäre der Vermieter eigentlich voll ersatzpflichtig zum Zeitwert.. Analog könnte das auch Möbel etc. betreffen.
    Was die Versicherung dem Vermieter ersetzt oder nicht, ist nicht Ihr Bier.

  • Kolinum

    Danke für deine Ergänzungen!
    Das habe ich mich auch gefragt, aber es ist wohl so, dass der Vermieter nur haftet, wenn er grob fahrlässig handelt, was in unserem Fall ja nicht zutrifft.

    Dazu habe ich das gefunden: Schadensersatzansprüche wegen Schäden an Sachen des Mieters (Hausrat, Einrichtung) können gegenüber dem Vermieter jedoch nicht geltend gemacht werden, es sei denn der Vermieter selbst hätte den Schaden zumindest fahrlässig zu vertreten (siehe dazu das unten stehende Urteil als Beispielsfall). In aller Regel hat der Vermieter jedoch seine Haftung vertraglich auf die Fälle einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Dies ist rechtlich zulässig, ein völliger Haftungsausschluß kann dagegen nicht wirksam vereinbart werden. Schadensersatzansprüche können jedoch gegen den Mieter, der den Schaden zumindest fahrlässig verursacht hat, geltend gemacht werden.


  • Ähm , das Laminat wurde doch beschädigt. Also reden wir über Schadenersatz. wie wäre es denn mit der Haftpflicht des Vermieters? Könnte ja sein, dass die für Schäden haftet?

    Hallo,

    genau so denke ich auch, aus Verschulden eines Umstandes der im Haftungsbereich des Vermieters liegt wurde der selbst verlegte Boden des Mieter beschädigt.

    Ich gehe einmal davon aus, dass der Vermieter gar keine Haftpflichtversicherung hat.

    Und eine Hausrat zahlt so was schon mal gar nicht!

    Ebenso wie ein Vermieter müsste sich auch der Mieter einen Abzug Neu für Alt gefallen lassen, d. h. vielleicht fährt der Mieter mit dem Entgegenkommen des Vermieters besser.

    Gruß
    BHShuber

  • Ähm , das Laminat wurde doch beschädigt. Also reden wir über Schadenersatz. wie wäre es denn mit der Haftpflicht des Vermieters? Könnte ja sein, dass die für Schäden haftet?

    I.d.R. ist es doch so, dass ein Schaden vom Verursacher bezahlt wird. Der verursacher ist hier der VM, zwar nicht direkt, aber was kann der M. dafür, dass es einen Wasserschaden zu seinem Nachteil gibt.
    Kann man das nicht auch so sehen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!