Beiträge von plattenwohnung

    Kolinum

    Danke für deine Ergänzungen!
    Das habe ich mich auch gefragt, aber es ist wohl so, dass der Vermieter nur haftet, wenn er grob fahrlässig handelt, was in unserem Fall ja nicht zutrifft.

    Dazu habe ich das gefunden: Schadensersatzansprüche wegen Schäden an Sachen des Mieters (Hausrat, Einrichtung) können gegenüber dem Vermieter jedoch nicht geltend gemacht werden, es sei denn der Vermieter selbst hätte den Schaden zumindest fahrlässig zu vertreten (siehe dazu das unten stehende Urteil als Beispielsfall). In aller Regel hat der Vermieter jedoch seine Haftung vertraglich auf die Fälle einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Dies ist rechtlich zulässig, ein völliger Haftungsausschluß kann dagegen nicht wirksam vereinbart werden. Schadensersatzansprüche können jedoch gegen den Mieter, der den Schaden zumindest fahrlässig verursacht hat, geltend gemacht werden.


    Akkarin

    Da der Laminatfußboden nicht zur Standardausstattung der Wohnung gehört, ist er auch laut Vermieter nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. D.h. der Vermieter ersetzt auch nur den Standard. Laminat hatten wir selber verlegt und damit wird er wie andere Sachschäden behandelt, die dann durch die Hausrat abgesichert wären.

    Viele Grüße!

    Hallo Kolinum,

    durch meine lange Krebserkrankung und die langen Krankenhausaufenthalte sind bei unserem Umzug ein paar Sachen untergegangen und wir haben vergessen, unsere Versicherung anzupassen. Das holen wir gerade nach. Leider passieren im Leben manchmal unvorhergesehene Dinge, auf die man keinen Einfluss hat.

    Viele Grüße und einen schönen Tag!

    Hallo,

    meine Familie und ich hatten in der Nacht vom Montag zum Dienstag einen unverschuldeten Wasserschaden in in unserer Wohnung. Leider ist dabei das Laminat in Küche, Wohnzimmer und Flur zerstört worden. Die Versicherung des Vermieters übernimmt den Schaden nicht, mit der Begründung, dass der Fußboden (von uns selbst gelegtes Laminat) nicht zur Standardausstattung der Wohnung gehöre und nur die Hausratversicherung (die wir leider nicht haben!) dafür zuständig wäre. D.h. der Vermieter würde uns nur billiges PVC legen. Gibt es eine Möglichkeit, dass wir den Schaden am Fußboden nicht selber tragen müssen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

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