Ausbau Waschmaschine

  • Bei meinem Einzug in diese Wohnung war eine Waschmaschine vor Ort, die allerdings von der Vormieterin dagelassen wurde und in meinen Besitz überging.
    Bei einem Wasserschaden vor etwa einem Jahr wurde der Fußboden erneuert, der Schaden wurde vom Vermieter getragen (geplatzer Boiler, Vermieter hat neues Laminat nach ewigem hin und her in Auftrag gegeben).

    Vor einem Monat kaufte ich eine neue Waschmaschine und stellte fest, dass die Alte nicht einfach zu entfernen ist, da das Laminat bis an das Gerät ran verlegt wurde. Ich bat die Wohnungsgesellschaft um Klärung, diese schickten ihren Arbeiter vorbei, der mir versicherte, es nach seinem Urlaub zu erledigen. Sein Urlaub ist nun vorbei und plötzlich stellt die Gesellschaft sich quer. Nun sitze ich vor einer "eingemauerten" Waschmaschine. Was kann ich tun?

    Vielen Dank im Voraus :)

  • das ist richtig. man kommt aber nicht ran, weil die Waschmaschine unter einer Arbeitsplatte steht und das Laminat wie gesagt direkt am Gerät beginnt... ich bin sogar fast der Meinung, die Füße sind voll eingefahren, also geht es nicht tiefer. Und selbst wenn, ist sie halt verkeilt hinter dem Laminat
    Am Telefon sagte mir die Frau von der Verwaltung auch, dass ich die Sache mit dem Laminat direkt nach Einbau hätte melden sollen. Da ich das nicht getan habe, hab ich das akzeptiert und es ist meine Sache.

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    3 Mal editiert, zuletzt von lassard (18. August 2016 um 15:46)

  • das ist richtig. man kommt aber nicht ran, weil die Waschmaschine unter einer Arbeitsplatte steht und das Laminat wie gesagt direkt am Gerät beginnt... ich bin sogar fast der Meinung, die Füße sind voll eingefahren, also geht es nicht tiefer. Und selbst wenn, ist sie halt verkeilt hinter dem Laminat

    Na dann hilft wohl nur der Wagenhaber?;) Fraglich ob man mit solchen sagen wir mal, "Haushaltsproblemen" wirklich ofiziell die Handwerker der Hausverwaltung belästigen sollte?

  • Mhh, Holzarbeitsplatte? Die sind meistens von unten verschraubt. Vieleicht mal versuche die Schrauben zu lösen und leicht anlupfen? Geht ja wohl nur um 1-2cm oder?

  • Ich kann halt damit argumentieren, dass ich die Maschine weder verbaut habe, noch bin ich für das zubauen verantwortlich bin.
    Und ich komme aufgrund vermieterseitiger Gegenstände nicht an mein Eigentum. Sehe ich das falsch?

    Der Handwerker war ja neulich hier und hat mir zugesichert, sich in 3 Wochen drum zu kümmern. Plötzlich sieht die Verwaltung ein Problem. Die Arbeitsplatte ist leider sehr gross, verklebt, wie alles hier und Spüle und Herd sind auch irgendwie drin verarbeitet... Ehemaliger Dachboden und der Vermieter investiert keinen Cent in Modernisierung, aber das ist eine ganz andere Geschichte. :)
    Ich will auch absolut keinen Ärger, leider stellen die sich bie jeder Kleinigkeit wieder quer.

  • Ich kann halt damit argumentieren, dass ich die Maschine weder verbaut habe, noch bin ich für das zubauen verantwortlich bin.
    Und ich komme aufgrund vermieterseitiger Gegenstände nicht an mein Eigentum. Sehe ich das falsch?

    Der Handwerker war ja neulich hier und hat mir zugesichert, sich in 3 Wochen drum zu kümmern. Plötzlich sieht die Verwaltung ein Problem. Die Arbeitsplatte ist leider sehr gross, verklebt, wie alles hier und Spüle und Herd sind auch irgendwie drin verarbeitet... Ehemaliger Dachboden und der Vermieter investiert keinen Cent in Modernisierung, aber das ist eine ganz andere Geschichte. :)
    Ich will auch absolut keinen Ärger, leider stellen die sich bie jeder Kleinigkeit wieder quer.


    Ehrlich gesagt will ich nicht unbedingt auf die juristische Seite eingehen. Ich halte das für ziemlich sinnlos. Willst du dafür am Ende eine Klage anstrengen? Schlauer wäre es wohl, wenn der Handwerker das nächste mal in der Nähe ist, mit einer Tasse Kaffe und einem kleinen Schein zu wedeln.
    Da wird es bestimmt einen simplen Kniff geben, die blöde Maschine da raus zu holen, z.bsp. das Laminat an der Stelle mal wegzunehmen oder ein beherzter Griff usw.

  • Ehrlich gesagt will ich nicht unbedingt auf die juristische Seite eingehen. Ich halte das für ziemlich sinnlos. Willst du dafür am Ende eine Klage anstrengen? Schlauer wäre es wohl, wenn der Handwerker das nächste mal in der Nähe ist, mit einer Tasse Kaffe und einem kleinen Schein zu wedeln.
    Da wird es bestimmt einen simplen Kniff geben, die blöde Maschine da raus zu holen, z.bsp. das Laminat an der Stelle mal wegzunehmen oder ein beherzter Griff usw.


    Schliesse mich an.

  • Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Es geht nicht primär um den Austausch der Waschmaschine, sondern darum, dass diese vermieterseitig "zugebaut" ist. Ich würde sie natürlich selbst entfernen, wenn ich sie unter der Arbeitsplatte und über das Laminat raus bekommen würde. Dies ist jedoch nicht möglich und die Verwaltung sagte mir, dass ich diesen Umstand akzeptiert habe, weil ich mich nicht sofort nach Einbau des Laminats gemeldet habe...

    Das Laminat kann halt auch wirklich nicht weggenommen werden, weil es genau an die Schränke rangelegt wurde. Auf dieser Seite wurde das Verlegen begonnen.

  • Hallo lassard,

    Du schreibst, dass nach einem Wasserschaden das Laminat ausgetauscht wurde. In diesem Fall muesste ja vorher auch schon Laminat gelegt gewesen sein, oder? Wenn ja, sehe ich hier eher schlechte Karten fuer Dich. Die Waschmaschine ist nicht vom Vermieter gestellt, er hat daher keine Pflichten zum Austausch. Der Boden war bei Anmietung durch Dich auch schon mit Laminat ausgelegt, es hat sich also mit Austausch des Laminats vom Prinzip her nichts geaendert.

    Sprich, rechtlich gesehen hast Du Dir meines Erachtens das Problem selbst durch die Uebernahme der Waschmaschine vom Vormieter aufgehalst. Die Loesung meiner Vorposter mit Kaffe und Geldschein duerfte daher die guenstigste Moeglichkeit sein das zu beheben. Wobei ich bei einem Handwerker eher zu einem Augustiner als einem Kaffee raten wuerde ;o)

    Wenn nicht, wuerde ich das ebenso sehen wie Du. Die Loesung mit dem Laminat entspricht sicherlich nicht den anerkannten Regeln des Handwerks, hier wollte sich jemand Geld sparen. Wenn Du nicht gerade ausdruecklich Laminat gewuenscht hast, sehe ich hier den Vermieter in der Pflicht. Nur, Recht haben und Recht bekommen sind halt leider zwei Paar Stiefel. Die Augustiner-Scheinwedelmethode scheint mir hier immer noch die beste Loesung zu sein.

    cu
    Guenni

  • Hallo,

    ich halte es für ausgeschlossen, dass es nicht möglich sein soll die Arbeitsplatte soweit anzuheben, dass man die alte Waschmaschine raus und die neu rein bekommt. Die Platte ist sicher von unten geschraubt und seitlich versiegelt. Wenn du die Schrauben löst und die Platte nicht mal diesen cm anheben kannst, musst du eben die Versiegelung schneiden und erneuern.

    Es sei denn es ist so, dass die Arbeitsplatte eingebaut und fest mit dem Haus verbunden wurde. Anschließend sind die Schränke und die Waschmasche untergeschoben worden und zum Schluss wurde das Laminat davor gelegt. Dann musst du wahrscheinlich die Außenwand aufbrechen und die Maschine von hinten tauschen.

    Gruß
    H H

  • Ich höre euch schon beim Auszug schreiben: Du hast das Laminat beschädigt - du trägst die Kosten für den Austausch und zwar in der gesamten Wohnung!
    Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!


    Wie wahr...:(

  • Zitat

    Vor einem Monat kaufte ich eine neue Waschmaschine und stellte fest, dass die Alte nicht einfach zu entfernen ist, da das Laminat bis an das Gerät ran verlegt wurde

    Das Laminat in diesem Bereich kann man leicht entfernen, weil es der Endbereich der Verlegung ist, denke ich mal. Also kein Problem...

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