Hallo
also jetzt trollst du uns oder was? Das machst du doch absichtlich. Ich fühle mich komplett veräppelt von dir.
Lies doch mal bitte den PARAGRAPHEN, LIES IHN. Da steht nichts mit Begründung. Die braucht man in diesem Fall nicht. Bitte, lies ihn!
Hallo,
eine Befristung in einem Staffelmietvertrag ist eine kann Option, nicht wie von dir behauptet automatisch so, wie es scheint lebst du in einer anderen Welt als Andere, das darfst du auch, habe ich kein Problem damit.
Hier noch mal was zum Lesen, vielleicht hilft dir das wieder auf die richtige Bahn:
Eine Mindestlaufzeit als solche existiert bei dem Staffelmietvertrag nicht. Jedoch muss bis zur ersten Staffel mindestens 1 Jahr seit Mietbeginn liegen.
Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist für den Vermieter durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung immer möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Für den Mieter gilt dies in gleichem Maße soweit kein Kündigungsausschluss bezüglich der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde. Anderenfalls kann er sich nur auf die außerordentliche Kündigung berufen.
Quelle:
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/staffelmietvertrag/
Pfiati
BHShuber