Staffelmiete Kündigung

  • Hallo

    also jetzt trollst du uns oder was? Das machst du doch absichtlich. Ich fühle mich komplett veräppelt von dir.

    Lies doch mal bitte den PARAGRAPHEN, LIES IHN. Da steht nichts mit Begründung. Die braucht man in diesem Fall nicht. Bitte, lies ihn!

    Hallo,

    eine Befristung in einem Staffelmietvertrag ist eine kann Option, nicht wie von dir behauptet automatisch so, wie es scheint lebst du in einer anderen Welt als Andere, das darfst du auch, habe ich kein Problem damit.

    Hier noch mal was zum Lesen, vielleicht hilft dir das wieder auf die richtige Bahn:

    Eine Mindestlaufzeit als solche existiert bei dem Staffelmietvertrag nicht. Jedoch muss bis zur ersten Staffel mindestens 1 Jahr seit Mietbeginn liegen.

    Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist für den Vermieter durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung immer möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

    Für den Mieter gilt dies in gleichem Maße soweit kein Kündigungsausschluss bezüglich der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde. Anderenfalls kann er sich nur auf die außerordentliche Kündigung berufen.

    Quelle:
    http://www.mietrecht.org/mietvertrag/staffelmietvertrag/

    Pfiati

    BHShuber

  • Hallo,

    eine Befristung in einem Staffelmietvertrag ist eine kann Option, nicht wie von dir behauptet automatisch so, wie es scheint lebst du in einer anderen Welt als Andere, das darfst du auch, habe ich kein Problem damit.

    Ernsthaft? Ernsthaft Huber? Wirklich? Ich behaupte Kann?

    Hast du meinen Beitrag gelesen?

    In meinem genannten Paragraphen steht bezüglich eines Staffelmietvertrages, dass ein Kündigungsverzicht vereinbart werden kann. Die Betonung liegt auf kann. Wurde kein Kündigungsverzicht im Mietvertrag geregelt, gibt es auch keinen. Ich denke damit ist dem Fragesteller hier geholfen.

    Und nein, ich habe meinen Beitrag nicht bearbeitet.

  • Ernsthaft? Ernsthaft Huber? Wirklich? Ich behaupte Kann?

    Hast du meinen Beitrag gelesen?


    Und nein, ich habe meinen Beitrag nicht bearbeitet.

    Hallo Troffer,

    nichts Anderes steht in meinem Beitrag?!?

    Lies doch mal bevor du lospolterst aber das ist ja deine Masche und zwar so lange, bis keiner mehr weis worum es eigentlich geht aber das hilft dem Fragenden nicht weiter, fakto ist hier Schluss.

    Gruß

    BHShuber

  • Bei einem Staffelmietvertrag ist es zulässig einseitig für den Mieter einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren.

    Es besteht kein automatischer Kündigungsverzicht.

    Das müßte schon ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein.

    Schau also in den Vertrag ob das etwas steht wie:

    "Der Mieter verzichtet bis zum 28.02.2017 auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung"

    oder

    "die ordentliche Kündigung ist für den Mieter erstmals zum 31.05.2017 zulässig"

    Steht da nichts dergleichen wäre Deine Kündigung zum 31.05.2016 wirksam.

    Auch wenn der Vermieter dies nicht bestätigt.

    Das steht nirgens! Es steht ja drin, "die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate". Ok vielen Dank!
    Das beruhigt mich schon etwas.

  • Hallo Berny, so ganz verstehe ich es nicht. Wenn ich im Internet google nach Staffelmiete, dann scheint es schon ein Kündigungsschutz zu geben. Diese Staffelmeite ist bei mir einmalig zum 1.06.2016 festgelegt. Allerdings wenn er trotzdem von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf einer anderen Seite spricht, dann ist das irreführend.
    Ob ich mir Rechtsschutz suchen soll?


    RSV hilft nur, falls das schadenauslösende Ereignis mind. 3 Monate zurückliegt.

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