Bei einem Staffelmietvertrag ist es zulässig einseitig für den Mieter einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren.
Es besteht kein automatischer Kündigungsverzicht.
Das müßte schon ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein.
Schau also in den Vertrag ob das etwas steht wie:
"Der Mieter verzichtet bis zum 28.02.2017 auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung"
oder
"die ordentliche Kündigung ist für den Mieter erstmals zum 31.05.2017 zulässig"
Steht da nichts dergleichen wäre Deine Kündigung zum 31.05.2016 wirksam.
Auch wenn der Vermieter dies nicht bestätigt.
Das steht nirgens! Es steht ja drin, "die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate". Ok vielen Dank!
Das beruhigt mich schon etwas.