Rückzahlung Kaution

  • Hallo zusammen,

    ich habe leider das letzte halbe Jahr zur Untermiete in einer voll möblierten und voll eingerichteten Wohnung gewohnt . Diese Woche haben wir die übergabe gemacht. Der Vermieter war ser zufrieden mit dem Zustand seiner Wohnung und sagte mir, dass er Mittwoch die Kaution von 500€ überweisen würde.
    Jetzt haben ich eine Email bekommen in der er schreibt das Ihm sämtliche Werkzeuge fehlen ( 1 Mixer, 1 Metabo Akkuschrauber, 1 Metabo Stichsäge und einen Bandschleifer) Außerdem schreibt er, dass er aus diesem Grund die Kaution einbehalten wird. Ich bin ein wenig geschockt und frage mich ob dies Rechtens ist? Wir haben leider zu beginn des Mietverhältnisses kein Übergabeprotokoll geschrieben, da unser Verhältniss zueinander eigentlich recht freundschaftlich war. Ich würde gerne wissen, ob mein Vermieter das Recht hat die Kaution einzubehalten und was ich am besten machen kann um mein Geld wieder zu bekommen?

    Danke für Ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen
    N. Hövel

  • Hallo N. Hövel,

    "ich habe leider das letzte halbe Jahr zur Untermiete in einer voll möblierten und voll eingerichteten Wohnung gewohnt . Diese Woche haben wir die übergabe gemacht. Der Vermieter war ser zufrieden"
    - Gibt es ein von beiden Parteien unterschriebenes Übergabeprotokoll?

  • leider gibt es kein Übergabeprotokoll. Nur einen Mietvertrag in dem steht, dass die Wohnung voll möbliert vermietet wird.


    Dann wirste auch nichts für Dich Hilfreiches beweisen können.:(
    Und nun...?

  • Hallo zusammen,

    ich habe leider das letzte halbe Jahr zur Untermiete in einer voll möblierten und voll eingerichteten Wohnung gewohnt . Diese Woche haben wir die übergabe gemacht. Der Vermieter war ser zufrieden mit dem Zustand seiner Wohnung und sagte mir, dass er Mittwoch die Kaution von 500€ überweisen würde.
    Jetzt haben ich eine Email bekommen in der er schreibt das Ihm sämtliche Werkzeuge fehlen ( 1 Mixer, 1 Metabo Akkuschrauber, 1 Metabo Stichsäge und einen Bandschleifer) Außerdem schreibt er, dass er aus diesem Grund die Kaution einbehalten wird. Ich bin ein wenig geschockt und frage mich ob dies Rechtens ist? Wir haben leider zu beginn des Mietverhältnisses kein Übergabeprotokoll geschrieben, da unser Verhältniss zueinander eigentlich recht freundschaftlich war. Ich würde gerne wissen, ob mein Vermieter das Recht hat die Kaution einzubehalten und was ich am besten machen kann um mein Geld wieder zu bekommen?

    Danke für Ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen
    N. Hövel

    Hallo,

    Verständnisfrage? Was haben Akkuschrauber, Stichsäge, Bandschleifer, also Werkzeuge mit der Mietsache zu tun, das verschließt sich mir grad gänzlich?:confused:

    Als Begründung die Kaution einzubehalten wird das nicht reichen, hier steht wohl die Anschuldigung des Diebstahls gegen Forderungen aus einem Mietverhältnis, so geht das nicht, 2 Pferde, 2 Reiter!

    Fordere den Vermieter auf, die Kaution herauszugeben, sollte er das dann nach einer angemessenen Frist nicht machen, Klage die Herausgabe der Kaution beim Amtsgericht ein.

    Gruß

    BHShuber

  • Dann wirste auch nichts für Dich Hilfreiches beweisen können.:(
    Und nun...?

    Quatschkopf!

    Der Vm muss das beweisen, vorschlag gfs. gütlich einigen


    wo simma denn?

  • Dann wirste auch nichts für Dich Hilfreiches beweisen können.:(
    Und nun...?


    Nachtrag: ich schliesse mich BSHuber an. Der VM muss den Verlust beweisen, spätestens beim Prozess um die Kaution. Oder, was ich eher glaube, daraus könnten sogar zwei Verfahren werden... Jedenfalls würde auch ich als nächstes erst mal die Kaution einklagen.

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