Ich habe eine Frage zur Grundsteuererhöhung.
Wir haben im Dezember 2013 unsere Betriebskostenabrechnung für 2012 bekommen und wir Mieter mussten ca 500€ mehr an Grundsteuer zahlen, da das Finanzamt festgestellt hatte, dass das Gebäude falsch eingestuft wurde. Das Schreiben vom Finanzamt ging wohl Mitte 2012 an die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung hat uns darüber aber nicht informiert, sondern es einfach ohne Erklärung im Dezember 2013 mit der Betriebskostenabrechnung für 2012 geltend gemacht. War das rechtlich so korrekt ?
ich hatte was von einer 3 Monatsfrist gelesen, nach Bekanntgabe der Erhöhung. Das trifft aber wahrscheinlich nur zu, wenn es sich um eine Nachzahlung gehandelt hätte, richtig ?
Danke und Gruß