Schriftliche Bestätigung zur Wohnung.

  • Hallo zusammen,


    stehe da vor einem Problem.
    ich habe mir vor zwei Wochen eine Wohnung angeschaut, die mir gut gefallen hat und in die ich am 1.12.2015 einziehen möchte.

    Meine jetzige Wohnung habe ich noch nicht gekündigt, da man ja vernümpftig ist und nicht einfach kündigt ohne was neues zu haben. Also sprich erst, wenn ich den neuen Mietvertrag in der Hand habe. Das sollte aber noch möglichst im Oktober geschehen.

    Ich kündige fristgerecht zum 31.01.2016 und Zahle dann ab Dezember doppelte Miete.

    Letzte Woche Freitag habe ich eine Mündliche Zusage erhalten. Wir wollten uns diese Woche treffen um den Mietvertrag zu unterschreiben. Dann habe ich gestern bei dieser Verwaltung angerufen, die mir sagte, dass sich das alles nach hinten verschiebt, also bis in den November. Zwei Tage hätte ich dann noch, bis am dritten Werktag die Kündigung (Kündigung Mietvertrag durch Mieter ) bei meinem alten Vermieter eintreffen müsste. Alles ein bisschen knapp. :/


    Dann habe ich eine schriftliche Bestätigung darüber bekommen dass sich der Vermieter für mich entschieden habe und wir dann einen Termin vereinbaren für den Mietvertrag unterzeichnung.

    Jetzt ist meine Frage. Könnte ich jetzt ohne bedenken kündigen? Ich habe jetzt eine schriftliche Bestätigung darüber, dass ich die Wohnung bekomme.

    Die Uhr läuft, ich habe nicht mehr lange Zeit um zu kündigen. Noch mal eine doppelte Miete kann ich mir nicht leisten.

    Gruß Bernd

  • [quote='1']Wen und wo willst du denn noch fragen. Das ist allein deine Entscheidung und die kann dir niemand abnehmen. Bist du in anderen Dingen auch so "entschlussfreudig"?

    So viel wie möglich, denn es geht sich um meinen Kopf.


  • So viel wie möglich, denn es geht sich um meinen Kopf.


    Quatsch, je mehr Personen du fragst, je mehr Meinungen hörst du. Niemand, wirklich niemand, kann dir die Entscheidung abnehmen. Oder fragst du Hinz und Kunz, ob du über den Zebrastreifen gehen sollst, oder triffst du die Entscheidung ganz für dich allein.

    Und es geht nicht um deinen Kopf, sondern nur darum, ob du für ein oder zwei Monate doppelte Miete bezahlen musst.

  • Warum fragst Du nicht deinen jetzigen Vermieter, ob Du ggfs. deine Kündigungsfrist um einen Monat verlängern kannst, bzw. die Kündigung komplett zurücknehmen kannst, wenn sich der Mietbeginn der neuen Wohnung verzögert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Warum fragst Du nicht deinen jetzigen Vermieter, ob Du ggfs. deine Kündigungsfrist um einen Monat verlängern kannst, bzw. die Kündigung komplett zurücknehmen kannst, wenn sich der Mietbeginn der neuen Wohnung verzögert.

    Das wird er auch bestimmt machen , weil er ja weiß, daß ich sowieso ausziehe.

    Nee das kann ich knicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd3 (26. Oktober 2015 um 13:10)

  • Quatsch, je mehr Personen du fragst, je mehr Meinungen hörst du. Niemand, wirklich niemand, kann dir die Entscheidung abnehmen. Oder fragst du Hinz und Kunz, ob du über den Zebrastreifen gehen sollst, oder triffst du die Entscheidung ganz für dich allein.

    Und es geht nicht um deinen Kopf, sondern nur darum, ob du für ein oder zwei Monate doppelte Miete bezahlen musst.

    Entschuldige bitte mal. Die zwei mieten zahle ich eh. Es geht sich darum nicht auf der Straße zu stehen in drei Monaten. Ich habe noch Kinder,dass erschwert das ganze.

  • Hallo Bernd3,
    manche VM scheinen sich einen Spass bzw. Sport daraus zu machen...: Solange weitersuchen, bis sie einen noch lukrativeren Mieter finden.
    Daher mein Tipp: Knicke es. Solange Du den neuen rechtsgültig unterschriebenen MV nicht in Händen hast, --->:mad:

  • Dann habe ich eine schriftliche Bestätigung darüber bekommen dass sich der Vermieter für mich entschieden habe und wir dann einen Termin vereinbaren für den Mietvertrag unterzeichnung.

    Jetzt ist meine Frage. Könnte ich jetzt ohne bedenken kündigen? Ich habe jetzt eine schriftliche Bestätigung darüber, dass ich die Wohnung bekomme.


    Also meines erachtens, und nachdem was du schreibst, hat du eine schriftliche Bestätigung darüber, das bislang die Absicht besteht, mit dir einen Mietvertrag zu schließen.
    Was das im einzelnen heißt, bzw. was das evtl. für Konsequenzen haben kann, dürfte interessant werden. Ob man mit so etwas, wenn es hart auf hart kommt, und du die Wohnung am Ende doch nicht bekommst vor Gericht gehen sollte, da bin ich etwas skeptisch.
    Zumal wenn du schreibst, das du dir eine doppelte Miete nicht leisten kannst. Aber einen Prozess willst/kannst du dir leisten?

  • Nein. Wir möchten aber auch nicht auf der Straße stehen!

    Wenn Du ganz sicher gehen möchtest, dann sag dem neuen Vermieter ab und suche Dir etwas anderes. Eine wirkliche Garantie scheinst Du aktuell nicht zu haben.
    Oder musst Du denn so schnell aus der jetzigen Wohnung raus?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn das wirklich ein spass wäre,könnte ich das anzeigen. Vortäuschung falscher Tatsachen.


    Ist keine Straftat. Falls Du Betrug (§ 263 bStGB) meinst, kannste das knicken. Tipp: Such' Dir was anderes.

  • Wie nennst du das denn sonst? Es gibt Menschen die auf sowas vertrauen.


    Die Erfahrung (hier im Forum) lehrt: Nur was Du schwarzweiss mit Unterschrift und Datum hast (also den MV selbst), kannste getrost nach Hause tragen.

  • Es wäre natürlich eine Vortäuschung falscher Tatsachen. Da steht, dass sich der Vermieter für uns entschieden hat. Und man sich dann anfang November meldet.

    Dann musst du eben noch warten. Und vergiss das mit den falschen Tatsachen, damit erntest du bestenfalls ein paar müde Lacher.

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