Beiträge von BHShuber

    Hallo...wer kann mir Auskunft erteilen?

    Werde demnächst umziehen - alles gut und schön...aber der Vermieter möchte nun ca. 3.000 Euro für einen halben Monat Miete = 275.- (ist ja ok)...und den Rest legt er auf die Ölkosten an - wobei er nicht mal richtig sagen kann, wie viel im Öltank ist... auf der Öltankuhr steht 125 cm...der Öltank umfasst ein Volumen von 2x2000 Liter...Ist der Preis nun gerechtfertigt? Vor allem sollte er ja auch Angaben und eine genaue Auflistung abgeben müssen, wie die Aufstellung der rund 3.000.- Euro ist...

    Hallo,

    Die Vereinbarung in einem Mietvertrag über Wohnraum, dass der Mieter einen Betriebskostenvorschuss in bestimmter Höhe zu zahlen hat, kann ohne weitere Anhaltspunkte nicht als Vereinbarung über die Umlegung von Betriebskosten ausgelegt werden.

    BGH, Urteil vom 02.05.2012

    Diese Wohnung anzumieten, kann ein Fehler sein, jede Wette, dass die Abrechnung der Heizkosten nach dem Wirtschaftsjahr mal richtig in die Hose geht.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    mhhm, sind die Begründungen nachvollziehbar?

    Nein würde ich sagen, denn wie bereits angemerkt, haben Sie die Wohnung so gemietet.

    Zur Verinnerlichung, Ihre Argumentation ist ebenso vergleichbar unwichtig für den Vermieter als ob Sie sich darüber beschwert hätten, dass es beim Duschen dampft!

    Somit kein Verlangen möglich, doch könnte man mit dem Vermieter sprechen, dass immer das Wasser im Bad steht und ob er bereit wäre einen Kabinenaufsatz zu bezahlen, wenn der Mieter die Kosten für die Arbeiten hierfür übernimmt.

    Wenn man mich das fragen würde, wäre ich keinesfalls abgeneigt, dem Mieter hier entgegenzukommen.

    Gruß

    BHShuber

    Sollen wir nun einen Brief schreiben wegen der Lärm Belästigung uns dem Schimmel, kann ich zudem rein schreiben das wir bei nicht Beachtung die Miete verkürzen? Oder müssen wir angst haben gekündigt zu werden?

    Die Angst bleibt Ihnen erhalten.

    eigentlich gehört ein Garten zu dieser Wohnung, Vermieter wollten damals 50€mehr Miete deswegen und wir sollten dwn Garten selbst abzäunen und die Kosten tragen. Habe gehört das sowas der Vermieter machen muss. Wir nutzen den Garten auch nicht. Können wir schriftlich ankündigen das wir die 50€ für den Garten nicht mehr zahlen werden?????

    Wenn der Garten in Ihrem Mietvertrag dazugehört, gehört er zum Vertrag und Sie müssen den vereinbarten Zins zahlen.
    Ob Sie den Garten nutzen oder nicht ist Ihre persönliche Freiheit.
    Teilkündigungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt und diese liegen hier nicht vor.
    Sie können nur eine Änderung des Mietvertrages mit Ihrer Vermieterin anstreben.

    Hallo,

    zum Garten, dieser ist mit gemietet und muss auch nach wie vor bezahlt werden, egal ob Nutzung oder nicht, das ist die freie Entscheidung des Mieters.

    Gegen den Schimmel muss etwas unternommen werden, zumal der Vermieter davon weis stellt das in jedem Fall einen Wohnungsmangel dar der eine Mietkürzung rechtfertigt.

    Eine Mängelrüge bezüglich des Schimmels mit Aufforderung zum beheben dieses Umstandes und Ankündigung einer Mietkürzung wäre angebracht.

    Zum Lärm, hier werden Sie nicht viel machen können, ich empfehle Oropax oder Kopfhörer. Ab 22.00 Uhr sind auch tobende Kinder Ruhestörung.

    ACHTUNG wenn es sich hier um ein Zweifamilienhaus handelt, kann der Vermieter eine erleichterte Kündigung unter Umständen geltend machen, der Schuss würde nach hinten zum Nachteil der Mieters losgehen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    es ist richtig, dass ein Vermieter nicht oder versteckte Mängel nach Auszug aus der Wohnung und nicht protokolliert in Regress nehmen darf, aber höchstens 6 Monate nach Auszug sind dies keine versteckten Mängel mehr.

    Zudem muss berechtigt nachgewiesen werden, dass es dem Mieter anzulasten ist.

    In Ihrem Fall würde ich die Kaution einklagen, in diesem Zusammenhang auch gleich den Abzug von Mängeln mit behandeln lassen, es lohnt sich der Gang zum Anwalt oder Mieterverein.

    Alleine wird man hier nicht viel erreichen, der Vermieter wähnt sich im Recht zu sein, ob das so ist wird dann der Richter entscheiden.

    Gruß

    BHSHuber

    [quote='1'] Was kann ich tun? Ich möchte nicht, dass es dermaßen eskaliert, ich kann es mir auch nicht leisten, auszuziehen. Aber dieses schreckliche Rumgeschreie halt ich nicht mehr aus. [QUOTE]

    Hallo,

    Oropax, Kopfhörer, selber laute Musik hören, Kind anschaffen (Schreikind) oder in der TAT ausziehen.

    Gruß

    BHShuber

    Na das steht doch oben in meinem ersten Post. Es scheint so als gäbe ist viele Mietverträge mit solchen Klauseln. Meine Frage ist, ob mein Fall unter die im Link dargestellte Regelung fallen würde, oder ob es andere Wege gibt.

    Hallo,

    nein, denn es handelt sich nicht um ein einzelnes Zimmer in einer Studenten WG oder Studentenwohnheim.

    Ihr habt regulär eine Wohnung angemietet, somit ist der beiderseitige Kündigungsverzicht gültig!

    Gruß

    BHShuber

    Irgend wo habe ich die Frage schon mal gelesen.

    Ist vertraglich tatsächlich eine Pauschale für Betriebskosten vereinbart ist gesetzlich keine Abrechnung darüber vorgesehen.

    Mit Zahlung der Pauschale ist alles abgegolten.

    Weder Mieter noch Vermieter haben Anspruch auf ein evtl. Guthaben noch eine Nachzahlung.

    Hallo,

    genau so iss es!

    Gruß

    BHShuber

    Für dei Kündigung bestand kein Grund, die erfolgte ebenfalls mündlich.
    Es hieß "Wir wollen dass du ausziehst. Schau mal ob du was findest und sag uns dann Bescheid."
    Ich habe also geschaut und gefunden und ihnen gesagt dass ich zum 30/11 raus bin, da hatte ich ne Zeugin dabei, das war okay für alle so.
    Ich habe also nicht einfach geräumt und den Schlüssel abgegeben, das war so abgesprochen... :)

    Ich bin nicht die einzige Mieterin in dem Haus gewesen! Es sind noch weitere Wohnungen vermietet.

    Hallo,

    der Mensch lernt es nie oder?

    Eine Kündigung egal ob vom Vermieter oder Mieter § 568 BGB hat immer schriftlich zu erfolgen und ist mit eigenhändiger Unterschrift zu versehen.

    Es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung des Mieters oder Vermieters.

    Dabei ist es völlig unerheblich wer dabei war oder nicht, wer was bezeugen kann oder nicht.

    Kündige nochmal schriftlich, lass durchklingen dass aufgrund der unerlaubten Handlung, bzw. Hausfriedensbruch durch den Vermieter, alleine schon durch Besitz des Schlüssels bereits gegeben, auch du einen Anwalt einschalten könntest.

    Entweder man einigt sich jetzt oder es kommt wie es kommt!

    Das könnte auch wohl der Exfreund bezeugen, dass die Wohnung unrenoviert war oder?

    Gruß

    BHShuber

    Honigsuppe

    Ihr krebskranker Vermieter ist für Sie nur der " Alte". Einfach respektlos!! Kein weiterer Kommentar.

    Hallo,

    schließe mich dieser Meinung voll und ganz an.

    Es wiederspiegelt eben den Tenor unserer Gesellschaft wieder, im Grundsatz nur und ausschließlich tätig zu werden, wenn es seinem eigenen Vorteil gereicht und man sieht in allem einen persönlichen Angriff.

    Dass Andere auch Rechte haben und diese auch nutzen passt dabei überhaupt nicht ins Weltbild unserer Zombiegesellschaft.

    Verunglimpfungen von Seiten der Medien immer in Richtung des Vermieters schürt das ganze noch zusätzlich, sodass so mancher Mieter gleich mal pauschal seinen Vermieter mit Einzelnen über einen Kamm zieht.

    So geht das aber nicht, genau das ist eben der Grund warum in Deutschland 2/3 aller Gerichtsverfahren das Thema Mietrecht zum Inhalt hat.

    Gruß

    BHShuber

    Wenn ich lese, dass der TE sich über ein fehlendes Prüfsiegel mokiert, muss ich doch wohl annehmen, dass sich das in einem Kleinkindergarten abspielt. Und die Erfindung von Taschenlampen scheint am Fragesteller auch spurlos vorbei gegangen zu sein.

    Aber Fakt dürfte doch wohl sein, dass der TE bewusst diese Wohnung angemietet hat und da hätte ihm die Treppe in den Keller auffallen müssen.

    Hallo,

    ob aufgefallen oder nicht ist völlig unerheblich, erheblich ist die Verpflichtung des Vermieters den Mieter Schadenfrei zu halten, was hier nicht gegeben ist, somit ist weder die Verkehrssicherungspflicht noch die Fürsorgepflicht des Vermieters gegeben.

    Als Nebenpflicht zum Mietvertrag kann der Mieter sogar verlangen, dass der Keller ordentlich beleuchtet wird und er sich nicht das Genick bricht bei dem Versuch aus seinem angemieteten Keller eine Flasche Wein zu holen oder was auch immer.

    Hier Zitat:

    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 ) ergeben sich als Nebenpflichten für den Vermieter je nach Lage des Falles Schutz- und Fürsorgepflichten: Über die Erhaltungspflicht hinaus ist er verpflichtet, den Mieter vor Schäden zu bewahren, die auf Gefahren durch die Mietsache zurückzuführen sind.

    Beispiele: verkehrssicherer Zustand des Treppenhauses und der Kellerräume, des Gartens etc., Hinweis auf Gefahren, die von der Mietsache ausgehen können (Die Pflichten, die im Rahmen der deliktischen Haftung als Verkehrssicherungspflichten bezeichnet werden, sind im Rahmen des Mietverhältnisses vertragliche Nebenpflichten).

    Die Folge einer Verletzung von Schutz- und Fürsorgepflichten, die bislang nicht geregelt war und lückenausfüllend mit pFV begründet wurde, wird im Rahmen der Schuldrechtsreform ab 01.01.2002 von einem neu konzipierten Haftungstatbestand ( Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, vgl. § 280) erfasst.


    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    simpel und einfach hat der Vermieter die Heizung zu reparieren, ansonnsten wohnt man kostenlos bei 100% Mietminderung.

    Was denkst du wie schnell die Heizung repariert ist.

    Auch der zweite Eigentümer kann sich nicht gegen die Reparatur wehren, die Instandhaltungspflicht trifft auch ihn, das hat primär mit dem Mieter aber nichts zu tun.

    Vergiss den Kauf von irgendwelchen Zeugs, des bringt nichts, nachher muss man noch dem Geld hinterher laufen.

    Der Mieter wäre zudem auch berechtigt den Handwerker mit der Reparatur zu beauftragen, ACHTUNG niemals ohne Anwalt.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    für beides gilt folgendes:

    Der Vermieter muss die Verkehrssicherungspflicht einhalten!

    Der Vermieter muss seiner Fürsorgepflicht als Nebenpflicht des Mietvertrages in der Form nachkommen, dass niemand zu Schaden kommt.

    Wenn jemand zu Schaden kommt, kann man nur hoffen, dass der Vermieter über genügend finanzielle Mittel verfügt und oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unterhält.

    http://www.juralink.de/2REGELTRAINER/…n/fuersorge.htm

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ich habe ein massives Problem, denn ich glaube, ich bin von meinem Anwalt getäuscht worden.

    Vor ca. einem Jahr bekam ich eine Eigenbedarfskündigung. Ich war damit nicht einverstanden und suchte einen Anwalt auf. Zu einem außergerichtlichen Vergleich kam es nicht, folglich wurde von meinem Vermieter das Gericht angerufen
    Vor Gericht erläuterte der Richter das Für und Wider der beiden Parteien und legte uns nahe, einen Vergleich einzugehen. Streitwert: 4350€ (eine Jahresmiete)
    Ich war nicht dreist und verlangte 10000€ und ein halbes Jahr Frist für den Umzug. Der Vergleich wurde von meinem Vermieter abgelehnt.

    Bevor es aber zu einem Urteilsspruch kam, bot mit der Vermieter 5000€ und eine Ersatzwohnung. Darauf ließ ich mich ein, weil ich nicht sicher sein konnte, den Prozeß tatsächlich zu gewinnen. Auch mein Anwalt ließ sich nicht auf eine sichere Prognose ein.

    In dem Schreiben vom Amtsgericht steht ein Satz, den ich nicht verstehe:
    Der Streitwert wird auf 4345€ festgesetzt. Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert um 10000€.

    Das stimmt ja gar nicht. Jedenfalls beruft sich mein Anwalt auf diesen Satz und verlangt Anwaltskosten von über 3000€

    Laut zahlreicher Prozeßkostenrechner, auf die mich mein Anwalt auch immer hinwies, komme ich auf ca. 1500€. Grundlage der Anwaltsvergütung ist ja der Streitwert.

    Was übersehe ich?

    Hallo,

    simpel obwohl es nicht um Mietrecht geht.

    Der Anwalt berechnet für den eigentlichen aussergerichtlichen Vergleich zusätzlich und höchstwahrscheinlich Gebühren.

    Beim Anwalt anrufen und versuchen sich die Gebühren, bzw. Honorare erklären lassen, nachfragen kostet nix.

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    bitte ein Protokoll führen an welchen Tagen, welche Temperaturen erreicht wurden, eventuell auch noch die Bestätigung holen vom Eigentümer B, dass die Heizung defekt ist.

    Zudem sind die Eigentümer zur Instandhaltung verpflichtet, egal wer was wo?

    Urteile zur Heizung: Welche Rechte haben Mieter? | Rechtsindex

    Mietminderung Fachanwalt Mietrecht ++ Heizung Heizungsausfall ++ Rechtsanwalt

    H das H bitte anklicken!

    Nun eine letzte Frist setzen, Miete mindern und wenn möglich einen Monteur beauftragen, vorher am besten mit einem Anwalt reden, denn die Sachlage ist in jeden Fall zu Gunsten des Mieters.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    zudem ändert das Protokoll nichts an der Tatsache, dass vor oder während der Mietzeit Mängel aufgetreten sind und diese ordnungsgemäß vom Mieter an den Vermieter gemeldet wurden.

    Der Vermieter hat die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand zu versetzen völlig egal ob vor oder nach Mietbeginn, wenn ihm diese Mängel bekannt sind, was ja offensichtlich vom Mieter dokumentiert ist.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    der Dachboden selber muss nicht gedämmt sein, jedoch die oberste Geschoßdecke! EnEv 2009 u. EnEv 2014.

    Ist denn der Dachboden Bestandteil der Mietsache und im Mietvertrag genannt?

    Wenn ja, bitte den Vermieter umgehend über die Sachlage informieren, er soll der Ursache auf den Grund gehen, in diesem Zusammenhang wäre er vielleicht zum Schadenersatz heranzuziehen.

    Wenn nicht, dann Schicksal.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ausweichend allerdings immer mit Abzug der 15% Abweichung hätte der Vermieter auch nach Gradtagszahlen abrechnen können, dieses Verfahren kommt annähernd an die tatsächlichen Verbrauchswerte, allerdings muss sich der Vermieter den Abzug gefallen lassen.

    Hier hat der Vermieter gepennt, eine erneute Ablesung wäre vom Ablese- und Abrechnungsunternehmen auf eigene Kosten durchzuführen gewesen.

    Gruß

    BHShuber

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