Eigenbedarfskündigung und Anwaltskosten bei Vergleich

  • Hallo,

    ich habe ein massives Problem, denn ich glaube, ich bin von meinem Anwalt getäuscht worden.

    Vor ca. einem Jahr bekam ich eine Eigenbedarfskündigung. Ich war damit nicht einverstanden und suchte einen Anwalt auf. Zu einem außergerichtlichen Vergleich kam es nicht, folglich wurde von meinem Vermieter das Gericht angerufen
    Vor Gericht erläuterte der Richter das Für und Wider der beiden Parteien und legte uns nahe, einen Vergleich einzugehen. Streitwert: 4350€ (eine Jahresmiete)
    Ich war nicht dreist und verlangte 10000€ und ein halbes Jahr Frist für den Umzug. Der Vergleich wurde von meinem Vermieter abgelehnt.

    Bevor es aber zu einem Urteilsspruch kam, bot mit der Vermieter 5000€ und eine Ersatzwohnung. Darauf ließ ich mich ein, weil ich nicht sicher sein konnte, den Prozeß tatsächlich zu gewinnen. Auch mein Anwalt ließ sich nicht auf eine sichere Prognose ein.

    In dem Schreiben vom Amtsgericht steht ein Satz, den ich nicht verstehe:
    Der Streitwert wird auf 4345€ festgesetzt. Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert um 10000€.

    Das stimmt ja gar nicht. Jedenfalls beruft sich mein Anwalt auf diesen Satz und verlangt Anwaltskosten von über 3000€

    Laut zahlreicher Prozeßkostenrechner, auf die mich mein Anwalt auch immer hinwies, komme ich auf ca. 1500€. Grundlage der Anwaltsvergütung ist ja der Streitwert.

    Was übersehe ich?

  • Zitat

    Laut zahlreicher Prozeßkostenrechner, auf die mich mein Anwalt auch immer hinwies, komme ich auf ca. 1500€. Grundlage der Anwaltsvergütung ist ja der Streitwert.

    Du bist in einem Forum für Mietrecht. Dein Fall hat damit leider überhaupt nichts zu tun, da es wohl nur um Prozesskosten und Honorare geht.
    Daher keine Aussage von mir und der Hinweis sich an ein anderes Forum zu wenden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Du bist in einem Forum für Mietrecht. Dein Fall hat damit leider überhaupt nichts zu tun, da es wohl nur um Prozesskosten und Honorare geht.
    Daher keine Aussage von mir und der Hinweis sich an ein anderes Forum zu wenden.

    Du hast natürlich Recht; hätte dennoch sein können, daß jemand was dazu sagen kann.

  • Hallo,

    ich habe ein massives Problem, denn ich glaube, ich bin von meinem Anwalt getäuscht worden.

    Vor ca. einem Jahr bekam ich eine Eigenbedarfskündigung. Ich war damit nicht einverstanden und suchte einen Anwalt auf. Zu einem außergerichtlichen Vergleich kam es nicht, folglich wurde von meinem Vermieter das Gericht angerufen
    Vor Gericht erläuterte der Richter das Für und Wider der beiden Parteien und legte uns nahe, einen Vergleich einzugehen. Streitwert: 4350€ (eine Jahresmiete)
    Ich war nicht dreist und verlangte 10000€ und ein halbes Jahr Frist für den Umzug. Der Vergleich wurde von meinem Vermieter abgelehnt.

    Bevor es aber zu einem Urteilsspruch kam, bot mit der Vermieter 5000€ und eine Ersatzwohnung. Darauf ließ ich mich ein, weil ich nicht sicher sein konnte, den Prozeß tatsächlich zu gewinnen. Auch mein Anwalt ließ sich nicht auf eine sichere Prognose ein.

    In dem Schreiben vom Amtsgericht steht ein Satz, den ich nicht verstehe:
    Der Streitwert wird auf 4345€ festgesetzt. Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert um 10000€.

    Das stimmt ja gar nicht. Jedenfalls beruft sich mein Anwalt auf diesen Satz und verlangt Anwaltskosten von über 3000€

    Laut zahlreicher Prozeßkostenrechner, auf die mich mein Anwalt auch immer hinwies, komme ich auf ca. 1500€. Grundlage der Anwaltsvergütung ist ja der Streitwert.

    Was übersehe ich?

    Hallo,

    simpel obwohl es nicht um Mietrecht geht.

    Der Anwalt berechnet für den eigentlichen aussergerichtlichen Vergleich zusätzlich und höchstwahrscheinlich Gebühren.

    Beim Anwalt anrufen und versuchen sich die Gebühren, bzw. Honorare erklären lassen, nachfragen kostet nix.

    Gruß

    BHSHuber

  • Ich habe mal bei Bekannten erfahren, dass Anwalt's Herzele desto mehr frohlockt, umso höhere Beträge während eines Verfahrens genannt werden...:mad:
    Und Gebühren/Kosten bei Vergleichen sind fast so hoch wie beim verlorenen Prozess...:mad:

  • Hallo,

    bei einem Vergleich in einem laufenden Verfahren verdient ein Anwalt bei einer gerichtlichen Einigung mehr, als bei einem Urteil, weil er noch eine Einigungsgebühr draufschlagen darf (die bemisst sich eigentlich nach dem Vergleichswert). Ich bin da aber auch kein Fachmann. Wenn du die Rechnung überprüfen lassen willst, kann dir wahrscheinlich die Anwaltskammer helfen.

    Das ist sicher ein gutes Beispiel für alle klagefreudigen Mitbürger.
    Dein Vermieter wollte gar nichts zahlen und dein Vorschlag war 10.000 Euro zu kriegen.
    Jetzt kriegst du 5.000 und zahlst davon 3000 an den Anwalt und etwa 200 ans Gericht. Bleibt 1.800 Euro!
    Dein Vermieter zahlt auch 3000 an seinen Anwalt, 200 ans Gericht und 5000 an dich. Macht 8400 Euro (falls er einen Anwalt hatte)!

    Insgesamt sind also 8.400 Euro gezahlt worden. Da hat sich das Verfahren doch gelohnt - für die Anwälte.

    Gruss
    H H

    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Wenn du die Rechnung überprüfen lassen willst, kann dir wahrscheinlich die Anwaltskammer helfen.


    Nie (mehr) im Leben!! Mir hat sie mal "geholfen" - mehr sage ich nicht.

  • [quote='1']Hallo,

    ich habe ein massives Problem, denn ich glaube, ich bin von meinem Anwalt getäuscht worden.
    --getäuscht wohl nicht, vielmehr nicht über die Kosten aufgeklärt.

    - Fast jeder Anwalt strebt einen Vergleich an, steigert seine Gebühren enorm. Auch der Richter geht nicht leer aus, verdient ebenfalls
    - dabei, und hat die Sache auch noch vom Tisch.

    Dein Anwalt ließ sich auf keine Prognose ein.
    -klar doch, der wußte warum.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (30. November 2014 um 13:50)

  • [quote='1']Hallo,

    ich habe ein massives Problem, denn ich glaube, ich bin von meinem Anwalt getäuscht worden.
    --getäuscht wohl nicht, vielmehr nicht über die Kosten aufgeklärt.

    - Fast jeder Anwalt strebt einen Vergleich an, steigert seine Gebühren enorm. Auch der Richter geht nicht leer aus, verdient ebenfalls
    - dabei, und hat die Sache auch noch vom Tisch.


    Danke für die Bestätigung (weise in aller Bescheidenheit nochmal auf meinen Post #5 hin...). Man lernt nie aus (oder sollte zumindest...).

  • Hallo,


    Das ist sicher ein gutes Beispiel für alle klagefreudigen Mitbürger.
    Dein Vermieter wollte gar nichts zahlen und dein Vorschlag war 10.000 Euro zu kriegen.
    Jetzt kriegst du 5.000 und zahlst davon 3000 an den Anwalt und etwa 200 ans Gericht. Bleibt 1.800 Euro!
    Dein Vermieter zahlt auch 3000 an seinen Anwalt, 200 ans Gericht und 5000 an dich. Macht 8400 Euro (falls er einen Anwalt hatte)!

    Insgesamt sind also 8.400 Euro gezahlt worden. Da hat sich das Verfahren doch gelohnt - für die Anwälte.

    Gruss
    H H

    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Das stimmt allerdings.
    Wenn ich mir vorstelle, ich hätte den Richter entscheiden lassen und verloren, dann säße ich nun mit einem fetten Schuldenberg da. Das einzige Pfand, das ich dann noch hätte, wäre es, nach meinem Auszug den Eigenbedarf zu überprüfen, denn der ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vorgeschoben.
    Nichtsdestotrotz, das ganze Verfahren hat sich kaum gelohnt. Ich hätte mich besser selber verteidigen sollen, denn diese Option stand offen, und das jetzige Ergebnis hätte ich ohne Anwalt vermutlich auch erreicht.

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