Beiträge von BHShuber

    Alles sehr seltsam. Die wichtigste Frage für euch ist wohl erstens, habt ihr schon einen unterschriebenen Mietvertrag? Zweitens bekommt ihre einen ohne den Makler zu bezahlen?
    Alles andere wurde hier schon richtig genannt, das ist aber alles ehe recht theoretisch und wird euch wenig helfen, wenn ihr am Ende keine Wohnung habt.

    Hallo,

    soweit aus dem ersten Satz ersichtlich sind die Leute schon am 01.02.2016 eingezogen.

    gruß

    BHShuber

    Ja stimmt, der Inhalt ist nur, dass die Kaution vom alten auf den neuen Eigentümer übergeht - NICHT, dass eine Kaution vereinbart wird, geschweige denn ist ein Euro-Betrag erwähnt.

    Habe inzwischen nochmals mit dem alten Vermieter gesprochen, der das Dilemma versteht und er wird es dem Neuen so weiter geben. Er weiß nun nur nicht, inwieweit der neue Eigentümer rechtliche Schritte einleiten kann bzw wird. Ein Gespräch mit ihm wird die nächsten Tage stattfinden.

    Hallo,

    ändert nichts an der Tatsache, dass der Anspruch auf Hinterlegung einer Kaution durch Versäumnis des alten Vermieters/Eigentümers verjährt ist, Kauf bricht Miete nicht, d. h. der neue Eigentümer und Vermieter tritt mit allen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis ein.

    Eine Kaution ist von euch nicht zu fordern.

    Ganz im Gegenteil, wäre der neue Vermieter sogar verpflichtet eine von euch hinterlegte Kaution auszubezahlen, selbst wenn er diese vom alten Eigentümer nicht bekommen hätte! Was ja nicht ist, denn ihr habt die Kaution ja nicht hinterlegt.

    ZITAT:
    Wechselt während der Mietzeit der Eigentümer, sollten Sie sich vergewissern, ob der neue Besitzer auch die hinterlegte Kaution von seinem Vorgänger erhalten hat. Nach jüngster Rechtsprechung sind neue Eigentümer zur Rückzahlung der Kaution an den Mieter auch dann verpflichtet, wenn sie diese nicht selbst bekommen haben.
    Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der aktuelle Vermieter die Mietkaution an den Mieter zurückzahlen - auch, wenn er das Haus in der Zwangsversteigerung erworben und die geleisteten Mietsicherheiten nicht vom insolvent gewordenen Voreigentümer hat übernehmen können (BGH XII ZR 13/10). ZITAT Ende

    Gruß
    BHShuber

    Ich bedanke mich hiermit schon einmal im voraus auf kommende Resonanz.
    Beste Grüße
    Loki

    Hallo,

    du hast ja nun schon einiges gelesen, allerdings es geht einfacher und eindeutiger.

    Selbst wenn ihr den Immobilienmakler beauftragt hättet, hat er in diesem Fall nicht explizit für euch eine Wohnung gesucht, denn diese Wohnung befand sich bereits vom Vermieter beauftragt in seinem Bestand.

    Somit verliert der Immobilienmakler seinen Anspruch auf Vermittlungscourtage.

    Auszug aus dem Wohnungsvermittlungsgesetz:

    Ordnungswidrig handelt, wer als Wohnungsvermittler vorsätzlich oder fahrlässig

    1. entgegen § 2 Absatz 1a vom Wohnungssuchenden ein Entgelt fordert, sich versprechen lässt oder annimmt,

    Eine Vereinbarung ist unwirksam, wenn

    §2 Abs. 5 WoVermittG

    1. sie von den Absätzen 1 bis 4 abweicht oder
    2. durch sie der Wohnungssuchende verpflichtet wird, ein vom Vermieter oder einem Dritten geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen.

    Sollte sich der Immobilienmakler zwecks Vermittlungsprovision nochmal bei euch melden, dann teilt ihm mit ob er Bock auf ein Verfahren wegen einer Ordungswidrigkeit nach Wohnungsvermittlungsgesetz haben möchte.

    Gruß

    BHShuber

    Ist dieser Mehraufwand messbar? "Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht."[/I]

    Hallo,

    so mancher findet die Verdunkelung weil der Himmel wolkenverhangen ist als erhebliche Untauglichkeit der Mietsache, deshalb muss man dringend die Miete mindern!

    Gruß

    BHShuber


    Hallo Berny,
    da ich das Ganze schon seit 15 Jahren so mache und bisher immer Recht bekommen habe (zum Beispiel Dachrinnenreinigung bei alten Mietverträgen), wird mich die Androhung einer Mieterhöung nicht beunruhigen. Ganz im Gegenteil, nur weil ich evl. Repressalien zu erwarten habe soll ich auf mein Recht und das anderer verzichten? Wenn alle so dächten, würde es niemals gesellschaftliche Veränderungen geben. Es gibt Menschen, die sich eben nicht ausdrücken können oder vor "dem System" Angst habe. Dürfen diese Menschen deshalb nicht in den "Genuss" von Vorteilen und ihrem Recht kommen? Wenn ich die Möglichkeit habe, anderen zu helfen, sehe ich das als meine Pflicht an, dieses auch zu tun!
    Grus an alle
    ralf

    Hallo,

    und genau deshalb verwahrlost unser Gesellschaft, genau deshalb weil jeder auf sein vermeintliches Recht pocht und weil ihm langweilig ist, denn Streitsucht ist auch eine Sucht, muss man sich noch in die Angelegenheiten anderer einmischen.

    Genießen sollte man gutes Essen oder eine schöne Frau/Mann, Urlaub, ein menschliches Miteinander, Konsens statt Disens und nicht mein Recht. Das lässt schon auf eine gewisse Gesinnung deuten.

    Gruß
    BHShuber

    Unsere Überdachung des Laubenganges ist aus Glas. Dieses Glas ist stark verwittert und lässt nur noch wenig Licht durch. Aus diesem Grund müssen wir auch tagsüber oft das Lich bei manchen Tätigkeiten in der Küche einschalten, was einen erhöhten Mehraufwand nach sich zieht. Der Vermieter (Wohnungsbauverein) sagt das er es erst in angeblichen Renovierungsarbeiten im Jahr 2017 reinigen lassen möchte. Diese Überdachung ist nun aber schon das zweite Jahr nicht mehr gereinigt worden und daher überlege ich mir eine Mietminderung anzukündigen. Was kann man da genau machen oder ansetzen?

    Hallo,

    wie genau möchte man denn eine solche Mietminderung begründen?

    Als Allheilmittel für jegliche Forderung Mieterseits hat sich das in unserer Gesellschaft so eingebürgert.

    Da nun ein Zimmer gar nicht nutzbar ist, weil es ja in jedem Fall unzumutbar ist für einen Mieter das Licht einzuschalten, würde ich mal von einer Mietminderung in Höhe der vollen Miete ausgehen, nach 2 aufeinanderfolgenden Monaten hat sich das Thema dann von selbst erledigt, mittels Allheilmittel des Vermieter der fristlosen Kündigung!

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank für die vielen Antworten!

    Wir haben leider den Fehler begangen und haben bis her alles mündlich mit dem Vermieter besprochen. Und leider ist bisher kein einziges Mal etwas passiert. Deswegen gehen wir davon aus, dass selbst nach schriftlicher Fristsetzung sich nichts ändern wird.

    Hallo, dann kannst du hier nochmal ausführlich nachlesen, wie die weiteren Schritte aussehen:

    http://www.bmgev.de/mietrecht/tipp…eseitigung.html

    Gruß
    BHShuber

    Und dass die Hausveraltung Info vom Bürgeramt eingeholt haben - klingt das euerer Meinung nach plausibel? Hätte ich gewußt, dass sie sowas machen dürfen, hätte ich wahrscheinlich alles noch viel genauer überlegt mit der Anmeldung usw...

    Hallo,

    für die Zukunft, jeder Vermieter hat ein berechtigtes Interesse zu wissen wer in der Mietsache wohnhaft ist, zudem kann nun jeder Vermieter (Gott sein es gedankt) bei den zuständigen Meldebehörden abfragen wer in den Mieteinheiten gemeldet ist, das ist ein Vorteil der Novellierung des Bundesmeldegesetzes.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,
    mein Vermieter hat meine Freundin am Morgen angesprochen, dass Hunde nicht im Haus gestattet sind. Da meine Freundin 2 bis 3 mal in der Woche bei mir schläft, natürlich immer mit ihrem Hund, ist es eigentlich doch nur als Besuch zu verzeichnen? Im Mietvertrag steht nur mit Zustimmung des Vermieters ist ein Hundebesuch erlaubt, aber laut BGH ist diese Klausel ja nichtig im Mietvertrag.

    Hallo,

    das ist vollkommen wurscht ob nichtig oder nicht, ein generelles Verbot von Tierbesuchen kann der Vermieter nicht verbieten, dies gehört zum normalen und auch vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

    Zitat

    Es kamen auch keine Beschwerden von anderen Mietern.

    Anders ist es mit der Übernachtung, zumindest kann es anders sein, allerdings solange sich davon niemand gestört fühlt und niemand belästigt wird, halte ich ein solches Verbot oder Gestattung für völlig haltlos.

    Der Vermieter müsste um ein solches Verbot rechtlich durchzudrücken nachweisen, dass sich jemand belästigt, gestört fühlt und durch den Besuch des Tieres eine Abnutzung der Mietsache die über den normalen Gebrauch der Mietsache hinausgeht.

    Zitat

    Wie kann ich nun Vorgehen gegen meinem Vermieter?
    Zur Info: Der Hund hat ein Gewicht von ca. 4 kilo, also ein sehr kleiner Hund. Der nicht bellt.

    Beste Grüße
    Florian

    Gar nicht vorgehen, entweder ein klärendes Gespräch suchen wenn der Hund zugegen ist, damit der Vermieter sieht, dass der kleine eigentlich brav ist und einen Lösung suchen oder es darauf ankommen lassen, dass der Vermieter abmahnt oder unter Umständen kündigt.

    Was wiederum dann dazu führen könnte, dass ein Amtsrichter eine Einzelfallentscheidung trifft, nachdem die Sachlage abgewogen wurde.

    Siehe hier noch eine Einschätzung eines Rechtsanwaltes in einem ähnlich gelagertem Fall:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietwohnung-Be…---f224252.html

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    es gab lediglich eine telefonische Beratung, da die Versicherung, da leider nicht greift. Man hat nach Abschluss der Versicherung ja diese 3-Monats-Frist und leider sind die Mängel vor dem Ablauf dieser Frist aufgetreten. An die Anwältin wurden wir von der Versicherung vermittelt und die Versicherung trägt auch die Kosten für die Beratung. Mehr ist leider nicht drin.

    Leider habe ich beim Telefonat vergessen zu fragen, wie wir dann am besten mindern (siehe oben, Vorauszahlung).

    Die Anwältin hatte sogar zuerst zu 50% tendiert, wollte aber lieber niedriger ansetzen und deswegen die 40%.

    Hallo,

    bei den benannten Zuständen wären dies erhebliche Umstände um die Miete zu mindern da beisst die Maus kein Faden ab.

    Wie bereits erwähnt, sollten dem Vermieter dies Mängel angezeigt werden, da ihr bereits auf dem Sprung seid verstehe ich auch deine Frage wie mindern.

    So wie ich das sehe wird wohl der Vermieter die Mietsache nicht in vertragsgemäßen Zustand bringen, wie steht der im Übrigen überhaupt zu der Sache?

    Hier kannst du die Höhe und auch eine Mängelliste einsehen, vielleicht hilft dir das ein wenig weiter:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/maengeltabelle.htm

    Gruß

    BHShuber

    @ hamburg....
    ich maße mir nicht an, dass sie eine whg braucht.... ich stell nur in frage, ob es ausgerechnet meine sein muss...
    ..denn, es gibt noch eine erläuterung zu der geschichte...

    @ akkarin
    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxx xxxxxx[/COLOR]


    sodala.... erstmal herzlichen dank für die hilfreichen antworten....

    wünsch allen noch einen schönen abend

    lg

    jan

    Hallo,

    die Erläuterung möchte ich gerne lesen.

    Hat der Vermieter noch mehrere Wohnungen im Haus?

    Lies bitte hierzu:

    ZITAT
    In denjenigen Fällen, in denen der Vermieter über mehrere Wohnung verfügt, trifft ihn zwar nicht die Pflicht, die Eigenbedarfskündigung gegenüber demjenigen Mieter auszusprechen, der hiervon am wenigsten getroffen wird, allerdings ist darzulegen, warum entsprechende Alternativwohnungen nicht in Betracht kommen, vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.1994 – VIII ARZ 2/94.

    Für den Vermieter gilt die sogenannte Anbietpflicht, wenn sich im selben Haus oder zumindest in der selben Wohnanlage eine freiwerdende Wohnung befindet, so auch BGH, Urteil vom 09.07.2003 – VIII ZR 276/02.

    Wenn dem Vermieter eine andere freistehende oder in absehbarer Zeit frei werdende Wohnung zur Verfügung steht besteht jedoch ein Kündigungsverbot, wenn der vom Eigentümer bestimmte Wohnbedarf in dem Alternativobjekt ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden kann, vgl. BVerfG, Urteil vom 14.02.1989 – 1 BvR 308/88 ZITAT Ende

    Es steht dir frei zu überwachen ob nun nach Mietende der Vermieter die Tochter einziehen lässt, meist geschieht das aber nicht, denn aus den Augen, aus dem Sinn.

    Gruß

    BHShuber

    Dazu müsste/sollte aber mindestens feststehen das es sich auch um einen Mangel handelt, den der Vermieter zu vertreten hat, und das das überhaupt ein Mangel im Mietrechtlichen Sinne ist.

    Hallo,

    das würde ich aber schon auch meinen, zuallererst sollte feststehen, dass es sich um einen Mangel handelt, den der Vermieter verpflichtet ist zu beheben.

    Wäre der Fragestellende so gütig uns das vorab mitzuteilen, wäre die Frage bereits beantwortet und zwar ohne igendwelche Paragraphen zu zitieren!

    Gruß

    BHShuber

    Jetzt fragen wir uns, kann man uns die Blumenhaltung verbieten? Laut Vermieter heißt es, Blumen sind so anzubringen, dass das Gießwasser nicht die Nachbarn belästigt. Aber das unmittelbare Gießen ist ja nicht das Problem, sondern das Überlaufen nach zu viel Regen und dadurch heruntertropfende dreckige Wasser.

    Ich wäre um ein paar Einschätzungen der Lage dankbar.
    Gruß

    Hallo,

    das verhält sich wie mit allen Dingen im Leben, man kann alles machen, solange dabei kein anderer belästigt wird.

    Hierbei geht es nicht um bauliche Begebenheiten, herbei geht es darum, dass es nicht gewünscht ist, aufgrund des Umstandes ein anderer Nachbar belästigt wird, insofern würde ich die Blumenkästen untersagen.

    Gruß

    BHShuber

    Das verwehre ich ihm ja auch nicht, das Zimmer zu betreten. Dass er dieses immer abschließt, finde ich nicht rechtgemäß. Er könnte ja die Heizung aufdrehen, um mir eins reinzudrücken. Ich muss mich doch auch vergewissern können, dass er dies nicht macht, da ich jetzt nunmal die Kosten für Gas, Wasser und Strom alleine trage.

    Hallo,

    das ist aber die Konsequenz deines Handelns das hat nichts mit Mietrecht oder Gesetzesgrundlagen zu tun, nun hab entweder Vertrauen oder finde dich mit dem ab was du dir selbst zuzuschreiben hast.

    Gruß
    BHShuber

    Ich finde Ihre Art sehr unsympathisch und möchte gerne mehrere Meinungen dazu einholen.

    Hallo,

    da hilft dir aber nicht wenn du im Forum 5mal die gleiche Frage einstellst, jeden den das Thema interessiert hat bereits mitgelesen und wenn das so verkehrt gewesen wäre was bereits an Antworten geschrieben wurde dann hätte das jenige Mitglied seine Meinung dazu bereits kundgetan.

    Nein, du findest nicht meine Art unsympathisch sondern die von mir geposteten Antworten die nicht so ausfallen wie du die gerne gelesen hättest!

    Eigenverantwortliches Handeln ist dir völlig fremd, die Situation wie sie bei dir gerade herrscht hast du alleine verursacht, denk mal nach, zuerst bist du damit einverstanden dass keine Nebenkosten vom scheidenden Partner zu zahlen sind und brüskierst dich zeitgleich darüber, dass er auf sein Recht besteht den Schlüssel zu behalten, es sollte von Anfang an klar gewesen sein, dass deine Entscheidung eine Konsequenz nach sich zieht, da hilft auch kein jammern.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Mein Ex-Freund und ich haben zusammen eine Wohnung gemietet, er zieht aber zum 31.05.2016 offiziell aus und ich bin dann ab 01.06.2016 alleinige Mieterin der Wohnung. Da mein Ex-Freund bereits ausgezogen ist, da er eine neue Wohnung hat, zahlt er ab dem 01.03.2016 keine Nebenkosten mehr, womit ich mich auch einverstanden erklärt habe.

    Nun will er mir aber nicht die Schlüssel für die Zimmer geben, die er zuletzt bewohnt hat, als wir uns in der Trennungsphase befanden. Sein Argument ist, er würde ja erst ab dem 31.05.2016 offiziell aus dem Mietvertrag ausscheiden und solange dürfe er auch den Schlüssel für das Zimmer einbehalten.

    Ich bin der Meinung, er muss mir den Schlüssel übergeben, da ich ja sonst nicht kontrollieren kann, ob er die Zimmer heizt. Zudem haben wir keine Vereinbarung unterschrieben, dass er das Zimmer alleine nutzt bzw. ich keinen Zutritt dazu habe. Er zahlt ja auch schließlich keine Nebenkosten mehr. Wie sieht es hier rechtlich aus?

    Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Hallo,

    aus welchem Grund stellst du die Frage nochmal, gefallen dir die Antworten nicht oder was möchtest du lesen?

    Gruß

    BHShuber

    Danke, wollte mir ja nur mal die Meinung von anderen einholen. Und klar, ich kann's probieren den auszutauschen bzw. jemanden finden, der mir hilft wenn's nicht klappen sollte. Es ging mir einfach nur darum zu wissen ob mein Vermieter normal reagiert hat auf meine Anfrage ;).

    Hallo,

    nein, es ist nicht normal, denn für den einwandfreien und vertragsgemäßen Zustand der Mietsache ist der Vermieter verpflichtet.

    Allerdings wegen eines Schlauches würde ich nicht anders reagieren wie der genannte Vermieter, es ist wirklich kein Beinbruch, den Stofffetzen wickelst du um die Mutter um diese nicht zu beschädigen beim abschrauben, genauso beim wieder anschrauben.

    Gruß
    BHShuber

    Wieso darf er die Schlüssel bis Mietende einbehalten? Dass er die Schlüssel zur Wohnung einbehalten darf, ist mir klar. Aber wir stehen doch beide im Mietvertrag und haben doch somit auch das Recht, alle Zimmer zu betreten, oder nicht? Er kann mir doch nicht den Zugang zu dem Zimmer verwehren, für das ich auch Miete bezahle. So gesehen könnte er doch jetzt die Heizung auf volle Pulle aufdrehen, obwohl er Gas nicht mehr bezahlt. Er meint zu mir, er hätte sich sogar schon vom Gasanbieter abgemeldet und ich wäre jetzt alleinige Schuldnerin.

    Hallo,

    weil er dafür Miete bezahlt, zumindest seinen Anteil, lediglich Nebenkosten zahlt er nicht, was er von Rechts wegen müsste, hättest du dem im Anflug von was weis ich zugestimmt.

    Ansonsten sind das Vereinbarungen im Innenverhältnis zwischen Mietern, wenn ihr das nicht auf die Reihe bekommt, ist das eure Privatsache.

    Gruß
    BHShuber

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