hallo liebe leser,
leider habe ich vor wochen die kündigung... wegen eigenbedarf... meiner geliebten wohnung bekommen.
sie kam aus heiterem himmel. kann mich sehr schwer von der wohnung trennen.
habe den brief per einschreiben am 09.02. erhalten.
die kündigungsfrist von 6 monaten stimmt.
ich möchte gerne wissen, ob die begründung des eigenbedarf in den schreiben eine kündigung rechtfertigt. Ich hege so meine zweifel, ob die tochter wirklich die wohnung benötigt. da es in
der stadt keine studienangebote gibt. die nächste möchlichkeit ist ca. 1 1/2 std. entfernt.
Sehr geehrter Herr Jan,
hiermit kündigen wir Ihnen das o.a. Mietverhätlnis fristgerecht zum 31.08.2016.
Leider müssen wir die Kündigung aussprechen, da unsere Tochter nach Beendigung des
Schuljahres 2015/2016 im Sommer dieses Jahres, eine eigene Wohnung benötigt.....
..... das o.g. ist die begründung....
....... weiter im text.....
Bitte teilen Sie mir innerhalb der nächsten 4 Wochen einen Termin für die Besichtigung
mit unserer Tochter mit. (Tel. xxxxxx - tagsüber).........
weiterhin möchte ich noch wissen,
welchen besichtiungstermin muss ich zustimmen. ich möchte den termin möglichst
weit nach hinten legen. sprich ab mitte juli....
habe ich ein recht, dass der besichtigunstermin erst ab mitte juli stattfindet.
.....weiter im text.....
Gerne können Sie auch vorher ausziehen, sobald Sie eine neue Wohnung gefunden haben,
damit Sie nicht mit doppelter Miete belastet sind.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxx xxxxxx
...das wars... kurz und knapp und verändert einiges... uff
ich hoffe, der ein oder andere hat eine antwort für mich....
&
... bedanke mich schonmal im voraus.....
noch einen angenehmen abend/tag
jan