kündigung wegen eigenbedarf......

  • hallo liebe leser,

    leider habe ich vor wochen die kündigung... wegen eigenbedarf... meiner geliebten wohnung bekommen.
    sie kam aus heiterem himmel. kann mich sehr schwer von der wohnung trennen.

    habe den brief per einschreiben am 09.02. erhalten.
    die kündigungsfrist von 6 monaten stimmt.
    ich möchte gerne wissen, ob die begründung des eigenbedarf in den schreiben eine kündigung rechtfertigt. Ich hege so meine zweifel, ob die tochter wirklich die wohnung benötigt. da es in
    der stadt keine studienangebote gibt. die nächste möchlichkeit ist ca. 1 1/2 std. entfernt.


    Sehr geehrter Herr Jan,

    hiermit kündigen wir Ihnen das o.a. Mietverhätlnis fristgerecht zum 31.08.2016.

    Leider müssen wir die Kündigung aussprechen, da unsere Tochter nach Beendigung des
    Schuljahres 2015/2016 im Sommer dieses Jahres, eine eigene Wohnung benötigt.....

    ..... das o.g. ist die begründung....


    ....... weiter im text.....

    Bitte teilen Sie mir innerhalb der nächsten 4 Wochen einen Termin für die Besichtigung
    mit unserer Tochter mit. (Tel. xxxxxx - tagsüber).........

    weiterhin möchte ich noch wissen,

    welchen besichtiungstermin muss ich zustimmen. ich möchte den termin möglichst
    weit nach hinten legen. sprich ab mitte juli....
    habe ich ein recht, dass der besichtigunstermin erst ab mitte juli stattfindet.

    .....weiter im text.....

    Gerne können Sie auch vorher ausziehen, sobald Sie eine neue Wohnung gefunden haben,
    damit Sie nicht mit doppelter Miete belastet sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxx xxxxxx


    ...das wars... kurz und knapp und verändert einiges... uff

    ich hoffe, der ein oder andere hat eine antwort für mich....
    &
    ... bedanke mich schonmal im voraus.....

    noch einen angenehmen abend/tag

    jan


  • noch einen angenehmen abend/tag

    jan

    Hallo,

    das ist bitter aber nicht zu ändern.

    Lies bitte einmal in deinem Mietvertrag unter dem Passus Besichtigungsrecht des Vermieters, wenn dieser das in einem angemessenen Zeitraum vorher ankündigt und zu normalen Zeiten durchführen möchte, klar das kann man immer irgendwie hinausziehen, doch was soll das denn bringen.

    Diese Energie würde ich lieber für eine Wohnungssuche verwenden.

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat

    habe ich ein recht, dass der besichtigunstermin erst ab mitte juli stattfindet.

    Leider nicht. Grundsätzlich könnte der Vermieter schon einen Besichtigungstermin für die jetzige Woche vereinbaren. Das wäre laut allgemeiner Rechtsprechung schon als Frist ausreichend.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    auch wenn die Begründung evtl. etwas dünn ist, finde es grundsätzlich sehr bedenklich, dass du dir anmaßt zu wissen, ob die Tochter eine Wohnung braucht oder nicht. Ob es Studienplätze gibt, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Nicht jeder will studieren.

    Das Angebot, dass du jederzeit vorher ausziehen kannst, ohne doppelt Miete zu zahlen ist ein großen Entgegenkommen des Vermieters und sollte dir die Wohnungssuche vereinfachen.

    Du kannst natürlich alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, angefangen mit der "nicht nachvollziehbaren" Begründung. Ob du damit Erfolg hast und ob du das Kostenrisiko tragen möchtest, musst du selbst wissen.

    Gruß
    H H

  • Kannst du mal den ganzen Text Posten? Und dann so paar rahmendaten. Wie alt ist die Tochter, hat der VM mehr als eine Wohnung im Haus? Gibt's Alternativen? Und gibt es einen anderen Grund, warum du raussollst oder muss man davon ausgehen er will die Wohnung wirklich für die Tochter?
    Letzte Frage hast du eine RSv fuer Mietrecht?

  • hallo und einen schönen abend...


    BHShuber
    ..ist so ein standart mietvertrag... tja, da muss ich mich wohl irgendwie einigen....
    ... doof ist halt nur, hab angefangen die küche zu renovieren, nur kam ich in letzer zeit nicht dazu.
    .... sieht nicht grad toll aus... hab auch die nächsten wochen kaum zeit dafür... hoffe , dass es bezgl.
    kaution keine probleme gibt. hab die whg. unrenoviert übernommen. das steht leider nicht im mietvertrag.

    @ hamburg....
    ich maße mir nicht an, dass sie eine whg braucht.... ich stell nur in frage, ob es ausgerechnet meine sein muss...
    ..denn, es gibt noch eine erläuterung zu der geschichte...

    @ akkarin

    wie alt .... kann ich nicht sagen ... 17 oder 18 ... macht jetzt abi
    ärgerlich ist, das vor ein paar monaten eine whg in dem haus frei wurde.
    hat ungefähr die gleiche grösse. bis jetzt pflegte ich zu meinem vermieter
    einen fast freundschaftlichen kontakt. er zählte mir so ziemlich alles.
    scheidungsverfahren, neue freundin, anstehende arbeiten am haus, urlaub etc....
    selbst wenn er auf dem balkon nackt sich sonnte, scheute er keine unterhaltung
    mit mir. ich wohne eine etage drüber und wir unterhielten uns oft übern balkon...
    ich denke eher, da er ständig über finanzielle probleme klagt, er ist fast pleite.
    denn, er hat sich vor kurzem für seine whg ein neues bad gegönnt, wo
    einiges schief ging und er mit erhöhten kosten baden ging.
    ansonsten ist mir kein grund bekannt.
    das haus hat 8 whg davon sind sieben vermietet.
    hab keine rechtsschutzversicherung. ich möchte auch keinen rechtsstreit
    provozieren. nur, wenn ich gelinkt werde und sich herausstellt, die wohnung
    wird zu einer eigentumswhg umgewandelt, werd ich sauer.

    das ist der gesamte brieff

    Sehr geehrter Herr Jan,

    hiermit kündigen wir Ihnen das o.a. Mietverhätlnis fristgerecht zum 31.08.2016.

    Leider müssen wir die Kündigung aussprechen, da unsere Tochter nach Beendigung des
    Schuljahres 2015/2016 im Sommer dieses Jahres, eine eigene Wohnung benötigt.

    Bitte teilen Sie mir innerhalb der nächsten 4 Wochen einen Termin für die Besichtigung
    mit unserer Tochter mit. (Tel. xxxxxx - tagsüber)

    Gerne können Sie auch vorher ausziehen, sobald Sie eine neue Wohnung gefunden haben,
    damit Sie nicht mit doppelter Miete belastet sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxx xxxxxx


    sodala.... erstmal herzlichen dank für die hilfreichen antworten....

    wünsch allen noch einen schönen abend

    lg

    jan

  • @ hamburg....
    ich maße mir nicht an, dass sie eine whg braucht.... ich stell nur in frage, ob es ausgerechnet meine sein muss...
    ..denn, es gibt noch eine erläuterung zu der geschichte...

    @ akkarin
    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxx xxxxxx[/COLOR]


    sodala.... erstmal herzlichen dank für die hilfreichen antworten....

    wünsch allen noch einen schönen abend

    lg

    jan

    Hallo,

    die Erläuterung möchte ich gerne lesen.

    Hat der Vermieter noch mehrere Wohnungen im Haus?

    Lies bitte hierzu:

    ZITAT
    In denjenigen Fällen, in denen der Vermieter über mehrere Wohnung verfügt, trifft ihn zwar nicht die Pflicht, die Eigenbedarfskündigung gegenüber demjenigen Mieter auszusprechen, der hiervon am wenigsten getroffen wird, allerdings ist darzulegen, warum entsprechende Alternativwohnungen nicht in Betracht kommen, vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.1994 – VIII ARZ 2/94.

    Für den Vermieter gilt die sogenannte Anbietpflicht, wenn sich im selben Haus oder zumindest in der selben Wohnanlage eine freiwerdende Wohnung befindet, so auch BGH, Urteil vom 09.07.2003 – VIII ZR 276/02.

    Wenn dem Vermieter eine andere freistehende oder in absehbarer Zeit frei werdende Wohnung zur Verfügung steht besteht jedoch ein Kündigungsverbot, wenn der vom Eigentümer bestimmte Wohnbedarf in dem Alternativobjekt ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden kann, vgl. BVerfG, Urteil vom 14.02.1989 – 1 BvR 308/88 ZITAT Ende

    Es steht dir frei zu überwachen ob nun nach Mietende der Vermieter die Tochter einziehen lässt, meist geschieht das aber nicht, denn aus den Augen, aus dem Sinn.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    auch wenn die Kündigung formal unwirksam sein dürfte, hört sich das inhaltlich plausibel an. Ein Widerspruch führt dann nur dazu, dass eine formal korrekte Kündigung folgt. Da du aber faktisch die Macht hast, die Kündigung aufzuschieben- nicht aber sie zu verhindern- würde ich mir das "abkaufen" lassen
    Verhandeln kann man, dass der VM:
    auf Schönheitsreparaturen verzichtet
    die Wohnung besenrein zurücknimmt
    den Umzug bezahlt
    dich ohne Kündigungsfrist entlässt, wenn du was neues hast.

    Habt ihr unter dem Strich mehr von als einem langwierigem Verfahren vor dem Amtsgericht und anschließender Berufung deinerseits vor dem LG.

    Viel Glück beim verhandeln

    LG
    Akkarin

  • Zitat

    auch wenn die Kündigung formal unwirksam sein dürfte, hört sich das inhaltlich plausibel an

    Nur so aus Interesse: Warum sollte diese formal unwirksam sein? Weil die Tochter nicht namentlich benannt ist? Ansonsten sind alle Anforderungen erfüllt.

    Zitat

    dich ohne Kündigungsfrist entlässt, wenn du was neues hast.

    Das hat der Vermieter ja schon versprochen.

    Ich würde hier gar nichts mehr unternehmen (außer ausziehen) und mich freuen, dass der Vermieter im Zweifel auf eine Kündigungsfrist verzichtet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • @ bhshuber

    die erläuterung.......

    ärgerlich ist, das vor ein paar monaten eine whg in dem haus frei wurde.
    hat ungefähr die gleiche grösse. bis jetzt pflegte ich zu meinem vermieter
    einen freundschaftlichen kontakt. er zählte mir so ziemlich alles.
    scheidungsverfahren, neue freundin, anstehende arbeiten am haus, urlaub etc....
    selbst wenn er auf dem balkon nackt sich sonnte, scheute er keine unterhaltung
    mit mir. ich wohne eine etage drüber und wir unterhielten uns oft übern balkon...
    ich denke eher, da er ständig über finanzielle probleme klagt, er ist fast pleite.
    denn, er hat sich vor kurzen für seine whg ein neues bad gegönnt, wo
    einiges schief ging und er mit erhöhten kosten baden ging.
    ansonsten ist mir kein grund bekannt.

    das haus hat 8 whg davon sind sieben vermietet.

    ich manchen angelegenheit bin ich sehr geduldig. ich werde die sache verfolgen.....^^
    ...also hier is mal nicht... aus den augen aus dem sinn.....
    ..dabei interessiert mich weniger, ob ich den ein oder anderen cent rausschinden könnte.
    ...mich interessiert eher, mit welchen leuten ich es zu tun hatte.


    @ akkarin

    aus diversen gründen kann ich aus der whg nicht vor mitte august ausziehen.
    das angebot des vermieters bzgl. früher ausziehen ist für mich nicht relevant.
    interessant ist, da ich dabei bin die küche zu renovieren, wie ich die küche und
    den rest der whg zu übergeben habe. ein teil der küchenwände sind neu verputzt. der
    rest müsste unbedingt gemacht werden. ich habe die whg. vor sechs jahren
    unrenoviert übernommen. steht leider nicht im mietvertrag.
    muss ich die restlichen küchenwände (genau die hälfte) noch verputzen?

    würd mich auch interessieren, wo bei der kündigung formal der haken ist......


    @ leipziger

    .....was meinst du mit "im zweifel".... dass der vermieter im zweifel auf eine kündigungsfrist verzichtet.....

    bei mir steht der umzugstermin so gut wie fest.... vor mitte august geht nichts...

    ...freuen tue ich mich in dem sinne, dass was neues beginnt. voraussichtlich in
    der stadt, wie dein nickname..... :))


    ......liebe grüsse und noch einen angenehmen....

    jan :)

  • Nur so aus Interesse: Warum sollte diese formal unwirksam sein? Weil die Tochter nicht namentlich benannt ist? Ansonsten sind alle Anforderungen erfüllt.

    Die Tochter muss nicht namentlich genannt werden, die Angabe "meine Tochter" reicht aus.
    Was fehlt sind die Erklärungen: warum die Tochter eine eigene Wohnung braucht und warum es von den 7 in frage kommenden ausgerechnet diese sein muss.

    Ist zwar nur formsache und leicht heilbar, abre geeignet den den Termin zu gefährden.

  • Zitat

    .....was meinst du mit "im zweifel".... dass der vermieter im zweifel auf eine kündigungsfrist verzichtet.....

    Der Vermieter hat ja angekündigt, dass Du eher raus kannst, sobald Du eine Wohnung hast. Ich würde dies aber als separate Vereinbarung festhalten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • hallo an alle....

    sodala.... hab mir folgendes überlegt........

    da die kündigung formell unwirksam ist, schlage ich den vermietern vor, selbst zum 3108.
    zu kündigen. somit haben sie freie hand, haben keine auflagen und können letztendlich
    mit der whg machen was sie wollen. für mich irgendwie schade, da ich die wohnung
    sehr mag, aber raus müsste ich sowieso....

    was haltet ihr davon.....

    hab hier mal ein schreiben aufgesetzt.....


    sehr geehrte frau vermieterin und herr vermieter,

    die erhaltene eigenbedarfskündigung vom 08. 02.2016 ist aus formellen gründen unwirksam.
    die gründe für die kündigung sind nicht ausreichend dargestellt.
    ich bin enttäuscht, dass sie ihr anliegen nicht vorher mit mir besprochen haben.
    meines erachtens pflege ich mit herrn vermieter ein sehr angenehmes nachbarschaftliches
    verhältnis. bis jetzt wurden alle mietangelegenheiten persönlich durch
    herrn vermieter angesprochen. es hätte zahlreiche gelegenheiten gegeben für ein vorgespräch.
    mir liegt nichts daran, ihrem wunsch die wohnung weiter zu vermieten nicht nach zu kommen.
    deshalb mein vorschlag, all dies in einem persönlichen gespräch zu erörtern. mit dem ziel, eine
    beidseitig zufriedenstellende lösung zu finden, wovon ich ausgehe.

    mit freundlichen grüssen


    ich denke, inhaltlich dürfte es im grossen und ganzen ok sein.
    sollte meine gramatik ein bisschen kränkeln, bitte ich um berichtigung.... danke :D

    ich wünsch euch noch was

    liebe grüsse
    jan

  • hallo an alle....


    liebe grüsse
    jan

    Hallo,

    es verschließt sich mir gerade wie du auf den Trichter kommst, dass die Kündigung Formell unwirksam wäre?

    Die Begründung wurde doch im Kündigungsschreiben geliefert, dein Schreiben ist völlig überflüssig!

    Gruß
    BHShuber

  • Zitat


    ich bin enttäuscht, dass sie ihr anliegen nicht vorher mit mir besprochen haben.
    meines erachtens pflege ich mit herrn vermieter ein sehr angenehmes nachbarschaftliches
    verhältnis.

    Ich würde persönliche Emotionen niemals in ein Schreiben packen. Eine derartige Reaktion löst immer eine Gegenreaktion aus, unabhängig davon, dass diese Äußerung an der Gesamtsituation überhaupt nichts ändern würde.

    Was erhoffst Du Dir von diesem Absatz?`

    Klingel doch einfach mal beim Vermieter oder ruf ihn an, um die Situation zu klären.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich würde persönliche Emotionen niemals in ein Schreiben packen. Eine derartige Reaktion löst immer eine Gegenreaktion aus, unabhängig davon, dass diese Äußerung an der Gesamtsituation überhaupt nichts ändern würde.

    Was erhoffst Du Dir von diesem Absatz?`

    Klingel doch einfach mal beim Vermieter oder ruf ihn an, um die Situation zu klären.

    Hallo,

    meines Erachtens ist das alles was er da macht völliger Blödsinn der nichts an der Tatsache ändern wird, dass er sich einen neue Bleibe suchen sollte.

    Selbst wenn die Tochter im Kündigungsschreiben nicht namentlich genannt ist, kann das der Vermieter in einer späteren Erklärung nachholen, sofern der Mieter eine solche Verlangt oder die Rechtmäßigkeit der Kündigung anzweifelt.

    Zudem sollte er nun in dieser Situation, noch ist der Vermieter entgegenkommend, die Sache nicht unnötig ausreizen.

    Gruß
    BHShuber

  • hallo,

    @ bhshuber

    einerseits die aussagen von akkarin

    und dann hab ich das gefunden und die gründe, warum die tochter die whg braucht sind null dargelegt.
    deshalb ist die kündigung formell unwirksam.

    BGH Kündigungsschreibens bei Eigenbedarf


    BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 – VIII ZR 317/10, PM Nr. 121/2011

    BGH: Zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung

    Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung getroffen.

    hier der link dazu http://mieterstreit.de/allgemein/rech…ei-eigenbedarf/


    Leipziger

    ich bin wirklich enttäuscht und getroffen. das verhältnis war mal so, dass wir überlegten, gemeinsam
    in den urlaub zu fahren.halfen uns gegenseitig bei kleineren reparaturen etc.... !!!!!!!!!!!
    das schreiben soll zum ausdruck bringen.... meine enttäuschung, dennoch meine bereitschaft alles in ruhigen
    bahnen abzuwickeln, so wie alles bis dato gelaufen ist. ich finds nicht verkehrt, da ich irgendwie die hand reiche und auf eine grosse gegenreaktion muss ich hier nicht rechnen. fällt mir nix dazu ein, mit was ich zu rechnen hätte.
    ich vermute, dass bei dieser eigenbedarfskündigung ganz andere gründe im vordergrund stehen, nicht die tochter.
    mir kommt die sache nicht astrein vor. wenn es irgendwie nach rechtsstreit aussieht, bevorzuge ich den schriftverkehr..... deshalb möchte ich telefonate etc. reduzieren. ich gehe mal davon aus, dass es nicht vor gericht geht. aber ab und an sichere ich mich gerne ab. ausserdem muss ich eh schriftlich antworten.

    da es heute etwas früher war...
    wünsch ich euch einen angenehmen tach.. mit sonne wird es wohl nix....
    und herzlichen dank für eure engagement...

    jan :)

  • hallo,

    @ bhshuber

    einerseits die aussagen von akkarin

    und dann hab ich das gefunden und die gründe, warum die tochter die whg braucht sind null dargelegt.
    deshalb ist die kündigung formell unwirksam.

    BGH Kündigungsschreibens bei Eigenbedarf

    jan :)

    Hallo,

    bevor du dich als Pseudoanwalt darstellst, solltest du erstmal lernen das gelesene zu verstehen:

    Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs reicht es grundsätzlich aus, dass der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat.

    Aber mach mal, die Rechtsanwälte reiben sich schon die Hände, der Bestellung eines neuen Porsche steht nichts mehr im Wege.

    gruß

    BHShuber

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