Hunde-Besuch

  • Hallo,
    mein Vermieter hat meine Freundin am Morgen angesprochen, dass Hunde nicht im Haus gestattet sind. Da meine Freundin 2 bis 3 mal in der Woche bei mir schläft, natürlich immer mit ihrem Hund, ist es eigentlich doch nur als Besuch zu verzeichnen? Im Mietvertrag steht nur mit Zustimmung des Vermieters ist ein Hundebesuch erlaubt, aber laut BGH ist diese Klausel ja nichtig im Mietvertrag.
    Es kamen auch keine Beschwerden von anderen Mietern.
    Wie kann ich nun Vorgehen gegen meinem Vermieter?
    Zur Info: Der Hund hat ein Gewicht von ca. 4 kilo, also ein sehr kleiner Hund. Der nicht bellt.

    Beste Grüße
    Florian

  • Hallo,

    schau mal hier:

    http://www.mietrecht.org/tierhaltung/mi…iere-zu-besuch/

    Da der Hundebesuch regelmäßig und auch über Nacht bleibt, kann es durchaus sein, dass ein Richter zu Gunsten des Vermieters entscheidet.

    Zitat

    aber laut BGH ist diese Klausel ja nichtig im Mietvertrag.

    Vorsicht! Nur, weil eine Klausel nichtig ist, bedeutet es nicht, dass ein dauerhafter Hundebesuch damit zulässig ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,
    mein Vermieter hat meine Freundin am Morgen angesprochen, dass Hunde nicht im Haus gestattet sind. Da meine Freundin 2 bis 3 mal in der Woche bei mir schläft, natürlich immer mit ihrem Hund, ist es eigentlich doch nur als Besuch zu verzeichnen? Im Mietvertrag steht nur mit Zustimmung des Vermieters ist ein Hundebesuch erlaubt, aber laut BGH ist diese Klausel ja nichtig im Mietvertrag.

    Hallo,

    das ist vollkommen wurscht ob nichtig oder nicht, ein generelles Verbot von Tierbesuchen kann der Vermieter nicht verbieten, dies gehört zum normalen und auch vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

    Zitat

    Es kamen auch keine Beschwerden von anderen Mietern.

    Anders ist es mit der Übernachtung, zumindest kann es anders sein, allerdings solange sich davon niemand gestört fühlt und niemand belästigt wird, halte ich ein solches Verbot oder Gestattung für völlig haltlos.

    Der Vermieter müsste um ein solches Verbot rechtlich durchzudrücken nachweisen, dass sich jemand belästigt, gestört fühlt und durch den Besuch des Tieres eine Abnutzung der Mietsache die über den normalen Gebrauch der Mietsache hinausgeht.

    Zitat

    Wie kann ich nun Vorgehen gegen meinem Vermieter?
    Zur Info: Der Hund hat ein Gewicht von ca. 4 kilo, also ein sehr kleiner Hund. Der nicht bellt.

    Beste Grüße
    Florian

    Gar nicht vorgehen, entweder ein klärendes Gespräch suchen wenn der Hund zugegen ist, damit der Vermieter sieht, dass der kleine eigentlich brav ist und einen Lösung suchen oder es darauf ankommen lassen, dass der Vermieter abmahnt oder unter Umständen kündigt.

    Was wiederum dann dazu führen könnte, dass ein Amtsrichter eine Einzelfallentscheidung trifft, nachdem die Sachlage abgewogen wurde.

    Siehe hier noch eine Einschätzung eines Rechtsanwaltes in einem ähnlich gelagertem Fall:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietwohnung-Be…---f224252.html

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!