Beiträge von BHShuber

    Naja fakt ist , zu meiner Kultur gehört es nicht mit Schädlingen zu leben . Gesehen habe ich seber bestimmt 30-35 stk. Ich reagiere allergisch auf die haare der larven . Wiesp weshalb warum kläre ich am besten mit einem Arzt und nicht hier . Und ich will raus in der wohnung . Möbel sind am ende der woche raus und nächste woche wird gestrichen . Wie sieht es denn aus wenn ich selber einen nachmieter finde ? Ich muss ja schließlich eine neue Wohnung finden und kann mir zwei mieten nicht leisten .

    Hallo,

    hier eine Stellungnahme eines Mietrechtsanwaltes zu so einer Angelegenheit:

    ZITAT: Nach Ihrer Schilderung liegt ein so genannter Wohnungsmangel vor. Diesen Mangel muss Ihr Sohn sofort seinem Vertragspartner schriftlich, hier wohl dem Hausbesitzer, anzeigen. Dabei sollte ein Einschreiben per Rückschein zur Post gebracht werden, damit er im Zweifel die Mängelanzeige nachweisen kann. Dem Hausbesitzer muss die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel in einer angemessenen Frist zu beseitigen und so weit wie möglich den Schaden zu begrenzen. Ob überhaupt der Hausbesitzer in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen, spielt keine Rolle.

    Die Kosten für die Beseitigung des Mangels trägt der Vermieter bzw. der Hausbesitzer.

    Sollte der Hausbesitzer den Mangel nicht in einer angemessenen Frist abstellen, kann Ihr Sohn eine Mietminderung geltend machen. Eine Mietminderung ist auch gerechtfertigt, die der Vermieter nicht verschuldet hat oder die er gar nicht abstellen kann (BayObLGE-RE Miet 2/86).
    Als Mietminderung kommt in Betracht:

    100 % bei ganz erheblichem Ungezieferbefall in der Wohnung und fehlerhafte Ungezieferbekämpfung mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien ( AG Aachen 80 C 569/97).
    10 % Mietminderung bei Schabenbefall (LG Berlin GE 98, 681).
    20% Mietminderung bei Silberfische (20-25) in der Wohnung (AG Lahnstein WM 88, 55).
    Es kommt daher auf den Einzellfall an, wie hoch die Mietminderung sein sollte. Insoweit müssten weitere Angaben getätigt werden.

    Nur in einem Ausnahmefall kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn wegen des Ungezieferbefalls eine Gesundheitsgefährdung des Mieters zu befürchten ist (LG Freiburg WuM 86, 246). In diesem Fall kann der Vermieter verpflichtet sein, die Kosten für Umzug und Ersatzraumbeschaffung zu zahlen (BGH WuM 74, 213).

    Bekämpft in Ihrem Fall der Vermieter das Ungeziefer mit „Chemie“ und wird die Wohnung für einige Zeit unbewohnbar, muss der Vermieter für die Hotelkosten aufkommen. ZITAT Ende.

    So, nun kannst du deine Rückschlüsse aus den Ausführungen machen und einen Anwalt mit der Sache beauftragen, bitte aber immer sicher sein, dass der Befall wirklich so ist wie von dir beschrieben, wenn nur ein einzelner Käfer rumläuft haust du sich selber in die Pfanne.

    Gruß
    BHShuber

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du grundsätzlich eine Wohnung mit Warmwasser angemietet, so dass die Montage eines neuen Durchlauferhitzers schon mal keine Modernisierung darstellt. Das ist eine klassische Instandsetzung, die der Vermieter zu zahlen hat.

    Sollte hier tatsächlich das gesamte Bad neu gefliest werden, dann könnte das aufgrund der Gebrauchswerterhöhung durchaus eine Modernisierung darstellen.

    Aber: Der Vermieter kann nur 11% der Gesamtkosten als Modernisierungsumlage auf die Miete aufschlagen und muss hierbei auch noch einen Instandhaltungsanteil herausrechnen (Die Kosten die anfallen, um die alten grünen Fliesen zu entfernen und nach Erneuerung der Leitungen wieder anzubringen, müssen von der Modernisierungsumlage herausgerechnet werden).

    Wenn die 150 € im Monat also die 11% darstellen sollen, dann müssten die Fliesenlegearbeiten mehr als 16.000 € kosten. Abzüglich des Instandhaltungsanteils müsste der Fliesenleger also Material von ca. 15.000 € verbauen.

    Ich würde den Vermieter also mal fragen, wie er auf die 100-150 € kommt und hier auf den § 559 BGB verweisen.

    Hallo,

    den Ausführungen schließe ich mich vorbehaltslos an!

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank. Ja, so wie es aussieht, werden wir uns etwas neues suchen müssen. Es gibt ständig Streit wegen dem Garten. Nun ist es so, dass die Kaninchen. Es sind einige... überall graben und auch inzwischen wirklich alles zukoten... wenn es warm ist, stinkt es bis auf unsere Terrasse und wir müssen die Fenster geschlossen halten. Der Garten ist nicht groß. Ich habe Kinder. Die sind noch klein und stolpern, sammeln alles auf und stecken es in den Mund... Ich habe diese Wohnung unter anderem gemietet weil es mir wichtig war, dass meine Kinder draußen spielen können. Dies ist nun nicht mehr möglich. Was wäre denn eine angemessene Mietminderung. Kann hier jemand etwas dazu sagen?

    Hallo,

    lass es, es wird nicht so sehr viel sein und sucht euch in Ruhe über den bevorstehenden Winter eine andere Bleibe mit Garten der dann ausschließlich von euch genutzt werden kann, alles Andere kostet nur Zeit, Nerven und unter Umständen Geld.

    Gruß
    BHShuber

    Das kann so einfach sein wie von BHShuber beschrieben, kann aber auch etwas mehr tendieren nach einmal Hammer, Meißel, Schlitzfräse, Kabelziehen, neue Kästen, .....

    Hallo,

    das wäre aber dann auf gar keinen Fall die Angelegenheit des Mieters.

    Der Vermieter hat die Mietsache in vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, für Kabelschäden und dadurch verursachte Kurzschlüsse haftet der Mieter freillich nicht.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ich stehe vor folgenden Problem habe eine Wohnung gemietet zum 01.12.2016 die Wohnung hat jetzt ein neuen Vermieter der mir jetzt gekündigt hat. Kann der neue Vermieter mir einfach kündigen??

    Wäre für eure Tipps sehr dankbar :) ! Macht es Sinn ein Rechtsanwalt einzuschalten?? :shock:

    LG

    Marion

    Hallo,

    ist das Datum richtig?

    Den dann handelt es sich um eine Kündigung vor Mietbeginn.

    Kauf bricht Miete nicht, d. h. der Vermieter, sprich Käufer der Immobilie tritt mit Kauf und Eintrag in das Grundbuch in den bestehenden Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten.

    Um überhaupt eine Kündigung aussprechen zu können ist es zwingend, dass der neue Eigentümer im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist, du solltest hier fordern vom Vermieter, (neuer Eigentümer) vor einer Kündigung den Nachweis des Immobilieneigentums zu erbringen, vorher siehst du diese Kündigung obligatorisch als unwirksam an.

    Das gilt auch, sollte das Datum stimmen, wenn die Kündigung, bzw. der Rücktritt vom Mietvertrag vor dem Einzug vonstatten geht.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo mrlsng,

    der genaue Wortlaut eines Vertrages ist IMMER entscheidend!

    Für dich etwas positiver könnte nun tatsächlich der genaue Wortlaut bezüglich des Nachmieters sein:
    Du musst also jemanden finden, der in etwa die gleiche Lebenssituation hat wie du in Bezug auf Berufstätigkeit, Verdiensthöhe, Personenanzahl, Haustiere, Bonität usw.)

    Falls
    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung


    Hallo,

    in der Klausel sehe ich eine unzumutbare Abwälzung von Gegebenheiten, bzw. Kriterien für eine Suche eines Nachmieters, die nur schwer und auch nur seltenst gelingen wird.

    Der Mieter hat keinen Einfluss darauf für wen sich dann der Vermieter letztendlich entscheidet, es ist dem Mieter nicht zu zumuten hier noch und nöcher Nachmieter zu suchen und zu stellen.

    Auch ich bin der Meinung du solltest diesbezüglich einen Juristen zu Rate ziehen.

    Gruß
    BHShuber

    Ja genau. Der Vermieter will keinen Streit. Er darf es vermieten, da es beiden zur Hälfte gehört. Ein konstruktives Gespräch mit der Kaninchenhaltenden Partei ist nicht möglich. Es wird immer nur darauf gepocht, dass Sie ja Eigentümer wären... und Mieter nichts zu melden haben.

    Hallo,

    nun ja, dein Ansprechpartner ist und bleibt der Vermieter, wenn im Mietvertrag eine Gartennutzung vereinbart ist, dann muss diese auch gewährleistet sein, hierzu hat sich der Vermieter vertraglich verpflichtet.

    So nun kannst du darauf pochen, was allerdings meiner bescheidenen Meinung nach nicht viel bringen wird und wer will sich dann, falls hier wirklich eine Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann, dann den Anfeindungen der Hasen und dessen Besitzern aussetzen.

    Ausziehen ist eine mögliche Option oder auf den Garten verzichten.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ja es ist erlaubt, wieso auch nicht? und nein Vermieter stellt lediglich die Stromversorgung der Mietsache zur Verfügung und wenn diese pauschal abgerechnet wird ist das in Ordnung ohne hier als Stromlieferant auftreten zu müssen!

    Vermieter hat im Gegenteil je nach vertraglicher Vereinbarung die Verpflichtung dem Mieter Zugang zur Stromversorgung zur Verfügung zu stellen.

    Gruß
    BHShuber

    Danke erstmal für eure zahlreichen Rückmeldungen. Also meine Freundin hat sich nicht mehr an die Steckdose getraut, sieht auch von aussen ganz schön verkohlt aus. Ihr Fön funktioniert aber weiterhin normal.

    BHShuber: Wenn es wirklich so einfach funktioniert und man keinerlei Vorkenntnisse braucht, würd ich das natürlich gern selbst erledigen. Hab nur viel zu spät von der Sache erfahren...und da war das Ganze schon zu einem großen Thema geworden...

    Hallo,

    ja es ist einfach, vorher aber bitte mittels FI-Schalter den Strom abschalten, sodass es nicht in den Fingern britzelt!

    Gruß
    BHShuber

    Ob das so richtig ist? 6 Monate kann sich der VM zeit lassen mit der Auszahlung der Kaution, sollten Schäden festgestellt worden sein bei Auszug. Für verdeckte Schäden würde ich ihm keine 6 Monate zugestehen die zu erkennen.

    Hallo,

    ja das ist so richtig, nachträglich erkannte versteckte Mängel, verursacht durch den Mieter kann der Vermieter binnen einer Frist von 6 Monaten geltend machen.
    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen.


    Es ist wirklich eine totale Lappalie, aber dennoch ganz schön unangenehm.
    Vielen Dank!

    Beste Grüße
    Sebastian

    Hallo,

    man gehe in den nächsten Baumarkt, kaufe eine Steckdose, man stelle mittels Hauptschalter der Wohnung den Strom ab und schraube die Steckdose an, natürlich vorher an die dafür vorgesehenen Stellen die Drähte wieder einsetzen und fertig ist die Laube, Kosten hierfür, 6,80€ zzgl. 10 Minuten Zeit.

    So einfach kann das Leben sein.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Zusammen,

    wir ziehen demnächst aus unserer Wohnung aus und müssen vorher noch die notwendigen Schönheitsreperaturen durchführen. Deswegen habe ich mir den entsprechenden Paragraphen im Mietvertrag angeschaut:


    (4) Der Mieter hat bei Auszug den Bodenbelag in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Parkettboden ist beim Auszug im Allgemeinen nach einer mehr als vierjährigen Mietdauer fachgerecht abzuschleifen und zu versiegeln, soweit über den vertraglichen Gebrauch hinausgehende Abnutzung vorliegt. Teppichböden sind beim Auszug fachgerecht zu reinigen.


    Sind diese heute noch gültig? Vor allem Punkt (4) bringt mich ins grübeln, da eigentlich Parkettbodenschleifen nichts mit Schönheitsreperaturen zu tun hat (ist Instandsetzung). Aber vielleicht relativiert die Aussage "soweit über den vertraglichen Gebrauch" wieder alles, da dies wohl Beschädigungen meint.

    Vielen Dank im voraus!

    Hallo,

    was genau steht da? Dass der Parkettboden soweit über den vertraglichen Gebrauch hinausgehende Abnutzung (Schäden) vorliegen, das ist normal, allerdings je nach Alter des Parkettbodens muss sich der Vermieter einen Abzug gefallen lassen, denn nach dem Abschleifen und Versiegeln, erlebt der Boden eine erhebliche Verbesserung auf Kosten des Mieters, die auf diesen nicht abzuwälzen sind.

    Wenn denn da über den vertragsgemäßen Gebrauch keinerlei Abnutzungen vorhanden sind, dann braucht man den Boden auch nicht Abschleifen.

    Gruß
    BHShuber

    Bei dem Vermieter handelt es sich um die Genossenschaft, die mit ziemlicher Sicherheit solvent genug und ausreichend versichert ist.

    Hallo,

    sehr gut, dann kann man wenigstens davon ausgehen, dass man nicht umziehen muss.

    Trotzdem werden diese Schäden nicht von heute auf morgen behoben sein und man kann sich vorstellen, dass dies nicht das einzige Gebäude ist, welches Beschädigt wurde, somit ist die Anzahl der Handwerker und Trocknungsgeräte wohl begrenzt, denn die sind überall im Einsatz.

    Zaubern kann niemand und Wunder geschehen nicht wirklich.

    Gruß
    BHShuber

    schlecht gestrichen, fehlende Lüsterklemmen an den Kabeln für die Lampen, Türgummis verschlissen, ein Türblatt wegen beschädigungen wechseln.

    Hallo,

    mhhhhm, alles was protokolliert wurde, wurde auch von der Kaution abgezogen, mal das Hirn einschalten, wenn Schäden entstanden sind, die Wohnung unter aller Sau gestrichen und Mängel nicht schon seit gestern bestehen, warum hat man das nicht vor der Übergabe in Ordnung gebracht.

    Die Antwort scheint einfach, Flegmatie und Anspruchsdenken!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,
    ich habe eine frage zur Nebenkostenabrechnung.
    Müssen wir noch nachzahlen, da die Frist ja am 31.12 2014 abgelaufen ist?

    Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht...Wie soll ich nun reagieren?

    Hallo,

    ganz einfach, Sie schreiben dem Vermieter einen netten Brief, wer möge bitte nachweisen, dass er die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat und ihm zeitgleich mitteilen, dass aufgrund der verspäteten Zustellung der Abrechnung die Nachzahlung nicht geleistet wird.

    So, nun wird man sehen, wie die Reaktion ausfällt, im günstigsten Falle, hört man hierüber kein Wort mehr und die nachfolgenden Abrechnungen kommen pünktlich.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo lieber Forumsleser,

    Ich würde mich über eure Meinungen und Ratschläge sehr freuen. Danke im Voraus!

    Hallo,

    dass ein Vermieter gegen derartige Schäden versichert ist, ist nicht obligatorisch, vielfach, aufgrund von ZÜRS-Zonen können diese Schäden gar nicht vom Vermieter versichert werden.

    So, nun kann man sich vorstellen, dass wenn so ein Schaden entstanden ist, dieser nicht in ein paar Tagen erledigt sein kann, das kommt einem Totalschaden gleich.

    Dem Vermieter in Form von Mietkürzungen jetzt auch noch brutal die Pistole auf die Brust zu setzen ist schon starker Tobak.

    Na hoffentlich für alle Mieter im Haus ist der Vermieter solvent genug um die Schäden zu beheben, denn sonst könnt ihr euch ne neue Bleibe suchen!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo alle miteinander,

    ich hoffe Ihr habt evtl. eine Tipps bzw. auch Paragraphen für mein Problem bzw. Anliegen.
    Gibt es einen Paragraphen oder ähnliches welches die Benutzung von vorhandenen Gegenständen regelt die im Nachhinein entfernt werden und gibt es evtl. Musterprozesse?


    Mit freundlichen Grüßen
    El_Smarto

    Hallo,

    zum Verständnis, die Steckdose ist nicht Bestandteil der gemieteten Sache, die Stromentnahme wird nicht vom Mieter der Mietsache bezahlt, was schließen wir daraus?

    Es gibt nichts was du dagegen tun kannst, ohne dass es unter Umständen für dich sogar zu Konsequenzen führen könnte.

    Ei drüber und vergessen, der Plan geht nicht auf.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen :)

    Bin neu hier.Habe ein für mich sehr wichtige Frage.
    Vorab erstmal der Sachverhalt.

    Seit ca Juli 2015 verliert der Wasserboiler, im Haus Wasser (steht im Keller und ist verschlossen)...Der Vermieter weiß das dass ein Defekt vorliegt und macht nix.Es kommt seit dem jeden 2 Tag der Hausmeister und schüttet 10 Liter Wasser in den Abfluss.Habe da Anfang des Jahres mal meinen Vermieter gefragt wer das Wasser bezahlen soll,da es ja schon ganz schön viel ist.Da habe ich als Antwort bekommen das es auf die ganzen Mieter verteilt wird. Soweit ich weiß darf er das nicht da er ja weiß was kaputt ist und es nicht baut.Haben dadurch auch immer mal kein warmes Wasser. Die weitere Aussage war noch sie haben kein Geld um es zusagen,es wäre zu teuer.

    Jetzt meine Frage.
    Da er ja weiß das es kaputt ist müssen wir da als Mieter da Wasser bezahlen bei der nächsten Nebenkostenabrechnung?
    Würde gern in Widerspruch gehen wenn die Abrechnung kommt.


    Danke schon mal für euch Antworten

    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole

    Hallo,

    der Vermieter ist zur Instandhaltung der Mietsache und zugehörige Bestandteile verpflichtet, macht er das nicht freiwillig, dann muss halt die Mietergemeinschaft den Vermieter hierzu zwingen.

    Ist der Vermieter nicht einsichtig, muss er mit dem Konsequenzen leben, hier seid ihr absolut im Recht, somit könnte man den Vermieter in seine Schranken durch einen Juristen weisen lassen, gerne auch durch einen Richter.

    Zudem ist der Vermieter auch zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, was hier in keinem Fall gegeben ist!

    Es lohnt sich, wenn sich einige der Mieter zusammentun und Taten sprechen lassen.

    Gruß
    BHShuber

    was 250 Euro pro Monat ?

    wir verbrauchen ungefähr 70-80 max pro Monat da wir sehr wenig heizen wir mögen es sehr Kalt mein Zimmer hat im Winter so um die 10-12 Grad ( meine bekannte dagegen so 24 Grad ich heize fast nie außer im Dezember bei Minus Graden genau wie meine Mutter also darf man net pauschal sagen 250 Euro wer verbraucht den soviel? da muss man ja das ganze Jahr nur heizen.

    Mir geht es darum was kann man dagegen machen das man jetzt erst erfahren hat das die ganzen Abrechnungen die wir bezahlt haben von nur einem Zähler kommen.

    Wir haben also auch für den Mehrverbrauch der Mieterin gezahlt denn die hat das ganze Jahr die Heizungen voll laufen lassen.

    Hallo,

    lies mal hier: http://www.urteile-mietrecht.net/Miete55.html

    Das dürfte deine Fragen allesamt beantworten.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Isabeau,

    das ist wirklich eine ungewöhnliche Konstellation.

    Da ihr aber keine WG-Räume angemietet habt - wo man dies evl. akzeptieren müsste - bin ich mir ziemlich sicher, dass ihr den Zugang zum Haus - und damit ja direkt zu euren angemieteten Wohnräumen verweigern könnt. Im Prinzip könntet ihr den Schließzylinder der Haustür austauschen.

    Ihr habt also nur die 4 Zimmer usw. angemietet und dürft die DG-Wohnung nicht nutzen. Der Eigentümer kann im Gegenzug aber auch nicht die DG_Wohnung betreten/nutzen, da er ja eure Mieräume betreten müsste.

    Vorausgesetzt natürlich, im Mietvertrag ist nichts über eine derartige Erlaubnis eurerseits über die Nutzung der DG-Whg. durch den Vermieter festgehalten worden.

    So meine unverbindliche Einschätzung der Situation. Da sich noch kein anderer User dazu geäußert hat, scheint es wirklich eine schwierig zu beurteilende Situation zu handeln. Notfalls also bitte einfach ein Erstgespräch bei einem Fachanwalt für Mietrecht in Anspruch nehmen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hallo,

    dem würde ich beipflichten und zudem, denn so wie es scheint, wird es hier kein Lösung ohne Juristen geben, solltet ihr dem neuen Vermieter das Betreten der Mieträume untersagen, das ist euer Recht, wenn die Privatsphäre beeinträchtigt ist!

    Wie dann der Vermieter in die Räume kommt, die nicht mit gemietet sind, das ist nur einzig und alleine sein Problem.

    Zudem wäre die Einholung von juristischem Rat zu empfehlen um dem Treiben, zumindest bis zu eurem Auszug Einhalt zu gebieten.

    Gruß
    BHShuber

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