Naja fakt ist , zu meiner Kultur gehört es nicht mit Schädlingen zu leben . Gesehen habe ich seber bestimmt 30-35 stk. Ich reagiere allergisch auf die haare der larven . Wiesp weshalb warum kläre ich am besten mit einem Arzt und nicht hier . Und ich will raus in der wohnung . Möbel sind am ende der woche raus und nächste woche wird gestrichen . Wie sieht es denn aus wenn ich selber einen nachmieter finde ? Ich muss ja schließlich eine neue Wohnung finden und kann mir zwei mieten nicht leisten .
Hallo,
hier eine Stellungnahme eines Mietrechtsanwaltes zu so einer Angelegenheit:
ZITAT: Nach Ihrer Schilderung liegt ein so genannter Wohnungsmangel vor. Diesen Mangel muss Ihr Sohn sofort seinem Vertragspartner schriftlich, hier wohl dem Hausbesitzer, anzeigen. Dabei sollte ein Einschreiben per Rückschein zur Post gebracht werden, damit er im Zweifel die Mängelanzeige nachweisen kann. Dem Hausbesitzer muss die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel in einer angemessenen Frist zu beseitigen und so weit wie möglich den Schaden zu begrenzen. Ob überhaupt der Hausbesitzer in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen, spielt keine Rolle.
Die Kosten für die Beseitigung des Mangels trägt der Vermieter bzw. der Hausbesitzer.
Sollte der Hausbesitzer den Mangel nicht in einer angemessenen Frist abstellen, kann Ihr Sohn eine Mietminderung geltend machen. Eine Mietminderung ist auch gerechtfertigt, die der Vermieter nicht verschuldet hat oder die er gar nicht abstellen kann (BayObLGE-RE Miet 2/86).
Als Mietminderung kommt in Betracht:
100 % bei ganz erheblichem Ungezieferbefall in der Wohnung und fehlerhafte Ungezieferbekämpfung mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien ( AG Aachen 80 C 569/97).
10 % Mietminderung bei Schabenbefall (LG Berlin GE 98, 681).
20% Mietminderung bei Silberfische (20-25) in der Wohnung (AG Lahnstein WM 88, 55).
Es kommt daher auf den Einzellfall an, wie hoch die Mietminderung sein sollte. Insoweit müssten weitere Angaben getätigt werden.
Nur in einem Ausnahmefall kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn wegen des Ungezieferbefalls eine Gesundheitsgefährdung des Mieters zu befürchten ist (LG Freiburg WuM 86, 246). In diesem Fall kann der Vermieter verpflichtet sein, die Kosten für Umzug und Ersatzraumbeschaffung zu zahlen (BGH WuM 74, 213).
Bekämpft in Ihrem Fall der Vermieter das Ungeziefer mit „Chemie“ und wird die Wohnung für einige Zeit unbewohnbar, muss der Vermieter für die Hotelkosten aufkommen. ZITAT Ende.
So, nun kannst du deine Rückschlüsse aus den Ausführungen machen und einen Anwalt mit der Sache beauftragen, bitte aber immer sicher sein, dass der Befall wirklich so ist wie von dir beschrieben, wenn nur ein einzelner Käfer rumläuft haust du sich selber in die Pfanne.
Gruß
BHShuber