Hallo Zusammen,
wir ziehen demnächst aus unserer Wohnung aus und müssen vorher noch die notwendigen Schönheitsreperaturen durchführen. Deswegen habe ich mir den entsprechenden Paragraphen im Mietvertrag angeschaut:
(1) Der Mieter hat auf seine Kosten die Schönheitsreperaturen durchzuführen
(2) Zu den Schönheitsreperaturen gehören insbesondere der Anstrich von Decken, Wände, Holzteilen und Heizkörpern mit Heizrohren sowie das Tapezieren innerhalb der Mieträume. Die Arbeiten sind fachgerecht durchzuführen. Die Räume müssen bei Auszug eine Farbgestaltung aufweisen, den dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht.
(3) Für Art, Umfang und Fälligkeit der Schönheitsreperaturen gilt im Einzelnen Folgendes:
Die Schönheitsreperaturen mit Ausnahme der Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Versorgungsrohren und Einbaumöbeln sind fachgerecht, dem Zweck und der Art der Mieträume entsprechend regelmäßig auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall:
in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre,
in Wohn- Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre,
in allen anderen Nebenräumen alle 7 Jahre,
Die Erneuerung der Innenanstriche der Fenster sowie der Anstriche von Türen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen und Einbaumöbeln ist im Allgemeinen nach 6 Jahren erforderlich. Vermieter und Mieter sind darüber einig, dass diese Firsten erst bei Übergabe der Mietsache zu laufen beginnen.
(4) Der Mieter hat bei Auszug den Bodenbelag in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Parkettboden ist beim Auszug im Allgemeinen nach einer mehr als vierjährigen Mietdauer fachgerecht abzuschleifen und zu versiegeln, soweit über den vertraglichen Gebrauch hinausgehende Abnutzung vorliegt. Teppichböden sind beim Auszug fachgerecht zu reinigen.
Sind diese heute noch gültig? Vor allem Punkt (4) bringt mich ins grübeln, da eigentlich Parkettbodenschleifen nichts mit Schönheitsreperaturen zu tun hat (ist Instandsetzung). Aber vielleicht relativiert die Aussage "soweit über den vertraglichen Gebrauch" wieder alles, da dies wohl Beschädigungen meint.
Vielen Dank im voraus!