Neue Eigentümer Kündigung

  • Hallo,

    ich stehe vor folgenden Problem habe eine Wohnung gemietet zum 01.12.2016 die Wohnung hat jetzt ein neuen Vermieter der mir jetzt gekündigt hat. Kann der neue Vermieter mir einfach kündigen??

    Wäre für eure Tipps sehr dankbar :) ! Macht es Sinn ein Rechtsanwalt einzuschalten?? :shock:

    LG

    Marion

  • Wie schon an anderer Stelle geschrieben, ohne zulässigen Grund ist die Kündigung unwirksam.

    Einzig zulässiger Grund einem Mieter vor Vertragsbeginn zu kündigen wäre Eigenbedarf.

  • Hallo,

    ich stehe vor folgenden Problem habe eine Wohnung gemietet zum 01.12.2016 die Wohnung hat jetzt ein neuen Vermieter der mir jetzt gekündigt hat. Kann der neue Vermieter mir einfach kündigen??

    Wäre für eure Tipps sehr dankbar :) ! Macht es Sinn ein Rechtsanwalt einzuschalten?? :shock:

    LG

    Marion

    Da passt einiges nicht ganz. Du hast die Wohnung beim vorherigen Eigentümer angemietet, also MV unterschrieben, wohnst noch gar nicht in der Wohnung, und nun gibt es ganz schnell einen neuen Eigentümer, der Dir kündigt ohne Grund. Meiner Meinung hat der neue Eigentümer Dich als Mieter mit übernommen. Wie die Sache aussieht, wenn der M. noch nicht in der Wohnung wohnt kann ich Dir mit Sicherheit nicht sagen. Ich denke Du bist Mieter dieser Wohnung, aber wenn da schon vor Einzug eine Kündigung vorliegt würde ich mich kurz mit einem Anwalt beraten.

  • Hallo,

    ich stehe vor folgenden Problem habe eine Wohnung gemietet zum 01.12.2016 die Wohnung hat jetzt ein neuen Vermieter der mir jetzt gekündigt hat. Kann der neue Vermieter mir einfach kündigen??

    Wäre für eure Tipps sehr dankbar :) ! Macht es Sinn ein Rechtsanwalt einzuschalten?? :shock:

    LG

    Marion

    Hallo,

    ist das Datum richtig?

    Den dann handelt es sich um eine Kündigung vor Mietbeginn.

    Kauf bricht Miete nicht, d. h. der Vermieter, sprich Käufer der Immobilie tritt mit Kauf und Eintrag in das Grundbuch in den bestehenden Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten.

    Um überhaupt eine Kündigung aussprechen zu können ist es zwingend, dass der neue Eigentümer im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist, du solltest hier fordern vom Vermieter, (neuer Eigentümer) vor einer Kündigung den Nachweis des Immobilieneigentums zu erbringen, vorher siehst du diese Kündigung obligatorisch als unwirksam an.

    Das gilt auch, sollte das Datum stimmen, wenn die Kündigung, bzw. der Rücktritt vom Mietvertrag vor dem Einzug vonstatten geht.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo, powar-team,

    man sollte hier ruhig auch das Stichwort "Schadenersatz" in den Ring werfen.

    Der Vermieter (Verkäufer) hat mit Sicherheit bereits bei Abschluss deines Mietvertrages gewusst, dass er die Immobilie verkaufen möchte/wird (Ausnahme: plötzliche Vorkommnisse, die er nicht einkalkulieren konnte- allerdings dauert ein Verkauf schon ein paar Wochen/Monate - je nach Lage und Zustand der Immobilie und er müsste nachweisen, dass er bei Abschluss deines Mietvertrages davon noch keine Kenntnis hatte).

    Wann hast du denn den Mietvertrag abgeschlossen?
    Wie begründet denn der Vermieter (Verkäufer) den plötzlichen Verkauf?

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis. nur meine unverbindliche Meinng - keine Rechtberatung.

  • ...oder hast du eine Wohnung bis zum 01.12.2016 gemietet (also befristet und wohnst auch schon dort)? (wobei dies korrekt dann zum 30.11. wäre...)

    Am besten schilderst du die Lage mal etwas präziser..

    Gruß,
    anonym2

  • Der TE scheint an einer Klärung nicht sonderlich interessiert zu sein.

    In einem anderen Forum schreibt sie/er, auf die Frage nach dem Kündigungsgrund, lediglich

    Kündigung gem. § 573c BGB ... mit drei Monate Kündigungsfrist

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