Beiträge von BHShuber

    Bist Du Dir sicher, dass nicht eventuell Grundzüge einer B-Cluster Störung aufweist? diese Patienten sich grundsätzlich für gesund halten und andere stetig für dumm und unwissend erklären. Viel Spaß beim erneuten googeln......

    Hallo Paulchen,

    tja, Eigentor würde ich mal sagen, die von dir zitierte Indikation zu einem Krankheitsbild passt wohl viel eher zu deinem Verhaltensprofil.

    Aber keine Angst, es gibt auch hierfür Linderung bei einem Facharzt, man muss ihn nur konsultieren.

    Gruß
    BHShuber

    Zur Unterzeichnung des Mietvertrages, war das Abgeben eines Wohnungsberechtigungsscheins notwendig.
    Wir haben keine amtlichen Schritte vor der Unterzeichnung getätigt, was auf Vermieterseite vorab getan wurde bezüglich, ist mir nicht bekannt.
    Gibt es gängige Schritte die ich jetzt oder später bei Ankündigung der Erhöhung vollziehen kann? Oder empfehlen Sie generell den Gang zum Anwalt?

    Danke und Grüße

    Hallo,

    hierzu sollte man generell wissen wie hoch ist die zulässige Höhe der Miete die verlangt werden kann.

    Es ist möglich eine Mieterhöhung nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 558 bis 560 BGB durchzuführen oder bereits bei Abschluss des Mietvertrags eine Staffelmiete zu vereinbaren.

    Allerdings sollte man in der jetzigen Lage nochmal den Mietvertrag vom Amt prüfen lassen, hierzu benötigt es noch keinen Anwalt.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    die Miete ebi WBS-Wohnung, sofern hier der Wohnungsberechtigungsschein gemeint ist, ist unabhängig von örtlichen Vergleichsmieten und darf nur in zulässiger Höhe verlangt werden.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung etwa von einer Genossenschaft oder einem Privatunternehmen gebaut wurde und vermietet wird.

    Hat man denn den Mietvertrag vor Unterzeichnung vom Amt bestätigen lassen oder zumindest einmal drüber schauen lassen?

    Gruß
    BHShuber

    Also ich zahle monatlich 120€ Gas heizung für eine 2 Zimmer Wohnung und hatte letzt s Jahr 350€ Nachzahlung...ich habe doch kein Haus was ich Warmhalten muss....
    Zum Thema Schimmel kann ich nicht viel machen.
    Im Badezimmer haben wir kein Fenster nur so eine kleine Luke und abzughabe.
    In der Küche lüften wir eigentlich 1 mal täglich und der Schimmel entsteht immer hinter den Schränken an den Außenwänden...

    Hallo,

    was erwartest du von einen Gebäude welche 100 Jahre alt ist und du das sicher vor Mietbeginn wusstest, bzw. was erwartest du von deinem Vermieter?

    Täglich einmal lüften dürfte bei weitem zu wenig sein und wenn du das schon weist wo sich der Schimmel bildet, warum versetzt du nicht die Schränke ein wenig weg von der Wand, damit auch da ausreichen Luft hinkommt.

    Gerade in der Küche, beim Kochen entsteht Dampf und dieser trifft auf kalte Aussenwand, das führt zu Kondensation und diese wiederum zu Schimmelbildung, so schließt sich der Kreis.

    Warme Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als kalte, so solltest du mindestens 3 mal täglich Stoß- und Querlüften und die Wohnung anständig beheizen, dann klappts auch mit Schimmel verhindern.

    Die andere Möglichkeit ist, du suchst dir eine andere Wohnung.

    Gruß
    BHShuber

    Guten Morgen zusammen
    Kann ich irgendwie Miet Nachlass erhalten oder ähnliches.
    Ich bin 23 Jahre und ist meine erste Wohnung also keine Erfahrung in Sache Mietrecht.
    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo,

    dann nehme man mal seinen Mietvertrag in die Hand und lese zu was der Mieter verpflichtet ist, einmal davon abgesehen, dass du die Wohnung in diesem Zustand angemietet hast.

    Du musst zwar nicht übermäßig heizen wenn du das nicht willst, allerdings, wenn dein Heizverhalten zu Schäden an der Mietsache führt schon auch in der Form dass Schimmel entsteht, kann dein Vermieter dich in Haftung nehmen.

    Und eine Abschaltung der Heizkörper übernacht in einem so alten Gebäude ist nicht die beste aller Ideen.

    Gibt es Rollläden an den Fenstern? Wenn ja, dann lass die bei Einbruch der Dunkelheit runter, stelle die Heizkörper um eine Stufe zurück, nicht ganz aus, dann sparst du schon mal bis zu 20% Heizkosten ein und es kühlt nicht so stark ab.

    Gruß
    BHShuber

    Wo und wann habe ich nach Deiner Hilfe gefragt, benötige ich diese und die Ausgangslage oder Frage des TE hast Du nach all den Seiten immer noch nicht verstanden. Das liegt übrigens unter Anderem daran, dass Du nur immer den letzten Text liest. Ist an anderer Stelle mal wieder deutlich geworden, nachdem der Reiskocher-Depp einen alten thread wieder aufleben lassen hat und das Huberlein seinen üblichen Text ablässt......

    Hallo Paulchen,

    habe nun eine Diagnose für dein Problem, das kannst du dann auch hilfreich im Netz nachlesen beim Netzdoktor:

    "Dissoziative Persönlichkeitsstörung"

    Zu Lösung des Problems schlage ich vor, du benutzt die Ignorierfunktion, das soll helfen, solche Indikationen zu lindern!

    Gruß
    BHShuber

    Soll ich Dir Birne das auch noch aufzeigen? Wenn Du Probleme mit dem Lesen hast, dann lasse es die Leute hier dumm anzutexten!

    Hallo Pauli,

    das wiederum ist eine Behauptung deinerseits deren Inhalt jeglicher Grundlage entbehrt und es fehlt wieder der Kontext zur Ausgangslage, sorry aber ich kann dir hier wirklich nicht weiterhelfen!

    Gruß
    BHShuber

    ADS-Huber, wo geht es dem TE um eine Schadensmeldung und? Die versuchst Du hier immer wieder in den thread rein zu basteln, nachdem Du wie üblich Forderungen gegenüber Vermieter abwertest. Wurde Dein Schaden eigentlich schon gemeldet bzw medizinisch behandelt? Der TE informiert sich, wie bereits oben erwähnt, zeitnah ob und welche Möglichkeiten bestehen bzw es überhaupt Sinn macht und Du sülzt so einen Müll.......

    Hallo Paule,

    Quark mit Soße nicht Sülze, du verstehst!

    Scheinbar lebst du in deiner eigenen Welt, die ziemlich verklärt immer genau das sieht und liest und sich dahin dreht wo du es gerne haben möchtest.

    Ein von einem Brand sekundär betroffener Mieter geht erst mal ins Internet, meldet sich bei einem Forum an und schildert ausführlich sein Begehr nach Mietminderung, bevor er sich beim Vermieter, Hausverwalter oder sonst wem mit einer Schadenmeldung wendet, soso alles klar, ich tippe in der Tat auf Christal Meth

    Gruß
    BHShuber

    Ich habe da folgendes gefunden:
    http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_153-C…r.news12466.htm

    Das träfe exakt auf den Umstand bei uns zu.

    Hallo,

    das wird dir aber nicht helfen wenn du nicht selbst beim ortsansässigen oder zuständigen Amtsgericht ein solches Urteil erstreitest, 5 Amtsrichter, 5 Urteile!

    Und wie du hier unschwer lesen kannst ist es eine Frage der Abwägung, vor allem ob der Passus der Hausordnung wie von dir genannt überhaupt wirksam ist, bitte alles lesen:

    http://www.mietrecht.org/mietvertrag/ha…abschliessen/#2


    Gruß
    BHShuber

    Absolut richtiges Vethalten vom TE sich zeitnah zu informieren um eine mögliche Schadensmeldung in Betracht zu ziehen. So steht es mal wieder deutlich im Eingangstext.Was hier nun wieder durch Vermutungen raus gebastelt wird, das ist nahezu erschreckend. Auch oder gerade aus der Sicht, dass ansonsten den Fragenden immer Zeitversäumnis vorgeworfen wird!

    Hallo,

    LSD, christal meth wo genau siehst du denn dass bereits ein Schaden irgendwo gemeldet wurde vom Mieter?

    Gruß
    BHShuber

    Folgender Sachverhalt interessiert mich:


    Jetzt folgende Frage meinerseits:

    Hallo,

    das geh ich ja immer Steil, wenn es um Mietminderung geht!

    Eine Mietminderung ist nur und ausschließlich nur angebracht, wenn durch den Minderungsgrund eine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Zustandes vonstatten geht.

    Die Höhe der Mietminderung hängt stark vom Umfang der Beeinträchtigung ab, also bitte teile mal mit in welcher Weise bist du genau beeinträchtig?

    Peanuts, denn alleine das Aufstellen und vorhanden sein eines Gerüstes ergibt nach Prüfung wohl nur mal 3% Mietminderung, somit bist du schon ohne weitere Begründung der Beeinträchtigung schon 7% drüber!

    Gruß
    BHShuber

    Ich bin mir sicher, der VM ist in dem Fall wohl schon von der Feuerwehr über den Einsatz unterrichtet worden.

    Du hast natürlich recht reden hilft und nett sein erst recht. Gerade als privater VM ist man bei sowas wirklich sehr schnell nervlich am anschlag (hatten hier 'son Fall im Frühjahr). Umso wichtiger ist es aber auch für den Mieter sich schlau zu machen, und wenn der Rauch sich verzogen hat auf Augenhöhe zu verhandeln.

    Hallo,

    ich bin mir da gar nicht sicher, denn die Feuerwehr wird in erster Instanz falls eine besteht sich an die Hausverwaltung wenden und wenn der Mieter seinem Vermieter oder der Hausverwaltung keinen Schaden angezeigt hat, woher sollen die das dann wissen, dass der Mieter hier Schadenersatz geltend machen möchte.

    Ob nun ein Schaden gemeldet wurde, bleibt der Fragestellende bisher schuldig.

    Gruß
    BHShuber

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