Nachmieter, Vormieter nicht informiert, Post einbehalten, keine Info zur Kaution

  • Hallo an alle,

    mein Vermieter war bisher immer ganz fair und umgaenglich. Nun habe ich zum 31.01.2017 gekuendigt und bin bereits Ende Oktober ausgezogen, weil ich nach Holland gezogen bin. Fuer die Kuendigung zum 31.1. habe ich eine schriftliche Bestaetigung bekommen, eine Uebergabe gab es nicht. Mein Vermieter war damals so nett und hat sich bereit erklaert schon vor 2017 einen Nachmieter zu finden.
    Ich habe in der Kueche meine Einbauten und eine Jalousie gelassen und moechte dafuer gerne einen Abstand haben (180 Euro VB) und mein Vermieter meinte, dass ich das dann mit dem Nachmieter klaeren muesste, daher habe ich einen Zettel fuer die Besichtigungen in der Kueche angebracht mit meinen Kontaktdaten.
    Nun habe ich von meiner alten Nachbarin erfahren, dass bereits am 12.11. ein Nachmieter eingezogen ist und mein Vermieter zu dem Nachmieter gesagt hat, dass er den Zettel wegen dem Abstand vergessen koennte, ich waere in Australien und koennte die Sachen dann eh nicht mehr ausbauen.
    Meine verbiebene Post hat mein Vermieter auch mitgenommen. Die Miete fuer diesen Monat wurde mir nicht vom Konto abgebucht.
    Ich versuche nun seit letzter Woche meinen Vermieter zu erreichen (telefonisch, 3 Emails) und es kommt keine Rueckmeldung.
    Strom und Wasser habe ich am Wochenende dann selbststaendig gekuendigt.
    Ich habe noch 2 Schluessel fuer die Wohnung. Einen hat der Vermieter fuer die besichtigung bekommen.

    Was habe ich in diesem Fall fuer Rechte? Was ist mit meiner Kaution und was mit dem Umstand, dass mein Vermieter den Nachmieter bezueglich des Abstands angelogen hat? Brauche ich einen Anwalt?

    Vielen,vielen Dank im vorraus fuer eure Hilfe.


  • Was habe ich in diesem Fall fuer Rechte? Was ist mit meiner Kaution und was mit dem Umstand, dass mein Vermieter den Nachmieter bezueglich des Abstands angelogen hat? Brauche ich einen Anwalt?


    Wäre sicherlich nicht verkehrt, denn wie willst du gegen deinen Exvermieter aus dem Ausland heraus deine berechtigten Forderungen durchsetzen?

  • Hallo an alle,

    Was habe ich in diesem Fall fuer Rechte? Was ist mit meiner Kaution und was mit dem Umstand, dass mein Vermieter den Nachmieter bezueglich des Abstands angelogen hat? Brauche ich einen Anwalt?

    Vielen,vielen Dank im vorraus fuer eure Hilfe.

    Hallo,

    Hirn, Hirner, am hirnesten, ganz offen, so überstürzt kann das nicht gewesen sein, jeder halbwegs denkender Mieter weis um seine vertragliche Verpflichtung, ein Blick in den Mietvertrag hätte genügt.

    So nun mündliche Vereinbarungen ohne diese gerade wenn es um Ablöse, Wohnungsübergaben in Mietverhältnissen geht, für ausreichend anzusehen ist schon mehr als waghalsig.

    Jetzt hat man den Salat und kann seinem Krempel hinterherlaufen.

    Der Vermieter wird einen Teufel tun sich bei dir zu melden, die Kaution und da wette ich drauf wird er einbehalten und irgendwelche Gründe finden!

    Lies mal hier:

    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1007/100714.htm

    Gruß
    BHShuber

  • Vielen Dank schon einmal fuer eure Antworten.

    BHShuber: Mir ist auch klar, dass ich kein Recht darauf habe den Abstand zu bekommen, aber die Kuchenschraenke und die Arbeitsplatte wieder entfernen kann, wenn der Mieter sie nicht haben will oder mir den Abstand nicht zahlen moechte. Letztendlich ist das dann eine Abmachung zwischen dem Nachmieter und mir. So wie ich das verstanden habe. Es geht mir nur eher um die Luege meines Vermieters, meine Post und meine Kaution.

  • Ich würde zunächst mal davon ausgehen dass du die Kaution nach dem Auszug Erhalten wirst. Und aus dem Programm lernen du hast hier ein gutes Blatt leichtfertig aus der Hand gegeben.

  • BHShuber: Mir ist auch klar, dass ich kein Recht darauf habe den Abstand zu bekommen, aber die Kuchenschraenke und die Arbeitsplatte wieder entfernen kann, wenn der Mieter sie nicht haben will oder mir den Abstand nicht zahlen moechte. Letztendlich ist das dann eine Abmachung zwischen dem Nachmieter und mir. So wie ich das verstanden habe. Es geht mir nur eher um die Luege meines Vermieters, meine Post und meine Kaution.

    Hallo,

    was genau willst du denn jetzt lesen, dass wir alle deinen Vermieter verurteilen weil er ein Schwein ist?

    Hast du den Link gelesen, dann wüsstest du, dass dein Vermieter für die von dir verbauten Sachen, den Rückbau verlangen kann, denn ein Nachmieter ist nicht verpflichtet diese Sachen abzulösen!

    Da du aber auch nicht rückgebaut hast, wird der Vermieter die Sachen behalten, die Kaution zurückhalten mit der Begründung, dass noch Nachzahlungen bei der Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnung zu erwarten sind und unter Umständen auch noch Schadenersatz wegen nicht geleisteter Rückbauten.

    So ob er das darf steht auf einem ganz anderen Blatt, du hast jetzt den schwarzen Peter, in der Form, die Versäumnisse deinerseits wieder auzubügeln und dich unter Umständen mit dem Vermieter gerichtlich auseinandersetzen musst.

    Ebenso wie so mancher Mieter, gibt es auch schlitzohrige Vermieter und hier scheinst du genau an so einen geraten zu sein.

    Gruß
    BHShuber

  • Ich bin voll überrascht das es heutzutage immer noch so viele Leute gibt, die so leichtfertig handeln. Man liest und hört ja schließlich genug von anderen Fällen.

    In den konkreten Fall kann ich aich nicht wirklich eine Bereicherung des vermieters erkennen. Kommt auch auf die Sichtweise drauf an.

  • Ich bin davon ausgegangen, da ich ja schriftlich bestaetigt bekommen habe, dass ich noch bis Ende Januar 2017 Mieterin bin, es eine Uebergabe der Wohnung mit dem Vermieter gibt sobald ein Nachmieter gefunden wurde oder eben Ende Januar 2017 und dann geregelt wird, ob der Nachmieter die Sachen uebernehmen will oder ich sie wieder ausbauen muss. Tja, so lernt man dazu.

    Einmal editiert, zuletzt von Jalu85 (16. November 2016 um 12:40)

  • Aber nicht wenn die Bude komplett geräumt ist und man schon die Schlüssel übergeben hat.


    Das bedeutet grundsätzlich gar nichts. Die Miete ist bis zum 31.01.2017 zu zahlen. Sollte ein neuer Mieter bereits vorher eingezogen sein, so ist die Miete nur bis dahin zu zahlen.

  • Das bedeutet grundsätzlich gar nichts. Die Miete ist bis zum 31.01.2017 zu zahlen. Sollte ein neuer Mieter bereits vorher eingezogen sein, so ist die Miete nur bis dahin zu zahlen.


    Und was nun machen.

  • Aber vielleicht ist Er ja doch noch gar nicht eingezogen.:confused:

    Hallo,

    scheinbar doch, das hat der Fragestellende bereits geschrieben, auch die Miete wurde nicht eingezogen.

    Gruß
    BHShuber

  • dem Vermieter ein einwurf-einschreiben schicken und auf 536 BGB verweisen.


    Ähm, steh ich grad aufm Schlauch? Inwiefern ist eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache durch den Mieter ein zur Mietminderung berechtigender Mangel an der Mietsache? Noch dazu, wenn der Vermieter nach der Rückgabe nicht mehr die Miete eingezogen hat?

  • Ähm, steh ich grad aufm Schlauch? Inwiefern ist eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache durch den Mieter ein zur Mietminderung berechtigender Mangel an der Mietsache? Noch dazu, wenn der Vermieter nach der Rückgabe nicht mehr die Miete eingezogen hat?


    Das frage ich (mich) ebenfalls...:confused:

  • Hatte ich nicht gestern erst darauf hingewiesen, dass genau diese Antwort 536 und Einwurfschreiben der Kranich dieses Forums ist. Ich brech zusammen.:D

    Hallo,

    na hoffentlich.

    Gruß
    BHShuber

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