Beiträge von BHShuber

    Gut aber was ist mit der Aussage, dass der Stellplatz zur Wohnung gehört.
    Uns wurde auch ein bestimmer Stellplatz (Nr.16) zugewiesen.

    Diese würde die Mieter auch bezeugen.

    Habe mir auch mal den Mietvertag vom Nachbar zeigen lassen, dort steht nicht drin, das Garagen/Stellplätze nicht mit Vermietet sein.

    Dort Steht Garnichts von Stellplatz oder Garage.

    Hallo,

    mal nachdenken, hat das eine mit dem anderen was zu tun, nein, denn wenn die Stellplätze nicht Bestandteil der mietvertraglichen Vereinbarung sind ob da nichts steht oder dass diese nicht mit vermietet sind ist unerheblich, haben die Bewohner kein Anrecht darauf hier auf den Plätzen mietfrei zu stehen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Banane,
    wenn du dir mein Anliegen genau durchließt, wirst du feststellen, dass ich meine Gründe habe, warum sie selbst und insbesondere ihre Katzen mein Zimmer nicht betreten sollen. Solange ich dort Miete zahle, werde ich Gegenstände, die ich noch verkaufen will, dort lagern, um sie nicht unnötig beim Umzug mitschleppen zu müssen. Es geht nicht darum, ihr bloß eins auszuwischen.

    Hallo,

    dann sperr das Zimmer ab, niemand ausser du und von dir berechtigte Personen haben da drin was verloren.

    Gruß
    BHShuber

    Sorry das ich hier vielleicht bisschen was durcheinander bringe.
    Allgemein hab ich Probleme beim Verständnis dieser Problematik.

    Also noch mal bitte mit Ja oder Nein beantworten (ich komm mir selber schon blöd vor noch einmal Nachfragen zu müssen)

    Bin ich als Eigentümer ab 01.03.2016 dafür verantwortlich die überzählten Betriebskosten des Mieters im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 32.12.2015 zurück zu erstatten?

    Hallo,

    warum nicht gleich so? Nein, das hat mit dir nichts zu tun, dich betrifft das Ganze im Jahr 2016 hier hat der Mieter wohl angenommen 3 Monate Vorauszahlungen an den alten Vermieter entrichtet und 9 Monate an dich.

    Wenn das aber jetzt schon so los geht, dann kannst du dich auf das nächste Jahr freuen.

    Gruß
    BHShuber

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    Im Vertrag wurde wohl speziell nix geregelt. Im anliegenden Bild geht es ja eher um das ,,Wohngeld".

    Die von dir empfohlene Seite von Haufe hatte ich auch schon gefunden. Dort habe ich eigentlich eindeutig herausgelesen, dass Person A (Besitzer I) für die Rückerstattung der Betriebskosten für 2015 verantwortlich ist (da der Abrechnungszeitraum zum 31.12.2015 endete).
    Mich haben nur ein paar Internetseiten stutzig gemacht, wo auf einmal der Zeitpunkt der Fälligkeit eine Rolle spielte. Fällig wurde die Rückerstattung ja wahrscheinlich erst mit erstellen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 im Sommer 2016.

    Danke

    Hallo,

    warum macht man sich darüber erst Gedanken, wenn es schon zu spät ist, das liegt doch nahe, wenn man eine vermietete Wohnung kauft, sich darüber Gedanken zu machen, wenn der Wirtschafts-bzw. Abrechnungsreitraum noch nicht abgelaufen ist, wer hier die Abrechnung oder Abrechnungen zu machen hat.

    In deinem Fall, der Käufer, neue Eigentümer sprich neue Vermieter nachdem der Alte ihm die Vorauszahlungen des Mieters bis zum Übergang Nutzen und Lasten gezahlt hat, Nachzahlungen bekommt der neue Vermieter, Guthaben zahlt dieser aus, was im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer zu regeln ist, geht den Mieter mit Verlaub nichts an, ihn interessiert nur an wen eine Nachzahlung zu leisten ist und wer ihm ein Guthaben auszuzahlen hat.

    Gruß
    BHShuber

    Grundsteuer wird jährlich berechnet, verursacht ist wohl nur der falsche Ausdruck.

    Hallo,

    du bist ja der schlauste von allen, hast du das auch schon mitbekommen und dann muss man gleich was schreiben, lies mal den geistigen Dünnpfiff den du selber absonderst oder wenigstens den Verlauf dieses Threads, dann würdest du drauf kommen, dass dies bereits richtig gestellt war.

    Gruß
    BHShuber

    Hey Benny.
    Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

    Vielleicht sollte ich zunächst klar stellen, dass ich aus der Position des Vermieters (Besitzer 2) schreibe.
    Der Eigentümer hat im Grundbuch gewechselt. Rückwirkend betrachtet war vielleicht der Begriff ,,Besitzer" schlecht gewählt :)

    Also noch einmal kurz zusammengefasst:
    Person A vermietet an Person B eine Wohnung. Zum 01.03.2016 wechselt der Eigentümer zu Person C. Person B bleibt darüber hinaus Mieter (zumindest bis 31.08.2016).

    Liebe Grüße

    Hallo,

    was genau, wenn denn überhaupt wurde dazu im Kaufvertrag geregelt?

    Wahrscheinlich wieder mal gar nichts, dann läuft das wie du hier lesen kannst:
    https://www.haufe.de/recht/deutsche…4_HI646536.html

    Gruß
    BHShuber

    Ich würde hier gerne Infos bekommen, die mich weiter bringen.
    Dass Ausziehen eine Option ist, ist glaube ich jedem bekannt, dafür bin ich nicht in dem Forum ;)

    Wenn du deine Argumente durch Miet- und Vermieterrechte stützen kannst ist das eine ander Sache.

    Ich wohne in einer Stadt, in der die Wohnungen nicht aus dem Erdboden schießen, Sprich: Wäre die Wohnlage nicht wie sie ist, würde ich sicher nicht lange warten...

    LG

    Hallo,

    ja kann ich und zwar in der Form, dass du mal einen Blick in deinen Mietvertrag wirfst da hast du ein Zimmer für dich alleine und alles Andere ist gemeinschaftliche Nutzung von allen Bewohnern der Wohngemeinschaft, hier steht nichts davon, dass Mitbewohner bestimmen wer, wie viele und überhaupt dort wohnen dürfen, das bestimmt alleine der Vermieter.

    Eine Überbelegung ist nicht im Ansatz gegeben bei 5 Personen in einer 4 Zimmer Wohnung ob das Bad klein ist oder nicht.

    Siehe es ein und wenn du deinen Master machst könnte man von dir auch erwarten, dass du in der Lage bist, Sachverhältnisse sachlich und rechtlich zu beurteilen.

    Und Info´s die dich nicht weiter bringen ignorierst du selbst wenn diese auch noch so nachvollziehbar sind, dann kommt man der Vermieter hat ja gesagt, was nicht beweisbar ist.

    Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern hat mal jemand gesagt.

    Es sind wirtschaftliche Interessen die der Vermiete berechtigt verfolgt und ein Mieter eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft hat das zu akzeptieren, wenn es tragbar ist, dabei spielt aber das eigene subjektive Empfinden keinerlei Rolle.

    Da könnt ihr alle angekotzt sein wie ihr wollt, das letzte Wort hat der Vermieter und ich hoffe, der liest hier mit, dann kannst deinen Master unter der nächsten Brücke machen.

    Gruß
    BHShuber

    Der Zähler war um 180 Grad verkehrt herum eingebaut, sprich er hätte rückwärts messen müssen. Hat aber nicht und daher blieb die Null. Der Zähler funktioniert nun, nachdem die Fließrichtung korrigiert wurde.

    Es gibt keine Richtwerte, deshalb kann ich nur von 2016 ausgehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir 2015 nicht das 10-fache verbraucht haben.

    Hallo,

    ernsthaft, reicht der Einwand nicht dass du dir ziemlich sicher bist, es ist so wie ich schon geschrieben habe, ist eine Ablesung nicht möglich, dann kann der Vermieter nach Gradtagszahlen abrechnen und das ist aus Erfahrung gar nicht so weit weg vom Verbrauch aber eben nicht nach Verbrauch abgerechnet.

    Und somit gewährt der Gesetzgeber dem Mieter das Recht pauschal 15% in Abzug zu bringen, es wäre mir keine andere gesetzliche Regelung bekannt.

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…zaehlerstaende/

    http://www.mietrecht.org/heizkosten/gradtagszahlen/#I

    Ist der Mieter nicht damit einverstanden, da auch keine Vergleichswärmebedarf vorhanden ist, bleibt ihm nur der Einwand gegen die Heizkostenabrechnung und zwar begründet und der Klageweg.

    Gruß
    BHShuber

    Die Ausgangssituation war im Übrigen auch eine andere:
    Mein Mitbewohner hatte mit meinem Vermieter besprochen, dass er in das Zimmer wechseln kann, in dem nun die 2 untergebracht werden. Hier wurde quasi ein mündlicher Vertrag geschlossen (aber bringt ja nichts, er hat keine Beweise!). Plötzlich kommt die SMS, dass er nun 2 Praktikanntinen für ein Jahr einquartieren möchte!
    Wir hatten bereits WG- Castings am Laufen für das (kleinere) Zimmer meines Mitbewohners und mit dem Vermieter war ausgemacht, dass wir uns den neuen Bewohner selbst aussuchen dürfen! Deshalb sind wir auch stinksauer! Schlimmer hätte es quasi jetzt nicht ausgehen dürfen! (Küche/ Bad ist wie gesagt sehr eng, Türen sind bei uns immer offen (Vertrauensbasis) etc.etc... )

    Klar es kann auch alles gut gehen, aber 5 Leute ist einfach wirklich zuviel des Guten!

    Hallo,

    hätt ich, tätt ich, wär ich Eigentümer könnte ich mir meine Mitmieter selber aussuchen und mit dadurch Ruhe verschaffen, ist aber nicht so und so lange man nicht schriftlich schwarz auf weis einen Nachweis erbringen kann hat man die A Karte.

    Alternative zum Gruppenkuscheln::::::::::::::::::> ausziehen!

    Gruß
    BHShuber

    Ooch huber, seit wann wird denn Grundsteuer verursacht?:confused:

    Wenn ich bedenke das meine läppischen 245 m² schon fast 500 € Grundsteuer jährlich, bei nur 380 % Hebesatz, "verursachen" ...

    Heute haben wir aber wieder die ganz große Waagschale dabei, du weist was ich meine.

    Na ja bei einem Einfamilienhaus dürfte das schon hinhauen, doch bleibt die Frage, um welche Art von Gebäude es sich handelt, wenn eine Grundsteuer in Höhe von 1.039€ erhoben wird.

    Gruß
    BHShuber

    Ja, der IST- Zustand stimmt.
    Zukünftig: 5 Mieter, 4 Zimmer, alle 5 benutzen Kü- + Bad

    Liebe Grüße

    Hallo,

    bei 5 Personen in 4 Zimmern von einer Überbelegung zu reden halte ich für falsch.

    Ebenso jetzt schon davon zu sprechen dass du in deiner Ruhe gestört wirst ohne es tatsächlich zu wissen ebenso.

    Warte doch mal ab, oder bist du so eine Bissgurke, die schon allemöglichen Benachteiligungen sieht bevor diese in irgend einer Weise entstanden sind.

    Gruß
    BHShuber

    Nein, die Gradtagszahlentabelle wurde nicht erwähnt. 15% Abzug bedeutet aber immer noch über 85% zu viel für uns.

    Dennoch danke für die Antwort!

    Hallo,

    das pauschal zu behaupten halte ich für grundsätzlich falsch, sag doch mal bitte welche Art von Heizkostenverteiler dort verbaut sind, es soll welche geben, die kopfüber ebenso funktionieren als auch Quer.

    Gruß
    BHShuber

    ..es sei denn, der Mieter schlägt einen günstigeren Energieversorger vor. Wäre denkbar, dass der VM dem nachkommen müsste.
    Meine Meinung.

    Hallo,

    mit welcher Begründung sollte einem Mieter dieses Recht zustehen?

    Einzig bei einem massiven Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz wäre das als Vorschlag möglich, geht der Vermieter hierauf nicht ein, was er noch nicht einmal muss, wenn er die Konsequenzen darauf in Kauf nimmt.

    Gruß
    BHShuber

    Guten Tag,

    Ist es rechtens, dass man bei der Gasversorgung an den lokalen Versorger gebunden ist und, wenn ja, unter welchen Umständen?
    Wäre schön, wenn jemand hierzu etwas erhellendes zu berichten hätte.

    BG

    Hallo,

    ja das ist rechtens, dennoch ist der Vermieter an den Grundsatz des wirtschaftlichen Handelns gebunden und wenn der hiesige Gasversorger nicht exorbitant teuerer ist als andere, dann kannst du nichts dagegen tun als sparsam mit dem Gas umgehen.

    Oftmals haben Eigentümergemeinschaften vergünstigte Rahmenverträge mit Versorgern, scheiden werden sich die Geister bei der nächsten Heizkostenabrechnung.

    Gruß
    BHShuber

    Gruß
    BHShuber

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