Hallo,
wir (2 Personen) haben eine Wohnung in einem Neubau gemietet. Das Gebäude wurde Ende 2014 fertig gebaut und einige Wohnungen teilweise erst 2015. Wir leben in der Wohnung seit Oktober 2014. Im Februar 2016 wurde festgestellt, dass in einigen Wohnungen der Wärmezähler für die Heizung falsch herum eingebaut wurde, was anschließend korrigiert wurde.
Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten. Da keine Werte für den Heizungsverbrauch abgelesen werden konnten, tritt § 9a der Heizkostenverordnung in Kraft. In (2) steht, dass wenn mehr 25% der Gesamtfläche des Gebäudes für die Heizkosten geschätzt werden muss, dann muss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 (genau wie die 30% in den Grundkosten) abgerechnet werden.
Das Problem daran ist, dass das Haus in 2015 einen sehr hohen Verbrauch hatte, weil viele Heizungen in den unfertigen Wohnungen voll aufgedreht wurden, damit der Gips trocknet. Diesen Verbrauch tragen wir dadurch. Ab März 2016 haben wir endlich korrekte Werte und wir haben hochgerechnet auf ganz 2016 nur 10% dessen verbraucht, was uns in 2015 berechnet wird.
Diese Abrechnung ist unserer Meinung daher völlig absurd. Dadurch haben wir einige Fragen und hoffentlich kann uns jemand helfen.
Ist der Zähler wirklich defekt gewesen im Sinne des Gesetzes? Oder war das fahrlässig, weil man schon 2015 hätte feststellen müssen, dass Ende 2014 keine Werte gemessen wurden?
Kann man wirklich nicht den Verbrauch schätzen und muss die Grundkostenregel anwenden? Vergleichswerte für vorherige Jahre gibt es nicht, aber bei anderen Wohnungen waren die Zähler richtig eingebaut. Kann man eventuell die Werte aus 2016 als Maßstab nehmen?
Wer kommt für die finanziellen Schäden auf? Wir als Mieter können doch nichts dafür, dass der Zähler falsch herum eingebaut wurde. Unser Vermieter (Eigentümer der Eigentumswohnung) sollte doch das Risiko tragen.
Wir danken für eure Hilfe!