Vermieter will Zimmer in WG an 2 (!!) Personen vermieten- GEHT DAS?

  • Hallo liebe Helfende!

    Wir sind eine 4-er WG und in einer misslichen Lage. Unser Vermieter will plötzlich eines der 4 Zimmer an 2 brasilianische Praktikanntinnen für 1 Jahr vermieten (dabei verlangt er fast die doppelte Miete!!). Außer den 4 Zimmern haben wir ein kleines Bad mit Dusche/ Klo und eine Küche. D.h. die Mietqualität für uns 3 nimmt damit deutlich ab- 5 Personen, die sich ein Bad teilen müssen/ Lautstärke etc... Da wir Einzelmietverträge haben für unsere Zimmer können wir an der Auswahl der Person leider nichts ändern- aber darf er einfach 2 Personen in ein Zimmer stecken und müssen wir das so hinnehmen???

    Über jeden Rat sind wir alle froh!
    Danke schon mal und liebe Grüße,
    die verzweifelte WG:confused:

  • aber darf er einfach 2 Personen in ein Zimmer stecken und müssen wir das so hinnehmen???


    Ja, das darf er, denn er ist der Vermieter und entscheidet, wer bei ihm wohnt. Das ist einer der Nachteile, wenn man in einer WG wohnt. Ihr könnt ja ausziehen und eine neue WG gründen.

  • Hallo liebe Helfende!

    Wir sind eine 4-er WG und in einer misslichen Lage. Unser Vermieter will plötzlich eines der 4 Zimmer an 2 brasilianische Praktikanntinnen für 1 Jahr vermieten (dabei verlangt er fast die doppelte Miete!!). Außer den 4 Zimmern haben wir ein kleines Bad mit Dusche/ Klo und eine Küche. D.h. die Mietqualität für uns 3 nimmt damit deutlich ab- 5 Personen, die sich ein Bad teilen müssen/ Lautstärke etc... Da wir Einzelmietverträge haben für unsere Zimmer können wir an der Auswahl der Person leider nichts ändern- aber darf er einfach 2 Personen in ein Zimmer stecken und müssen wir das so hinnehmen???

    Über jeden Rat sind wir alle froh!
    Danke schon mal und liebe Grüße,
    die verzweifelte WG:confused:

    Hallo,

    na ja so negativ sehe ich das jetzt nicht, bei zwei brasilianischen Praktikantinnen, Rumba, Samba, ChaChaCha wenn die nicht gerade Grottenhäßlich anzusehen sind, vielleicht eine Augenweide!

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    na ja so negativ sehe ich das jetzt nicht, bei zwei brasilianischen Praktikantinnen, Rumba, Samba, ChaChaCha wenn die nicht gerade Grottenhäßlich anzusehen sind, vielleicht eine Augenweide!

    Gruß
    BHShuber

    Genau das ist meine Befürchtung.... Wir haben echt ne kleine Küche und Bad und ich bin im Master, sprich ich sollte mich konzentrieren können und bin dazu ne Frau, also von der "Augenweide" hab ich auch nichts!
    LG

  • Da kommt aber nun keine Antwort vom TE, komisch oder? War die WG “Römer 9“ nicht mal vor Jahren ein Kunstobjekt in Frankfurt?

    Da kenn ich mich nicht aus, aber unsere WG ist nicht in FFM ;)

  • Hallo roemer9,
    kommt drauf an, was in Euren Mietverträgen gemietet wurde. Der VM kann Eure Mietsachen nicht verkleinern.

    In dem Mietvertrag wird das Zimmer vermietet. Küchen- und Badmitbenutzung wird angegeben.
    Danke für Ihre Meinung. Wir hoffen auf Mietminderung, weil sich die Mietqualität senkt.. "Überbelgung" könnte auch ein Grund sein, dass es so wie er sich das vorstellt nicht funktioniert.


    Liebe Grüße

  • Ich halte es für sinnvoll. wenn wir hier folgendes erfahren, bspw. Istzustand vs. Gepl. Zustand:
    Ist: 4 Mieter, 4 Zimmer, Kü-+Badbenutzung für jeden;
    Zukünftig: wv. Mieter, wv. Zimmer, Kü-+Badbenutzung für jeden.

  • Ich halte es für sinnvoll. wenn wir hier folgendes erfahren, bspw. Istzustand vs. Gepl. Zustand:
    Ist: 4 Mieter, 4 Zimmer, Kü-+Badbenutzung für jeden;
    Zukünftig: wv. Mieter, wv. Zimmer, Kü-+Badbenutzung für jeden.

    Ja, der IST- Zustand stimmt.
    Zukünftig: 5 Mieter, 4 Zimmer, alle 5 benutzen Kü- + Bad

    Liebe Grüße

  • Ja, der IST- Zustand stimmt.
    Zukünftig: 5 Mieter, 4 Zimmer, alle 5 benutzen Kü- + Bad

    Liebe Grüße

    Hallo,

    bei 5 Personen in 4 Zimmern von einer Überbelegung zu reden halte ich für falsch.

    Ebenso jetzt schon davon zu sprechen dass du in deiner Ruhe gestört wirst ohne es tatsächlich zu wissen ebenso.

    Warte doch mal ab, oder bist du so eine Bissgurke, die schon allemöglichen Benachteiligungen sieht bevor diese in irgend einer Weise entstanden sind.

    Gruß
    BHShuber

  • Wir hoffen auf Mietminderung, weil sich die Mietqualität senkt.. "Überbelgung" könnte auch ein Grund sein,


    Träum weiter! Ihr habt zu dritt jeder einen Vertrag für ein Zimmer plus Nutzung von Bad und Küche, wie ich das aus deinem Eingangsbeitrag entnommen habe. Jetzt will der Vermieter das vierte Zimmer an 2 Frauen vermieten und das passt euch nicht. Als Bewohner einer WG muss man immer damit rechnen, dass Mieter weggehen und andere dazu kommen. Dagegen könnt ihr aber nichts unternehmen, vor allen Dingen keine Miete mindern.

    Und den Begriff Überbelegung solltest du aus deinem Vokabular streichen.

  • Ich halte es für sinnvoll. wenn wir hier folgendes erfahren, bspw. Istzustand vs. Gepl. Zustand:
    Ist: 4 Mieter, 4 Zimmer, Kü-+Badbenutzung für jeden;
    Zukünftig: wv. Mieter, wv. Zimmer, Kü-+Badbenutzung für jeden.

    Ja, der IST- Zustand stimmt.
    Zukünftig: 5 Mieter, 4 Zimmer, alle 5 benutzen Kü- + Bad

    Liebe Grüße

  • Wenn ich eine "Bissgurke" bin, weil ich gute Noten in meinem Studium erreichen will und dazu Ruhe brauche zum Lernen, dann bin ich eine ;) Und schließlich weiß nur ich u. meine Mitbewohner, wie hellhörig die Wohnung ist!
    Es gibt eine gewisse m2- Anzahl für erwachsene Personen an denen man sich orientieren muss => diese liegen bei Familienangehörigen bei 10m2/ Person; bei fremden Personen ist diese höher... Daher komme ich auf die Idee mit Überbelegung.

    Und da wir jetzt 3 Frauen für ein Bad sind ist diese "Benachteiligung" sicher auch nicht an den Haaren herbei gezogen!
    Gruß

  • Die Ausgangssituation war im Übrigen auch eine andere:
    Mein Mitbewohner hatte mit meinem Vermieter besprochen, dass er in das Zimmer wechseln kann, in dem nun die 2 untergebracht werden. Hier wurde quasi ein mündlicher Vertrag geschlossen (aber bringt ja nichts, er hat keine Beweise!). Plötzlich kommt die SMS, dass er nun 2 Praktikanntinen für ein Jahr einquartieren möchte!
    Wir hatten bereits WG- Castings am Laufen für das (kleinere) Zimmer meines Mitbewohners und mit dem Vermieter war ausgemacht, dass wir uns den neuen Bewohner selbst aussuchen dürfen! Deshalb sind wir auch stinksauer! Schlimmer hätte es quasi jetzt nicht ausgehen dürfen! (Küche/ Bad ist wie gesagt sehr eng, Türen sind bei uns immer offen (Vertrauensbasis) etc.etc... )

    Klar es kann auch alles gut gehen, aber 5 Leute ist einfach wirklich zuviel des Guten!

  • Die Ausgangssituation war im Übrigen auch eine andere:
    Mein Mitbewohner hatte mit meinem Vermieter besprochen, dass er in das Zimmer wechseln kann, in dem nun die 2 untergebracht werden. Hier wurde quasi ein mündlicher Vertrag geschlossen (aber bringt ja nichts, er hat keine Beweise!). Plötzlich kommt die SMS, dass er nun 2 Praktikanntinen für ein Jahr einquartieren möchte!
    Wir hatten bereits WG- Castings am Laufen für das (kleinere) Zimmer meines Mitbewohners und mit dem Vermieter war ausgemacht, dass wir uns den neuen Bewohner selbst aussuchen dürfen! Deshalb sind wir auch stinksauer! Schlimmer hätte es quasi jetzt nicht ausgehen dürfen! (Küche/ Bad ist wie gesagt sehr eng, Türen sind bei uns immer offen (Vertrauensbasis) etc.etc... )

    Klar es kann auch alles gut gehen, aber 5 Leute ist einfach wirklich zuviel des Guten!

    Hallo,

    hätt ich, tätt ich, wär ich Eigentümer könnte ich mir meine Mitmieter selber aussuchen und mit dadurch Ruhe verschaffen, ist aber nicht so und so lange man nicht schriftlich schwarz auf weis einen Nachweis erbringen kann hat man die A Karte.

    Alternative zum Gruppenkuscheln::::::::::::::::::> ausziehen!

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    hätt ich, tätt ich, wär ich Eigentümer könnte ich mir meine Mitmieter selber aussuchen und mit dadurch Ruhe verschaffen, ist aber nicht so und so lange man nicht schriftlich schwarz auf weis einen Nachweis erbringen kann hat man die A Karte.

    Alternative zum Gruppenkuscheln::::::::::::::::::> ausziehen!

    Gruß
    BHShuber


    Ich würde hier gerne Infos bekommen, die mich weiter bringen.
    Dass Ausziehen eine Option ist, ist glaube ich jedem bekannt, dafür bin ich nicht in dem Forum ;)

    Wenn du deine Argumente durch Miet- und Vermieterrechte stützen kannst ist das eine ander Sache.

    Ich wohne in einer Stadt, in der die Wohnungen nicht aus dem Erdboden schießen, Sprich: Wäre die Wohnlage nicht wie sie ist, würde ich sicher nicht lange warten...

    LG

  • Ich würde hier gerne Infos bekommen, die mich weiter bringen.
    Dass Ausziehen eine Option ist, ist glaube ich jedem bekannt, dafür bin ich nicht in dem Forum ;)

    Wenn du deine Argumente durch Miet- und Vermieterrechte stützen kannst ist das eine ander Sache.

    Ich wohne in einer Stadt, in der die Wohnungen nicht aus dem Erdboden schießen, Sprich: Wäre die Wohnlage nicht wie sie ist, würde ich sicher nicht lange warten...

    LG

    Hallo,

    ja kann ich und zwar in der Form, dass du mal einen Blick in deinen Mietvertrag wirfst da hast du ein Zimmer für dich alleine und alles Andere ist gemeinschaftliche Nutzung von allen Bewohnern der Wohngemeinschaft, hier steht nichts davon, dass Mitbewohner bestimmen wer, wie viele und überhaupt dort wohnen dürfen, das bestimmt alleine der Vermieter.

    Eine Überbelegung ist nicht im Ansatz gegeben bei 5 Personen in einer 4 Zimmer Wohnung ob das Bad klein ist oder nicht.

    Siehe es ein und wenn du deinen Master machst könnte man von dir auch erwarten, dass du in der Lage bist, Sachverhältnisse sachlich und rechtlich zu beurteilen.

    Und Info´s die dich nicht weiter bringen ignorierst du selbst wenn diese auch noch so nachvollziehbar sind, dann kommt man der Vermieter hat ja gesagt, was nicht beweisbar ist.

    Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern hat mal jemand gesagt.

    Es sind wirtschaftliche Interessen die der Vermiete berechtigt verfolgt und ein Mieter eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft hat das zu akzeptieren, wenn es tragbar ist, dabei spielt aber das eigene subjektive Empfinden keinerlei Rolle.

    Da könnt ihr alle angekotzt sein wie ihr wollt, das letzte Wort hat der Vermieter und ich hoffe, der liest hier mit, dann kannst deinen Master unter der nächsten Brücke machen.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    ja kann ich und zwar in der Form, dass du mal einen Blick in deinen Mietvertrag wirfst da hast du ein Zimmer für dich alleine und alles Andere ist gemeinschaftliche Nutzung von allen Bewohnern der Wohngemeinschaft, hier steht nichts davon, dass Mitbewohner bestimmen wer, wie viele und überhaupt dort wohnen dürfen, das bestimmt alleine der Vermieter.

    Eine Überbelegung ist nicht im Ansatz gegeben bei 5 Personen in einer 4 Zimmer Wohnung ob das Bad klein ist oder nicht.

    Siehe es ein und wenn du deinen Master machst könnte man von dir auch erwarten, dass du in der Lage bist, Sachverhältnisse sachlich und rechtlich zu beurteilen.

    Und Info´s die dich nicht weiter bringen ignorierst du selbst wenn diese auch noch so nachvollziehbar sind, dann kommt man der Vermieter hat ja gesagt, was nicht beweisbar ist.

    Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern hat mal jemand gesagt.

    Es sind wirtschaftliche Interessen die der Vermiete berechtigt verfolgt und ein Mieter eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft hat das zu akzeptieren, wenn es tragbar ist, dabei spielt aber das eigene subjektive Empfinden keinerlei Rolle.

    Da könnt ihr alle angekotzt sein wie ihr wollt, das letzte Wort hat der Vermieter und ich hoffe, der liest hier mit, dann kannst deinen Master unter der nächsten Brücke machen.

    Gruß
    BHShuber

    Bitte einfach Abstand halten von meinem Beitrag! Ich würde gerne sinnvolle Informationen erhalten!
    Grazie mi Amigo!

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