Beiträge von BHShuber

    Genau das ist letztlich die Frage die ich gestellt habe.

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn ich den Prozess gewinne, muss der Beklagte doch auch meinen Anwalt bezahlen?
    Das man natürlich das Mietverhältnis belastet ist auch nicht unbedingt schön.

    Auf der anderen Seite ist es zum Kotzen, dass die angespannte Wohnsituation schamlos ausgenutzt wird. In dem Gebäude leben einige Studenten, die sich keinen Anwalt leisten können. Ich hoffe das unterbinden zu können.
    Grob überschlagen lohnt sich dieses Geschäftsmodell wenn jeder 2. bezahlt. Oder hat es für die Hausverwaltung noch andere Konsequenzen außer das sie das Geld zurückbezahlen muss und die Prozesskosten trägt?
    Kurz gesagt für mich ist es schon so etwas wie David gegen Goliath :)

    Hallo,

    solcherlei Gebühren sind Verwaltungsgebühren die der Vermieter zu tragen hat und niemals der Mieter ob WG oder nicht und es ist legitim sich gegen solcherlei Machenschaften zur Wehr zu setzen, die Urteile von anonym2 haben gänzlich Anwendung auf die von dir geschilderte Situation.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zur Zulässigkeit einer im Mietvertrag verankerten Zusatzvereinbarung zu den Schönheitsreparaturen:

    Konkret ist der Passus: "Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt mit frisch und fachmännisch ausgeführten Anstrich der Innenwände und Decken zurückzugeben. Als Farbe ist eine weiße Silikatfarbe zu verwenden."

    Mir geht es weniger um die vorgeschriebene Farbe "weiß", sondern ob ich gezwungen bin, die wesentlich teurere Silikatfarbe verwenden zu müssen?

    Danke vorab!

    Hallo,

    grundsätzlich wurden Endrenovierungsklauseln bereits vom Gesetzgeber gekippt und somit ist die Auswahl der Farbe wohl das kleinere Übel.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,
    bin neu hier und habe eine Frage:
    Mein Vermieter hat durch Handwerker, die in meiner angemieteten Wohnung tätig waren, den Hinweis bekommen, daß ich sehr viele Bücher habe. Nun fordert mich der Vermieter auf, meine Buchbestände zu verringern, denn eine Wohnung sei ja schließlich kein Lager - ansonsten solle ich mir ein Lager mieten. Er wolle sich also meine Wohnung anschauen und danach entscheiden, wie weiter zu verfahren sei.
    Laut meinen Berechnungen beträgt die durchschnittliche qm-Belastung ca 100 kg und ich denke, daß ich selber mit meinen ca 95 kg durch die Wohnung gehen darf ohne Gefahr, in das nächstuntere Stockwerk einzubrechen.
    Was kann ich tun, um diesem frechen Ersuchen einen Riegel vorzuschieben? Darf er quasi grundlos meine Privatsphäre verletzen? Darf er Fotos meiner Bücher machen? Was darf er maximal tun? Bin etwas ratlos und auch fassungslos!
    mfG

    Hallo,

    grundsätzlich, darf der Mieter die Mietsache nutzen, schädigen darf der die Mietsache durch die Nutzung allerdings nicht.

    Nun gilt es für dich herauszufinden wie sich die Statik tatsächlich darstellt, handelt es sich um eine stabile Betonstruktur, dürften die Bücher kein Problem darstellen.

    Wie darf man sich das denn vorstellen, 100 Bücher pro m² oder was?

    Ist die Statik nicht gefährdet und wird die Mietsache durch den Gebrauch der Mietsache nicht beschädigt, geht es den Vermieter einen feuchten Kehricht an, was der Mieter in der Wohnung lagert. Dies würde man ihm auch dann mitteilen wenn man die Konfrontation nicht scheut.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Berny,

    vielen Dank für deine Antwort. Leider ist es so. Also es steht im MV das die angehängte Hausordnung gilt. Misst.
    Dann werde ich mich wohl mit meinen Nachbarn einigen müssen.

    Danke dir für die schnelle Antwort!

    Edit:
    Oh jetzt hatte ich gar nicht die Nachricht von Mainschwimmer gesehen. Mh vielleicht, werde ich es so machen. Also dass ich den Vermieter bitte die Rechnung für die Leuchtmittel zu zahlen. Echt nervig sowas. Aber es geht eigentlich auch ums Prinzip. Zumahl ich im Haus der einzigste bin, der sich um sowas kümmert. :(

    Hallo,

    das mag durchaus sein, dass eine Hausordnung gilt, doch sind das Instandhaltungsarbeiten, noch dazu nicht im Vertragsgegenstand, ich kann mir nicht vorstellen, dass du den Hausflur mitgemietet hast.

    Zudem kann und darf der Vermieter auch kleinere Instandhaltungen und deren Kosten nicht auf den Mieter abwälzen nur weil das so in der Hausordnung steht, der Vermieter hat wirklich einen an der Waffel.

    Kleinlich gesehen, wäre es hier der Fall, dass die Tätigkeiten die der Mieter ausführen soll auf den Mieter überwälzt und nicht zumutbar, schon gar, wie bereits erwähnt, ausserhalb der gemieteten Wohnung.

    Gruß
    BHShuber

    So, die Nebenkostenabrechnung von 2015 ist heute am letzten Tag der von mir gesetzten Frist angekommen.
    Hätte auch für 2015 eine Bertrag zurück bekommen.
    Jetzt sagen die aber, sie hätten mir 2014 Zuviel zurück gezahlt und verrechnen das mit mit dem Guthaben aus dem Jahr 2015 und wollen jetzt nen Betrag von 19 Euro von mir haben.Friest ist bis Ende des Monats.
    Sie behaupten einfach ohne Jeden Beleg das ich Ihnen 2014 zu wenig Nebenkosten gezahlt hätte.
    Dürfen die so argumentieren ?

    Hallo,

    behaupten darf man alles, doch scheitert es regelmäßig an der Rechtmäßigkeit der Behauptung wenn diese nicht beweisbar, belegbar ist.

    Wenn es dir um Recht und Ordnung geht, dann fordere die Herrschaften auf, die Minderzahlung der Vorauszahlungen doch bitte zu belegen, mit einer Verrechnung von Beträgen, deren Nachweis fehlt bist du nicht einverstanden.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Forum,

    wenn eine Familie vor Jahren einen WBS für eine 96 m² Wohnungen erhalten hat, die Kinder inzwischen jedoch aus dem Haus sind, dürfen die Eltern dann weitehin in der Wohnung verbleiben?
    Hintergrund der Frage: Mieter erhalten Transferleistungen (ALG II) und schulden einige Nebenkostennachzahlungen.

    Gibt es Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter?

    Vielen Dank.

    Hallo,

    das Problem würde ich nun nicht gleich beim Vermieter suchen, sondern bei der Behörde die die Miete zahlt, unter Umständen ist die Wohnung für 2 Personen zu groß, dies kann man beim Amt aber erfragen, zudem dürfte der ursprüngliche Grund für die Wohnungsberechtigung nach Auszug der Kinder aus der Wohnung nicht mehr zutreffend sein.

    Gruß
    BHShuber

    Für mich ist dies aber nicht der IST-ZUSTAND, für mich ist das was ich tatsächlich eingezahlt habe der IST-ZUSTAND.
    SOLL bedeutete für mich das was drauf sein sollte.

    Dass das vertraglich nicht geregelt ist habe schon verstanden.
    Aber trotzdem verwirrt mich diese Vorgehensweise etwas.
    Wenn ich die Zahlung der Nebenkosten einstellen würde und nur noch die nackte Kaltmiete zahlen würde,
    käme der Kontostand des Mieterkontos bestimmt mit in die Rechnug.

    Habe es ja jetzt alles so akzeptiert und geschrieben wie ich vorgehen werde.

    Hallo,

    da du höchstwahrscheinlich die Vorauszahlung an den Vermieter geleistet hast der aber es versäumt hat die Verwaltung darüber zu informieren hast du Recht, der ist Zustand ist derjenige auf dem aufgeführt wurde, was der Mieter, bzw. wieviele und in welcher Höhe der Mieter Vorauszahlung geleistet hat.

    Der Vermieter ist verpflichtet über diese Vorauszahlung jährlich abzurechnen wenn dies so mietvertraglich vereinbart ist und nicht über einen Zustand des Meiterkontos die sich eine Verwaltung zusammenreimt.

    Fordere den Vermieter schriftlich auf, die Abrechnung berichtigen zu lassen, du kannst es ja nachweisen, dass du mehr vorausgezahlt hast als die Verwaltung in der Abrechnung berücksichtigt, somit hat die Verwaltung die Abrechnung richtig zu stellen, sonst zahlt der Vermieter die Zeche!

    Gruß
    BHShuber

    Und noch ein Nachtrag: Sind wir dazu verpflichtet dieser Firma Einlass in unsere Wohnung zu gewähren?

    Hallo,

    weder die Forderung die Fensterputzerei zu bezahlen, noch die Forderung die Fensterputzer einzulassen noch die Mieterhöhung ist rechtens und von einem Vermieter zu verlangen der halbwegs noch bei Verstand ist.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo ich brauche eure Hilfe! Vlt kennt sich jemand mit Mietrecht aus. Nun unser Problem, wir sind vor kurzem Umgezogen. In unserer alten Wohnung haben wir damals vor vier Jahren, die Wohnung unrenoviert übernommen! Der alte Vermieter hat uns dafür eine Kaltmiete erlassen. Das waren 280 Euro. Dafür müssten wir teilweise neu Tapezieren, streichen und in 3 Zimmern Laminat verlegen. Da wir leider damals nicht so viel Geld zu Verfügung hatten, haben wir auch nur ca 200 Euro für das Laminat bezahlt. Was ja schon viel über die Qualität des Laminats aussagt! Nach vier Jahren, sah das Laminat auch dementsprechend aus! Bei Übergabe mit dem Vermieter, hat dieser sich natürlich sehr aufgeregt! Das Ende vom Lied, haben gestern eine Rechnung bekommen das wir zwar nicht die neuen Materialkosten für das Laminat bezahlen müssen, jedoch aber die Entsorgung und den Abriss des alten Laminats, welches sich auf 423 Euro bezieht! Ist das rechtens vom Vermieter oder können wir was dagegen tun? Ich bitte euch, mir zu helfen!!! Wir sind ratlos!


    Hallo,

    nun denk mal nach, es wurde eine Leistung erlassen (Übergabe einer renovierten Wohnung durch den Vermieter) für eine Gegenleistung des Mieters ( selber streichen, tapezieren und Laminat verlegen) und beide Seiten sind ihrer Verpflichtung nachgekommen.

    Soweit, so gut. Jetzt aber verlangt der Vermieter eine Verbesserung der Mietsache bei Rückgabe, wenn nirgends exquizit vereinbart ist in welcher Qualität die Arbeiten aufgeführt werden sollten, du verstehst.

    Der Mieter kam seiner Verpflichtung nach, der Vermieter verlangt eine Verbesserung.

    Es sei denn, die Gebrauchsspuren gehen weit über die Spuren einer normalen Nutzung hinaus, dies zu beurteilen ist fraglich schwer, denn wir kennen den Zustand eben nicht zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,
    Ich wüsste gerne,ob es unter zumutbar fällt, wenn meine Hausverwaltung ca. 130-150 km entfernt ihren Sitz hat und vor Ort kein Büro unterhält .
    Gibt es dazu eindeutige Urteile oder einen Kommentar, Leitfaden o.ä.auf den man sich berufen kann?
    Es geht mir nicht um alle Beleg,nur die Hauswartungskosten ,welche mir sehr hoch erscheinen und als Sammelposten
    Nicht nachvollziehbar sind.
    Vorab schon mal recht herzlichen Dank für mögliche Hilfstellung! :)

    Hallo,

    ergänzend zum Vorschreiber, muss aber der Vermieter und oder dessen beauftragter diese Kopien nicht kostenlos zur Verfügung stellen, bzw. zusenden, eine Kopiergebühr als auch Porto ist dann vom fordernden Mieter zu erstatten.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    Unser Vermieter hat Ende November 2016 einen "Vogel"-Schutz an seinem Mehrfamilienhaus-Mietshaus anbringen lassen. Der Schutz wurde nötig, da offensichtlich ein Specht gesichtet wurde, der die Dämmung angepickt hat.

    Hallo,

    erkläre doch bitte die Definition Mehrfamilienhaus, wie viele Parteien hat das Haus?

    Sind es nur 2 und der Vermieter bewohnt das Haus mit, wäre eine erleichterte Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich und dein Vorgehen nicht sonderlich zielführend.

    Wenn nicht, sollte man ernsthaft darüber nachdenken ob man (es kann wohl wirklich nicht so laut sein, wenn CD`s aneinander kommen) den Vermieter und das Mietverhältnis mit einer Mietminderung (unerheblich ob diese rechtens ist oder nicht) belasten möchte!

    Die CD´s hängen sicherlich an Schnüren, dann schnibbel die doch einfach ab und sag der Wind hätte die verweht!

    Gruß
    BHShuber

    Aber wieso Kündigen? Der auf 3 Jahre befristete Vertrag (inkl. 25% Mietabschlag für befristete Verträge) läuft per 28.02.2017 aus und muss eigentlich nicht gekündigt werden, oder?

    Der Mieter weiß also seit 3 Jahren, dass er wohl raus muss und per Dezember wurde es ihm klar dargelegt, sofern er eines der Mails gelesen hat. Die Anrufe und der Brief wurden ja ignoriert.

    Kann man nicht einfach am 01.03 den Schlüsseldienst rufen und das Zeug rausschmeißen? Schließlich muss ich davon ausgehen, dass dort ohnehin niemand mehr wohnt, wenn niemand Anrufe, Mails oder Briefe beantwortet und auch bei 2 Versuchen nicht die Tür aufgemacht hat. Könnte ja sein, dass die Person tot in der Wohnung rum liegt (Gefahr in Verzug?)?

    Hallo,

    das dürfte auch in Österreich eine Gültigkeit haben, was steht im Mietvertrag ist hier ein Option zur Verlängerung des Vertrages implementiert?

    Und auch in Österreich gibt es den Begriff verbotene Eigenmacht des Vermieters.

    Mal öfter zu verschiedenen Zeiten zur Wohnung fahren, sehen ob dort Licht an ist oder sich sonst was in der Wohnung bewegt, Briefkasten kontrollieren, Nachbarn befragen und ja, schon jetzt einen Anwalt aufsuchen, das geht nicht gut aus schwant mir.

    Gruß
    BHShuber

    Ich nutze den Raum dort oben wirklich nur zum Lagern von Deko, Möbeln die vom Vormieter ?vergessen? wurden und ansonsten gar nicht.
    Eine Heizung ist wie gesagt nicht vorhanden, es ist nur eine enge Dachlucke mit einer ausklappbaren Leiter um dort hoch zu kommen, wobei diese Lucke nicht das Drunter liegende Schlafzimmer abschließt da die Dachlucke nur eine einfache Sperrholzplatte ist ohne Dichtung oder sonstiges.

    .

    Hallo,

    und genau hier dürfte das Problem liegen, denn die Dachluke ist nicht dicht, d. h. es wird immer warme feuchte Luft hinaufziehen nicht viel aber warm und warme Luft speichert mehr feuchte als kalte, so trifft eben die warme feuchtere Wohnungsluft auf das kalte Speicherfenster, es bildet sich Kondensat und dieses läuft dann runter, be- oder durchfeuchtet das Holz darunter und es bildet sich zunächst einmal Stock, dann Schimmel.

    Alles das geschieht über einen längeren Zeitraum, es wäre sinnvoll mal die Luke abzudichten, insofern der Mieter ja unbewusst mitheizen muss.

    Schimmel mit Schimmelvernichter wegmachen, einmal die Woche hoch und das Kondensat wegwischen und sehen ob sich das so nicht bessert.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    wir sind eine 4 Personen WG im schönen Münster und haben derzeit leider ein Problem mit unserem Vermieter. Im August letzten Jahres haben wir eine E-Mail bekommen, dass wir unsere Fenster regelmäßiger putzen sollten. Wir haben darauf reagiert und putzen die Fenster seitdem regelmäßig ca. alle 4 Wochen. Schäden an den Fenstern sind natürlich keine entstanden.

    Ich bitte um Hilfe und bedanke mich schon im voraus!

    Viele Grüße
    Ollo911

    Hallo,

    schon alleine die Aufforderung ist ein Eingriff in die Nutzungsautonomie des Mieters, wie und wann der seinen Fenster putzt muss dem Vermieter egal sein, bzw. er hat keinerlei rechtliche Handhabe dies dem Mieter vorzuschreiben, wenn durch die nicht so sehr sauberen Fenster kein Schaden entsteht oder entstanden ist.

    Insofern kann der Vermieter als Auftraggeber auch die Zeche des Fensterputzers zahlen, der Lacher schlechthin, demnächst wird der Mieter dann aufgefordert 10 Minuten mit der Bürste in der Kloschüssel zu rühren ansonsten kommt der Rohrputzer, lächerlich!

    Gruß
    BHShuber

    Zitat

    Wir sind am 31.08.2016 aus unserer Wohnung ausgezogen, die Mietkaution wurde bis jetzt zurückgehalten. Um Stress aus dem Weg zu gehen, habe ich einfach abgewartet.

    Heute war nun ein Schreiben im Briefkasten.


    Hallo,

    von angeblichen Schäden kann hier nicht mehr die Rede sein, die Forderungen sind konkret und ausführlich beschrieben.

    Wenn man die Duschwand ausbaut, dann baut man diese vor dem Auszug wieder ein, denn den Defekt hattet ihr ja gemeldet, das Ding dann einfach im Keller stellen reicht halt nicht, ebenso verhält sich das mit Zimmertüren, die dann wenn nicht ordentlich gelagert nicht mehr richtig schließen.

    Ihr habt nun die Möglichkeit wenn ihr euch absolut sicher seid, die Herausgabe der Kaution einzuklagen, der Vermieter wird die Mietschäden dem entgegen halten und es wird ein Richter hierüber entscheiden oder ins sich gehen und auch die Einsicht haben, dass hier unter Umständen auch der Mieter nicht ganz richtig gehandelt hat und somit Zeit und Geld und Nerven sparen.

    Angeblich ist keine Argumentation für das Bestreiten von Forderungen, entweder es war so oder es war nicht so.

    Gruß
    BHShuber

    Hintergrund ist das weniger Vorrauszahlung aufs Jahr bei der Nebenkostenabrechnung drauf als es sein müsste wenn ich es x 12 Rechne

    Hallo,

    bedingt lebensfähig sollte man wissen, dass das Jahr nun mal 365 Tage hat und diese Tage verteilen sich auf 12 Monate im Jahr, dies wiederum bedeutet dass es 52 Wochen sind, zurück gerechnet dann eben 365 Tage und alle 4 Jahre einer mehr!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    wenn man gar nicht streitbar ist, dann überlässt man das seinem Anwalt der was kann halt!

    Und wie Berny schon geschrieben hat, hat die Tochter als Nichtvertragspartner der Mietparteien, ohne entsprechende Vollmacht überhaupt nichts zu schnabeln!

    Das geht so lange, wie man sich das gefallen lässt!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,
    ich wohne in einer WG und bin Hauptmieter. Meinem Untermieter ist etwas ärgerliches passiert: bei seiner Silvesterfeier - ich war nicht anwesend - sind einem Bekannten von Ihm einige brennende Wunderkerzen auf den Boden gefallen. Wie man auf die Idee kommt, Wunderkerzen bei einem Parkettboden zu verwenden sei dahingestellt. Jedenfalls ist das in dem Schlafzimmer passiert. Nun haben einige Parkettdielen richtige schöne Brandflecken. Ich vermute, dass aufgrund der Parkettform ca. 4 Quadratmeter seines 20 Quadratmeter großen Zimmers betroffen sind.
    Die Haftpflicht des Verursachers ist bereits kontaktiert. Rückmeldung steht noch aus.

    Zudem haben wir unseren Vermieter kontaktiert. Dieser hat auch gemeint, dass man eventuell den ganzen Parket aus dem Zimmer rausreißen muss. Das kostet natürlich extra... Nun meine Fragen:

    • Inwieweit haftet die Haftpflicht des Verursachers wenn die Parkettverlegerfirma sagt: der ganze Boden muss getauscht werden?
    • Muss ich rechtlich bedingt überhaupts den ganzen Boden austauschen? Ich bin seit ca. 10 Jahren in der Wohnung. Sprich der damals neue Parket ist bereits 10 Jahre alt. Reicht es nicht aus, den Parkettboden nur an den betroffenen Stellen zu tauschen? Natürlich passt die Farbe nicht mehr optimal. Aber bei Auszug muss sowieso der Parkettboden abgeschliffen und neu versiegelt werden. Dann sollte es doch reichen, wenn nur punktuell ausgetauscht wird, oder? Zudem ist es doch normal, dass nach über 10 Jahren der Parkettboden auch Schaden nimmt und nicht mehr wie neu aussieht. Da das mein erster eigener Parkettboden (und erster Schaden) ist, kann ich das nur schlecht beurteilen.



    Was sind da hier eure Meinungen / Erfahrungen?

    Danke für eure Rückmeldungen und viele Grüße
    Martin

    Hallo,

    generell muss der Geschädigte in diesem Fall der Vermieter so gestellt werden als wäre der Schaden nie entstanden.

    In Bezug auf den Parkettboden sollte eine Reparatur durchaus möglich sein, doch wird das dann kein einheitliches Bild mehr ergeben, die neuen Dielen werden einen anderen Farbton aufweisen und ist dann somit nicht hinnehmbar für den Geschädigten.

    So nun denke ich ist der Boden komplett auszutauschen, hier ist es gut zu wissen, dass sich der Vermieter aber aufgrund der Verbesserung der Mietsache einen Abzug Neu für Alt gefallen lassen muss!

    Eine mittlere Standzeit für einen hochwertigen Parkettboden wird oftmals mit 20 Jahren beziffert, dies würde bedeuten, dass derjenige der den Schaden verursacht hat, wenn der Boden bereits 10 Jahre in Gebrauch war, lediglich 50% des neuen Bodens zu bezahlen.

    Zuallererst wird der Versicherer einen Begutachter des Bodens schicken, der dann den Schaden beziffern wird.

    Gruß
    BHShuber

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