Zitat
Wir sind am 31.08.2016 aus unserer Wohnung ausgezogen, die Mietkaution wurde bis jetzt zurückgehalten. Um Stress aus dem Weg zu gehen, habe ich einfach abgewartet.
Heute war nun ein Schreiben im Briefkasten.
Hallo,
von angeblichen Schäden kann hier nicht mehr die Rede sein, die Forderungen sind konkret und ausführlich beschrieben.
Wenn man die Duschwand ausbaut, dann baut man diese vor dem Auszug wieder ein, denn den Defekt hattet ihr ja gemeldet, das Ding dann einfach im Keller stellen reicht halt nicht, ebenso verhält sich das mit Zimmertüren, die dann wenn nicht ordentlich gelagert nicht mehr richtig schließen.
Ihr habt nun die Möglichkeit wenn ihr euch absolut sicher seid, die Herausgabe der Kaution einzuklagen, der Vermieter wird die Mietschäden dem entgegen halten und es wird ein Richter hierüber entscheiden oder ins sich gehen und auch die Einsicht haben, dass hier unter Umständen auch der Mieter nicht ganz richtig gehandelt hat und somit Zeit und Geld und Nerven sparen.
Angeblich ist keine Argumentation für das Bestreiten von Forderungen, entweder es war so oder es war nicht so.
Gruß
BHShuber