Schönheitsreparaturen - Zusatzvereinbarung bezüglich Farbe & Farbtyp zulässig?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zur Zulässigkeit einer im Mietvertrag verankerten Zusatzvereinbarung zu den Schönheitsreparaturen:

    Konkret ist der Passus: "Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt mit frisch und fachmännisch ausgeführten Anstrich der Innenwände und Decken zurückzugeben. Als Farbe ist eine weiße Silikatfarbe zu verwenden."

    Mir geht es weniger um die vorgeschriebene Farbe "weiß", sondern ob ich gezwungen bin, die wesentlich teurere Silikatfarbe verwenden zu müssen?

    Danke vorab!

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zur Zulässigkeit einer im Mietvertrag verankerten Zusatzvereinbarung zu den Schönheitsreparaturen:

    Konkret ist der Passus: "Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt mit frisch und fachmännisch ausgeführten Anstrich der Innenwände und Decken zurückzugeben. Als Farbe ist eine weiße Silikatfarbe zu verwenden."

    Mir geht es weniger um die vorgeschriebene Farbe "weiß", sondern ob ich gezwungen bin, die wesentlich teurere Silikatfarbe verwenden zu müssen?

    Danke vorab!

    Hallo,

    grundsätzlich wurden Endrenovierungsklauseln bereits vom Gesetzgeber gekippt und somit ist die Auswahl der Farbe wohl das kleinere Übel.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo BHShuber,

    haben Sie ein entsprechendes Urteil / Referenz für mich? Bedeutet Ihre Antwort, dass diese Klausel nicht zulssig ist und somit die Farbe (solange sie hell ist :) und der Farbtyp von mir bestimmt werden kann?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zur Zulässigkeit einer im Mietvertrag verankerten Zusatzvereinbarung zu den Schönheitsreparaturen:

    Konkret ist der Passus: "Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt mit frisch und fachmännisch ausgeführten Anstrich der Innenwände und Decken zurückzugeben. Als Farbe ist eine weiße Silikatfarbe zu verwenden."

    Mir geht es weniger um die vorgeschriebene Farbe "weiß", sondern ob ich gezwungen bin, die wesentlich teurere Silikatfarbe verwenden zu müssen?

    Danke vorab!


    Moin Indi, falls mit dieser Renovierungsidee eine Verbesserung der Mietsache verbunden ist, kann der VM diese knicken.

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zur Zulässigkeit einer im Mietvertrag verankerten Zusatzvereinbarung zu den Schönheitsreparaturen:

    Konkret ist der Passus: "Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt mit frisch und fachmännisch ausgeführten Anstrich der Innenwände und Decken zurückzugeben. Als Farbe ist eine weiße Silikatfarbe zu verwenden."

    Mir geht es weniger um die vorgeschriebene Farbe "weiß", sondern ob ich gezwungen bin, die wesentlich teurere Silikatfarbe verwenden zu müssen?

    Danke vorab!

    Dieser Passus deutet auf eine starre Frist und somit ungültg, d.h. die ganze Schönheitsreparatur-Klausel ist ungültig.

  • Hallo,

    bevor du deine Wohnung mit Binderfarbe streichst, solltest du mit dem Vermieter sprechen. Meist hat die Verwendung von Siikatfarbe einen Sinn (z.B. auf Silikatfarbe entsteht kein Schimmel).

    Bei der Frage ob es zulässig ist oder nicht, ist natürlich noch interessant, ob diese Vereinbarung im Mietvertrag steht (dann wäre sie ungültig) oder ob es eine gesonderte Vereinbarung ist (dann könnte sie gültig sein).

    Gruß
    H H

    Gruß
    H H

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