Hallo geschätzte Forumsmitglieder,
zunächst möchte ich bereits jetzt meinen Dank für eure Hilfsbereitschaft und Zeit aussprechen.
Das Thema selbst:
Meine Partnerin und ich sind als Mieter seit dem 01.01.2017 in einer neuen Wohung wohnhaft. Bereits bei der Besichtigung war die Wohnung sehr müffelig. Uns wurde jedoch (mündlich) durch die Wohnungsverwaltung versichert, dass der Geruch mit der Zeit verschwinden würde. Wir haben dieser Aussage vertraut und sind eingezogen.
Der Geruch wurde mit der Zeit so unerträglich und manche Räume können wir nicht verwenden. Der Rauchgeruch ist kalter Rauch, der durch die Zwischenwände zieht und scheinbar durch die Steckdosen und alle Spalte/Ritzen dringt. Es handelt sich nicht um Rauch der vom Flur oder von den Fenster kommt. Wir lüften übrigens auch regelmäßig, trotzdem ist der Geruch vorhanden!
Bereits seit 3 Monaten sprechen wir das Thema bei der Verwaltung an. Bisher ohne Änderungen oder Maßnahmen. Ausziehen möchten wir nicht, die Wohnung ist ohne den Geruch ideal. Mit Sicherheit könnten Wände und Fußböden besser versiegelt werden, um den Geruch einzudämmen.
Nach meiner Einschätzung ist es jetzt an der Zeit, einen unabhängigen Gutachter zu bestellen, um die Geruchsbelästigung fachmännisch bestätigen zu lassen.
1. Ist mein Handeln bisher in Ordnung gewesen?
2. Sollte ein Gutachter bestellt werden?
3. Wie sollte weiterhin vorgegangen werden?
Viele Grüße
Peter E
Hallo,
der Gutachter wird privat in Auftrag gegeben und kostet dein Geld, vor allem aber würde dieses Gutachten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht anerkannt, also kann man sich das getroßt sparen.
Durch die Geruchsbelästigung, die subjektiv immer im Empfinden dessen liegt, der sich belästigt fühlt stellt, wenn er nachweislich durch dritte Personen den Nachweis erbringen kann, dass dem so ist, einen Mangel im Gebrauch der Mietsache dar, somit wäre es in diesem Zusammenhang möglich eine Mietminderung vorzunehmen.
Man hole sich Personen aus dem Bekanntenkreis oder Nachbarn in die Wohnung die das was euch stört auch bestätigen werden, dann fordere man den Vermieter, nicht seinen Handlanger auf den Mangel zu beseitigen mit zeitgleicher Androhung einer Mietminderung, setze ein Frist bis wann das zu erledigen ist.
ACHTUNG, ist man sich seiner Sache nicht sicher, rate ich einen Juristen hinzuzuziehen um die Forderungen durchzusetzen.
Gruß
BHShuber