Beiträge von BHShuber

    Hallo geschätzte Forumsmitglieder,

    zunächst möchte ich bereits jetzt meinen Dank für eure Hilfsbereitschaft und Zeit aussprechen.

    Das Thema selbst:
    Meine Partnerin und ich sind als Mieter seit dem 01.01.2017 in einer neuen Wohung wohnhaft. Bereits bei der Besichtigung war die Wohnung sehr müffelig. Uns wurde jedoch (mündlich) durch die Wohnungsverwaltung versichert, dass der Geruch mit der Zeit verschwinden würde. Wir haben dieser Aussage vertraut und sind eingezogen.

    Der Geruch wurde mit der Zeit so unerträglich und manche Räume können wir nicht verwenden. Der Rauchgeruch ist kalter Rauch, der durch die Zwischenwände zieht und scheinbar durch die Steckdosen und alle Spalte/Ritzen dringt. Es handelt sich nicht um Rauch der vom Flur oder von den Fenster kommt. Wir lüften übrigens auch regelmäßig, trotzdem ist der Geruch vorhanden!
    Bereits seit 3 Monaten sprechen wir das Thema bei der Verwaltung an. Bisher ohne Änderungen oder Maßnahmen. Ausziehen möchten wir nicht, die Wohnung ist ohne den Geruch ideal. Mit Sicherheit könnten Wände und Fußböden besser versiegelt werden, um den Geruch einzudämmen.
    Nach meiner Einschätzung ist es jetzt an der Zeit, einen unabhängigen Gutachter zu bestellen, um die Geruchsbelästigung fachmännisch bestätigen zu lassen.

    1. Ist mein Handeln bisher in Ordnung gewesen?
    2. Sollte ein Gutachter bestellt werden?
    3. Wie sollte weiterhin vorgegangen werden?

    Viele Grüße
    Peter E

    Hallo,

    der Gutachter wird privat in Auftrag gegeben und kostet dein Geld, vor allem aber würde dieses Gutachten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht anerkannt, also kann man sich das getroßt sparen.

    Durch die Geruchsbelästigung, die subjektiv immer im Empfinden dessen liegt, der sich belästigt fühlt stellt, wenn er nachweislich durch dritte Personen den Nachweis erbringen kann, dass dem so ist, einen Mangel im Gebrauch der Mietsache dar, somit wäre es in diesem Zusammenhang möglich eine Mietminderung vorzunehmen.

    Man hole sich Personen aus dem Bekanntenkreis oder Nachbarn in die Wohnung die das was euch stört auch bestätigen werden, dann fordere man den Vermieter, nicht seinen Handlanger auf den Mangel zu beseitigen mit zeitgleicher Androhung einer Mietminderung, setze ein Frist bis wann das zu erledigen ist.

    ACHTUNG, ist man sich seiner Sache nicht sicher, rate ich einen Juristen hinzuzuziehen um die Forderungen durchzusetzen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    ich wohne in einer möblierten Wohnung und zahle 420€ Miete pauschal im Monat.
    Im Mietvertrag wird allerdings keine Vorauszahlung auf die Betriebskosten ausgewiesen.
    Stattdessen findet sich unter "Zustand der Mietsache" die Vereinabarung "Die Kosten für Strom und Heizung dürfen 50€ nicht überschreiten"
    Lebe jetzt seit 3 Jahren hier, die ganze Zeit keine Abrechnungen bekommen bis jetzt:
    plötzlich ordentlich Nachzahlung für die letzten 3 Jahre weil ich wohl über den 50€ monatlich für Strom/Heizung war. Mit den genauen Jahresabrechnungen als Anhang.
    Meine Frage: gelten hier ebenfalls §556 BGB wie bei einer Betriebskostenvorauszahlung ?
    Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Regelung.
    hoffe es kann jemand helfen

    Hallo,

    um so eine Vereinbarung treffen zu können setzt es voraus, dass dies auch so zwischen den Parteien verhandelt worden ist und dann individuell vereinbart wird.

    Wenn das im Mietvertrag so drin steht ist das aber keine individuelle Vereinbarung, zumal das dann dem Mieter höchstwahrscheinlich nur zur Unterschrift vorgelegt wurde und nicht individuell vorher vereinbart.

    Was mich interessieren würde, wie soll der Mieter das steuern können, er hat keinen Einfluss auf das Wetter und die Temperatur und dann stünde das im krassen Gegensatz zu der Vereinbarung vernünftig die Mieträume zu beheizen.

    Zusammenfassend habe ich selten so einen ausgemachten Blödsinn gelesen, die Forderung soll der Vermieter doch mal bei einem Richter durchfechten, der lacht sich schlapp, der Schenkelklopfer des Monats würde ich sagen.

    Gruß
    BHShuber

    @ Paulchen Müller

    Im Brief steht "...fordern wir Sie auf, die Wohnung in einen ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Zustand zurückzuversetzen."

    Hallo,

    zunächst und das wurde ja bereits erwähnt, geht es den Vermieter mit Verlaub einen feuchten Kehricht an, wo ich meine Klamotten liegen lasse und wie oft ich Staubsauge, dies ist ein Eingriff in die Mieterautonomie, solange dabei weder mit gemietete Sachen und auch die Mietsache selber nicht beschädigt werden.

    Hier soll doch bitte mal der Vermieter erläutern was er so in seiner geistigen Welt als vertragsgemäß erachtet, das wird nämlich bei seiner Erachtung bleiben, denn der Mieter bezahlt den Mietzins um die Mietsache auch nutzen zu können, in welcher Art er das macht bleibt alleine ihm vorbehalten, wenn dadurch, wie schon erwähnt, keine Schäden entstehen.

    Gruß
    BHShuber

    Ja,Berny das mach ich.Ich werde diesem Menschen noch mal vorschlagen 150 Euro mehr zu zahlen,vielleicht lässt er mich dann in Ruhe :( Und ich muss nicht mindestens 6 Monate raus...Klar,das Dach muss gemacht werden.Ich werd mir anhören was er mir zu sagen hat.Bringt ja irgendwie nix da gar nicht drauf zu reagieren.Kommt ja doch irgendwann.Und ich will auch nicht noch mehr Stress.

    Hallo,

    lies dir das bitte mal aufmerksam durch und dann entscheide nochmal über das Angebot:
    http://www.mietminderung.org/mietminderung-dachsanierung/

    Ist die Wohnung durch die Dachsanierung nicht bewohnbar, dann hat der Vermieter für Ersatzwohnraum sorge zu tragen, das halte ich mal dagegen!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo liebes Forum,

    ich bin mir trotz Internetrecherche unsicher, wer für das Abschleifen und Streichen der Bodenpanele sowie des Geländers der Terasse des von uns gemieteten Hauses zuständig ist. Bilder der (hochgelegenen) Terasse habe ich euch in den Anhang gepackt, ebenso von dem Wortlaut im Mietvertrag.

    Der Vermieter begründet die Verpflichtung für Mieter damit, dass die Terasse zu 50% in der gemieteten Fläche mit einberechnet ist. Er wäre zwar für das Streichen von Holz am Haus von außen zuständig, aber lediglich für die Außenseite der Fenster- und Türrahmen.

    Aufgrund meiner Internetrecherche kann ich mir das so nicht vorstellen, leider gab es dabei aber keine 100% eindeutigen Ergebnisse. Könnt ihr mir weiterhelfen wer zuständig ist und wie ist eure Begründung?

    Vielen Dank für eure Beteiligung!

    Hallo,

    das hier hilft sicherlich auch weiter:

    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…terungsschaeden

    Gruß
    BHShuber

    Hallo liebe Community,

    Bei uns wurde vergangenes Jahr der Öltank gereinigt.
    Nun kam unser Vermieter und mochte die Hälfte der Kosten von uns erstattet haben.
    Kurz zur Info:
    2 Familienhaus, aber die eine Wohnung steht leer. Wir wohnen erst seit 2, 5 Jahren hier.
    Der Tank wurde in den letzten 15 Jahren nie gereinigt.
    Kann es sein, dass wir jetzt dafür bezahlen müssen?
    Herzlichen Dank im voraus
    Ich wurde mich uber Hilfe sehr freuen.


    Hallo,

    der Vermieter darf die Kosten auf den Mieter umlegen, zugegeben im ersten Moment könnte man meinen dass dies zur Instandhaltung nicht umlagefähig gehört, doch dieser Text:

    https://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI2256240.html

    sagt was ganz Anderes.

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank für die Aufklärung.
    Es hat sich gerade etwas neues ergeben: Der Vermieter droht mir, mir Hausverbot zu erteilen, wenn wir ihren Vertrag nicht unterzeichnen. Er nennt darin Fristen, bis zu denen alles repariert sein muss, sowie dass er aus Kulanz seiner Seite aus von 4 auf 3 Monatsmieten Kaution (die erste Hälfte zu zahlen bis in zwei Wochen) runtergehen würde.
    Falls der Vertag von meiner Freunding nicht unterzeichnet wird, droht er mir mit Hausverbot.
    Als Grund für Hausverbot gibt er an, dass ich zu Später stunde herumtrampeln würde. Die wahrheit ist, dass ich mich wirklich bemühe mich ruhig fortzubewegen, jedoch, da es ein Altbau ist, sind die Decken nicht ausreichend gedämmt, zudem ist es ein alter Dielenboden. Das heist, selbst bei größten bemühungen ist es nicht möglich, sich leise zu bewegen. Kann dass ein Grund sein, mir Hausverbot zu erteilen, bzw. mich aus der Wohnung zu werfen. Nochmal zur Erinnerung, ich stehe nicht im Mietvertrag.

    Nochmals Danke für die schnelle Hilfe.

    Hallo,

    lass ihn doch, beides für dich wirklich gute Munition für eine bevorstehende Mietrechtsauseinandersetzung sowohl Hausverbot als auch eigenhändiger Rauswurf wären eine verbotene Eigenmacht des Vermieters, der Mieter geht ins Hotel sucht sich einen Anwalt der was kann halt und der Vermieter freut sich über nicht geplante und unerwartete Kosten.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo liebes Mietrecht-Forum,

    folgender Sachverhalt:
    - Mieter 1 mietet Wohnung an, Vermieter (in diesem Fall die Hausverwaltung) stellt dem Eigentümer dafür eine Provision in Rechnung
    - Vermieter/Eigentümer kündigt Mieter 1 fristlos, da Mietvertrag verletzt (Einmietungsbetrug)
    - Mieter kommt der fristlosen Kündigung nach und vermittelt der Hausverwaltung Mietinteressenten zur nahtlosen Weitervermietung
    - Hausverwaltung vermietet an neuen Mieter 2 und stellt dem Eigentümer dafür wie üblich eine Provision in Rechnung

    Kann der Eigentümer in diesem Fall die für Mieter 1 an die Hausverwaltung gezahlte Provision von Mieter 1 zurückfordern bzw. von der Kautionsrückzahlung? Falls ja, warum eigentlich? Mieter 1 hätte ja so oder so irgendwann fristgemäß kündigen können.

    Besten Dank!

    Hallo,

    ist der Mieter Vertragspartner direkt oder indirekt von der Hausverwaltung? Nein denke ich somit hat wie bereits erwähnt wurde, der Mieter mit dem Vorgang der Vermietung, bzw. Forderungen in Form von Vermittlungsprovision gar nichts zu tun.

    Nun stelle man fest, aus welchem Grund der Vermittler hier einen Mietinteressenten vorschlägt, von dem man dann feststellt der hat einen Eingeh- bzw. Einmietbetrug begangen, dies hätte der Vermittler durchaus erkennen können, hätte man den Mietinteressenten ordentlich geprüft.

    Einen Ansatz auf Ersatz des Schadens hätte der Vermieter gegen den Vermittler, wenn er nachweisen kann, dass bei ordentlicher Prüfung des Mietinteressenten mittels Bonitätsprüfung, Verdienstbescheinigungen usw. die Erneute Vermietung der Wohnung hätte vermieden werden können.

    Gruß
    BHShuber

    Was soll ich sagen dazu.....
    Das trifft mich etwas, denn die Anwältin vom Mieterschutzbund sagte, ich solle rasch eine Kaution nachreichen, weil das ein Kündigungsgrund sei. Entweder hat sie nicht auf das Datum des Mietvertrages geguckt, oder.... oje

    LG, Emmi

    Hallo,

    diese Aussage ist definitiv falsch, nur weil es ein Vermieter versäumt hat innerhalb der Verjährungsfrist die Kaution nachzufordern, berechtigt ihn das nicht zu einer Kündigung.

    Leider ist die Vereinbarung nur mündlich getroffen worden aber ein wichtiges Indiz dafür, sofern es jemand bezeugen könnte, dass hier auf die Kaution verzichtet wurde.

    Gruß
    BHShuber

    [quote='1']Hallo, ich hoffe es kennt sich hier jemand besser aus wie ich, QUOTE]


    Hallo,

    offensichtlich ja.

    Wie kommt man nur auf die Idee, wenn man aus eigenem Beweggrund und eigenverantwortlicher Entscheidung vorzeitig die Mietsache verlässt, dass man seiner Mietvertraglichen Verpflichtung nicht mehr nachkommen müsste.

    Dieser Gedanke ist ebenso wenig tot zu kriegen wie der Vermieter müsste einen Nachmieter akzeptieren oder der Mieter muss nur 3 Nachmieter stellen!?!

    Komm deiner vertraglichen Verpflichtung nach und gut ist.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    Ich habe einen befristeten Mietvertrag und gelesen, dass es nur bei einem Härtefall möglich sei, vorzeitig zu kündigen.

    Bin Hartz4 und muss monatlich 60 € Miete selbst bezahlen, weil die Kaltmiete zu hoch ist. Zählt das als Härtefall, wenn ich wegen einer billigeren Wohnung kündigen wollte? 60 € sind bei Hartz4 verdammt viel Geld, wenn die fehlen.

    Hab mich vor einem Jahr bei der örtlichen Wohnbaugesellschaft eintragen lassen und wenn ich von denen eine Wohnung angeboten bekomme, dann muss ich zugreifen.

    Gruß

    Hallo,

    das hätte man vorher überlegen müssen und nicht während des Mietverhältnisses eine Möglichkeit suchen sich wieder aus dem geschlossenem Vertrag herauszuschleichen.

    Zudem kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag an die wir hier nicht kennen.

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also ist das so richtig wie ich gelesen habe oder?
    Eine Sache habe ich noch vergessen zu erwähnen, ich hatte den Vermieter darauf hingewiesen, dass seine Vorstellungen rechtlich gesehen nicht ganz korrekt sind, darauf hin meinte er, "wenn du mir rechtlich kommst, dann schalt ich einen Anwalt ein", daher möchte mich erkundigen, was dieser schlimmstens machen kann.

    Hallo,

    Hunde die bellen, beissen nicht!

    Jeder Jurist, der halbwegs bei Verstand ist, weis um die Gesetzeslage, die Forderung des Vermieter ist unter ferner Liefen und der Jurist tut sich selber einen Gefallen, hier kein Faß aufzumachen.

    Gruß
    BHShuber

    Ich schon.

    Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte.

    Hallo,

    Familienmitglieder und nahe Verwandte sind keine Dritte im Sinne des Mietrechts.

    Die Mutter kann wohnen wo sie will, kein Mietvertrag verpflichtet einen Mieter in einer bestimmten Wohnung auch leben zu müssen, der Sohn sollte die Füße stillhalten und alles so laufen lassen wie das vorher war, es sei denn die Mutter möchte die Wohnung aufgeben!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,
    Mein Vermieter hat den Dachboden (früher Wascheboden und separierte Stellflächen der Mieter(ähnlich eines Kellers) ) gedämmt unter dem Vorwand damit Energie zu sparen. Der Dachboden war vorher nicht isoliert und somit lagen die Dachziegel nur auf den Dachbalken. Doch mit der Modernisierungsmaßnahme stellte sich heraus, dass der Dachboden damit auch bewohnbar gemacht wurde um neue Wohungen zu schaffen. Jetzt gibt es im Dachboden zwei Wohnungen inklusive zwei Gauben mit großen Fenstern. Man kann somit keine Sachen mehr auf dem Dachboden lagern, nur noch im Keller.
    Jetzt kam das Schreiben des Vermieters, dass er die Miete aufgrund der durchgeführten Modernisierungsmassnahmen ( Dämmung des Dachs) auf die Mieter umlegen möchte. Ist das gerechtfertigt, da es sich ja eigentlich um eine Wohnbarmachung des Dachbodens handelt?
    Gibt es dazu schon Urteile oder Gesetze, die darauf eingehen? Vielen Dank für eure Mühe!
    Viele Grüße Paul

    Hallo,

    du hast sehr viel Glück und der Vermieter wird sich in den Hinter beissen, denn eine Modernisierungserhöhung wird er jetzt im Nachhinein nicht mehr durchsetzen können.

    Dies hätte er mindestens 3 Monate vor Beginn der Isolierarbeiten ankündigen müssen, mit eben dargestellter Berechnung und Mieterhöhungsbegehren, da er das erst im Nachhinein fordert, kann er wohl mit dem Ofenrohr ins Gebirge blicken!

    Hier kucken:

    https://www.mietrecht.de/mieterhoehung-nach-modernisierung/

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,


    Freue mich auf Eure Ratschläge

    Hallo,

    zunächst, Kauf bricht Miete nicht!

    D. h. der Käufer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein, daran hat er sich zu halten, der Mieter muss keinerlei Änderung oder neue Vereinbarungen oder gar neuen Mietvertrag akzeptieren.

    Hier würde ich gar nichts unterschreiben und einen neuen Vertrag oder wesentliche Änderungen der Vereinbarungen ablehnen.

    Gruß
    BHShuber

    Vermieterverschulden: Der Vermieter hat die SAT Schüssel demontiert und stattdessen lediglich eine Antenne installiert, wodurch sich nun der TV Empfang verschlechtert.


    Klar gibt es Einzelfallentscheidungen und es gibt auch Urteile dazu, daß man bei der Reduzierung von TV Sendern die Miete mindern darf.

    Sinn eines Hilfeforums ist aber, daß man eine Anfrage an Leute stellt, die sich auskennen und Erfahrungswerte haben, ggf schon die entsprechenden Paragraphen oder Urteile dazu wissen, damit man eben nicht selber stundenlang im Internet recherchieren und sich alles mühsam selbst erarbeiten muss. Klar kann man sich auch selbst durch die Flut der Gesetze, deren Auslegung und dazugehörige Urteile wühlen und sich so selbst helfen, aber dann ist ein "Mietrecht-Hilfe Forum" redundant.
    Nur schwallen und wichtig tun hilft keinem. Dann kann man es lieber Plauder Forum nennen.

    Hallo,

    zunächst reicht es für einen Vermieter aus, irgend eine Möglichkeit des Fernsehempfangs zu stellen, eine Bestimmte zu Fordern dazu hätte der Mieter zu wenig Recht diese aus einem Mietverhältnis ableiten zu können, es würde in der Tat auch reichen, wenn er euch eine alte DVB-t Antenne auf den Wohnzimmertisch stellt.

    Da du ja nun auch dein Recht auf Satelitenfernsehen bestehst solltest du in der Tat auch die Konsequenz daraus ziehen und die Miete mindern und zwar so lange, bis 2 Monatsmieten Rückstand bestehen, dann erledigt sich das Problem für den Vermieter recht schnell.

    Gruß
    BHShuber

    Nochmals vielen herzlichen Dank an alle!

    Hallo,

    noch viel einfacher hat der Mieter, bzw. ist der Mieter seiner mietvertraglichen Verpflichtung nachgekommen und hat pünktlich jeden Monat den Mietzins entrichtet, was also sollte der Vermieter dagegen halten.

    Kündigung zwecks hervorragendem Mietertums?

    Also keine Panik, selbst wenn er das erfahren würde, du glaubst nicht, wie ein Vermieter der ein entspanntes Mietverhältnis unterhält und pünktlich die Miete bekommt, froh ist das die Situation so ist wie sie ist.

    Gruß
    BHShuber

    Besten Dank für die schnelle Antwort!


    Also das ist generell immer so, ohne Ausnahme?


    Es dürfte keinen Grund geben. Eigenbedarf halte ich eher für ausgeschlossen.

    Er meinte halt, daß er die Miete gerne mehr als 20 Prozent erhöhen würde.
    Freiwillig mache ich das sicher nicht. Für eine Kündigung dürfte das wohl nicht ausreichen.

    Gruß


    Hallo

    ja das ist so und ohne Ausnahme.

    Kündigen kann der neue Eigentümer nur und ausschließlich nur bei begründeten Eigenbedarf, eine Mieterhöhung kann er gerne begehren, allerdings muss er sich an die Gesetzesvorgaben halten, umso mehr wenn sich die Wohnung im Bereich der sog. Mietpreisbremse befindet.

    Gruß
    BHShuber

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