Seltsame Betriebskostenregelung (darf 50€ nicht überschreiten)

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in einer möblierten Wohnung und zahle 420€ Miete pauschal im Monat.
    Im Mietvertrag wird allerdings keine Vorauszahlung auf die Betriebskosten ausgewiesen.
    Stattdessen findet sich unter "Zustand der Mietsache" die Vereinabarung "Die Kosten für Strom und Heizung dürfen 50€ nicht überschreiten"
    Lebe jetzt seit 3 Jahren hier, die ganze Zeit keine Abrechnungen bekommen bis jetzt:
    plötzlich ordentlich Nachzahlung für die letzten 3 Jahre weil ich wohl über den 50€ monatlich für Strom/Heizung war. Mit den genauen Jahresabrechnungen als Anhang.
    Meine Frage: gelten hier ebenfalls §556 BGB wie bei einer Betriebskostenvorauszahlung ?
    Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Regelung.
    hoffe es kann jemand helfen

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in einer möblierten Wohnung und zahle 420€ Miete pauschal im Monat.
    Im Mietvertrag wird allerdings keine Vorauszahlung auf die Betriebskosten ausgewiesen.
    Stattdessen findet sich unter "Zustand der Mietsache" die Vereinabarung "Die Kosten für Strom und Heizung dürfen 50€ nicht überschreiten"
    Lebe jetzt seit 3 Jahren hier, die ganze Zeit keine Abrechnungen bekommen bis jetzt:
    plötzlich ordentlich Nachzahlung für die letzten 3 Jahre weil ich wohl über den 50€ monatlich für Strom/Heizung war. Mit den genauen Jahresabrechnungen als Anhang.
    Meine Frage: gelten hier ebenfalls §556 BGB wie bei einer Betriebskostenvorauszahlung ?
    Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Regelung.
    hoffe es kann jemand helfen

    Hallo,

    um so eine Vereinbarung treffen zu können setzt es voraus, dass dies auch so zwischen den Parteien verhandelt worden ist und dann individuell vereinbart wird.

    Wenn das im Mietvertrag so drin steht ist das aber keine individuelle Vereinbarung, zumal das dann dem Mieter höchstwahrscheinlich nur zur Unterschrift vorgelegt wurde und nicht individuell vorher vereinbart.

    Was mich interessieren würde, wie soll der Mieter das steuern können, er hat keinen Einfluss auf das Wetter und die Temperatur und dann stünde das im krassen Gegensatz zu der Vereinbarung vernünftig die Mieträume zu beheizen.

    Zusammenfassend habe ich selten so einen ausgemachten Blödsinn gelesen, die Forderung soll der Vermieter doch mal bei einem Richter durchfechten, der lacht sich schlapp, der Schenkelklopfer des Monats würde ich sagen.

    Gruß
    BHShuber

  • unter "Zustand der Mietsache" die Vereinabarung "Die Kosten für Strom und Heizung dürfen 50€ nicht überschreiten"


    M.E. hat dies keinerlei Bedeutung, da Bedingungen und Konsequenzen nicht deutlich bzw. nachvollziehbar genannt geschweige denn individuell vereinbart sind.

  • Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten: Entweder es werden Vorauszahlungen vereinbart und der Vermieter rechnet über Betriebskosten ab oder es gibt eine Pauschale und rechnet nicht ab.

    Wenn ersteres der Fall wäre, könnte der Vermieter nur das Jahr 2016 abrechnen. Der Rest wäre verfristet.

    Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von BHShuber an.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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