Hallo,
Ich weiß nicht ob dass das richtige Forum hierfür ist, wenn nicht bitte ich das zu entschuldigen. (Oder man empfiehlt mir ein anderes Forum
)
Mein Vater hat eine Wohnung für mich gemietet (da ich kein festes Einkommen habe - als Bürge quasi). Ich bewohne die Wohnung alleine und bezahlt wird sie ab sofort vom Staat (Hartz 4 bzw. ALG 2). Der Vermieter will mir ab sofort kündigen. Die Gründe sind meiner Meinung nach unberechtigt aber soweit ich weiß kann ich da eh nichts machen, da ich nicht der Mieter bin. Mein Vater hat vor die Kündigung zu akzeptieren, da aus seiner Sicht die Gründe berechtigt sind.
Wenn ich daran nichts machen kann dann benötige ich eine neue Wohnung (sobald die Frist abgelaufen ist). Nur ist die Wohnungssituation hier a) sowieso mies und b) wird mir keiner eine Wohnung geben ohne festes Einkommen.
Der Vermieter meinte noch "Ich will keine Hartz 4 Empfänger bei mir haben! Raus mit denen!". (Nur am Rande^^)
Also überlege ich mir ob mir der Staat eine Wohnung zur Verfügung stellen könnte.
Noch ein Problem (jetzt der gesundheitliche Teil): Ich habe Autismus und benötige aus gesundheitlichen Gründen eine Wohnung in einer geschützten Umgebung (wenig/kein Lärm - alleine in der Wohnung leben).
Frage: Welche Optionen habe ich insgesamt? Könnt ihr mir irgendetwas empfehlen? Ein Attest zu besorgen um dem Staat im Ernstfall das zu belegen ist kein Problem.
Will damit nur sagen es ist mir nicht möglich in einer WG oder ähnliches mit anderen Menschen zu wohnen.
Bin gerade ratlos und vielleicht kennt sich einer von euch da besser aus und kann mir etwas empfehlen.
Wenn dass das falsche Forum dafür ist dann könnt ihr mir gerne ein anderes empfehlen, jedoch halte ich das Thema eher für ein Mietforum für sinnvoll als für ein Gesundheitsforum 
Hallo,
der allererste Schritt sollte sein, dass man sich in das zuständige Jobcenter begibt und den Sachverhalt hier vorträgt und schon mal zumindest berechtigte Ansprüche beantragen kann, das zum einen, hier gilt es keine Zeit zu verschwenden!
Dann, hat der Vermieter mit dem Vater einen Mietvertrag und wenn die Überlassung des Gebrauchs an das Kind vom Vermieter genehmigt ist, wird die Kündigung mit dieser Begründung ziemlich nichtig sein, solange die Miete regelmäßig pünktlich gezahlt wurde.
Aber das sagen dir die Damen und Herren vom Jobcenter, eventuell wirst du dem nächsten Sozialbürgerhaus und Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit verwiesen, dort solltest du ebenfalls den Fall vortragen, denn die werden dann dem Vermieter durchaus mitteilen, dass sofern die Zahlung durch das Amt sichergestellt wird,(zahlen in der Regel bis zu 4 Monatsmieten) das so nicht gehen wird.
Verliere also hier in einschlägigen Foren keine Zeit die dir dann fehlt sollte der Vermieter ernst machen wollen.
Gruß
BHShuber