Beiträge von BHShuber

    Danke für die Antwort Berny.
    Das mache ich sehr gerne.
    Jetzt warte ich auf die Abmahnung.
    Herr Anwalt wird die ja begründen müssen.

    Den Vermieter möchte ich damit noch nicht involvierteren.
    Ist nur unnötige Aufregung für die alten Herrschaften.

    Vll kommt ja außer heiße Luft gar nichts mehr nach.

    Ich war nur so vom Auftreten des Nachbarn geschockt,
    dass ich mich Hilfesuchend hier im Forum angemeldet habe.

    Sowie ich etwas Neues weiß, stelle ich es hier ein.

    Darf ich bis dahin davon ausgehen, dass mein Hund weiterhin
    den Hof abends nutzen kann. Natürlich in Verbindung mit meiner Gießkanne.

    Denn nach meinem Rechtsempfinden müßte mir der Vermieter das verbieten, oder?

    LG

    Hallo,

    selbstverständlich muss das der Vermieter verbieten oder eben sollte dem so sein, die Gemeinschaft der Eigentümer trägt das an den Vermieter heran und dieser wird dann reagieren!

    Wenn der Nachbar dir nachstellt und dich nötigt mit seinem Verhalten dann hilft vielleicht eine Anzeige, ansonsten soll er doch plappern!

    Gruß
    BHShuber

    So wie ich das verstehe, geht mein Vermieter davon aus, dass er den Schaden nicht zu verantworten hat. Wenn ich nicht ganz falsch liege, müsste ich ihm das Gegenteil beweisen, um Schadenersatz verlangen zu können. Das dürfte doch schwierig sein, oder wie seht ihr das?

    Hallo,

    ich empfehle hier einen juristischen Rat einzuholen das kostet nicht die Welt und ihr habt eine Abwägung der Möglichkeiten die euch zur Verfügung stehen.

    Grundsätzlich unerheblich der Ursache ist die Wohnung mit Mängeln behaftet diese liegen durchaus im Verantwortungsbereich des Vermieters und eine Mietminderung steht im Raum, das aber nie ohne Anwalt machen, lieber machen lassen um juristisch auf der richtigen Seite zu stehen.

    Gruß
    BHShuber

    Nein das ist falsch. Wenn es sich um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft handelt, kann die auch in einer mail stehen.
    Allerdings wird sich aus dem Mailverlauf nicht ergeben, dass ihr nur mieten wollt, wenn diese Eigenschaften gegeben sind, oder?

    Hallo,

    genau hier werden sich die Geister scheiden, zumal es ja auch durchaus eine sehr ungewöhnliche Geschichte ist, kann der Mieter zwar aufgrund des E-Mailverkehrs beweisen, dass Maße durchgegeben wurden, doch keineswegs dass die Grundbedingung für die Anmietung auf korrekte Maße und passende Möbel ausgerichtet war.

    Lösung:

    Mit dem Vermieter sprechen und hier eine einvernehmliche Lösung suchen oder den Mietvertrag regulär kündigen.

    Alles Andere wie z. B. auf eine zugesicherte Eigenschaft pochen führt ins Leere.

    Gruß
    BHShuber

    ... und falls durch den Pool ein Riesenschaden entstehen sollte, täte es dem Mieter ja sicher soooo leid...:o

    dass er keine Haftpflichtversicherung unterhält und den entstandenen Schaden erst mal im Forum diskutieren muss, in der Form Vermieter verlangt Schadenersatz. Dass er finanziell nicht in der Lage ist den Schaden zahlen zu können weil dieser in die Zigtausende geht ignoriert er in seinem Vorhaben seinen Willen durchsetzten zu wollen.

    Wie schon so oft bleibt der Schaden am Vermieter hängen und das genau ist der Grund warum man so etwas lieber untersagt.

    Gruß
    BHShuber

    Angesichts der Wohnungslage/ Not war ich quasi dazu gezwungen.. schöne Wohnungen kosten eben.
    Mit solchen Äußerungen sollte man vorsichtig sein. Ich hoffe, Sie kommen niemals in diese Lage.

    Danke für die Antworten. Dann kann man wohl nichts machen..

    Hallo,

    das ist wie immer im Geschäfts- und Vertragsleben, Angebot und Annahme, mit Unterschrift auf dem Mietvertrag hat der Mieter akzeptiert dass die Teilmöblierung nur aus einer ranzigen Küche besteht, das muss man eben vorher überlegen und sowas nennt man eigenverantwortliches Handeln.

    Im Nachhinein dann nachdem man sich in diese Situation gebracht hat, hilft es nichts sich irgendwelche Gründe für etwas aneignen zu wollen, dass man dann nachdem man etwas akzeptiert hat, dem Vermieter vorhalten kann oder will.

    Es zwingt einen auch keiner für ewig dort wohnen zu bleiben, ebenso hält einen niemand auf, den Arsch hochzureissen um seine Situation im Leben verbessern zu können, das ist alles eine Frage der Eigenverantwortung!

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank für die erste Antwort. Das mit dem rechtsverbindlichen Rat etc. ist mir bewusst. Es gibt aber bestimmt ein paar Menschen die selbst Erfahrungen gemacht haben und diese teilen möchten. Mir würde ja schon eine Antwort reichen wie: "Solange Du dich an alle Gesetze und Ordnungen hältst, darfst Du auf deiner Terrasse machen was Du willst und trägst dafür die volle Verantwortung." Denn dann würde ich selbstverständlich auch einen Statiker bestellen und das berechnen lassen. Ich würde niemals riskieren das die Dachterrasse zusammenbricht.

    Hallo,

    als Vermieter würde ich das untersagen, denn es gehört keineswegs zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache einen Pool, Jakuzzi oder sonst was dergleichen auf der Dachterrasse aufzustellen.

    Ein Statiker wird sicher nicht das Risiko einer Bewertung abgeben, denn dafür könnte er haftbar gemacht werden, man bedenke nur, das Ding läuft aus, die Schäden die dabei entstehen können sind nicht bezifferbar und wenn sich die Wohnung auch noch innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft befindet und hier Gemeinschaftseigentum beschädigt wird, nicht auszudenken.

    Die Risikoabwägung würde dazu führen das Aufstellen des Pools zu untersagen auch wenn der Mieter das nicht einsehen möchte, steht es ihm jederzeit frei sich ein Domizil anzumieten wo das erlaubt wird, sicher nicht bei mir.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    warum solltest du einen solchen Aufwand betreiben, es ist doch wohl nachweisbar, dass die Polizei da war und einen Bericht über den Einsatz gibt es auch, so ist jetzt gar nichts zu machen und abzuwarten ob der Vermieter hier überhaupt handelt.

    Eventuell könnte man eine kurze Gegendarstellung verfassen und auf den Polizeieinsatz verweisen, wenn die Namen der Polizisten bekannt sind auf deren Einsatzbericht verweisen, nicht mehr und nicht weniger.

    Soll er doch mal mit so einen Mumpitz wie Kündigung ankommen, der Vorwurf ist ohnehin ohne jeglichen Beweis dafür hinfälliges Hirngespinnst und keineswegs ein Kündigungsgrund.

    Spätestens nach einer Kündigung würde ich dagegen vorgehen und meine Argumente des Hergangs mithilfe der Einsatzkräfte die Vorort waren entkräften.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo BHShuber,

    dein Ansatz in allen Ehrenz, aber wo ist jetzt der Unterschied zwischen mir 24 und ihm 49 in Bezug auf deine Aussagen?

    Meine Nachbarn wissen dass das meine Freundin ist. - Einziehen durfte sie ja auch in Rücksprache mit dem Vermieter. Insofern aus meiner Sicht eben doch totaler Quatsch.

    Wenn die Begründung ist, wie du sie schilderst hätte er ihr den Einzug direkt verbieten müssen da ich ja eben auch über 18 bin.

    Hallo,

    das kannst du sehen wie du willst, es ist mir auch ziemlich egal, doch zum Thema, würde ich als Vermieter sogar noch weiter gehen und hätte auch den Zuzug deiner minderjährigen Freundin untersagt.

    Und nur weil es deine Freundin ist, ist es nicht ausgeschlossen, dass es von einem mit mietenden Dritten keine Übergriffe geben könnten oder was auch immer.

    Ganz im Gegenteil wenn du weiter darauf beharrst hier deinen Willen durchsetzen zu wollen, dann der Vermieter dann auch her gehen und die Unterviermietung generell untersagen, aus wichtigem Grund.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Guenni,

    sollte er sich da tatsächlich auf diese Paragraphen beziehen ist das doch totaler quatsch? Zum einen ist sie meine Freundin, zum anderen wird sie durch den Einzug meines bekannten ja zu nichts gezwungen.

    Wegen der Untervermietung schau ich dann nochmal explizit in meinem Mietvertrag nach. - Sollte ich mich nicht verlesen haben, werde ich dann wohl den Untermietvertrag erstellen.

    Hallo,

    das ist kein solcher Quatsch wie du denkst, das hat schon seine Gründe und ich verstehe den Vermieter hier vollkommen, nicht in die Verlegenheit kommen zu müssen, schon im Ansatz nicht, dass man ihm unter Umständen Zuhälterei oder ähnliches vorwerfen kann.

    Zudem ist das dein Privatvergnügen unter zu vermieten, dennoch könnte man ihm oder auch dir oder auch deinem Untermieter Zuhälterei, Begünstigung und Ausnutzung gegen gewisse Dienstleistungen oder Unzucht einer minderjährigen unterstellen, du kennst deine Nachbarn nicht und die kennen dich nicht, so unbedacht ist das alles nicht wie du meinst, auch von meiner Seite würde ich diese Konstellation des Zusammenlebens unterbinden.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ich bin Mieter!

    Hallo,

    dann wende sich der Mieter an seinen Vertragspartner der da als Vermieter im Mietvertrag eingetragen ist und trage diesem sein Anliegen vor.

    Zudem muss der Mieter nicht immer anwesend sein, schon gar nicht wenn die Arbeiten nicht rechtzeitig vorher angekündigt waren, sofern diese innerhalb der Mietsache stattfinden mussten.

    Vielleicht ist der Vermieter ja kulant.

    Gruß
    BHShuber

    Kann mich nur anschliessen, denn er ist ganz "prima" auf's Kreuz gelegt worden. Sogar der Gegner hat noch einen Zeugen...:mad:

    Hallo,

    genau, dass kommt noch dazu aber ich darf beruhigen, die Richter sind nicht blöd und es wird schon abgewogen zu welchen ursprünglichem Zweck der oder der neuen Mietvertrag geschlossen wurde, dabei stellt sich dann schon heraus was der Vermieter hier für Schindluder getrieben hat.

    Ich denke er hofft auf eine unbedachte Kündigung von Seiten des Mieters.

    Gruß
    BHShuber

    Meine Hausverwaltung gibt sich wirklich Mühe das Haus in Schuss zu halten, allerdings sind mir dadurch in kurzer Zeit sehr viele Arbeitsausfälle entsanden weil ich für die Arbeiten immer anwesend sein musste.

    Diese Woche alleine sind je ein Termin gewesen für Arbeiten an den Rohrleitungen und für neue TV Kabel die beide zum 2. mal verschoben werden müssen, weil etwas mit den Geräten von den Firmen nicht funktioniert etc. und zusätzlich Malerarbeiten an der Außenfassade/Fenstern, über die wir erst an dem Tag informiert wurden als die Arbeiten angefangen haben! Ich habe so an keinem meiner beiden Arbeitstage (12 Std.-Woche) und zu keiner meiner Uni Vorlesungen gehen können.

    Muss ich das alles einfach so hinnehmen? Besonders das mit den mittlerweile 4 Terminen die Ausgefallen sind = 4 tage umsonst urlaub genommen und nochmal 2 die dann ja auf mich zukommen, und weil wir nicht frühzeitig informiert wurden. :confused:

    Danke schonmal für Eure Meinungen

    Hallo,

    jetzt wenn du noch lobenswerter Weise mitteilen könntest ob du Eigentümer oder Mieter bist, dann kann man dir auch sagen ob das mit Mietrecht zu tun hat oder nicht.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ich hoffe, dass jemand mir hier weiter helfen kann bzw. einige Hinweise geben kann, wie ich vorgehen soll.

    Vorgestern also am Montag 08.05.17 hat mich mein Vermieter vor Tür angesprochen, dass angeblich der Unterschrift von Mietvertrag vom 2011 noch fehlt und ich der neue Mietvertrag unterschreiben soll. Ich, der Vermieter und der Schwiegersohn vom Vermieter waren anwesend. Der Schwiegersohn vom Vermieter hat mir Versichert, dass Mietvertrag Inhaltlich identisch wäre, so dass ich es nicht durchgelesen habe und Untrerschrieben. Als ich in der Wohnung war, habe ich alte Mietvertrag angeschaut.
    Erstens in der Mietvertrag stehen die Unterschriften.
    Zweitens es gibt zwei gravierende Unterschiede.
    Was bzw. wie soll ich weiter gehen.

    Zusatzinfo: ich habe erfahren dass das Haus wurde an dem Tag verkauft und Mietvertrag an neuem Besitzer übergeben, nachdem ich um korrektur gebeten habe.

    Hallo,

    sofort zu einem Anwalt, denn wenn nachweisbar, hat sich der Vermieter einen neuen für den bisherigen Mieter nachteiligen Mietvertrag erschlichen, das ist so rechtlich nicht richtig, sofort zu einem Juristen gehen, denn hier treffen dich bei einer etwaigen Eigenbedarfskündigung einige Nachteile, wie z. B. Kündigungsfristen usw.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    es geht um meine Freunde, ein Ehepaar. Die sind Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung. Er ist 70 Jahre alt und sie ist 65, beide pflegebedürftig: er Pflegegrad 2, sie Pflegegrad 3. Die wohnen in einer öffentlich geförderten Wohnung. Der Mann will bald für immer zurück in die Heimat, weil er die Sprache nicht beherrscht, was er sehr schmerzhaft empfindet, und ganz generell das Gefühl hat, dass er trotz 10 Jahren in Deutschland nicht hierher gehört und von anderen nicht ernst genommen wird. Dadurch hat er ganz viel Stress... auch weil er ohne Dolmetscher nicht mal zum Arzt kann... Außerdem will er neben seinen Eltern beerdigt werden. Er ist der Hauptmieter der Wohnung. Damit seine Frau nach seinem Rückkehr in die Heimat nicht raus muss (den Grund hat er dem Vermieter natürlich nicht genannt), hat er den Vermieter um die Aufnahme seiner Frau in den Mietvertrag gebeten. Der Vermieter hat aber die Bitte verweigert. Außerdem hat er gesagt, dass mit Beendigung des Mietverhältnises mit dem Mann, müsste die Frau raus.
    Könnte man etwas unternehmen, damit die Frau garantiert in der Wohnung bleibt?
    Ich habe mir überlegt... vielleicht als Nachmieterin... aber es ist ja so, dass bei der derzeitigen Lage auf dem Wohnungsmarkt, würde der Vermieter die Wohnung jemanden vergeben, der schon lange auf der Warteschleife ist, zumal die Wohnung in einer perfekten Lage liegt und auch ansonsten ganz gut ist. Außerdem bezieht sie Sozialhilfeleistungen und der Vermieter würde die Wohnung eher jemandem geben, der arbeitet und ein geringes Einkommen hat.
    Zudem ist es eine 2,5-Zimmerwohnung (65 qm). Es ist aber geplant, dass ihr Sohn nach seinem Auslandsaufenthalt zuziehen würde, sogar noch bevor der Mann ausziehen würde. Der Sohn wäre aber auch arbeitslos zu dem Zeitpunkt, da erst mit seinem Auslandsstudium (Master) fertig wäre.

    Danke im Voraus

    Hallo,

    Ehegatten und minderjährige Kinder gehörten zum sog. privilegierten Personenkreis deren Zuzug in die Ehegattenwohnung keinerlei Erlaubnis durch den Vermieter bedarf, das Problem für den Vermieter stellt sich dann dar, wenn der jetztige Hauptmieter die Wohnung verlässt und wieder ins Ausland geht, denn dann wären sich die Ehegatten einig und nach § 1568a BGB müsste der Vermieter mit dem verbleibenden Ehegatten, das Mietverhältnis fortführen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen.

    Beim Sohn ist das schon schwieriger, denn sollte diese bereits volljährig sein wäre dass einer Gebrauchsüberlassung gleichzusetzen, so sollte der Sohn erst zuziehen, wenn das Mietverhältnis mit der Mutter fortgeführt wird.

    Voraussetzung ist dass es sich in Deutschland anerkannte Ehe handelt ansonsten würde nämlich der Mann den Gebrauch der Mietsache nachdem er die Sachherrschaft hierüber mit Wegzug ins Ausland aufgegeben hat, einer vertragsfremden dritten Person überlassen, was zu einer Räumung der Mietsache führen wird, die Kosten hierfür sind nicht abschätzbar, gleiches gilt für den Sohn, sollte dieser bereits volljährig sein.

    Hier rate ich ernsthaft einen Juristen aufzusuchen!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    Ich weiß nicht ob dass das richtige Forum hierfür ist, wenn nicht bitte ich das zu entschuldigen. (Oder man empfiehlt mir ein anderes Forum ;) )

    Mein Vater hat eine Wohnung für mich gemietet (da ich kein festes Einkommen habe - als Bürge quasi). Ich bewohne die Wohnung alleine und bezahlt wird sie ab sofort vom Staat (Hartz 4 bzw. ALG 2). Der Vermieter will mir ab sofort kündigen. Die Gründe sind meiner Meinung nach unberechtigt aber soweit ich weiß kann ich da eh nichts machen, da ich nicht der Mieter bin. Mein Vater hat vor die Kündigung zu akzeptieren, da aus seiner Sicht die Gründe berechtigt sind.

    Wenn ich daran nichts machen kann dann benötige ich eine neue Wohnung (sobald die Frist abgelaufen ist). Nur ist die Wohnungssituation hier a) sowieso mies und b) wird mir keiner eine Wohnung geben ohne festes Einkommen.

    Der Vermieter meinte noch "Ich will keine Hartz 4 Empfänger bei mir haben! Raus mit denen!". (Nur am Rande^^)

    Also überlege ich mir ob mir der Staat eine Wohnung zur Verfügung stellen könnte.

    Noch ein Problem (jetzt der gesundheitliche Teil): Ich habe Autismus und benötige aus gesundheitlichen Gründen eine Wohnung in einer geschützten Umgebung (wenig/kein Lärm - alleine in der Wohnung leben).

    Frage: Welche Optionen habe ich insgesamt? Könnt ihr mir irgendetwas empfehlen? Ein Attest zu besorgen um dem Staat im Ernstfall das zu belegen ist kein Problem.

    Will damit nur sagen es ist mir nicht möglich in einer WG oder ähnliches mit anderen Menschen zu wohnen.

    Bin gerade ratlos und vielleicht kennt sich einer von euch da besser aus und kann mir etwas empfehlen.

    Wenn dass das falsche Forum dafür ist dann könnt ihr mir gerne ein anderes empfehlen, jedoch halte ich das Thema eher für ein Mietforum für sinnvoll als für ein Gesundheitsforum ;)

    Hallo,

    der allererste Schritt sollte sein, dass man sich in das zuständige Jobcenter begibt und den Sachverhalt hier vorträgt und schon mal zumindest berechtigte Ansprüche beantragen kann, das zum einen, hier gilt es keine Zeit zu verschwenden!

    Dann, hat der Vermieter mit dem Vater einen Mietvertrag und wenn die Überlassung des Gebrauchs an das Kind vom Vermieter genehmigt ist, wird die Kündigung mit dieser Begründung ziemlich nichtig sein, solange die Miete regelmäßig pünktlich gezahlt wurde.

    Aber das sagen dir die Damen und Herren vom Jobcenter, eventuell wirst du dem nächsten Sozialbürgerhaus und Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit verwiesen, dort solltest du ebenfalls den Fall vortragen, denn die werden dann dem Vermieter durchaus mitteilen, dass sofern die Zahlung durch das Amt sichergestellt wird,(zahlen in der Regel bis zu 4 Monatsmieten) das so nicht gehen wird.

    Verliere also hier in einschlägigen Foren keine Zeit die dir dann fehlt sollte der Vermieter ernst machen wollen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Rey82,

    hast du den Vermieter vorher per Schreiben mit Fristsetzung über die defekte Heizung kontaktiert?

    LG

    BMF

    Hallo,

    das leidige Problem mit den Mietervereinen, die poltern los ohne darauf Rücksicht zu nehmen, welche Folgen das für einen Mieter haben kann, doch sehe ich hier, durchaus in den Raum gestellt, folgenden Hinweis:

    https://www.promietrecht.de/Mangel/Mangelb…sicht-E1129.htm

    Der Mieter ist zu einer Ersatzvornahme berechtigt, wenn er die Kriterien dazu eingehalten hat.

    In genanntem Fall kann jetzt aber der Mieter die Verbesserung der Mietsache nachdem er die Handwerkerrechnung beglichen hat, gegen die Forderung des Vermieters setzen, in jedem Fall ist ab diesem Zeitpunkt der Gang zu einem Fachjuristen unabdingbar!

    Auch wenn die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen, kann man über den Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen lassen, hier ist bereits Eile geboten.

    Gruß
    BHShuber

    Den Vertrag habe ich mit dem Hauseigentümer abgeschlossen

    Hallo,

    danke für die Antwort.

    Nun bleibt festzustellen, da nicht genau definiert durch wen genau die Gemeinschaftsräume zu benutzen sind, in wie weit sich hieraus eine Beeinträchtigung für dich ergibt, denn das Zimmer zur alleinigen Nutzung wird ja dadurch kaum beeinträchtigt.

    Dürfen und mache tut der Vermieter alles was er sich einbildet, wie das dann rechtlich einwandfrei ist, steht auf einem anderen Blatt, insofern der Mieter entscheiden muss, wie weit will ich in der Sache gehen?

    Dies Frage musst du dir stellen und dann danach handeln, in der Form, sich einen Rechtsbeistand zur Seite zu holen und gegen den Umstand vorzugehen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    nur zum Klugscheißen ;-):

    Eine Mieterhöhung bei einem laufendem Mietverhältnis hat mit der Mietpreisbremse nichts zu tun. Diese gilt nur bei Neuvermietungen. In diesem Fall hier greift die Kappungsgrenze. D.h. Mieterhöhungen max 20% in drei Jahren, in einigen Bundesländern/Komunen max. 15% in drei Jahren.

    Ich würde AJ1900 allerdings recht geben, dass man sich in jedem Fall Gesprächsbereit zeigen sollte. Wenn die Miete seit 21 Jahren nicht erhöht wurde, dann könnte auch eine größere Erhöhung moralisch gerechtfertigt sein. Aber wir kennen hier keinerlei Fakten, so dass ich nicht sagen kann, ob es so sein könnte oder nicht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    nein nicht klugscheißen sondern vollkommen richtig, mein Fehler tschuldigung an den TE

    Gruß
    BHShuber

    Also in meinem Vertrag steht Wohnung, bestehend aus 1 Zimmer. Küche, Bad, Balkon gemeinschaftliche Nutzung. In dem Vertrag meiner Mitbewohnerin steht nur eine Wohnung vermietet.

    Hallo,

    mal sehen ob das so richtig verstanden wurde, du hast 1 Zimmer gemietet zur alleinigen Nutzung, ja?

    Alle anderen Räume werden gemeinschaftlich genutzt ok?

    D. h. also, dass wenn im Mietvertrag nicht genau geregelt ist wie viele und von wem die gemeinschaftliche Nutzung der gemeinschaftlichen Räume definiert ist, ist das so rechtens, das hat keinerlei Auswirkung auf das von dir allein genutzten Zimmer.

    Jetzt erkläre doch bitte mal mit wem du genau einen Mietvertrag hast, mit dem Eigentümer der Wohnungen oder mit deinem Mitbewohner als Untermieter?????

    Gruß
    BHShuber

    Zitat

    Folgende Situation : . Der Vermieter füllt sich nicht in der Pflicht, der Betreuer will / kann nichts tun
    und schiebt die Amtsärztin vor welche anscheinend nichts in der Sachlage unternehmen will
    bzw. von rechts wegen unternehmen kann.

    Hallo,

    ich bin gegensätzlicher Meinung und zwar aus nachvollziehbarem Grund, denn aus den Hauptpflichten des Mietvertrages ergeben sich für den Vermieter auch Nebenpflichten wie die Fürsorgepflicht des Vermieters, diese besagt, genau solche Störungen und Umstände, sowie Gefahren für die Mitmieter abzustellen und hier einzugreifen.

    Zitat

    In der Vergangenheit wurde von unzähligen Personen bereits Anzeige bei der Polizei erstattet - ohne nennenswerten Erfolg. Auch hat diese Person zwischenzeitlich wie kann man sich gegen solche Person wehren und eine Einlieferung in eine (geschlossene) psychatrische Anstalt erreichen bzw.
    ist dass so ohne weiteres überhaupt möglich ?

    Dies dürfte dir jetzt nicht möglich sein, das können nur die Betreuer und das Amt.


    Zitat

    Oder muss es erst zu einen tätlichen Übergriff kommen, damit endlich etwas unternommen wird ?

    Ja so hat es den Anschein, erst dann wird gehandelt, präventiv eher nicht.

    Zitat

    Was kann ich / die Mieter hier im Haus machen, damit endlich die Verantwortlichen zum Handeln gezwungen
    werden ?

    Da die Störungen und Umstände nachweisbar und unbestritten sind, der Vermieter sich hilflos zeigt und es zu Beeinträchtigungen des Mietverhältnisses kommt, steht hier in jedem Fall eine Mietminderung im Raum, diese sollte man über einen Rechtsbeistand beim Vermieter durchsetzen lassen.

    Zitat

    Der Vermieter sieht keine Möglichkeit einer Kündigung / Räumungsklage, da (angeblich) diese
    Personen besonderen Kündigungsschutz haben (stimmt dass ?).

    Das mag sein, doch sollte es der gleiche Vermieter sein liegt es in seinem Verantwortungsbereich an wen er vermietet, diesen Fehlgriff jetzt die anderen Mieter ausbaden zu lassen ist nicht hinnehmbar.
    Ist es nicht der gleiche Vermieter, kann er sich nach dem die Miete gemindert wurde, dann seinen Verlusst bei dem anderen Vermieter wiederholen, das ist dann auch sein Problem!

    Gruß
    BHShuber

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