...selbst wenn die Statik ausreichend ist, der Pool nur aus der Luft zu sehen ist und keine weitere Belästigung durch Lärm oder Wasser entsteht?
Vor zwei Jahren habe ich meinen Vermieter gefragt wie hoch die Nutzlast meiner Dachterrasse ist. Nach Durchsicht seiner Unterlagen teilte er mir mit das dort 650Kg/m2 Nutzlast angegeben wurden. Da er dieses Jahr leider verstorben ist, sind jetzt seine Frau und die Kinder die Vermieter. Diese haben nun Bedenken angemeldet und konnten die Angaben ihres Mannes nicht mehr in den Unterlagen finden. Auf mein Angebot, bei der Suche nach der Nutzlast in den Unterlagen behilflich zu sein, wurde nicht eingegangen sondern lediglich mitgeteilt, dass ich den Pool nicht mehr aufstellen darf.
Meine Frage nun, wie auch schon in der Überschrift: Darf mir das Aufstellen eines Quick-Pools auch dann untersagt werden, wenn alle Bedingungen eingehalten werden? Und natürlich werde ich versuchen das mit der Vermieterin persönlich zu klären. Da ich aber kein Jurist bin, frage ich zunächst mal hier im Forum was rechtens ist. Ich habe selbstverständlich auch schon im Internet recherchiert und viele Vermutungen und auch brauchbare Hinweise gefunden. Für meinen speziellen Fall habe ich aber noch keine Antworten gefunden. Viele Dank im Voraus!