Teilmöbiliert-Richtlinien?

  • Hallo!
    Habe mal eine Frage bezüglich der Bezeichnung „Teilmöbliert“:

    Situation:
    Ich bezahle eine Wohnung als Teilmöbliert – pauschal 50€/Monat, also ganze 600€/Jahr mehr. Die Küchenzeile (mit Cerankochfeld, ohne Abzug) ist jedoch geschätzt nur 300-350€ Wert. Ein Backofen ist nicht vorhanden. Heisst: das Ding macht im Endeffekt für den Vermieter einen großen Gewinn, auf Dauer gesehen.

    Frage:
    Gibt es da Richtlinien bezüglich der genauen Ausstattung/ tatsächlichem Wert der Möbel? Mich ärgert es halt, das ich für eine so alte Küche (Zustand Neutral Weiss, einige Schäden vom Einbau habe ich mit Farbe kaschiert) so viel bezahle. Ist das irgendwie gestaffelt, dass man zB für eine Bestimmte Wertigkeit dann auch weniger bezahlt, also zB nur 25€/Monat?

    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

  • Hallo!
    Habe mal eine Frage bezüglich der Bezeichnung „Teilmöbliert“:

    Situation:
    Ich bezahle eine Wohnung als Teilmöbliert – pauschal 50€/Monat, also ganze 600€/Jahr mehr. Die Küchenzeile (mit Cerankochfeld, ohne Abzug) ist jedoch geschätzt nur 300-350€ Wert. Ein Backofen ist nicht vorhanden. Heisst: das Ding macht im Endeffekt für den Vermieter einen großen Gewinn, auf Dauer gesehen.

    Frage:
    Gibt es da Richtlinien bezüglich der genauen Ausstattung/ tatsächlichem Wert der Möbel? Mich ärgert es halt, das ich für eine so alte Küche (Zustand Neutral Weiss, einige Schäden vom Einbau habe ich mit Farbe kaschiert) so viel bezahle. Ist das irgendwie gestaffelt, dass man zB für eine Bestimmte Wertigkeit dann auch weniger bezahlt, also zB nur 25€/Monat?

    Ist mir nichts bekannt. Eine "Teilmöblierung" ist aber wohl auch kein juristischer Begriff. Ich würde denken, du bezhalt mehr für das stellen einer Einbauküche. Am Ende wird das evtl. sinngemäß auf einen Leihvertrag hinauslaufen?
    Unterm Strich glaube ich kaum, das das ein Richter nach unten korrigieren wird, egal was die Küche angeblich wert ist.

  • Gibt es da Richtlinien bezüglich der genauen Ausstattung/ tatsächlichem Wert der Möbel? Mich ärgert es halt, das ich für eine so alte Küche (Zustand Neutral Weiss, einige Schäden vom Einbau habe ich mit Farbe kaschiert) so viel bezahle. Ist das irgendwie gestaffelt, dass man zB für eine Bestimmte Wertigkeit dann auch weniger bezahlt, also zB nur 25€/Monat?


    Mir ist diesbezüglich auch nichts bekannt, ausser, dass jeden Morgen irgendwo ein Dum*** aufsteht.:rolleyes:

  • Mir ist diesbezüglich auch nichts bekannt, ausser, dass jeden Morgen irgendwo ein Dum*** aufsteht.:rolleyes:

    Hier der Vermieter der so dusselig war und die Miete für die EBK extra im Vertrag auszuweisen, anstatt sie in Kaltmiete zu "packen". :cool:

  • Hier der Vermieter der so dusselig war und die Miete für die EBK extra im Vertrag auszuweisen, anstatt sie in Kaltmiete zu "packen". :cool:


    Und/oder der Mieter, der sowas zu solchen Preisen überhaupt unterschrieben hat.

  • Mir ist diesbezüglich auch nichts bekannt, ausser, dass jeden Morgen irgendwo ein Dum*** aufsteht.:rolleyes:


    Angesichts der Wohnungslage/ Not war ich quasi dazu gezwungen.. schöne Wohnungen kosten eben.
    Mit solchen Äußerungen sollte man vorsichtig sein. Ich hoffe, Sie kommen niemals in diese Lage.

    Danke für die Antworten. Dann kann man wohl nichts machen..

  • Angesichts der Wohnungslage/ Not war ich quasi dazu gezwungen.. schöne Wohnungen kosten eben.
    Mit solchen Äußerungen sollte man vorsichtig sein. Ich hoffe, Sie kommen niemals in diese Lage.

    Danke für die Antworten. Dann kann man wohl nichts machen..

    Hallo,

    das ist wie immer im Geschäfts- und Vertragsleben, Angebot und Annahme, mit Unterschrift auf dem Mietvertrag hat der Mieter akzeptiert dass die Teilmöblierung nur aus einer ranzigen Küche besteht, das muss man eben vorher überlegen und sowas nennt man eigenverantwortliches Handeln.

    Im Nachhinein dann nachdem man sich in diese Situation gebracht hat, hilft es nichts sich irgendwelche Gründe für etwas aneignen zu wollen, dass man dann nachdem man etwas akzeptiert hat, dem Vermieter vorhalten kann oder will.

    Es zwingt einen auch keiner für ewig dort wohnen zu bleiben, ebenso hält einen niemand auf, den Arsch hochzureissen um seine Situation im Leben verbessern zu können, das ist alles eine Frage der Eigenverantwortung!

    Gruß
    BHShuber

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