Folgende Situation : in unseren Haus (6 Mietparteien) wohnt eine Person welche
eine psychische Störung hat und auch deshalb einen Betreuer von Amts wegen
gestellt bekommen hat. Durch Medikamentengabe hatte sich die Situation der Person
in der Vergangenheit stabilisiert. Mittlerweile eskaliert die Situation wieder, weil (anscheinend)
die Medikamenteneinnahme nicht mehr (vom Betreuer) überwacht wird. Die Folge sind
verbale Ausfälle, Sachbeschädigung im Haus, lautes Geschreie im Haus (zu nachtschlafender
Zeit), usw. Der Vermieter füllt sich nicht in der Pflicht, der Betreuer will / kann nichts tun
und schiebt die Amtsärztin vor welche anscheinend nichts in der Sachlage unternehmen will
bzw. von rechts wegen unternehmen kann.
In der Vergangenheit wurde von unzähligen Personen bereits Anzeige bei der Polizei erstattet - ohne nennenswerten Erfolg. Auch hat diese Person zwischenzeitlich Hausverbot bei einer ortsansässigen Sparkasse weil es dort auch schon zu einigen Vorfällen gekommen sein sollte. Meine Frage : wie kann man sich gegen solche Person wehren und eine Einlieferung in eine (geschlossene) psychatrische Anstalt erreichen bzw.
ist dass so ohne weiteres überhaupt möglich ?
Oder muss es erst zu einen tätlichen Übergriff kommen, damit endlich etwas unternommen wird ?
Anscheinend haben Personen mit diesen Defiziten in unserer Gesellschaft einen "Freifahrtschein".
Kann Druck auf amtliche Stellen ausgeübt werden (Betreuer / Amtsarzt, etc.) ?
Was kann ich / die Mieter hier im Haus machen, damit endlich die Verantwortlichen zum Handeln gezwungen
werden ?
Der Vermieter sieht keine Möglichkeit einer Kündigung / Räumungsklage, da (angeblich) diese
Personen besonderen Kündigungsschutz haben (stimmt dass ?).
Ich danke für alle helfenden Antworten !
geistig gestörte Person terrorisiert Mieter - keiner will handeln
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psycho -
24. April 2017 um 22:30 -
Erledigt
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Hallo psycho,
mglw. wird Dir meine Meinung nicht gefallen...:
Dies ist ein Forum für Mietrecht, also in allererster Linie für die Verhältnisse zwischen Mietern und Vermietern.
Zu den Details werde ich mich nicht äussern, vielleicht gibt es dazu passendere Foren.
Notfalls steht es jedem Mieter frei, das Mietverhältnis zu kündigen und auszuziehen. Tut mir leid. -
Ich danke für alle helfenden Antworten !
M.E. betrifft Dein Vortrag sehr wohl die Thematik "Mieter" und "Vermieter" und ist damit nicht ganz falsch in diesem Forum, auch wenn Du Dich auf Deinen speziellen Mitmieter konzentrierst. Aber das nur nebenbei, denn das entscheiden am Ende selbstverständlich die Forumsbetreiber und deren Wächter allein.
Ihr werdet nicht umhin kommen, bei jedem einzelnen "nennenswerten Vorfall" unter Schilderung der hardfacts (z.B. Person schadet sich oder seinen Mitbewohnern konkret und ernsthaft, indem ...) die Polizei hinzu zu ziehen und möglichst alles sachgerecht zu dokumentieren. Ob es Euch darüber hinaus gelingt, das zuständige Gesundheitsamt zu aktivieren oder gar über dieses einen Zugang zu einem erforderlichen Richter zu bekommen, der die arme Seele vorlädt und über das Erfordernis einer (wirksamen) Betreuung und deren Umfang entscheidet, bleibt Eurer Energie und einer Portion Glück vorbehalten. Vom Vermieter und zu dessen Einstellung habt Ihr ja bereits ein scheinbar finales statement.
Mitunter hilft auch zunächst mal eine nüchterne Einordnung der einzelnen (!) Vorfälle in zeitlich begrenzte Belästigungen, die eher den hinzunehmenden Lebensäußerungen des bedauernswerten Mitmenschen zuzuordnen ist. Was gar nicht hilft, ist sich in der Mieterrunde gegenseitig emotional hochzuschaukeln und Einzelerlebnisse in der Häufigkeit und im Ausmaß zu dramatisieren. Und bei allem Aktivismus bitte immer auch die Interessenlage des Vermieters im Auge behalten, dessen Markenkern die Vermietung ist und bleibt, was Ihr bei Euren Aktionen berücksichtigen solltet.
Viel Glück und Erfolg!
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Der Vermieter sieht keine Möglichkeit einer Kündigung / Räumungsklage, da (angeblich) diese
Personen besonderen Kündigungsschutz haben (stimmt dass ?).Hallo Psycho,
leider ja. Eine wie von Dir geschilderte psychische Erkrankung gilt als Haertefall. Das macht eine Kuendigung zwar nicht unmoeglich, legt aber die Latte sehr hoch. In aller Regel muss der Vermieter zumindest nachweisen koennnen, dass ihm wegen der Belaestigung laufend die Mieter kuendigen. Wirklich relativ sicher wird eine Kuendigung erst dann, wenn von der psychisch Erkrankten eine Gefahr fuer Leib und Leben der Mitbewohner ausgeht.
cu
Guenni -
Zitat
Folgende Situation : . Der Vermieter füllt sich nicht in der Pflicht, der Betreuer will / kann nichts tun
und schiebt die Amtsärztin vor welche anscheinend nichts in der Sachlage unternehmen will
bzw. von rechts wegen unternehmen kann.Hallo,
ich bin gegensätzlicher Meinung und zwar aus nachvollziehbarem Grund, denn aus den Hauptpflichten des Mietvertrages ergeben sich für den Vermieter auch Nebenpflichten wie die Fürsorgepflicht des Vermieters, diese besagt, genau solche Störungen und Umstände, sowie Gefahren für die Mitmieter abzustellen und hier einzugreifen.
ZitatIn der Vergangenheit wurde von unzähligen Personen bereits Anzeige bei der Polizei erstattet - ohne nennenswerten Erfolg. Auch hat diese Person zwischenzeitlich wie kann man sich gegen solche Person wehren und eine Einlieferung in eine (geschlossene) psychatrische Anstalt erreichen bzw.
ist dass so ohne weiteres überhaupt möglich ?Dies dürfte dir jetzt nicht möglich sein, das können nur die Betreuer und das Amt.
ZitatOder muss es erst zu einen tätlichen Übergriff kommen, damit endlich etwas unternommen wird ?
Ja so hat es den Anschein, erst dann wird gehandelt, präventiv eher nicht.
ZitatWas kann ich / die Mieter hier im Haus machen, damit endlich die Verantwortlichen zum Handeln gezwungen
werden ?Da die Störungen und Umstände nachweisbar und unbestritten sind, der Vermieter sich hilflos zeigt und es zu Beeinträchtigungen des Mietverhältnisses kommt, steht hier in jedem Fall eine Mietminderung im Raum, diese sollte man über einen Rechtsbeistand beim Vermieter durchsetzen lassen.
ZitatDer Vermieter sieht keine Möglichkeit einer Kündigung / Räumungsklage, da (angeblich) diese
Personen besonderen Kündigungsschutz haben (stimmt dass ?).Das mag sein, doch sollte es der gleiche Vermieter sein liegt es in seinem Verantwortungsbereich an wen er vermietet, diesen Fehlgriff jetzt die anderen Mieter ausbaden zu lassen ist nicht hinnehmbar.
Ist es nicht der gleiche Vermieter, kann er sich nach dem die Miete gemindert wurde, dann seinen Verlusst bei dem anderen Vermieter wiederholen, das ist dann auch sein Problem!Gruß
BHShuber
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