Beiträge von BHShuber
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Es stellt sich für mich immer noch die Frage, ob der V. auch nach 9 Monaten noch aufrechnen kann, wenn ich jetzt eine Kautionsforderung stelle.
Hallo,
können tut er vieles, ob es rechtens ist steht auf einem andere Blatt.
Eine Aufrechnung ist insofern nicht rechtens, das hier innerhalb der Verjährungsfrist keine Forderung gegen den Mieter gestellt wurde noch diese Forderung gerichtlich durchgesetzt wurde, hierfür hatte der Vermieter innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Mietende die Möglichkeit.
Ohne gültige Begründung wird nach wie vor die Kaution nicht ausbezahlt, so bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit sofern eigene Schreiben nicht fruchten, den Klageweg auf Herausgabe der Kaution zu bestreiten, sollte der Vermieter hier nach Ablauf der Verjährung noch Aufrechnungen machen, wird das in diesem Verfahren sicher richtig gestellt, insofern und Voraussetzung ist, dass der Mieter die Einrede der Verjährung ins Felde führt.
Gruß
BHShuber
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dass innerhalb von 6-9 Monaten uns eine Kautionsabrechnung zugestellt wird. Er kann nicht einfach stillschweigend die Kaution einbehalten.
Hallo,
um eine Herausgabeklage der Kaution wirst du nicht herumkommen, meist reicht ein Schriftsatz eines Juristen um den Vermieter zur Herausgabe zu bewegen, je nachdem was er dagegen erwidert zeigt die Pläne auf die er verfolgt.
Immer wieder wird mit der Unwissenheit und Unsicherheit des Mieters gespielt.
Gruß
BHShuber
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Hallo,
wenn es sich um eine Wartung handelt und oder wiederkehrende Wartung dann unter Umständen aber eine Reparatur nicht.
Gruß
BHShuber
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Danke für deine Antwort BHShuber, was wären denn weitere Schritte der Vermieter ist der Meinung das das alles so Ok ist und das sei seit 30 Jahren so und wenn mir das nicht passt solle ich ausziehen. Was allerdings auch nicht so einfach geht da in dem Vertrag eine mindest Mietzeit von 2 Jahren fest gemacht ist.
Hallo,
dieser Meinung kann er gerne sein, melde diese Mängel nochmal schriftlich an den Vermieter mit zeitgleicher Aufforderung der Beseitiung, passiert hier nichts, dann geh zu einem örtlichen Mieterverein oder einem Juristen, keinesfalls rate ich zu einer Ersatzvornahme durch den Mieter, denn eigenes subjektives Empfinden kann teuer werden, wenn sich dann wie schon so oft herausstellt, dass die ein- oder andere Sache kein Mangel war.
Ebenso verhält es sich bei der Mietminderung, wenn du dir nicht zu 100% sicher bist, dann frag jemanden der das weis und dich vertritt.
Gruß
BHShuber
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Hallo,
der Mieter hat ein Anrecht auf die Mangelfreiheit der gemieteten Wohnung, Warmwasserzulauf in den Spülkasten und Waschmaschine gehört durchaus zu den nichthinnehmbaren Mängeln.
Der Mieter kann oder muss davon ausgehen, dass die Leitungen richtig angeschlossen sind.
Was du genau mit dem Stromkasten meinst kann ich nicht nachvollziehen, meines Erachtens sieht der ok aus, bin kein Elektriker also möchte ich hierzu keine Meinung abgeben.
Nun, man zeige die Mängel beim Vermieter an und fordere ihn auf diese zu beheben, je nachdem wie dieser reagiert bestimmt dann die weiteren Schritte.
Gruß
BHShuber
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Ich weiß nicht was zutun ist. Bitte dringend um Hilfe.
Hallo,
weil eine Wohnung leer steht oder vom Mieter nicht genutzt wird oder selten, wage ich zu bezweifeln, dass hier der Hauptstrang, bzw. Hauptabwasserrohr beeinträchtigt ist, kommt wohl sehr auf die Bauart des Hauses an, meist liegt es aber an den Entlüftungen der Abwasserrohre.
Jedenfalls, wenn es in der Wohnung aus dem Siffon stinkt und das dauerhaft, ist die Wohnqualität der Mietsache beeinträchtigt, was wiederum bedeutet, dass der Mieter unter Umständen hier ein Anrecht auf eine Mietminderung hat, sofern der Vermieter nichts dagegen unternimmt.
Ansonsten schließe ich mich den Worten von Anitari an.
Gruß
BHShuber
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Muss ich diese Kosten tragen? Schließlich habe ich die offenen Zahlungen direkt zzgl. Mahngebühr an die Vermietung überwiesen.
Was würdet ihr machen?
Es sind zwar nur 40€, aber ich habe diese Firma nicht beauftragt.
Hallo,
Creditreform beauftragt der Gläubiger, nicht der Schuldner.
Durch deine Versäumnisse und die fehlerhafte Änderung des Dauerauftrages hast du dir das so leid es mit tut selbst eingebrockt, auch wenn du dann im Nachhinein bezahlt hast warst du die Beträge aber bereits schuldig, daran lässt du ja auch selber keinen Zweifel.
Ob es sich lohnt gegenüber der Creditreform einer Auskunftei und Inkassounternehmen ein Faß aufzumachen musst du selber entscheiden, bedenke nochmal, du warst bereits in Verzug, man könnte nun einhergehen und die Verhältnismäßigkeit der Mittel anmahnen, doch auch das ist vergebene Liebensmühe.
Zahl das Geld zähneknirschend und verbuche das als schlechte Erfahrung.
Gruß
BHShuber
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Hallo,
die Antwort ist "nein" alle Ansprüche resultieren aus Mietschäden sind bereits verjährt, die Kaution sollte spätestens nach Zustellung und Verrechnung der letzten Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnung zurückbezahlt werden.
Ein Einwand versteckter Mietschäden dürfte hier wohl nicht fruchten, da die Wohnung bereits wieder anderweitig vermietet ist.
Im Schlimmsten Falle muss der Mieter auf Herausgabe klagen.
Gruß
BHShuber
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Im Wohnungsinserat wurden auch nur 50qm angeben und auch der Hobbyraum nicht angeworben. Auch lässt sich sagen, dass die Wohnung, wenn man den Hobbyraum mit einbezieht, ein Schnäppchen war. Ohne Hobbyraum läge die Wohngung deutlich über dem Durchschnittspreis in der Gegend.
Ein weiteres Detail, im Mietvertrag wird die Wohnung auch über die Anzahl der Räume vermietet und nicht über die Wohnfläche. Hier wäre dann der Hobbyraum aber mit inbegriffen.
Hallo,
so nun wäre es insgesamt von Interesse was genau wurde bezüglich der Räume im Mietvertrag vereinbart, wurde z. B. der Hobbyraum als Wohnraum angegeben oder als das was er ist ein Hobbyraum, sprich Nutzfläche?
Da im Grundbuch nur 50qm angegeben sind, müsste er ja auch selbst nur für 50qm Steuern zahlen. Alleine deswegen bin ich der Meinung, dass er mir den Hobbyraum nicht als Wohnfläche anrechnen darf, da er ja sonst selbst Steuern hinterzieht.
Sollten die 50qm gelten, liege ich ja bereits aktuell über dem Mietspiegel und er darf die Miete nicht erhöhen oder?
Generell bezahlt man für das was auch genutzt wird und nicht für das was im Grundbuch eingetragen ist.
Ist die Vermietung der Wohnung über die Anzahl der Wohnung in diesem Fall oder generell überhaupt rechtlich tragbar, zumal ein Raum ja Hobbyraum ist und kein Wohnraum?
???? Du meintest wohl die Anzahl der Räume, oder?
Das kommt im wesentlichen darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Gruß
BHShuber
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Und da muss ich dir zu meinem Bedauern recht geben. die Landkreise/Landratsämter bewerkstelligen diese Angelegenheiten.
Hallo,
na dann war es ja wohl nicht so falsch wie zuerst behauptet, oder?
Gruß
BHShuber
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Das funktioniert aber nur, wenn das von Stadt oder Landkreis vorgegeben ist. Eigene Wege bei der Müllabfuhr sind nicht möglich.
Hallo,
davon gehe ich aus.
Genau weis ich es von Augsburg und Landsberg am Lech, dort hat man die Möglichkeit verwiegen zu lassen, dieser Wahl müssen sich aber alle Mieter unterwerfen.
Gruß
BHShuber
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Eine sinnvolle und aufschlussreiche Bemerkung: "..ihr werdet nichts bekommen, und das ist auch nicht sicher". Ein Beitrag für die Stilblütensammlung.

Hallo,
und da sind wir beim Thema, sich darüber brüskieren und beschweren, dass andere User nichts zum Thema beitragen ausser die komplett wirren nicht zum Thema passenden Beiträge von Banana zu bemängeln UND NUN MACHT ER ES IMMER ÖFFTER SELBER!
Die Bemerkung war sinnvoll und aufschlussreich, denn ausser ihr werdet nichts bekommen und genau das ist auch nicht sicher kann man bei der Eingangsfrage gar nicht antworten aber hierzu müsste man die Eingangsfrage überhaupt erst mal gelesen haben und auch noch das geschriebene verstehen!
Gruß
BHShuber
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Unterlasst bitte künftig derartig abfällige Bemerkungen gegenüber den Fragestellern. Keiner muss auf einen Beitrag antworten, gilt auch für Hamburg und Mainschwimmer.
Hallo,
ach so, das ist mir neu, ich ging schon davon aus, da du ja mittlerweile auf jede Frage eine Antwort hast unerheblich des Inhaltes oder des Themas und wenn es auch nur ein Aufspielen als Forumswächter ist?
Gruß
BHShuber
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Zunächst danke für eure Antworten.
1. Bei den Reparaturen handelt sich NICHT um Peanuts!
2. Laut der Verbraucherzentrale MUSS der Vermieter die eindeutigen Mängel zu seinen finanziellen Lasten beseitigen. Macht der Vermieter es nicht, kann dieser z.B. bei weiteren Schäden an meinem Eigentum innerhalb der Wohnung haftbar gemacht werden.
Eine Mängelanzeige habe ich heute per Eunschreiben / Rückschein abgeschickt.
NEIN, bin nicht 7 Jahre

Hallo,
so, nun sofern es sich in der Tat um Mängel an der Mietsache handelt bisher kennen wir nur die Tüschlossverkleidung, wird wohl der Vermieter entsprechend seiner Verpflichtung handeln.
Was aber wenn nicht? Wie möchtest du das dann handhaben? Mietkürzung? Ersatzvornahme?
Also, wenn man jetzt eine geeignete Information darüber hätte, was genau der Mieter hier bemängelt, dann könnte man auch vielleicht fundiert darauf antworten.
Gruß
BHShuber
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Hallo,
verwunderlich ist wie man sich aufgrund dessen überhaupt darüber aufregen möchte und kann, ist es in unserer Gesellschaft tatsächlich so, dass man wenn es in die eigene Richtung geht bis auf den letzten Heller nach seiner eigenen Empfindung fair sein muss, man hat ja schließlich keinen Rasen, schmeißt aber trotzdem seinen Biomüll in die Tonne und ein anderer schmeißt viel mehr rein, man sich ungerecht behandelt fühlt?
Was bezweckt man wirklich, dass man aufgrund dessen nichts mehr zahlen möchte oder sehr viel weniger?
Dann gäbe es noch die Möglichkeit den Biomüll verwiegen zu lassen die Kosten der Verwiegung muss aber auch wieder aufgeteilt werden und dann fühlt man sich wieder ungerecht behandelt, weil man hat ja nicht so viel wie der rasenmähende Nachbar.
Möchte mir das bitte jemand einmal plausibel erklären, wenn man das überhaupt kann.
Gruß
BHShuber
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Wie soll man als Vermieter beweisen, etwas nicht erhalten zu haben?
Mal angenommen, ich behaupte, Dir gestern 500 € in die Hand gedrückt zu haben. Wie willst Du nun nachweisen, dass ich mir das nur ausgedacht habe?
Du kannst bei Bargeld Geschäften ohne Beleg niemals nachweisen, etwas nicht erhalten zu haben. Das ist schon in der Theorie gar nicht möglich. Das mag sonst über Kontoauszüge funktionieren, passt hier aber nicht.
Der Mieter muss hier seine Handlungen nachweisen können.
Hallo
genau hier liegt doch die Krux verborgen, der fordernde Vermieter kann keinen Nachweis erbringen und unzweifelhaft darlegen was der Mieter im Gegenzug zu der Forderung entgegnet.
Er wird sich ferner folgende Frage stellen lassen müssen:
Wieso wurde nach der zweiten ausstehenden Miete nicht im Ansatz mietrechtliche Mittel die Miete einzufordern ausgeschöpft?
Es fehlt an der zweifelsfreien Darstellung dass das Mietverhältnis nach der Kündigung rechtskräftig weitergeführt wurde?
Wieso wurden die Mietzahlungen ausserhalb des vom Vermieter geforderten Zeitraumes nicht Quittiert?
Vermieter behauptet er habe für einen gewissen Zeitraum keine Miete erhalten, Mieter behauptet, die Miete bar entrichtet zu haben
Sowohl an der Darstellung des Sachverhaltes von Seiten des Fragestellers als auch der Forderung von Seiten des Vermieters bestehen berechtigte Zweifel, einzig nachweisbar ist die Kündigung des Mietverhältnisses.
Insofern ist jedes Wort hier vollkommen überflüssig, die Klage des Vermieters wird ohne jeglichen Beweis oder Nachweis seiner Ansicht nach berechtigten Forderung abgewiesen. vor allem dann, wenn diese Forderung, bzw. der Forderungszeitraum ausserhalb der nachweisbaren Kündigung des Mietverhältnisses liegt.
Gruß
BHShuber
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Das muss der Vermieter nicht beweisen? Die Erfüllung muss vom Mieter bewiesen werden, weil es günstige Tatsache für ihn ist. Mir wäre nicht bekannt, das es im Mietrecht diesbezüglich eine Beweislastumkehr gibt. Sondern auch da gilt das Günstigkeitsprinzip der ZPO?
Hallo,
bitte und wieder nicht gelesen, was war noch die Eingangsfrage?
Der Vermieter verlangt etwas vom Mieter, was der Mieter wiederum nicht so bestätigen kann und will so soll und muss der Vermieter seine Behauptung beweisen, sofern er diese Behauptung, sprich Forderung eintreiben möchte.
Also warum sollte der Mieter hier etwas beweisen, was vom Vermieter im Ansatz nicht zu beweisen ist?
Gruß
BHShuber
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Wie soll ich denn bitte beweisen das ich die Miete jeden Monat bar bei ihm bezahlt habe?
Hallo,
du gar nicht, der Vermieter soll mal beweisen dass dem nicht so war!
Gruß
BHShuber
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