Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel mit Hobbyraum

  • Hallo Zusammen,

    meine Wohnung wurde vor kurzem an einen neuen Eigentümer verkauft.

    Die Wohnung selbst befindet sich in einem 25 Jahre alten Mehrfamilienhaus unter dem Dach.

    Die Besonderheit ist, dass der Eigentümer das Dachgeschoß als Hobbyraum ausgebaut hat. Hier befindet sich aber wohl seit jeher immer das Schlafzimmer der Vormieter, wie auch aktuell meins.

    Die Dämmung in diesem Raum ist allerdings nicht die beste und es wurden zwei Elektroheizkörper (geht direkt auf meine Stromrechnung, nicht NK) installiert. Im im Rest der Wohnung befindet sich eine Fußbodenheizung.

    Die Wohnung ist ohne Hobbyraum 50qm groß und mit 70qm.

    Aktuell zahle ich für die Wohnung 520€ kalt (710€ warm), die Vergleichsmiete/Mietspiegel in meiner Ortschaft beträgt aktuell 9€/qm. Ich wohne seit 2 Jahren in der Wohnung.

    Prinzipiell liege ich also mit der aktuellen Kaltmiete bei 50qm rund 70€ über dem Mietspiegel

    Rechnet man die ganzen ganzen 70qm liege ich allerdings 110€ darunter.

    Mein Vermieter möchte nun die Miete um 100€ auf 620€ anheben (ca. 19,4% Mieterhöhung und rechnerisch unter 9€/qm).

    So wie ich es vom Makler mitbekommen habe, ist beim Grundbuchamt nur 50qm angetragen und die Wohnung wurde im nachhinein mit dem Hobbyraum zusätzlich ausgebaut.

    Im Wohnungsinserat wurden auch nur 50qm angeben und auch der Hobbyraum nicht angeworben. Auch lässt sich sagen, dass die Wohnung, wenn man den Hobbyraum mit einbezieht, ein Schnäppchen war. Ohne Hobbyraum läge die Wohngung deutlich über dem Durchschnittspreis in der Gegend.

    Ein weiteres Detail, im Mietvertrag wird die Wohnung auch über die Anzahl der Räume vermietet und nicht über die Wohnfläche. Hier wäre dann der Hobbyraum aber mit inbegriffen.

    Nun stellt sich natürlich die Frage, darf er mir die Miete erhöhen?

    Da im Grundbuch nur 50qm angegeben sind, müsste er ja auch selbst nur für 50qm Steuern zahlen. Alleine deswegen bin ich der Meinung, dass er mir den Hobbyraum nicht als Wohnfläche anrechnen darf, da er ja sonst selbst Steuern hinterzieht.

    Sollten die 50qm gelten, liege ich ja bereits aktuell über dem Mietspiegel und er darf die Miete nicht erhöhen oder?

    Ist die Vermietung der Wohnung über die Anzahl der Wohnung in diesem Fall oder generell überhaupt rechtlich tragbar, zumal ein Raum ja Hobbyraum ist und kein Wohnraum?

    Generell kann ich auch mein Wohnzimmer mit Fernseh und PC nach oben ziehen und das Bett nach unten und den Hobbyraum auch wirlich als Hobbyraum nutzen.

    Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank!

  • Im Wohnungsinserat wurden auch nur 50qm angeben und auch der Hobbyraum nicht angeworben. Auch lässt sich sagen, dass die Wohnung, wenn man den Hobbyraum mit einbezieht, ein Schnäppchen war. Ohne Hobbyraum läge die Wohngung deutlich über dem Durchschnittspreis in der Gegend.

    Ein weiteres Detail, im Mietvertrag wird die Wohnung auch über die Anzahl der Räume vermietet und nicht über die Wohnfläche. Hier wäre dann der Hobbyraum aber mit inbegriffen.

    Hallo,

    so nun wäre es insgesamt von Interesse was genau wurde bezüglich der Räume im Mietvertrag vereinbart, wurde z. B. der Hobbyraum als Wohnraum angegeben oder als das was er ist ein Hobbyraum, sprich Nutzfläche?

    Da im Grundbuch nur 50qm angegeben sind, müsste er ja auch selbst nur für 50qm Steuern zahlen. Alleine deswegen bin ich der Meinung, dass er mir den Hobbyraum nicht als Wohnfläche anrechnen darf, da er ja sonst selbst Steuern hinterzieht.

    Sollten die 50qm gelten, liege ich ja bereits aktuell über dem Mietspiegel und er darf die Miete nicht erhöhen oder?

    Generell bezahlt man für das was auch genutzt wird und nicht für das was im Grundbuch eingetragen ist.

    Ist die Vermietung der Wohnung über die Anzahl der Wohnung in diesem Fall oder generell überhaupt rechtlich tragbar, zumal ein Raum ja Hobbyraum ist und kein Wohnraum?

    ???? Du meintest wohl die Anzahl der Räume, oder?

    Das kommt im wesentlichen darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich schließe mich dem Vorredner an. Ausschlaggebend sind keine Angaben im Grundbuch, sondern die vertraglichen Vereinbarungen.

    Einen Hobbyraum gibt es im Mietrecht nicht. Hier ist nur von der Anzahl der (Wohn-)Räume die Rede.

    Ich bewohne beispielsweise auch eine Dreiraumwohnung und habe aus dem Kinderzimmer ebenso einen Hobbyraum gemacht.

    Der Raum fließt aber trotzdem voll in die Miete ein.

    Zitat

    Da im Grundbuch nur 50qm angegeben sind, müsste er ja auch selbst nur für 50qm Steuern zahlen. Alleine deswegen bin ich der Meinung, dass er mir den Hobbyraum nicht als Wohnfläche anrechnen darf, da er ja sonst selbst Steuern hinterzieht.

    Das ist Käse. Der Hobbyraum wird selbstverständlich als Nutzfläche in die Ermittlung der Grundsteuer einfließen.

    Zitat

    Ist die Vermietung der Wohnung über die Anzahl der Wohnung in diesem Fall oder generell überhaupt rechtlich tragbar, zumal ein Raum ja Hobbyraum ist und kein Wohnraum?

    Eine Wohnung besteht ja nicht nur aus Wohnräumen. Nach deiner Argumentation müsste die Küche und das Badezimmer dann auch aus der Berechnung herausfallen.

    Grundsätzlich kann der Vermieter -unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben - die Miete überall erhöhen, egal ob Wohnraum oder nicht.

    Noch anders: Wenn du der Meinung bist, der Hobbyraum ist kein Wohnraum, dann ist der Vermieter hier auch nicht an das Wohnungsmietrecht gebunden und könnte die Miete sogar um 100% erhöhen, bzw. den Raum kündigen.

    Da der Raum aber im Wohnungsmietvertrag angegeben ist, funktioniert das nicht. Und da die Wohnungsnutzung (50m²) im Vergleich zur Hobbynutzung (20m²) überwiegt, greift für den gesamten Mietvertrag das "Wohnungsmietrecht".

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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