Beiträge von BHShuber

    Davon hat Sie nichts im Kündigungsschreiben erwähnt. Es steht nur in einem Satz dass Sie mich kündigt bis Ende Februar.

    Der Vertrag läuft auf mich, mit dem Recht unterzuvermieten. Die Vermieterin wohnt in einer ganz anderen Stadt. Und das Haus hat 2 Stockwerke Bar, und 2 Wohnungen.

    Danke :)

    Hallo,

    kann es sein, dass dir hier eine reingewürgt werden sollte und die Vermieterin dir mit diesem Schreiben versucht hat, die Erlaubnis zur Untervermietung zu entziehen???

    Der Verdacht liegt nahe wenn die hier in einer Kündigung was auch immer sich auf die Untervermietung bezieht!

    Es gibt nichts was es nicht gibt und es gibt massen an Vermietern die wenn in Rage gekommen nicht wissen was sie tun.

    Stell doch mal entpersonalisiert das Schreiben hier ein?

    Gruß

    BHShuber

    Fordernd und undankbar :D Du kennst weder mich noch meine Eltern noch weißt du was hier los ist, weshalb ich einfach keine Lust mehr auf meine Eltern habe und auch nicht mehr deren je nach Laune entschiedenen Verbote achten möchte (mit dem Rest der Familie komme ich nebenbei gut klar). Also kannst du das überhaupt nicht beurteilen. Gerade das Wort "undankbar" setzt voraus, dass ich Grund hätte, dankbar zu sein. Ohne mich, sie oder die Situation zu kennen, kannst du aber gar nicht wissen, ob es den gibt. :D Eltern sein und sich wie Eltern verhalten sind zwei verschiedene Dinge. Und für Ersteres allein muss man nicht dankbar sein.

    Hallo,

    hier lesen, das dürfte wohl die gesuchte Erklärung sein:

    Hundehaltung in der Mietwohnung - Urteile Mietrecht.net

    Gruß

    BHSHuber

    Das ist die einzige richtige Umgangsform mit solchen erbärmlichen Trolls, die nur andere beleidigen. Leider gibt es hier keine Moderation, darum wird man solchen Ballast nicht los.

    Hallo,

    du kannst dich ja als Moderator bewerben, wär das nichts für dich?

    Ich würde auch erstmal beim Vermieter das Modell erfragen, wenn es nicht zu erkennen ist. Sonst einfach Fragen ob er es einstellen kann. Dann erstmal weiter sehen.

    Das und davon gehe ich aus, wollte der TE aber nicht lesen, da wäre er schon selber drauf gekommen oder auch nicht, anzuraten wäre noch ein paar Punkte zu den Rigipsplatten und der Gegensprechanlage zu finden dann kann er eine Sammelanfrage an den Vermieter stellen.

    Gruß

    BHShuber

    Für eine fristlose Kündigung, bzw. eine Kündigung nach euren Wünschen, habt ihr zu lange in der Schimmelhütte ausgehalten. Dadurch wird das Gericht voraussichtlich ableiten, dass es ja nicht so schlimm sein kann, um bis zum Ende der Frist dort zu wohnen.

    Hallo,

    der Meinung bin ich auch, was dies hier

    Wir boten an, dass wir den Schimmel solange das Mietverhältnis nicht gekündigt wird, von welcher Seite auch immer, selbst mit Schimmelentferner behandeln. Dies natürlich nur gegen eine Mietsenkung.

    ich aber um den letzten Frieden zu wahren darauf eingehen werde

    ziemlich untermauern würde!

    Hinzukommend dann noch der erhoffte vorzeitige Auszug weil man denn ein Haus gefunden hat!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    zuerst sollte geklärt werden, warum und von wem aus wird daraus nichts??

    Das ist wichtig weil, wenn von Seiten des Vermieters die Sache abgeblasen wurde, du relativ gute Chancen hast mit einer Kautionsklage oder eben die Wohnung doch noch zu beziehen, weil es unter Umständen einen mündlichen Mietvertrag gibt.

    Sollte es deine Idee gewesen sein, zugesagt zu haben und du es dir anders überlegt haben, dann könnte sich der Vermieter darauf berufen eine mündlichen Mietvertrag mit dir geschlossen zu haben, ein konkludentes Handeln mit Hinterlegung einer Mietkaution würde dir den Gegenbeweis sicherlich erschweren und du könntest mit einer Frist von 3 Monaten den mündlichen Mietvertrag kündigen!

    Also bitte beantworte die Fragen damit man ein durchaus brauchbare Antwort geben kann.

    Gruß

    BHShuber

    Nein das wusste ich nicht.

    Hallo,

    nun nicht wieder beleidigt sein, wenn du dass nicht wusstest, was ich jetzt nicht glauben möchte, warum gibt's du dann deinen Senf dazu ab und bestätigst indirekt den vollkommen Schmarrn von Banane?

    Ich sage nicht das es keine Werte mehr gibt, sondern die nicht aussagekräftig wären. Diese Kritik gibt es übrigens auch wirklich und ist nicht wegzudiskutieren, was du gerade versuchst.

    Diese Werte die ich denke dass du meinst, sind nicht für jeden Nutzer einer Wohnung gleich so hat der Eine ein anderes Wärme oder Kälteempfinden wie ein Anderer.

    Lediglich die Verbrauchswerte für ein Gebäude liefern einigermaßen Daten was auf einen zukommen kann und ich glaube bei Einem sind wir uns einig, diese Energieausweise sind Schrott und so überflüssig wie ein Kropf.

    Bei den meisten sind die Werte nicht aktuell, bei einer Laufzeit von 10 Jahren Gültigkeit könnte z. B. in der Zwischenzeit ein Vollwärmeschutz aufgebracht worden sein, der in dem alten Energieausweis noch nicht berücksichtigt ist, somit wären die Werte für den Allerwehrtesten, alles schon gehabt vor nicht all zu langer Zeit.

    Gruß

    BHShuber

    Genau das hat doch Banane hinterfragt. Ob etwa die Wohnung eine Zeit leer stand, weil dann gibt es keine Daten für eine Datenbasis. Diese Argumentation ist ja einleuchtend. Mir ist nicht bekannt, ob solche Zeit rausgerechnet werden oder nicht. Wenn nicht dann ist diese Datenbasis nichts Wert.

    Ja, was hat mehr Aussagekraft wenn die Wohnung leer stand? Die echten Verbrauchswerte einer leeren Wohnung oder der durchschnittliche errechnete Bedarf?

    Hallo,

    du hast aber schon kapiert, dass sowohl ein Verbrauchs als auch ein Bedarfsausweis nur für das Gebäude erstellt wird und nicht für die Wohnung und so schließt sich hier wieder der Kreis!

    Insofern hat dein Beitrag keine Aussagekraft weil eine Wohnung niemals oder nur in den allerseltensten Fällen so lange leer steht als dass keine Werte mehr vorhanden wären und bei Neubau gibt's sowieso nur einen Bedarfsausweis, ihr habt schon eine seltsame Auffassung in vielen Dingen.

    Gruß

    BHShuber

    Der Energie-Verbrauchsausweis sagt über den Verbrauch im Grunde genommen nicht viel, dann eher der Bedarfsausweis

    Hallo,

    oh mein Gott, liest du eigentlich was du da schreibst??????????????????????????????????

    Zunächts bevor man sich derartig auf das Glatteis begibt, sollte man schon wissen wovon man eigentlich schwurbelt, da wundert man sich selbst warum man in jedem Forum nach soviel Schmarrn angegriffen wird.

    Verbrauchsausweis, was ist die Datenbasis?

    Ja, richtig, die Verbrauchswerte aus der Vergangenheit, erkannt?

    Nein, oder? Die sagen ja gar nichts darüber aus, weil die Verbrauchswerte aus der Vergangenheit ja nicht viel im Grunde genommen über den Verbrauch aussagen, was bist du eigentlich dämlich sag mal.

    Bedarfsausweis, was ist die Datenbasis?

    Ja richtig, der Bedarf wird statistisch ermittelt aufgrund der Bauart, der Dämmung, vorhandener Heizungsanlage und stellt nur einen zu erwartenden Bedarf dar den das Gebäude benötigen wird!, das hat natürlich höchste Aussagekraft in deinem Wahn!


    Was hat jetzt mehr Aussagekraft, die Verbrauchswerte der vergangen Jahre oder der durchschnittlich errechnete Bedarf?

    Gruß

    BHShuber

    Desweiteren hat der Vermieter den teuren Grundversorger für den Allgemeinstrom. Kann man den Vermieter auffordern einen günstigen Anbieter zu nehmen?

    Hallo,

    das kommt darauf an.

    Ist die Wohnung bzw. die Mietsache Bestandteil einer WEG kann das der Vermieter nicht alleine entscheiden, das wird im Zuge eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft beschlossen.

    Ansonsten unterliegt der Vermieter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

    Gruß

    BHShuber

    Vielen Dank für die Einschätzung. Was bedeutet es, wenn sich das Hausrecht "auf die Mietsache selbst" bezieht?

    Demnach könnte der Vermieter meiner privaten Wohnung also auch untersagen bestimmte Gäste zu empfangen, weil sich das Gebäude in seinem Besitz befindet und er somit das Betreten unterbinden kann? Dann stellt sich mir die Frage, wo das reine Hausrecht in Kraft tritt?

    Grüße!

    Hallo,

    genau so ist es, in der Wohnung hat der Vermieter nicht viel zu reden, da sich diese in Besitz des Mieters befindet.

    Sollte sich aber ein Besucher ausserhalb der Wohnung daneben benehmen, was dem Vermieter missfällt, könnte er durchaus dem Besucher Hausverbot erteilen!

    In der Mietsache selbst obliegt das Hausrecht demjenigen der in Besitz der Mietsache ist, ausserhalb dem Eigentümer, es sei denn, der Mieter hätte das gesamte Objekt inklusive Grundstück und Gebäude angemietet.

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    ich bin hier gänzlich anderer Meinung, denn es kommt im wesentlichen darauf an, zu welchen Bedingungen der Mieter die Mietsache gemietet hat und ob es in Zusammenhang mit der Vermietung auch eine Besitzübernahme gibt?

    Das Hausrecht würde sich hier auf die Mietsache selbst nicht aber auf das Gebäude und das Grundstück beziehen, hier hat der Vermieter/Eigentümer durchaus das Recht das Betreten der betreffenden Person zu unterbinden.

    Gruß

    BHShuber

    Gerade in diesem Bereich können die Kosten erheblich variieren, da nicht jedes Jahr die gleichen Arbeiten anfallen. Wenn Zweifel an der Richtigkeit vorhanden sind Einsicht in die Rechnung verlangen, das steht dem Mieter zu. Schließlich prüft auch der VM eine Rechnung bevor er bezahlt.

    Hallo,

    pffffthahahahahhaaaaaaaaaa

    Welche inhaltliche Aussage gibst du denn hier zum Besten, die nicht in den letzten 3 Beiträgen nicht schon gegeben wurden?

    Herrlich, damit der TE es auch versteht, hier nochmal:

    Gartenpflegekosten können variieren.

    Mieter hat Einsichtsrecht in die Unterlagen

    Für die Banane, hast du das geprüft und ist das so richtig, dann würde ich jetzt hergehen und den Beitrag absenden????? Hahahahahahahahahaha

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ich habe vor einiger Zeit durch ein Küchengerät, welches ich von einem Freund geschenkt bekommen habe, Kakerlaken in meine Wohnung eingeschleppt. Als ich dies bemerkt habe habe ich sofort meinem Vermieter Bescheid gegeben und der hat einen Kammerjäger gerufen.

    Nun habe ich eine Rechnung von meinem Vermieter für die Kosten der Schädlingsbekämpfung bekommen. Muss ich die Kosten selber tragen? Soweit ich weiß muss grundsätzlich der Vermieter die Kosten für Schädlingsbekämpfung tragen, außer wenn der Mieter den Schädlingsbefall selber hervorgerufen hat. Trifft diese Ausnahme auf meinen Fall zu? Zwar habe ich durch mein Handeln den Kakerlakenbefall ausgelöst, aber ich habe weder vorsätzlich noch unachtsam gehandelt, meiner Meinung nach.

    Danke für Eure Hilfe!

    Mako

    Hallo,

    Kakerlaken, chackalackachakalacka!

    Es ist vollkommen unerheblich für den Sachverhalt welche eigene subjektive Meinung du hast, Fakt ist durch dein Handeln, wie du treffend bemerkt hast, sind die Fiecher in die Wohnung gelangt, so zahlst du auch die Rechnung.

    Einzig könntest du wenn du es zweifelsfrei nachweisen kannst, dass die KAKERLAKEN aufgrund des Küchengeräte des Freundes eingeschleppt wurden in einem privatrechtlichen Verfahren diesen auf Zahlung verklagen, ob dies von Erfolg gekrönt sein wird, steht in den Sternen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    es ist richtig, dass den Vermieter hier eine sog. Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Mieters trifft, doch im Rahmen seiner Möglichkeiten hat dieser bereits alles unternommen.

    Es ist auch richtig, dass die Mietsache nicht direkt betroffen ist, bzw. im vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, sehr wohl aber die Wohnqualität ob dies nun zu einer Mietminderung reicht entzieht sich meiner Kenntnis.

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    warum nicht?

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Kostenart umlagefähig im Mietvertrag vereinbart ist.

    Der Vermieter ist angehalten nur solche Kosten umzulegen und deren Höhe wie diese tatsächlich entstanden sind, der Mieter hat das Recht auf Einsicht in die Unterlagen.

    Wenn z. B. ein Heckenrückschnitt erforderlich war der in den letzten Jahren nicht durchgeführt wurde, dann können sich die Kosten durchaus erhöhen.

    Gruß

    BHSHuber

    Vielen Dank für eure Einschätzungen!

    Es wird mir eine Verletzung der vertraglichen Obhutspflicht vorgeworfen. Ich stell mir vor, dass man die Obhut auch prinzipiell ohne Schaden verletzen kann. Hier werde ich das Gefühl nicht los, dass der Vermieter nur ein Grund für eine fristlose Kündigung sucht. Dem möchte ich möglichst vorbeugen.

    Das Fenster ist zur Straße gerichtet. Das bedeutet, dass man es einsehen kann. Allerdings befindet sich das betreffende Fenster auf 2,5m Höhe. Also ganz so einfach ist es dennoch nicht.


    Wie vorgeschlagen, werde ich wohl eine Gegendarstellung formulieren. Allerdings lese ich immer wieder, dass sie nichts gegen die eigentliche Abmahnung ausrichten kann. Dabei frag' ich mich welchen Wert eine solche Gegendarstellung überhaupt hat.

    Hallo,

    so eine Gegendarstellung des Mieters kann bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter sehr hilfreich sein, schon in der Form zu einem Vorwurf Stellung genommen zu haben und zur Sicherung von dem Beweis, dass man sich gegen eine falsche Darstellung des Sachverhaltes gegenüber dem Vermieter gewehrt hat.

    Siehe auch hier:

    https://www.promietrecht.de/Vermieterkuend…angen-E1861.htm

    Gruß

    BHSHuber

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