Hallo zusammen,
folgender Fall: Der Eigentümer/Vermieter eines privaten Gebäudes, das hauptsächlich für Feiern genutzt wird, hat auf einer von ihm (dem Eigentümer/Vermieter) organisierten Feier einem Gast Hausverbot ausgesprochen.
Wenn nun eine unabhängige Person die Räumlichkeit für eine private Feier mietet, geht das Hausrecht auf ihn über. Demnach müsste der Mieter frei auswählen können, auch die Person einzuladen, der der Eigentümer bei seiner eigenen Feier (der Feier des Eigentümers, hier hatte er das Hausrecht, da kein Mieter) ein Hausverbot erteilt hat. Ist die Annahme korrekt oder irre ich mich?
Vielen Dank für eine Einschätzung!