Nebenkosten Gartenpflege

  • Hallo,

    soeben haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2016 bekommen.

    Eine Position fällt total auf, Gartenpflege ist von 55 Euro auf 307 Euro gestiegen.

    Ist das erlaubt?

    Eine neue Firma ist da wohl tätig. Vermieter hat uns darüber nicht benachrichtigt.

    Gruß

    dima1969

  • Hallo,

    warum nicht?

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Kostenart umlagefähig im Mietvertrag vereinbart ist.

    Der Vermieter ist angehalten nur solche Kosten umzulegen und deren Höhe wie diese tatsächlich entstanden sind, der Mieter hat das Recht auf Einsicht in die Unterlagen.

    Wenn z. B. ein Heckenrückschnitt erforderlich war der in den letzten Jahren nicht durchgeführt wurde, dann können sich die Kosten durchaus erhöhen.

    Gruß

    BHSHuber

  • Wenn die Kosten tatsächlich so hoch waren ist das erlaubt.

    Laß dir vom Vermieter den Originalbeleg zu den Gartenpflegekosten vorlegen.

    Es kann natürlich auch sein das 2016 Kosten entstanden sind die nicht jährlich, sondern in größeren Abständen anfallen. Beispiel Erneuerung Sandkastensand, Baumschnitt oder Erneuerung Bepflanzung.

    Über die Beauftragung einer Firma muß der Vermieter nicht informieren.

  • Eine Position fällt total auf, Gartenpflege ist von 55 Euro auf 307 Euro gestiegen.

    Ist das erlaubt?

    Gerade in diesem Bereich können die Kosten erheblich variieren, da nicht jedes Jahr die gleichen Arbeiten anfallen. Wenn Zweifel an der Richtigkeit vorhanden sind Einsicht in die Rechnung verlangen, das steht dem Mieter zu. Schließlich prüft auch der VM eine Rechnung bevor er bezahlt.

  • Gerade in diesem Bereich können die Kosten erheblich variieren, da nicht jedes Jahr die gleichen Arbeiten anfallen. Wenn Zweifel an der Richtigkeit vorhanden sind Einsicht in die Rechnung verlangen, das steht dem Mieter zu. Schließlich prüft auch der VM eine Rechnung bevor er bezahlt.

    Hallo,

    pffffthahahahahhaaaaaaaaaa

    Welche inhaltliche Aussage gibst du denn hier zum Besten, die nicht in den letzten 3 Beiträgen nicht schon gegeben wurden?

    Herrlich, damit der TE es auch versteht, hier nochmal:

    Gartenpflegekosten können variieren.

    Mieter hat Einsichtsrecht in die Unterlagen

    Für die Banane, hast du das geprüft und ist das so richtig, dann würde ich jetzt hergehen und den Beitrag absenden????? Hahahahahahahahahaha

    Gruß

    BHShuber

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